Schlüssel verloren
Hallo zusammen, mir ist was ganz beschi.... passiert. Mein :-) hat mir einen Schlüssel per Post geschickt, also das Teil wo der Klappschlüssel dran ist ohne Funkbedienung. Aber als ich den Brief aufmachen wollte, war der Brief bereits geöffnet und der Schlüssel weg. Jetzt die Frage, was kann ich machen ausser die Schlösser zu wechseln. und wenn ich sie wechseln sollte, wer muss das bezahlen, die Post der Händler (weil er das falsche Briefformat genommen hat oder bin ich der Dumme???
Danke für die Antworten.
Beste Antwort im Thema
Der Händler trägt das Versandrisiko bis Du den Schlüssel in der Hand hast!
91 Antworten
Ich persönlich verstehe auch nicht, wie der Händler den Schlüssel nur als normalen Brief und nicht als Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein verschicken kann. Denn dann geht garantiert nix verloren und wenn doch, weiß man ja wer den Brief hatte und das ist doch dann das Problem der Post, oder? Versicherungstechnisch zumindest.
Gruß
Ich kenne das Ähnlich...Allerdings macht die Versicherung wohl unterschiede, ob es ein aussen angebrachter Briefkasten oder ein Briefkasten ist, der Quasi in der Tür eingelassen ist und der Schlüssel damit im Haus liegt.
Ich denke im Falle eines Falles werden sich der Freundliche + seine Versicherung und Deine Versicherung den Schwarzen Peter hin und her schieben und das würde auf alle Fälle vor Gericht landen.
Ich würde von einem Einwerfen in so einen Schlüsselbriefkasten (aussen angebracht) absehen!
PS: Wenn ich als Dieb nach ner Möglichkeit suchen würde was abzustauben, würde ich als erstes den Kasten aufbrechen.
Zitat:
Original geschrieben von GolfIICL
Ich persönlich verstehe auch nicht, wie der Händler den Schlüssel nur als normalen Brief und nicht als Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein verschicken kann. Denn dann geht garantiert nix verloren und wenn doch, weiß man ja wer den Brief hatte und das ist doch dann das Problem der Post, oder? Versicherungstechnisch zumindest.Gruß
Wenn dann nur als Einschreiben mit Rückschein und das auch nur wenn der schwarze Peter den Schlüssel aus dem Brief im Briefkasten beim Themenersteller geklaut hat... denke eher da istn schwarzes Schaf bei der Post und das klaut genauso aus Einschreiben...
Zitat:
Original geschrieben von kloetzenschorse
Wenn man da so direkt hinfahren kann, hätte man da ja mal ebenso zum Schlüssel abholen hinfahren können und sich den ganzen Aufwand sparen können.Zitat:
Original geschrieben von Dome86
....................dann werde ich da morgen früh direkt mal hin fahren ................
Das gleiche hab ich mich ja auch gefragt...und der Postbote ist echt nicht schuld, dass der den geöffneten Brief bei dir einwirft, denn sonst würde der einen 24 Stunden Tag haben um fertig mit seiner Post zu werden.
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Zitat:
Original geschrieben von EllisDee81
Was anderes gilt nur dann, wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist und der Käufer ein Verbraucher. Dann trägt auch der Verkäufer das Risiko des Untergangs während des Versandes, steht so in § 474 II BGB, dann gilt nämlich § 447 BGB nicht und es bleibt beim Grundsatz der Gefahrtragung bis zur Übergabe.Falls du also das Auto nicht als Verbraucher, sondern als Unternehmer (Geschäftswagen) gekauft hast, musste nbissl vorsichtig sein, falls sich der Händler komplett querstellt. Auch wenn der Wagen geleast ist könnte es problematisch werden...
Wenn du dir aber ganz normal das Auto als Privatperson gekauft hast, stimmt "fast" alles was hier steht.
Stimmt. Kommt aber drauf an, worauf die Rechnung des Schlüssels geht. Auch bei einem Leasingwagen sollte das kein Problem sein. Wenn es ein Firmenleasing ist und ich nur nen neuen Schlüssel haben will, den ich privat bezahle, ist das auch kein Problem. Nur wenn die Rechnung auf die Firma geht hätte man ein Problem..Aber mal ganz ehrlich.. auch selbst dann nicht.. Als Firmenkunde ist man meistens immer Kunde der ersten Klasse! Einfach mal fallen lassen, das man dann den Firmenwagen woanders least 😉
Ich gehe natürlich davon aus, dass er als Privatperson bestellt hat! Ansonsten muss der Händler nur beweisen, dass er das Paket der Post übergeben hat.. Wobei man Ihm dann auch auf seine Sorgfaltspflicht hinweisen könnte...
Aber wie sieht das eigentlich mit der Beweispflicht aus?
Musst du irgentwie beweisen, dass wirklich kein Schlüssel mehr in den Brief ist?
Aber ich denke an sich wird der Fall positiv verlaufen, da der Händler mit der 50/50 Sache ja schon gewissermaßen ein Schuldeingeständnis gemacht hat...oder aber erstmal dein gemüt beruhigen wollte.
Das weiß man eben nie, aber im Zweifelsfall immer schön weiterbohren.
Vor 2-3 Jahren war nach einen Werkstattbesuch (über 2 Tage) die komplette Beifahrerseite "schön" von vorne bis hinten zerkratzt gewesen (mit Schraubenzieher oder ähnlichen). Zuerst wollte der Händler den Schaden auch nicht beheben, als wir aber erwähnten, dass wir ein damals in naher Zukunft ein neues Auto kaufen wollte machte er es doch. Das Auto war sowieso ein Motagsauto und wir waren froh, dass es noch einen Grund mehr gab es loszuwerden.
Die Frage mit dem Beweisen... keine Ahnung, dieser Teil kommt erst jetzt als Rechtsreferendar, das brauch man für 1. Staatsexamen nicht... und weiter bin ich noch net.
Aber ich weiß, dass grds der Erfüllende die Erfüllung beweisen muss, dh der Händler muss nachweisen, dass alles bei dir ordnungsgemäß in der Hand gelandet ist.
Und falls das nicht so ist und du beweisen musst, haste ja flux nen Zeugen der das beweisen kann...
Dass die Schlösser, Schlüsselbärte etc getauscht werden müssen, ist wohl logisch. ICh würd das erstmal machen lassen und die Kostenfrage nicht (nochmal) erwähnen. Wenns gemacht ist ists gut, wenn dann der Händler Geld haben will Begründetheit der Forderung bestreiten... dann muss der Händler dich verklagen und nicht umgekehrt...und bevor er das macht, wird er sich wohl beraten lassen... so wies ausschaut wird dann nie wieder was kommen...
Wo wir wieder beim Problem wären, dass er Dich ohne bezahlte Rechnung nicht vom Hof fahren lassen wird 😉
Keine Ahnung wenn mans nbissl geschickt anstellt... nehm mal an, du denkst ans Pfandrecht, von welchem er ausgeht, dass es besteht...
Jepp...
Wenn er sagt.. Bezahlen, müsste man Ihn bitten Ihm die Rechnung zuzuschicken...
Bei meinem Händler würde das gehen, da er micht kennt... Danach müsste ich mir allerdings nen anderen suchen 😁
Im Zweifelsfall wartest du eben bis eines Nachts dein Auto auf den Hof steht und nimmst es dann mit, seidenn dein Autohaus ist umzäunt.
Besser das Autohaus hat den Schlüssel, als irgendein Fuzzi von der Post!
Aber der Händler hat ja den Schlüssel, wie willstes dann nachts mitnehmen??? :-)
GEhst rein, willst bezahlen... aah fuck Geldbeutel vergessen... gib ma Schlüssel ich fahr schnell heim ihn holen zB
Oder: Lieber Herr Freundlicher, ich hab grad mein ganzes Geld für das neue Auto ausgegeben, ich überweis die Kohle die Tage, verstehnse doch bestimmt????
Wenn er nicht von sich aus die Hälfte zahlt, wozu er ja augenscheinlich nicht gewillt ist, muss er das so oder so ;-)