Schikaniert TÜV Gas-Tanke ?

Gegenüber meiner Arbeitsstelle hat eine neue Tanke mit LPG eröffnet.
Es gab einen Tag Gas, dann war die Zapfsäule gesperrt. Nach Auskunft des Tankwarts fehlte ein einziges Papier zur Freigabe.
Nun, fast 5 Wochen später gibt´s wieder Gas.
Wollte also gestern tanken, fahre ran, Anzeige (Liter/Euro) stand aber nicht auf null, auch nicht nach Knopfdrücken.
Ich rübergelatscht in den Verkaufsraum und Bescheid gesagt bzw. gefragt was los sei.
Da sagte man mir das sei Vorschrift, denn zuerst müßte man mir ein Paar Handschuhe aushändigen (Arbeit-Lederhandschuhe), dann dürfe der Tankvorgang beginnen.
Also mit Handschuhen wieder zur Zapfsäule (natürlich nicht angezogen), getankt und dann beim Bezahlen wieder zurückgegeben.
Hat das auch schon jemand erlebt, was soll das ?
Bei 24h-Tanken mit EC oder Kundenkarten geht das doch auch nicht.
Schikanieren die vom TÜV den Tankwart ?

Beste Antwort im Thema

Gegenüber meiner Arbeitsstelle hat eine neue Tanke mit LPG eröffnet.
Es gab einen Tag Gas, dann war die Zapfsäule gesperrt. Nach Auskunft des Tankwarts fehlte ein einziges Papier zur Freigabe.
Nun, fast 5 Wochen später gibt´s wieder Gas.
Wollte also gestern tanken, fahre ran, Anzeige (Liter/Euro) stand aber nicht auf null, auch nicht nach Knopfdrücken.
Ich rübergelatscht in den Verkaufsraum und Bescheid gesagt bzw. gefragt was los sei.
Da sagte man mir das sei Vorschrift, denn zuerst müßte man mir ein Paar Handschuhe aushändigen (Arbeit-Lederhandschuhe), dann dürfe der Tankvorgang beginnen.
Also mit Handschuhen wieder zur Zapfsäule (natürlich nicht angezogen), getankt und dann beim Bezahlen wieder zurückgegeben.
Hat das auch schon jemand erlebt, was soll das ?
Bei 24h-Tanken mit EC oder Kundenkarten geht das doch auch nicht.
Schikanieren die vom TÜV den Tankwart ?

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Zitat:

Original geschrieben von viererpack


Gegenüber meiner Arbeitsstelle hat eine neue Tanke mit LPG eröffnet.
Es gab einen Tag Gas, dann war die Zapfsäule gesperrt. Nach Auskunft des Tankwarts fehlte ein einziges Papier zur Freigabe.
Nun, fast 5 Wochen später gibt´s wieder Gas.
Wollte also gestern tanken, fahre ran, Anzeige (Liter/Euro) stand aber nicht auf null, auch nicht nach Knopfdrücken.
Ich rübergelatscht in den Verkaufsraum und Bescheid gesagt bzw. gefragt was los sei.
Da sagte man mir das sei Vorschrift, denn zuerst müßte man mir ein Paar Handschuhe aushändigen (Arbeit-Lederhandschuhe), dann dürfe der Tankvorgang beginnen.
Also mit Handschuhen wieder zur Zapfsäule (natürlich nicht angezogen), getankt und dann beim Bezahlen wieder zurückgegeben.
Hat das auch schon jemand erlebt, was soll das ?
Bei 24h-Tanken mit EC oder Kundenkarten geht das doch auch nicht.
Schikanieren die vom TÜV den Tankwart ?

Das Regelwerk schreibt vor, das der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung aller Wechselwirkungen im Bereich seiner Anlage erstellen muss.

Auf Basis dieser Gefährdungsbeurteilung hat der Betreiber ein Sicherheitskonzept zu erstellen und darauf zu achten, dass das Konzept eingehalten wird. Die formelle Bedienungsanleitung an der Zapfsäule bedeutet nichts weiter als eine Weitergabe der betreffenden Verantwortung an den Tankenden. Der Betreiber hat allenfalls die unmittelbare Pflicht, darauf zu achten, dass keine Person tankt, die noch nicht volljährig ist. Für das Tragen von Handschuhen ist der Tankende verantwortlich. Sinngemäß der Erlaubnis zur Selbstbedienung, denn Selbstbedienung heißt ja auch unmittelbar berechtigter Zugriff und damit auch unmittelbar berechtigte Entscheidung. Daher ist der Betreiber aus der Haftung, wenn der Tankende die Bedienungsanweisung nicht einhält. Wenn der Betreiber dennoch darauf beharrt, dass beim Tanken Handschuhe getragen werden, so hat er das Recht, da er Hausherr ist. Die Teilung der Verantwortung geht ja auch noch weiter, bei unbeaufsichtigten 24h Anlagen hat der Tankende sämtliche Bestimmungen unbeaufsichtigt zu erfüllen. Erfüllt er sie nicht, ist er ja auch haftbar. Und sinngemäß ist es ja auch nicht anders möglich, sonst dürfte man ja ohne Aufsicht auch nicht Auto fahren ... "das wäre ja noch schöner "

Moin,

Es gibt in Deutschland ein Sprichtwort. Dieses sagt soviel wie: Wenn man keine Ahnung hat, soll man sich seiner Meinung enthalten.

Erstens ist Flüssiggas keine Mischung aus Kohlenstoff und/oder Wasserstoff, sondern dies sind die Elemente aus denen Propan, wie auch Butan aufgebaut sind.

Auch zur Toxikologie solltest Du mit deiner kruden Sichtweise keinen Ton von dir geben. Es gibt unglaublich viele Kohlenstofverbindungen, die sehr giftig sind, obwohl auch das menschliche Leben "aus Kohlenstoff" besteht.

Ich zitiere mal das Sicherheitsdatenblatt von Propan:

Expositionsbegrenzung:
1000 ppm am Arbeitsplatz nach TRGS 900 (Propan)
1000 ppm am Arbeitsplatz nach TRGS 900 (Butan)

Angaben zur Toxikologie (Propan):

"Es hat eine Rauschwirkung und wirkt als Beruhigungsmittel auf das Zentralnervensystem."
"Absorption durch die Haut: Kann bei Aufnahme durch die Haut gesundheitsschädlich sein."
"Einatmen: Kann schnelle Erstickung herbeiführen. Das Produkt kann die Schleimhäute und die oberen Atemwege reizen. Kann beim Einatmen gesundheitsschädlich sein."

Angaben zur Toxikologie (Butan):

"Einwirkung verursacht: Lungenödem. Wirkung kann verzögert auftreten. Bauchschmerzen, Ohrensausen, Erbrechen Cyanose, Exposition kann Gefühllosigkeit, Prickeln und Schwäche in den Gliedmassen verursachen. Blutleere im Kopf, Schwindel, Atemnot, mögliche Narkose und mögliche Herzarrythmien bei hohen
Konzentrationen. Unmittelbarer Kontakt kann Frostbeulen verursachen. Benutzung nur laut Anweisung. Absichtlicher
Missbrauch durch absichtliche Konzentration von Dämpfen und Inhalation des Inhalts kann Schäden oder Tod hervorrufen. Beinträchtigung des Zentralnervensystems

Absorption durch die Haut: Kann bei Aufnahme durch die Haut gesundheitsschädlich sein.

INFORMATION ÜBER ZIELORGANE
Zentralnervensystem." (Zitat Ende)

Das weder ein "Giftig", noch ein "Gesundheitsschädlich" auf Flüssiggas steht, liegt an der hohen letalen Dosis, die benötigt wird (Dafür gibt es Grenzwerte). Daher stehen diese Informationen woanders. Das heißt noch lange nicht, dass beide Stoffe toxisch absolut unbedenktlich wären.

MFG Kester

(der sich mit diesen Dingen Hauptberuflich auseinandersetzt)

Zitat:

Original geschrieben von Licht in der Hupe


Das mit dem Nervengift ist der pure Unsinn. Autogas ist eine Mischung aus Kohlenstoff und Wasserstoff ( C3-H8 Propan und C4- H10 Butan ).
Kohlenstoff ist ein Hauptbestandteil organischen Lebens und ist in dieser Form gebunden, also gesättigt.
Kohlenstoff wird nur durch Aufnahme in ungesättigter Form ( Kohlenmonoxyd ) giftig, ansonsten wird es nur in grösseren Mengen als Kohlendioxyd schädlich, wenn es den Luftsauerstoff verdrängt. Wasserstoff verbindet sich in seiner Umgebung mit dem Sauerstoff zu Wasser und verhält sich in diesen Mengen neutral.
Propan benötigt pro Kg Flüssigphase 105 Watt aus der Umgebung zur vollständigen Verdampfung. Ungenau entsprechen 2 Liter flüssiges Gas 1 Kg Masse( ungenau deswegen, weil Propan in seinem Einsatztemperaturbereich zwischen -20 Grad und + 40 Grad als Flüssigkeit eine Volumenzunahme von 18% erfährt, was auch der Grund für die Füllstandsbegrenzung bei Tanks, von 80% ist!!!. Die Menge an Wärmeentzug reicht aus, um bei plötzlicher Freisetzung Wasser zu vereisen. Um Wasser zu vereisen benötigt man dagegen nur ca. 92 Watt/ 330 KJ/Kg. Dieser Effekt wird auch in der menschlichen Haut erzeugt und dabei vereist dann das Zellwasser / Kältebrand. Die ZVG Füllpistolen haben beim Lösen des Hebels nach dem Betanken eine Entspannungsmenge von 6cm³, welche Kreuzförmig aus der Schraubhülse nach schräg vorne ausgestossen wird.
Das führt zu einer sofortigen Durchmischung mit Umgebungsluft und auch sofort zur Unterschreitung der UEG ( untere Explosionsgrenze ) Dennoch muss man auch mal damit rechnen, dass eine ACME Dichtung ( im Adapter ) nicht ordnungsgemäss funktioniert und da sind dann Handschuhe eine zusätzliche Sicherheit gegen Kältebrandverletzungen. und dafür sind die vorgesehen.Ich habe im Beispiel nur Propan genannt, der Butananteil verhält sich wesentlich zahmer in seinem Wärmeentzug aus der Umgebung.So, ich denke , die Meisten haben das Ganze eh nicht bis zu ende gelesen. Ich könnte über die Thematik noch seitenweise schreiben...

@Licht in der Hupe

Deine Angaben zur Verdampfungsenthalpie stimmen übrigens auch nicht. Propan hat laut NIST Datenbank eine Verdampfungsenthalpie von 16 KJ je 44 Gramm. Das sind 360 Kilojoule je Kilogramm bzw. etwa 200 Kilojoule je Liter. Die Einheit Watt stimmt auch nicht, denn Watt ist eine Leistung, es muss aber eine Arbeit sein.

Wenn man so wenig Ahnung hat ... kannst du dich gerne bei der Vorschriftenstelle des Bauordnungsamtes bewerben. Nix verstehen, aber Vorschriften einhalten und vor allem Umsetzen ist eine ausreichende Qualifikation.

Moin,

Die anderen Zahlen sind auch überwiegend Mist :-D Aber warum soll ich mir darüber einen Kopp machen 🙂 Da haben andere Tabellenwerte aufgestellt.

Das erinnert mich ein bisschen an den letzten Amtsinspektor mit dem ich regelmäßig konfrontiert wurde (glücklicherweise nicht in entscheidender Position *fg* Ich wäre Amok gelaufen) ... der gentechnische Anlagen kontrollieren und abnehmen sollte, aber von seiner Fachausbildung her Förster war ... so läuft das manchmal im öffentlichen Dienst 🙂

MFG Kester

MFG Kester

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Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


Moin,

Es gibt in Deutschland ein Sprichtwort. Dieses sagt soviel wie: Wenn man keine Ahnung hat, soll man sich seiner Meinung enthalten.

Erstens ist Flüssiggas keine Mischung aus Kohlenstoff und/oder Wasserstoff, sondern dies sind die Elemente aus denen Propan, wie auch Butan aufgebaut sind.

Auch zur Toxikologie solltest Du mit deiner kruden Sichtweise keinen Ton von dir geben. Es gibt unglaublich viele Kohlenstofverbindungen, die sehr giftig sind, obwohl auch das menschliche Leben "aus Kohlenstoff" besteht.

Ich zitiere mal das Sicherheitsdatenblatt von Propan:

Expositionsbegrenzung:
1000 ppm am Arbeitsplatz nach TRGS 900 (Propan)
1000 ppm am Arbeitsplatz nach TRGS 900 (Butan)

Angaben zur Toxikologie (Propan):

"Es hat eine Rauschwirkung und wirkt als Beruhigungsmittel auf das Zentralnervensystem."
"Absorption durch die Haut: Kann bei Aufnahme durch die Haut gesundheitsschädlich sein."
"Einatmen: Kann schnelle Erstickung herbeiführen. Das Produkt kann die Schleimhäute und die oberen Atemwege reizen. Kann beim Einatmen gesundheitsschädlich sein."

Angaben zur Toxikologie (Butan):

"Einwirkung verursacht: Lungenödem. Wirkung kann verzögert auftreten. Bauchschmerzen, Ohrensausen, Erbrechen Cyanose, Exposition kann Gefühllosigkeit, Prickeln und Schwäche in den Gliedmassen verursachen. Blutleere im Kopf, Schwindel, Atemnot, mögliche Narkose und mögliche Herzarrythmien bei hohen
Konzentrationen. Unmittelbarer Kontakt kann Frostbeulen verursachen. Benutzung nur laut Anweisung. Absichtlicher
Missbrauch durch absichtliche Konzentration von Dämpfen und Inhalation des Inhalts kann Schäden oder Tod hervorrufen. Beinträchtigung des Zentralnervensystems

Absorption durch die Haut: Kann bei Aufnahme durch die Haut gesundheitsschädlich sein.

INFORMATION ÜBER ZIELORGANE
Zentralnervensystem." (Zitat Ende)

Das weder ein "Giftig", noch ein "Gesundheitsschädlich" auf Flüssiggas steht, liegt an der hohen letalen Dosis, die benötigt wird (Dafür gibt es Grenzwerte). Daher stehen diese Informationen woanders. Das heißt noch lange nicht, dass beide Stoffe toxisch absolut unbedenktlich wären.

MFG Kester

(der sich mit diesen Dingen Hauptberuflich auseinandersetzt)

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach



Zitat:

Original geschrieben von Licht in der Hupe


Das mit dem Nervengift ist der pure Unsinn. Autogas ist eine Mischung aus Kohlenstoff und Wasserstoff ( C3-H8 Propan und C4- H10 Butan ).
Kohlenstoff ist ein Hauptbestandteil organischen Lebens und ist in dieser Form gebunden, also gesättigt.
Kohlenstoff wird nur durch Aufnahme in ungesättigter Form ( Kohlenmonoxyd ) giftig, ansonsten wird es nur in grösseren Mengen als Kohlendioxyd schädlich, wenn es den Luftsauerstoff verdrängt. Wasserstoff verbindet sich in seiner Umgebung mit dem Sauerstoff zu Wasser und verhält sich in diesen Mengen neutral.
Propan benötigt pro Kg Flüssigphase 105 Watt aus der Umgebung zur vollständigen Verdampfung. Ungenau entsprechen 2 Liter flüssiges Gas 1 Kg Masse( ungenau deswegen, weil Propan in seinem Einsatztemperaturbereich zwischen -20 Grad und + 40 Grad als Flüssigkeit eine Volumenzunahme von 18% erfährt, was auch der Grund für die Füllstandsbegrenzung bei Tanks, von 80% ist!!!. Die Menge an Wärmeentzug reicht aus, um bei plötzlicher Freisetzung Wasser zu vereisen. Um Wasser zu vereisen benötigt man dagegen nur ca. 92 Watt/ 330 KJ/Kg. Dieser Effekt wird auch in der menschlichen Haut erzeugt und dabei vereist dann das Zellwasser / Kältebrand. Die ZVG Füllpistolen haben beim Lösen des Hebels nach dem Betanken eine Entspannungsmenge von 6cm³, welche Kreuzförmig aus der Schraubhülse nach schräg vorne ausgestossen wird.
Das führt zu einer sofortigen Durchmischung mit Umgebungsluft und auch sofort zur Unterschreitung der UEG ( untere Explosionsgrenze ) Dennoch muss man auch mal damit rechnen, dass eine ACME Dichtung ( im Adapter ) nicht ordnungsgemäss funktioniert und da sind dann Handschuhe eine zusätzliche Sicherheit gegen Kältebrandverletzungen. und dafür sind die vorgesehen.Ich habe im Beispiel nur Propan genannt, der Butananteil verhält sich wesentlich zahmer in seinem Wärmeentzug aus der Umgebung.So, ich denke , die Meisten haben das Ganze eh nicht bis zu ende gelesen. Ich könnte über die Thematik noch seitenweise schreiben...

http://www.dvfg.de/de/infothek/anwendungsbereiche/autogas.html

Physikalische Daten von Flüssiggas
Propan n- Butan
Dichte der flüssigen Phase
bei 15 °C in kg/l 0,51 0,58
Dichte des Gases bei 0 °C bar in
kg/Norm-m3 1,97 2,59
Dichteverhältnis gegen Luft
(Luft = 1) 1,55 2,09
Spezifisches Volumen flüssig von 1 kg Flüssiggas bei 0 °C in l 1,88 1,68
bei 15 °C in l 1,96 1,72
Volumen von 1 kg Gas (bei 1 bar) bei 0 °C in l 508 373
bei 15 °C in l 535 393
Dampfdruck in bar Überdruck bei 20 °C 7,353 1,089
bei 0 °C 3,703 0,059
bei -10 °C 2,424 -0,289
Siedepunkt in °C bei 1,013 bar -42 -0,5
Verdampfungswärme bei 0 °C kJ/kg 378,58 383,86
Heizwert Hi (unterer Heizwert) kWh/kg 12,87 12,69
Heizwert Hs (oberer Heizwert) kWh/kg 13,98 13,74
Wobbezahl Wu bezogen auf Hi kWh 20,79 23,74
Max. Verbrennungstemperatur mit Luft °C 1925 1895
mit Sauerstoff °C 2850 2850
Zündtemperatur mit Luft °C 510 430
Zündgrenze (Explosionsgrenze mit Luft) Vol. % Gas 2 - 9,5 1,5 - 8,5
Max. Flammengeschwindigketi cm/sec 47,2 45,2
Theoretischer Luftbedarf (Lmin) mn3/mn3 24,36 32,308
Theoretischer Sauerstoffbedarf mn3/mn3 5,104 6,769
Verbrennungsgasmenge, feucht mn3/mn3 26,244 37,709
Verbrennungsgasmenge, trocken mn3/mn3 22,3 29,68
Taupunkt der Verbrennungsprodukte °C 55 55
CO2 max. (Vol. %) 13,8 14,1


Autogas
Autogas wird schon seit Jahrzehnten eingesetzt und ist daher der weltweit meistgenutzte Alternativkraftstoff. Es besteht aus Propan, Butan bzw. deren Gemischen und entspricht damit dem Brennstoff Flüssiggas, den wir auch als Heizener­gie oder aus Feuerzeugen kennen. Autogas ist ungiftig und daher wesentlich unbedenklicher im Einsatz als beispiels­weise Benzin.

Immer mehr Autofahrer steigen um: Mit Autogas statt Benzin zahlen Sie beim Tanken nur noch rund halb so viel wie bisher. Gleichzeitig profitiert die Umwelt, weil auch der Schadstoffausstoß sinkt.

Autogas eignet sich sehr gut als Kraftstoff für alle gängigen Ottomotoren.
Autogas kann problemlos nachgerüstet werden und erfolgt ohne mechanische Veränderungen am Motor.
Autogas kann mittlerweile an über 4.200 öffentlichen Autogas-Tankstellen getankt werden.
Autogas-Fahrzeuge dürfen nach den Garagenverordnungen der Länder in Tiefgaragen geparkt werden. Als Grundlage hierzu wurde bereits die Muster-Garagenverordnung von 1988 entsprechend geändert

Zitat:

Original geschrieben von GaryK


@Licht in der Hupe

Deine Angaben zur Verdampfungsenthalpie stimmen übrigens auch nicht. Propan hat laut NIST Datenbank eine Verdampfungsenthalpie von 16 KJ je 44 Gramm. Das sind 360 Kilojoule je Kilogramm bzw. etwa 200 Kilojoule je Liter. Die Einheit Watt stimmt auch nicht, denn Watt ist eine Leistung, es muss aber eine Arbeit sein.

Wenn man so wenig Ahnung hat ... kannst du dich gerne bei der Vorschriftenstelle des Bauordnungsamtes bewerben. Nix verstehen, aber Vorschriften einhalten und vor allem Umsetzen ist eine ausreichende Qualifikation.

Aber einen hab ich noch....

Joule [J]: 363630
Kilojoule [kJ]: 363.63 * bezogen auf NIST Datenbank
Megajoule [MJ]: 0.36363
Millijoule [mJ]: 363630000
Kilowatt-Stunde [kW*h]: 0.101008333
Kilowatt-Sekunde: 363.63
Watt-Stunde [W*h]: 101.008333333 * teufelchen aber auch...es sind nach Deinen Angaben umgerechnet nur 101 Watt!!!
also glatte 4 Watt weniger, als ich es schrieb- übrigens wird die Einheit Watt dafür in
Fachbüchern benannt. Ich bin mir sicher, dass die Verfasser sich dabei was gedacht haben, so wie ich.
Es macht die Dinge halt anschaulicher- nicht so abstrakt
Watt-Sekunde [W*s]: 363630
Newton-Meter [N*m]: 363630
Kilokalorie (International): 86.851533391
Kilokalorie (thermochemisch): 86.909655832
Kalorie (International) [cal (IT)]: 86851.533390656
Kalorie (thermochemisch) [cal (th)]: 86909.65583174
Kilo-Kalorie (Nahrung): 86.851533391
Hartree Energie [Eh]: 8.340619305e+22
Rydberg Konstante: 1.668123861e+23

Und wenn wir schon mal beim Verbessern sind: Liter ist ein Raumaß . Da Propan in der Flüssigphase aber temperaturabhängig starken Volumenschwankungen ausgesetzt ist, trägt ein Liter Flüssiggas auch temperaturabhängig (spezifisch) mehr oder weniger Energiegehalt (Masse)

Moin,

Was möchtest Du uns nun mit deinen Datenblättern sagen?

Du hast die Aussage gemacht: Flüssiggas sei kein Nervengift.

Diese Aussage ist falsch. Flüssiggas ist sehr wohl ein Nervengift. Das ist die toxische (!) Wirkung, die Flüssiggas u.v.a der Bestandteil Butan aufweist.

Ob ein Stoff nach den geltenden Regeln für die Einstufung von Gefahrstoffen (Ausgehend von der 67/548) in der Anwendung als Giftig oder Ungiftig eingestuft wird, ist dabei nicht relevant. Denn diese Einstufung resultiert aus der DOSIS die zu einer Giftwirkung führt.

Bsp.: Ein LD50 Wert von knapp über 250 mg/kg führt in der EU zur Einstufung : Gesundheitsschädlich, in den USA zur Einstufung Giftig. Das ist eine reine Kennzeichnungsangelegenheit und hat nichts damit zu tun, ob ein Stoff schädlich ist, oder nicht schädlich ist.

Flüssiggas ist ein Nervengift, dies kannst du in jedem korrekten Sicherheitsdatenblatt im Abschnitt "Angaben zur Toxikologie" nachlesen. Um ein Nervengift zu sein, muss ein Stoff kein "Killer" sein. Auch Ethanol ist ein Nervengift, trotzdem steht da kein Totenkopf drauf.

Deine Aussage ist verkehrt und zeugt von einem nicht ausreichenden und unkritischen Umgang mit Aussagen Dritter bzw. nicht ausreichendem Studium der dir vorliegenden Informationen. Daher ist lediglich deine Aussage "purer Unsinn", im Gegensatz zu meiner Aussage, die wissenschaftlich fundiert und begründet ist.

MFG Kester

(Dipl. Chem. mit entsprechender Ausbildung ...)

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


so läuft das manchmal im öffentlichen Dienst 🙂

nur manchmal? 😉

....

Zitat:

Original geschrieben von darkestmind


Bei uns in der Firma müssen die Gabelstapler eigentlich auch mit Schutzbrille und Handschuhen getankt werden.
Wahrscheinlich hat irgend ein übereifriger Beamter irgendwelche sone dumme Vorschrift rausgekramt!

mfg Stephan

Ich bin mit diesem Verhalten nur dann einverstanden, wenn Du bei einem Unfall auf die Lohnfortzahlung und Arztkostenübernahme wie auch auf alle anderen Inanspruchnahmen von Hilfen Dritter verzichtest. Ich wette aber auf eine gute Flasche "Roten", dass Du dies nicht tun wirst. Deshalb halte ich es für klug, sich an die "Spielregeln" zu halten - dies gilt im übrigen für alle Lebenslagen. Es ist noch so viel Platz für "ungeschicktes Verhalten", das die Allgemeinheit viel Geld kostet, da ist es nicht angebracht, vorsätzlich gegen Regeln zu verstoßen, deren Einahltung uns grundsätzlich vor Schaden bewahren.

Ich habe seit letztem Jahr knapp 300 mal LPG getankt (in 12 Ländern) - und sollte nirgendwo Handschuhe tragen (auch nicht in Deutschland an zig versciedenen Tankstellen). Betankt wurde man nur selten - auch nicht in Tschechien, Slowakei; teilweise in Polen, Spanien, Italien.

@Rotherbach

Was er uns damit sagen will? Erstens ist er ein Vollquottel (wenigstens kein TOFU), zweitens kann er Google bedienen. Ich präzisiere meine Aussage - er könnte Physiklehrer sein. Chemie ist die Physik der Elektronenhülle, für einen Lehrer reicht das völlig aus um um mit 2 Minuten Googelei subjektiv recht zu haben. Solche Leute kommen auf die Ignore-Liste, das hat sich bewährt.

Zitat:

Original geschrieben von GaryK


@Rotherbach

Was er uns damit sagen will? Erstens ist er ein Vollquottel (wenigstens kein TOFU), zweitens kann er Google bedienen. Ich präzisiere meine Aussage - er könnte Physiklehrer sein. Chemie ist die Physik der Elektronenhülle, für einen Lehrer reicht das völlig aus um um mit 2 Minuten Googelei subjektiv recht zu haben. Solche Leute kommen auf die Ignore-Liste, das hat sich bewährt.

Na gut bin ich halt ein Vollquottel ( was auch immer das ist ). und auf das Igno freue ich mich. In der Hoffnung das Du das auch einhältst!

Hallo,

Sehr schönes SDB 🙂 Vorallem so aktuell und richtig ausgeführt. Ich würde behaupten, dieses SDB ist vorbildlich.

Schon gelesen "Licht in der hupe" ? Da es ein SDB nach REACh ist, steht die Gefahr nun unter Punkt 2. ZNS ist die gängige Abkürzung für "Zentrales Nervensystem".

Ich denke ... damit ist alles gesagt und klar belegt, wer recht hat.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von matze_berlin


....

Mal eine ganz andere Frage zum gleichen Thema.
Wieso müssen wir trotz der Handschuhe noch den lustigen Totmannschalter an der Zapfsäule in Deutschland gedrückt halten?
Ich bekam vom AvD die Antwort "da sie sich an dem -40° kalten Adapter verbrennen/erfrieren könnten". Aber da ja Handschuhe vorgeschrieben ist es doppelt sicher.
Genauso doppelt sicher wie man darf nur automatisch abschaltende Tanks betanken und muß den Totmannschalter halten.
In Italien ist der Schalter auch da, rastet aber ein.
Und jeder Trottel kann Benzin in den Diesel, oder umgekehrt tun, kann mit dem Rüssel im Tank von der Säule wegfahren und bei mir sehr beliebt den Diesel auf dem Boden ausbreiten, damit meine Ledersohlen sich schön vollsaugen. Ich versteh es nicht.
Verschwörung der deutschen Regulative?

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