Scheinwerferreinigungsanlage deaktivieren

VW Golf 6 (1KA/B/C)

wer weiß ob und wenn ja wie die scheinwerferreinigungsanlage deaktiviert wird?

Beste Antwort im Thema

Da gibt es diffizielere Methoden!
Mittels Codierung kann man die Ansprechverzögerung (also wie lange man den Hebel zieht, bis die SRA angeht) und die Spritzdauer einstellen. So hab ich die Wahl, wenn ich nur kurz ziehe, bekomme ich Wasser auf die Scheibe und wenn ich es für nötig halte kann ich auch die Schweinwerfer bespritzen lassen.
Wenn man dagegen die Sicherung zieht geht gar nix mehr.

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Zitat:

Original geschrieben von Diesel_inside


Das ist keine Logik, ich bin ja selbst auf der Suche danach. Was macht denn aus einem Nebelscheinwerfer ein Leuchtmittel? Wie ist es denn definiert?

Eine transparente Scheibe auf der einige Zulassungszeichen eingeprägt sind, die eine Auskunft darüber geben welche Funktionen dieser Scheinwerfer erfüllt. Hier im Forum wurde sogar schonmal bei jemandem bemängelt, dass das Abbiegelicht ohne Funktion (deaktiviert) war obwohl das (laut Einprägung auf dem Scheinwerfer) vorhanden sein müsste.

Ich hatte schonmal einen Beitrag über die Kennzeichnungen auf dem Scheinwerfer geschrieben:
http://www.motor-talk.de/forum/nsw-als-tfl-t4748583.html#post38744951

Daraus ergibt sich welche Funktionen davon erfüllt werden und genau genommen auch funktionieren müssen (kommt halt immer darauf an was der Prüfingenieur alles prüft, Abbiegelicht werden z.B. die wenigsten testen bzw. im Zweifel auch mal darüber hinwegsehen - aber verlassen kann man sich darauf nicht). Eine Außerbetriebsetzung würde ich am besten direkt mit einem Prüfingenieur besprechen, irgendwas in Richtung abkleben oder lackieren des Scheinwerferglases sollte möglich sein.

vg, Johannes

und wie ist es bei meinen Nebelscheinwerfern am Polo? Sie haben auch die Kennzeichnung fürs Tagfahrlicht. Ich habe aber kein Tagfahrlicht?😕

An dieser Kennzeichnung kann man es also nicht festmachen.

Die Nebelscheinwerfer am Polo haben eine Kennzeichnung als "00 RL"? Hast du da mal ein Foto? Vielleicht gibt's dann eine Kollission wenn 4 Scheinwerfer verbaut sind, die als Tagfahrlicht zugelassen sind - es dürfen ja nur 2 in Betrieb sein...

vg, Johannes

Ein Foto hab ich grad net, aber es ist das gleiche Glas wie bei den Fahrzeugen mit TFL.

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Komme erst heute dazu, zu antworten, da im Urlaub. Ich habe zwecks der fehlenden Sicherung der SRA an den TÜV Rheinland geschrieben, ob deswegen die Plakette verweigert werden kann.

Hier die Antwort:

Sehr geehrter Herr ...........,

auch optional verbaute Systeme werden im Rahmen der Hauptuntersuchung einer Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen. Der Ausfall der optionalen Systeme stellt genau so einen Mangel dar, wie der Ausfall eines gesetzlich vorgeschriebenen Bauteils.

Das bedeutet klipp und klar, die Plakette kann verweigert werden.

Hhm,hier hatte schon jemand die "TÜV-Kriterien" eingestellt,da stand, das es nur ein "geringer Mangel" sei, also kann die Plakette trotzdem erteilt werden,jedoch mit Mängeln.Verweigern können sie die Plakette nur wegen "erheblichen Mängeln"! Ist ja eigentlich auch egal, ich aktiviere meine nächste Woche vorm TÜV, danach wirds wieder raus programmiert.
Gerade nochmal bei Jubi nachgelesen:SWA ohne Wirkung: Erheblicher Mangel=> Keine Plakette.
Liegt also am Prüfer.

Ich denke der TÜV unterscheidet da zwischen Xenon und H7. Ich mache jedenfalls die Sicherung vorm TÜV immer rein und lösch den Fehler.

Zitat:

Original geschrieben von diddi4


Komme erst heute dazu, zu antworten, da im Urlaub. Ich habe zwecks der fehlenden Sicherung der SRA an den TÜV Rheinland geschrieben, ob deswegen die Plakette verweigert werden kann.

Hier die Antwort:

Sehr geehrter Herr ...........,

auch optional verbaute Systeme werden im Rahmen der Hauptuntersuchung einer Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen. Der Ausfall der optionalen Systeme stellt genau so einen Mangel dar, wie der Ausfall eines gesetzlich vorgeschriebenen Bauteils.

Das bedeutet klipp und klar, die Plakette kann verweigert werden.

Um welche optional verbauten Systeme geht es denn? Auch ums Radio und die Fußraumleuchten?

Zitat:

Original geschrieben von Diesel_inside



Zitat:

Original geschrieben von diddi4



auch optional verbaute Systeme werden im Rahmen der Hauptuntersuchung einer Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen. Der Ausfall der optionalen Systeme stellt genau so einen Mangel dar, wie der Ausfall eines gesetzlich vorgeschriebenen Bauteils.

Das bedeutet klipp und klar, die Plakette kann verweigert werden.

Um welche optional verbauten Systeme geht es denn? Auch ums Radio und die Fußraumleuchten?

Ich nehme an es geht um

sicherheitsrelevante

Technik/ Bauteile...

Wäre eine SRA sicherheitsrelevant wäre sie vorgeschrieben.

Nach meinen Recherchen bisher, handelt jeder Prüfer einfach so wie es ihm gefällt.

Zitat:

Original geschrieben von Diesel_inside


Nach meinen Recherchen bisher, handelt jeder Prüfer einfach so wie es ihm gefällt.

Genau das wollte ich ja die ganze Zeit sagen. Ich habe ja meine Plakette auch bekommen. Nur, sie kann einen eben auch verweigert werden und dagegen kannst du eben nichts machen.

Zitat:

Original geschrieben von Diesel_inside


Wäre eine SRA sicherheitsrelevant wäre sie vorgeschrieben.

Nach meinen Recherchen bisher, handelt jeder Prüfer einfach so wie es ihm gefällt.

Sie ist auch sicherheitsrelevant, zumindest bei bestimmten Xenon-Leuchten.

OK ich drücke es anders aus: auch nachgerüstete Technik/ Bauteile, welche bei Nichtfunktion die Sicherheit negativ beeinträchtigen könnten, wenn sie sonst serienmäßig verbaut oder auch gar nicht vorgeschrieben wären, müssen ordnungsgemäß funktionieren.
Als Beispiel kann man hier nennen: 3. Bremsleuchte, Nebelscheinwerfer, Tagfahrlicht, Leuchtweitenregulierung, ...

Ich musste mal den Motor einer solchen LWR reparieren lassen, weil mir sonst die Plakette verweigert worden wäre. Die LWR war aber bei Halogen nicht vorgeschrieben, musste aber funktionieren weil eingebaut...

Ein Autoradio, Fußraumbeleuchtung, Getränkehalter, ... gehört definitiv nicht zu der Gruppe evtl. sicherheitsrelevanter Bauteile und bedarf wohl keiner weiteren Diskussion...

Zitat:

Original geschrieben von alex279


Ich musste mal den Motor einer solchen LWR reparieren lassen, weil mir sonst die Plakette verweigert worden wäre. Die LWR war aber bei Halogen nicht vorgeschrieben, musste aber funktionieren weil eingebaut...

Das ist nicht ganz richtig: bei Neuwägen ist seit 1990 eine manuelle Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben, vorher war es in der Tat nicht nötig und i.d.R. auch nicht vorhanden.

(Quelle:

http://www.adac.de/.../

- siehe §50)

vg, Johannes

Zitat:

Original geschrieben von Diesel_inside


Wäre eine SRA sicherheitsrelevant wäre sie vorgeschrieben.

Ist sie ja auch gegebenenfalls, insbesondere bei den Original-Xenon-Scheinwerfern.

Zitat:

Original geschrieben von Timmerings Jan



Zitat:

Original geschrieben von Diesel_inside


Wäre eine SRA sicherheitsrelevant wäre sie vorgeschrieben.
Ist sie ja auch gegebenenfalls, insbesondere bei den Original-Xenon-Scheinwerfern.

jepp, aber nicht bei Halogen

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