Scheinwerferreinigungsanlage deaktivieren
wer weiß ob und wenn ja wie die scheinwerferreinigungsanlage deaktiviert wird?
Beste Antwort im Thema
Da gibt es diffizielere Methoden!
Mittels Codierung kann man die Ansprechverzögerung (also wie lange man den Hebel zieht, bis die SRA angeht) und die Spritzdauer einstellen. So hab ich die Wahl, wenn ich nur kurz ziehe, bekomme ich Wasser auf die Scheibe und wenn ich es für nötig halte kann ich auch die Schweinwerfer bespritzen lassen.
Wenn man dagegen die Sicherung zieht geht gar nix mehr.
168 Antworten
Bei Xenon über 2000 Lumen ist eine SWRA auch vorgeschrieben, somit muss die auch funktionieren!
Anders bei Halogen, oder Xenon <2000 Lumen da ist diese nicht vorgeschrieben.
Mängelklassen:
GM = geringfügiger Mangel
EM = erheblicher Mangel (keine Plakette)
VU = Verkehrsunsicher (keine Plakette)
Das siehst Du nicht ganz richtig. Zwar ist bei Halogen keine SRA vorgeschrieben, wenn die aber zur Ausstattung gehört, also so auch in den Merkmalen zum Auto hinterlegt ist, muss sie wie auch andere Sonderzubehörteile funktionieren. Der Tüv kann Dir hier die Plakette verweigern. Ob der Mitarbeiter das macht, (mich hat er auch laufen lassen) ist in seinem Ermessen. Wenn Du die Plakette nicht bekommst, kannst Du nichts dagegen machen.
Zitat:
Original geschrieben von diddi4
Das siehst Du nicht ganz richtig. Zwar ist bei Halogen keine SRA vorgeschrieben, wenn die aber zur Ausstattung gehört, also so auch in den Merkmalen zum Auto hinterlegt ist, muss sie wie auch andere Sonderzubehörteile funktionieren. Der Tüv kann Dir hier die Plakette verweigern. Ob der Mitarbeiter das macht, (mich hat er auch laufen lassen) ist in seinem Ermessen. Wenn Du die Plakette nicht bekommst, kannst Du nichts dagegen machen.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage handelt denn der TÜV / Dekra etc hier. Woher hat er denn seine vorgaben?
§ 29 StVZO iVm Anlage 8 (BGBl. I 2012, S. 734 -740) auf der Grundlage von § 6 StVG
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Zitat:
Original geschrieben von diddi4
Das siehst Du nicht ganz richtig. Zwar ist bei Halogen keine SRA vorgeschrieben, wenn die aber zur Ausstattung gehört, also so auch in den Merkmalen zum Auto hinterlegt ist, muss sie wie auch andere Sonderzubehörteile funktionieren. Der Tüv kann Dir hier die Plakette verweigern. [.....]
Klar, und als nächstes bekomme ich keine Plakette, weil mein fest verbautes, zur Ausstattung gehörendes Navi, welches so auch in den Merkmalen zum Auto hinterlegt ist, defekt ist? 😕
laut den neuen tüv vorschriften bekommste nicht mal mehr die plakete wenn eine kennzeichenbeleuchtung defekt ist
Zitat:
Original geschrieben von DJSclumpf
laut den neuen tüv vorschriften bekommste nicht mal mehr die plakete wenn eine kennzeichenbeleuchtung defekt ist
Das ist ja auch etwas anderes, die Beleuchtung muss komplett funktionsfähig sein. Auch bei optionalen Leuchten - wenn z.B. NSW verbaut sind müssen sie auch funktionieren.
Hier ging es um die Scheinwerferreinigungsanlage und da sollte die Welt anders aussehen, da niemand davon beeinträchtigt wird, wenn die außer Funktion ist. Von der Dramatik in etwa vergleichbar mit einem defekten CD-Laufwerk des Radios.
vg, Johannes
Zitat:
Original geschrieben von DJSclumpf
laut den neuen tüv vorschriften bekommste nicht mal mehr die plakete wenn eine kennzeichenbeleuchtung defekt ist
So habe ich das auch gelesen!
Jedoch berichten zwei voneinander unabhängige Prüfingenieure (PI) in einen anderen Forum, dass sich alle Überwachungsinstitutionen auf einen einheitlichen Mangelbaum (Bild 2) festgelegt haben und dort ist eine defekte Kennzeichenbeleuchtung als geringer Mangel eingestuft.
Zitat:
Original geschrieben von MrXY
Das ist ja auch etwas anderes, die Beleuchtung muss komplett funktionsfähig sein. Auch bei optionalen Leuchten - wenn z.B. NSW verbaut sind müssen sie auch funktionieren.Zitat:
Original geschrieben von DJSclumpf
laut den neuen tüv vorschriften bekommste nicht mal mehr die plakete wenn eine kennzeichenbeleuchtung defekt istHier ging es um die Scheinwerferreinigungsanlage und da sollte die Welt anders aussehen, da niemand davon beeinträchtigt wird, wenn die außer Funktion ist. Von der Dramatik in etwa vergleichbar mit einem defekten CD-Laufwerk des Radios.
vg, Johannes
Aber warum müssen Nebelscheinwerfer funktionieren? Sie sind doch s wie ein Navi oder die SRA nicht zwingend vorgeschrieben? Wie ist der NS denn definiert? Wenn ich mir einfach eine Klarsichtabdeckung ins Loch des Stoßfängers baue, ist das doch auch i.O.
§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
Zitat:
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.
Und wenn in meinem Nebelscheinwerfer kein Leuchtmitte steckt, und kein Kabel dran ist, ist es keine Lichttechnische Einrichtung und fällt somit nicht unter diese Vorschrift?
Was ist das denn für eine Logik? 😕
Wenn du die Leuchtmittel aus deinen Nebelscheinwerfern ausbaust und die Kabel abziehst sind es immer noch Nebelscheinwerfer, somit also immer noch eine lichttechnische Einrichtung, nur halt ohne Funktion.
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
Was ist das denn für eine Logik? 😕Wenn du die Leuchtmittel aus deinen Nebelscheinwerfern ausbaust und die Kabel abziehst sind es immer noch Nebelscheinwerfer, somit also immer noch eine lichttechnische Einrichtung, nur halt ohne Funktion.
Das ist keine Logik, ich bin ja selbst auf der Suche danach. Was macht denn aus einem Nebelscheinwerfer ein Leuchtmittel? Wie ist es denn definiert?
Zitat:
Original geschrieben von Diesel_inside
[.....] Das ist keine Logik [.....]
Sag ich doch.... 😁