Scheinwerferfrage

BMW 3er E36

moin,
hab mir 2005 Scheinwerfer gekauft - siehe Bild ( ist geschmacksache)

die Scheinwerfer haben ein E Prüfzeichen und sind somit eintragungsfrei und Tüv genehmigt - richtig???

Wie sind die TÜV genehmigt wenn sie keine Lwr haben???

Kann mir das bitte einer erklären??

21 Antworten

Stellmotor so rausdrehen wie die Transportsicherung der neuen Scheinwerfer und hier am besten auch mit abgenommenen Abdeckkappen arbeiten,damit du siehst,ob der Kugelkopf schon raus ist aus der Führung.Die Stellung an deinem Drehrädchen im Innenraum is dafür scheißegal.

Greetz

Cap

Habe auch diese Scheinwerfer verbaut!

Bei meinen konnte man hinten so ein schwarzes Plastik ding entfernen und dort die Originalen Stellmotoren verbauen!!

Schau einfach mal nach ob du auch so ein schwarzes Plastik teil hast

MFG DENNIS

Und um es nochmal zur bekräftigen: Ich wäre letztes Jahr durch die HU gefallen, weil der rechte LWR-Stellmotor nicht gestellt hat. Ich hab's vor Ort wieder repariert, aber ohne funktionierende LWR bekommt man keine HU-Plakette.

Richtig ich glaube ab Baujahr 90 oder so um den dreh ist es Pflicht!!!

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Ab 91 wars gesetzlich vorgeschrieben.Bei Fahrzeugen davor ist es nicht notwendig.

Greetz

Cap

Zitat:

Original geschrieben von twdennis


Habe auch diese Scheinwerfer verbaut!

Bei meinen konnte man hinten so ein schwarzes Plastik ding entfernen und dort die Originalen Stellmotoren verbauen!!

Schau einfach mal nach ob du auch so ein schwarzes Plastik teil hast

MFG DENNIS

hast du ein foto davon????

Kann ich dir morgen eins machen nur wie gesagt die dinger liegen ausgebaut in der Garage weil ja nun meine Stellmotoren an den Scheinwerfern montiert sind!!

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