Scheinwerferfrage
moin,
hab mir 2005 Scheinwerfer gekauft - siehe Bild ( ist geschmacksache)
die Scheinwerfer haben ein E Prüfzeichen und sind somit eintragungsfrei und Tüv genehmigt - richtig???
Wie sind die TÜV genehmigt wenn sie keine Lwr haben???
Kann mir das bitte einer erklären??
21 Antworten
Ich gehe mal davon aus das du an deinem Auto auch die LWR hast 😉 Wie die Teile dann aber ein E Zeichen bekommen haben weiß ich auch nicht, vielleicht gefälscht oder so😕
das auto hat die Lwr.
Hab aber bei den Scheinwerfern nix, wo ich die Stellmotoren rein stecken kann. Was kann der TÜV sagen???
Für fahrzeuge die kein LWR haben. dann brauchen die scheinwerfer auch kein LWR.
Die ersten e36 hatten noch nicht alle LWR oder?
Glaub dann bekommste kein TÜV.
also neue mit LWR kaufen oder alte wieder für tüv einbauen
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mit den alten einbauen ist schlecht. Die lampen die ich gekauft habe hatten plastik stücke die zwischen Blinker und kotflügel kommen. ich hab die stücke aus blech gemacht und angeschweißt und lackieren lassen. d.h. die originalen Blinker passen nicht mehr 😉
Zitat:
Original geschrieben von Sniffles
Erst ab 93 hatten die das glaub ich.TÜV kann es als Mangel werten wenn er das kontrolliert.
bekommt man trotzdem tüv??
Kann man die austragen lassen??
Austragen kann man das denk ich nicht weiß ich aber nicht genau.
TÜV kannste trotzdem bekommen ja hängt halt von dem Prüfer ab, einige prüfen das und wieder andere machen da gar nix dran.
Ab 1991 müssen alle Fahrzeuge eine Leuchtweitenregulierung haben. Ausnahmen sind nur möglich, wenn ein Fahrzeug aus dem Ausland Importiert wurde, und in diesem Land keine Leuchtweitenregulierung notwendig war. Im Fahrzeugschein steht in der Regel "ohne LWR §70" oder so ähnlich.
Ob ein Fahrzeug importiert ist sieht man an der Schlüsselnummer "00000000" im Feld 3.
In der Regel bekommst du keine Plakette wenn die LWR nicht funktioniert und keine Ausnahme vorliegt.
Gruß
http://syncrot3.wordpress.com/
Zitat:
Original geschrieben von syncrot3
Ab 1991 müssen alle Fahrzeuge eine Leuchtweitenregulierung haben. Ausnahmen sind nur möglich, wenn ein Fahrzeug aus dem Ausland Importiert wurde, und in diesem Land keine Leuchtweitenregulierung notwendig war. Im Fahrzeugschein steht in der Regel "ohne LWR §70" oder so ähnlich.
Ob ein Fahrzeug importiert ist sieht man an der Schlüsselnummer "00000000" im Feld 3.
In der Regel bekommst du keine Plakette wenn die LWR nicht funktioniert und keine Ausnahme vorliegt.Gruß
http://syncrot3.wordpress.com/
und wie können diese scheinwerfer ein e Prüfzeichen haben???
Zitat:
Original geschrieben von streunerBMW
und wie können diese scheinwerfer ein e Prüfzeichen haben???Zitat:
Original geschrieben von syncrot3
Ab 1991 müssen alle Fahrzeuge eine Leuchtweitenregulierung haben. Ausnahmen sind nur möglich, wenn ein Fahrzeug aus dem Ausland Importiert wurde, und in diesem Land keine Leuchtweitenregulierung notwendig war. Im Fahrzeugschein steht in der Regel "ohne LWR §70" oder so ähnlich.
Ob ein Fahrzeug importiert ist sieht man an der Schlüsselnummer "00000000" im Feld 3.
In der Regel bekommst du keine Plakette wenn die LWR nicht funktioniert und keine Ausnahme vorliegt.Gruß
http://syncrot3.wordpress.com/
Das solltest du dann denjenigen Fragen der die Dinger abgenommen hat. Es ist evlt auch fraglich ob das Zeichen gültig ist.
Wer ist denn der Hersteller der Leuchten?
Zitat:
Original geschrieben von streunerBMW
und wie können diese scheinwerfer ein e Prüfzeichen haben???
Wurde bereits erwähnt....weil es E36 gibt,die keine LWR haben und da paßt das dann auch alles....
Soweit mir bekannt,gibt es diese SW auch MIT LWR.
Sollte man sich nicht VOR einem Umbau Gedanken über solche "Kleinigkeiten" machen? 😕
Greetz
Cap
ich hab mir die sache nochmal angesehen.
wie bekommt man die lwr aus den originalen scheinwerfer????
wie funktioniert die lwr. wenn ich sie von 0 auf 2 drehe kommt der stift dann raus oder fährt er rein??
Danke nochmal