Scheinwerfer polieren
Hallo Zusammen,
gibt es inzwischen neue Erkenntnisse zum Thema polieren von blinden Streuscheiben?
Danke,
S.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von derSentinel
Es hat nichts mit Totengräberei zu tun sondern vorhandene Threads zu nutzen um die Erfahrungen der anderen zu erfragen !!Zitat:
Original geschrieben von sluggygmx
Klar, Threads aus 2006, 2009, 2010 und nur einer aus diesem Jahr. Und genau deshalb meine Frage zu neuen Erkenntnissen, da hilft es nichts Totengräber zu spielen. Die Entwicklung und damit auch die Erfahrung geht weiter. 😉
.... so wurde nur WIEDER ein seitenlanger Threads ins Leben gerufen.Denk mal drüber nach !! 😉
mfg derSentinel
Forenpate
...Absatz entfernt!
MT-Moderation
121 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von derSentinel
trägt Material ab- was zum erlöschen der BE führt !
Das durchfahren einer Staubwolke,oder Steinschlag wird auch Material abgetragen erlöscht also durch das fahren auch die BE?
Durch das Polieren und schleifen von Alufelgen trage ich auch Material ab erlischt somit auch die BE einer Alufelge?
Zitat:
Original geschrieben von zwoachter4b
Auch möchte ich ein Lob an den User derSentinel aussprechen der mit eigens entworfenen Gesetzestexten beweisen wollte das ein reines polieren der Streuscheibe laut StVZO zum erlöschen der BE führt,und meint nur weil er es selber nicht besser wusste mir zu Unterstellen ich wolle doch nur stänkern,obwohl ich eigentlich nur drauf hingewiesen habe das es nicht zum erlöschen kommt.
Also Entschuldigung das ich mit meiner Aussage doch richtig gelegen habe das ein polieren der Streuscheibe nicht zum erlöschen der BE führt 😁
Hatte ich nicht vor ein paar Beiträgen darum gebeten, sich mit unsäglichen Wiederholungen zurückzuhalten.
Und was soll die dreiste Unterstellung, dass hier eigens entworfene Gesetztestexte gepostet werden? Sowas soll kein Stänkern sein?
Ich bitte nochmals darum, sich her zurückzunehmen, wenn man nichts neues beitragen kann.
Zitat:
Original geschrieben von AndreeHagen
Hatte ich nicht vor ein paar Beiträgen darum gebeten, sich mit unsäglichen Wiederholungen zurückzuhalten.Zitat:
Original geschrieben von zwoachter4b
Auch möchte ich ein Lob an den User derSentinel aussprechen der mit eigens entworfenen Gesetzestexten beweisen wollte das ein reines polieren der Streuscheibe laut StVZO zum erlöschen der BE führt,und meint nur weil er es selber nicht besser wusste mir zu Unterstellen ich wolle doch nur stänkern,obwohl ich eigentlich nur drauf hingewiesen habe das es nicht zum erlöschen kommt.
Also Entschuldigung das ich mit meiner Aussage doch richtig gelegen habe das ein polieren der Streuscheibe nicht zum erlöschen der BE führt 😁Und was soll die dreiste Unterstellung, dass hier eigens entworfene Gesetztestexte gepostet werden? Sowas soll kein Stänkern sein?
Ich bitte nochmals darum, sich her zurückzunehmen, wenn man nichts neues beitragen kann.
Der Forenpate hatte schon ein paar Beiträge vorher mir unterstellt ich würde stänkern und ich habe ihn gebeten das klar zu stellen bis jetzt leider erfolglos
. Du hast aber auch geschrieben
"Darum bitte ich diejenigen, die hier keine neuen Erkenntnisse mehr einbringen wollen/können und sich mit langen unnötigen Zitaten nur wiederholen, sich etwas zurück zu nehmen"
da ich aber neue Erkenntnisse zur rechtlichen Sache durch das schreiben des TÜV beigetragen habe waren es keine Wiederholungen. Der Forenpate hätte ja einfach drauf eingehen können und einsehen können das seine rechtliche Meinung nicht richtig war wie man ja der mail vom TÜV entnehmen konnte.
Zitat:
Original geschrieben von zwoachter4b
Das durchfahren einer Staubwolke,oder Steinschlag wird auch Material abgetragen erlöscht also durch das fahren auch die BE?
Durch das Polieren und schleifen von Alufelgen trage ich auch Material ab erlischt somit auch die BE einer Alufelge?
Merkst du es eigentlich noch??
Ich habe noch nie so jemanden wie dich im Forum getroffen, der so Beratungsresistent ist und dazu noch ein Talent hat die dämlichsten und unpassendsten Gegenbeispiele zu finden!
Nimm doch mal hin, was dir hier ERFAHRENE User sagen und mit Gesetzestexten belegen! Der Wisch vom TÜV ist keine Aussage! Da wird nichts zum Polieren ausgesagt.
Das Problem an dem Polieren und Schleifen (beides abtragende mechanische Bearbeitungsverfahren) ist, das man nie sagen kann, wie dick das Plastik danach noch ist und wie das rauskommende Licht dann gebrochen wird. Außerdem sind es BAUARTGENEHMIGTE Bauteile, welche NICHT verändert werden dürfen! EGAL WIE! PUNKT AUS ENDE! FEIERABEND!
Um auf deine Alufelge einzugehen: Ja, die BE kann erlöschen, wenn du an deiner Felge zu viel Material abnimmst!
Und unterschätze nicht den abtragenden Effekt bei den Scheibenwischern, wenn du rüberwischt oder sogar das böse Eiskratzen im Winter! Damit hobelst du locker 0,0000x^n% Materialstärke runter!
Sry, aber ich glaub ich brauch nun einen 4G, damit ich hier nicht mehr reinschauen muss und mir sowas erspart wird.
Bitte hier schließen!
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sorry das is mich einmische aber diese diskussion hier ist doch sowas von unsinnig...
mal ganz ehrlich NIEMAND aber auch NIEMAND wird nach einer Verkehrskontrolle, tüv oder soagr nach einem Unfall was zu einem polierten Scheinwerfer sagen... NIEMAND
wer kommt auch auf sowas und denkt sich: "ohohoh der hat wohl seine scheinwerfer poliert dem hängen wir einen dran wegen BE erloschen"....
unfassbar unnötige Diskussion hier... langsam wird es hier kindisch mit sovielen sachen die verboten wäre oder die BE erlöschen lassen...blablabla
Zitat:
Original geschrieben von eddyKLF
Außerdem sind es BAUARTGENEHMIGTE Bauteile, welche NICHT verändert werden dürfen! EGAL WIE! PUNKT AUS ENDE! FEIERABEND!
Ok das mit der Staubwolke war ein dämliches Beispiel sollte auch eher belustigend sein aber
du willst dich als erfahrender user bezeichnen und schreibst in anderen Threads genauso dämliche Beispiele wo du z.B. fast jedes Rasio oder noname reifen als "China Schrott bezeichnest.nun willst du mir weiß machen das ein Polieren von BAUARTGENEHMIGTEN Bauteilen zur erlöschen der BE führt Also wäre das Abschleifen und polieren von Felgen,Alufelgen denn das sind BAUARTGEMIGTE BAUTEILE die durch das abschleifen und /oder polieren ja auch verändert werden nicht mehr im Straßenverkehr zulässig? Auch das reparieren eines Aufpuff durch aufschweißen eines Blechs ist eine Veränderung. Oder willst du nun wieder sagen das Beispiel ist dämlich? Sorry aber vorweg, beides das selbe, durch das abschleifen einer Felge trage ich Material ab also verändere ich sie.
Außerdem wird in der mail meine Frage ganz klar beantwortet,wenn du nicht in der Lage bist dies zu deuten frage ich mich wer Beratungsresistent ist.
Sorry aber das wird hier echt zu blöd,und erinnert mich ganz stark an den Thread wo auch alle behauptet haben ein Kat müsste eine E Nummer haben und alle auf mich eingedroschen haben bis eine mail anfrage von TÜV meine Aussage bestätigt hat.
Glaubt ihr schön weiter das ein Polieren von bestimmten teilen zum erlöschen führt einsehen das auch mal andere Recht haben seit ihr ja nicht zu in der Lage
Ach ja, kaum ist der slawa weg, findet sich ein anderer Grund um heiße Luft zu produzieren. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von xenonstar
mal ganz ehrlich NIEMAND aber auch NIEMAND wird nach einer Verkehrskontrolle, tüv oder soagr nach einem Unfall was zu einem polierten Scheinwerfer sagen... NIEMANDwer kommt auch auf sowas und denkt sich: "ohohoh der hat wohl seine scheinwerfer poliert dem hängen wir einen dran wegen BE erloschen"....
unfassbar unnötige Diskussion hier... langsam wird es hier kindisch mit sovielen sachen die verboten wäre oder die BE erlöschen lassen...blablabla
Es geht nicht darum, ob die Scheinwerfer bei einer Verkehrskontrolle oder ähnlichem bemängelt werden oder nicht. Es geht darum, ob es erlaubt ist oder nicht.
Ich kann an meinem Fahrzeug jede Menge Sachen ändern, die kein TÜV oder Polizist der Welt bemängeln würde, weil sie nicht sichtbar sind. Erlaubt müsen diese Änderungen deshalb trotzdem nicht sein.
Ich denke, bei den Scheinwerfern bewegt man sich in einer Grauzone, da aus den Gesetzestexten nicht eindeutig hervorgeht, ob nun eine Politur der Streuscheibe - sei es nun mit oder ohne Materialabtrag eine so gravierende Änderung des Bauteils darstellt, dass die Betriebserlaubnis (für den Scheinwerfer) erlischt.
Durch diese Grauzone ist man im Falle eines Falles vermutlich von der Willkür/Laune eines Beamten bzw. Prüfers abhängig. Der eine sagt "kein Problem", der andere stellt sich stur.
Ich denke jedoch genau wie mein Vorredner, dass niemand einen "bearbeiteten" Scheinwerfer bemängeln wird, wenn die Arbeit nicht rde schlampig ausgeführt wurde und man ihn nicht gerade mit der Nase drauf stößt. Diese Tatsache sorgt aber eben nicht automatisch für Legalität, sondern nur für ein unbemerktes Durchwandern der Grauzone 😉
Hallo zusammen,
ich denke mittlerweile wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass hier bitte ordentlich und sachlich diskutiert wird. Auch wenn es ein hitziges Thema ist, bitte ich ruhig zu bleiben.
Wenn es nicht funktioniert, bleibt uns wohl nur den Thread zu beenden - damit ist dann auch niemandem geholfen.
Gruß Jürgen
MT-Team
Hallo, genau diese Unsicherheit wird durch das Verbreiten von eigenen Interpretationen produziert.
Auf Grund eurer Hinweise habe ich mich mit Vertreibern der Lackierungen in Verbindung gesetzt und wurde aufgeklärt. Der Vertrieb dieser ist erlaubt aber die Benutzung nicht.
Dazu bekam ich ein Schreiben vom KBA dessen Inhalt ich Euch schon veröffentlicht hab.
Hier nocheinmal.
"Eine Betriebserlaubnis und Typgenehmigung wird für reihenweise hergestellte Fahrzeuge und Fahrzeugteile erteilt.
Nach den Festlegungen des § 22a Nr.7 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Scheinwerfer für Fernlicht und Abblendlicht in einer amtlich gehehmigten Bauart ausgeführt sein.
Das Schleifen oder Polieren der Lichtaustrittsfläche bzw. das Aufbringen einer Lackierung auf diese Fläche würde dazu führen, dass eine für den Typ des Scheinwerfers ursprünglich erteilte Typgenehmigung sich auf den so veränderten Scheinwerfer nicht mehr erstreckt."
* Somit sind beide Methoden nicht zugelassen und bewirken ein Erlöschen der BE. *
Egal was der TÜV geschrieben oder gesagt hat. Der TÜV ist wie die Dekra ein überwachendes Organ und das KBA ist die Behörde, welche die Typgenehmigung ausstellt. Wenn die Behörde sagt es erlicht die Typgenehmigung ist nun mal Schicht im Schacht.
Auch der TÜV kann dann nur noch eine Einzelabnahme durchführen.
Soviel zur gesetzlichen Grundlage.
Ich hoffe, dass es nicht wieder alles zerpflückt wird.
Trotzdem wird sicher weiter poliert und lackiert werden, nur mit anderem Hintergrundwissen.
Zitat:
Original geschrieben von JeHaAl
Trotzdem wird sicher weiter poliert und lackiert werden, nur mit anderem Hintergrundwissen.
Bedeutet: man darf sich nicht erwischen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von sluggygmx
Bedeutet: man darf sich nicht erwischen lassen.Zitat:
Original geschrieben von JeHaAl
Trotzdem wird sicher weiter poliert und lackiert werden, nur mit anderem Hintergrundwissen.
Richtig ! 🙂
Wenn es ordentlich gemacht wird sollte es kaum bis garnicht zu erkennen sein. 😉
Zitat:
Original geschrieben von JeHaAl
Das Schleifen oder Polieren der Lichtaustrittsfläche bzw. das Aufbringen einer Lackierung auf diese Fläche würde dazu führen, dass eine für den Typ des Scheinwerfers ursprünglich erteilte Typgenehmigung sich auf den so veränderten Scheinwerfer nicht mehr erstreckt."
* Somit sind beide Methoden nicht zugelassen und bewirken ein Erlöschen der BE. *
Ich frage nun mal ganz lieb, wer hat diesen Text verfasst?
Zitat:
Original geschrieben von zwoachter4b
Ich frage nun mal ganz lieb, wer hat diesen Text verfasst?
Offenbar das KBA:
Zitat:
Original geschrieben von JeHaAl
...Dazu bekam ich ein Schreiben vom KBA dessen Inhalt ich Euch schon veröffentlicht hab.