Scheinwerfer mit integriertem LED Tagfahrlicht jetzt für 4B Verfügbar!

Audi A6 C5/4B

Hallo Leute,

schaut mal was ich gerade bei Ebay endeckt habe!

http://cgi.ebay.de/...egoryZ57309QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

Finde ich eigentlich garnicht mal so schlecht aber müsste man sehen wie es am 4B aussieht und der Preis "geht" halbwegs wenn die Qualität stimmt.

Beste Antwort im Thema

hallo

und leider nicht für xenon

mfg

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Zitat:

Original geschrieben von apial



Zitat:

Original geschrieben von koebi1



Es steht aber genau da: Standlicht in TFL-Optik. Warum also Betrug?
Sicher darfst du bis zur Dämmerumg auch nur mit Standlicht fahren. Warum auch nicht?
Nein er hat schon recht, zumindest in DTL darf man nicht nur mit Standlicht fahren egal ob Hell oder Dunkel es darf wärend der Fahrt nur zusammen mit dem ABblendlicht leuchten bzw. muss und macht dies auch Automatisch

Uih, dat kann ich mir jetzt aber gar nicht vorstellen. 😕

Aber ich lasse mich gern eines Besseren belehren.

IMHO is Standlicht immer zulässig. Warum denn auch nicht? Einschränkungen gibt es nur bei Nebel und Fernscheinwerfern. Dort ist es ja auch situationsbedingt begründet.

Hallo zusammen.

Habe die Teile auch gesehen und Eure Disi verfolgt.

Beim richtigen TFL brennt eben NUR das TFL, keine sonstigen ( Rück ) Leuchten, also einzig und alleine die beiden Lampen vorne.
Beim Standlicht brennen genau wie beim Fahrlicht ALLE notwendigen, vom Gesetzgeber vorgeschrieben Leuchten am Fahrzeug.

MIT Standlicht, aber OHNE das Fahr ( Abblend ) Licht, dart NICHT gefahren werden.
Ist in D strafbar.🙄

Also, daraus folgert: Die Teile sind reiner Fake und wie schon geschrieben, keine
TFL im Sinne des Gesetzes...........leider.😠

Gruß
Rody

Zitat:

Original geschrieben von RodyPiper


MIT Standlicht, aber OHNE das Fahr ( Abblend ) Licht, dart NICHT gefahren werden.
Ist in D strafbar.🙄

Oh Leute, diese Diskussion hatten wir auch schon oft genug (SuFu 🙄🙄🙄). Vor einiger Zeit hätte ich das auch noch so geschrieben. Wenn man allerdings mal im Internet rumsucht, findet man auf juristischen Plattformen einhellig die Meinung, dass sich der gerne aus dem Zusammenhang gerissene Absatz 2 ("Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden..."😉 des

§17 STVO

auf den Absatz 1 bezieht. Somit gilt dieses Verbot nur in dem beleuchtungspflichtigen Zeitraum. Ergo ist Standlicht am hellen Tag bei gutem Wetter erlaubt. Wie sinnvoll es ist mit zwei 5 Watt Funzeln rumzufahren ist natürlich fraglich. Aber die nicht immer lückenlose Gesetzeslage verbietet es eben nicht!

Wenn man sich mal in das Thema einliest (was ich in den letzten Wochen ein wenig getan habe), stellen sich einem die Haare zu Berge was es da auf europäischer Sicht für ein Gesetzesdurcheinander gibt, besonders beim Tagfahrlicht. Z. B. gab es in Österreich gut zwei Jahre eine Lichtpflicht am Tag. Diese wurde am 1.8.2008 wieder abgeschafft. Eine einheiltliche Regelung werden wir wohl nie erleben.

D
o
c
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d
i
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n
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a
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R
a
n
d
e
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Gruss JD

Hatte ich also doch Recht! 😁

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In Deutschland ist es verboten, bei Beleuchtungspflicht (also entsprechenden Licht- oder Witterungsverhältnissen) mit Standlicht alleine zu fahren, siehe §17 II StVO. Ansonsten ist das Fahren mit Standlicht (je nach Interpretation der gesetzlichen Regelungen) angeblich nicht explizit verboten und damit erlaubt, da sich der §17 II StVO auf den Abs.I bezieht. Ein Vorteil gegenüber der Fahrt mit Abblendlicht besteht nicht.😁

Wie so oft, variieren die Verordnungen zum Licht am Fahrzeug, selbst innerhalb der Europäischen Union. So ist es zum Beispiel in Frankreich gestattet, selbst Nachts, bei beleuchteten Verhältnissen, mit Standlicht zu fahren.

aus wikipedia

ist doch eh egal...... wer würde für das TFL aufs Xenon verzichten..... und schon gar nicgt aufs Bi-Xenon...😁

Zitat:

Original geschrieben von apial


Aber die Schneinwerfer haben ein E-Pürfzeichen und das würden sie nicht bekommen wenn das TFL nicht zugelassen wäre

was heisst das würden sie nicht bekommen? das kann jeder hersteller auf sein ding draufdrucken...obs stimmt oder nicht...das sagt erstmal garnichts aus.

Hallo,

muß mal mein Klugscheiß-Modus anmachen:

Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren § 17 Abs. 2 Satz 1, 2, Abs. 2a
§ 49 Abs. 1 Nr. 17 StVO

= 10,- € Verwarnungsgeld,

- mit Gefährdung § 17 Abs. 2 Satz 1, 2, Abs. 2a
§ 1 Abs. 2
§ 49 Abs. 1 Nr. 1, 17 StVO

=15€

- mit Sachbeschädigung
= 35 € Verwarnungsgeld

Wikipedia ist eben immer mit Vorsicht zu zitieren...
Sinn und Zweck ist folgender: Brennt eine Standlichtlampe durch, ist das Auto mit einem Motorrad zu verwechseln. Deshalb müssen die Nebellampen, wenn sie weiter als 40 cm vom Fahrzeugrand montiert sind, mit Standlicht geschaltet sein.
Entschuldigt den KS-Modus 🙄

Gruß,
Marco

Zitat:

Original geschrieben von marcsmen


Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren § 17 Abs. 2 Satz 1, 2, Abs. 2a
= 10,- € Verwarnungsgeld,

Jo, "Nur mit Standlicht" bezieht sich aber auf den beleuchtungspflichtigen Zeitraum. Wenn dem nicht so wäre, könnte man ebenso eine Pflicht für Abblendlicht am Tage hineininterpretieren. Fakt ist, die Rechtslage ist nicht eindeutig, wird aber so ausgelegt, dass Standlicht nicht ausdrücklich verboten ist. Sinnvoll ist es deshalb aber auch nicht. Aber das ist ja nicht das einzige Gesetz bei dem das so ist.

Hier noch eine gepostete Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums, das zwar auch kein richtiger Beweis ist, aber warum sollte sich das jemand aus den Fingern saugen.

Selbst hier im Forum gab es schon Threads mit vielen Seiten. Die Diskussion ist sinnlos.
Daher Gute N8
JD

Wie auch immer die Rechtslage aussieht: Ich finde die Scheinwerfer Sch*****, Kirmesbudentuning hoch3. Aber ist eben, jaja die alte Leier, Geschmacksache.

Moin!

Wollte nur mal schreiben, das ich heute einen Golf mit sowas gesehen habe und die hälfte schon nicht mehr funktionierte auf der Beifahrerseite....

Man sollte eben die Finger von solchen Nachbauten lassen, welche so gesehen günstiger als die originalen Scheinwerfer das Stück sind, wo nichts drin ist....?!

Es mag neu vielleicht ganz gut aussehen, aber nach einem halben Jahr und alles kaputt, ist es doch nur noch peinlich, oder???

Zitat:

Original geschrieben von A6-Turbofan


Moin!

Wollte nur mal schreiben, das ich heute einen Golf mit sowas gesehen habe und die hälfte schon nicht mehr funktionierte auf der Beifahrerseite....

Man sollte eben die Finger von solchen Nachbauten lassen, welche so gesehen günstiger als die originalen Scheinwerfer das Stück sind, wo nichts drin ist....?!

Es mag neu vielleicht ganz gut aussehen, aber nach einem halben Jahr und alles kaputt, ist es doch nur noch peinlich, oder???

RICHTIG!!!😁

Zitat:

Original geschrieben von Audi RS6 sagt alles


RICHTIG!!!😁

x 10² 😉

Ich habe dem nichts hinzuzufügen 😉

Es ist doch schön, wenn alle mal einer Meinung sind :-))))

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