Scheiben tönen lassen vom Profi mit Spray

VW Golf 4 (1J)

Hi! Habe mal gehört, dass es Firmen gibt die, die Scheiben tönen mit Spray also quasi sprühen.
Ist das überhaupt zugelassen?? Wie teuer wäre denn sowas??

Beste Antwort im Thema

zu dem Satz, nur was in den Papieren steht ist zulässig, völliger Unsinn, eine Xenoneintragung ist genauso wenig legal z.B. bei nem Golf 2 oder so wie diese, ein Bekannter hatte sich die vorderen Scheiben getönt incl. Eintragung, beider ersten Polizeikontrolle war die Folie draußen oder die hätten ihm den Wagen stillgelegt incl. Anzeige und allen anderen Folgen, die Eintragung hat niemanden interessiert, würde mich auch nicht wenn ich das Auto prüfe... Nicht alle Eintragungen sind rechtens.

Scheiben aus Sicherheitsglas unterliegen der Bauartgenehmigung nach StVZO §22a, genau wie u.a. Lichttechnische Einrichtungen, ich bezweifel dass der Hersteller sein Verfahren in einem Institut dahingehend geprüft hat, eine Einzelbauartgenehmigung wie wie eines amtlich anerkannten Sachverständigen für z.B. Anhängerkupplungen gemacht werden kann, ist bei Scheiben und LTE nicht möglich, ihr ist zwingend das zuständige Institut gefragt...

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Hallo,

soviel ich weiß, ist die dritte Bremsleuchte nicht TÜV-relevant, wenn man sie (=der Tüvprüfer) nicht sieht. Wenn man also die Leuchte mit der Heckscheibe getönt hat und zum TÜV vorfährt, vorher die Stecker ziehen. Die beiden äußeren sollten natürlich funktionieren und schon gibt es nichts zu beanstanden.

Werde mich morgen nochmal erkundigen, doch die Info kam von einem unserer Kunden, der sich die Heckscheibe hat von uns vollflächig zukleben lassen.

Gruß,
Chris
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www.der-folierer.de
Scheibentönung / KFZ-Komplettverklebung
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Ich mein, die dritte Bremsleuchte ist bei Fzg. ab bestimmtem Baujahr sehrwohl TÜV relevant, da Vorschrift.

Kann mich da nun aber auch dran erinnern.

Dein Vorschlag ist zwar recht trickreich, aber nicht legal 😉 Und auf Legalität wird hier besonders geachtet 😉

Sen

Für Legalität sind wir natürlich auch - also nehme ich die Aussage vorerst zurück und werde mich morgen ganz offiziel dazu äußern :-)

Nein, ganz im Ernst - es ist mir wirklich nichts bekannt, daß die 3. Bremsleuchte Pflicht sein soll.

Gruß,
Chris
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www.der-folierer.de
Scheibentönung / KFZ-Komplettverklebung
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Seit 1998 müssen nach einem EU Recht Neuwagen eine dritte Bremsleuchte haben.
Da wahrscheinlich der Wagen nach 98 zugelassen wurde ist diese Bremsleuchte Pflicht.

Gruß FraDa

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Ab Bj 1998 ist die 3. BL in jedem Fahrzeug Pflicht.

Wenns der TÜV nicht merkt, spätestens beim nächsten Auffahrunfall mit jemanden, der sich etwas auskennt, sieht es dunkelschwarz aus...

Zitat:

Original geschrieben von Der-Folierer


Für Legalität sind wir natürlich auch - also nehme ich die Aussage vorerst zurück und werde mich morgen ganz offiziel dazu äußern :-)

Ich meinte damit eher, Deine List mit dem Stecker von der Bremsleuche ziehen 😉 😁

Was streng genommen ja einen Ausfall an verbautem Gerät bedeutet. Und dieses muss, wenn verbaut funktionieren. Und drauf hoffen, dass der TÜVer das Ding durch die Folie nicht sieht is ja, streng genommen, sowas wie Betrug.. Blah Blah... Ich glaub ich bin zu lang in diesem Forum... Ich werd auch schon so.. 😁

Sen

Die HU ist hier immer noch das kleinste Problem. Richtig Streß gibt es mit folierter 3. Bremsleuchte bei der nächsten Polizeikontrolle.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Die HU ist hier immer noch das kleinste Problem. Richtig Streß gibt es mit folierter 3. Bremsleuchte bei der nächsten Polizeikontrolle.

Nein, weder die Polizei noch der TÜV meckern. Woher hast du die Info? Schon der zweite Thread wo du das rein schreibst 😉 Ich bin durch diverse Polizeikontrollen durch und durch den Tüv, alles was die wissen wollten war wo die Nummer steht damit sie es mit der ABE abgleichen können, zudem hab ich noch kein Auto gesehen wo die dritte Leuchte ausgespart ist.

Bei meinem ist die 3te Bremsleuchte auch nicht ausgespart und ich hab Scheibentönung ab Werk drinn, bis heute keine Probleme gehabt weder mit dem Tüv noch mit der Antispaßfraktion 😉😁

Gruß Roger

Ich muss jedes mal auf die Bremse latschen und sie gucken ob man noch genug sehen kann, so auch beim Tüv, und das wars dann. Gibt ja auch dutzende ab Werk abgedunkelte Scheiben wo auch nichts extra ausgespart ist, wie bei Roger z. B.!

3.te Bremsleuchte....
Ab

habe eben mal schnell Telefoniert...
Auflagen:
- Bekleben der Heckscheibe nur wenn ZWEI Aussenspiegel (li + re) vorhanden sind

- 3te. Bremsleuchte
Funktion der 3. BL dar nicht beeinträchtigt werden.
Der Farbton muss noch als ROT erkennbar sein (§ 53 StVZO)
Eine "überkleben" ist daher nur zulässig, wenn der Hintermann die 3te BL auch noch als selbige wahrnehmen kann! (Lt Tüv langt eine objektive Beurteilung!)
Lt. TÜV - Onkel ist es kein Thema, ausser bei sehr "dunklen" bzw farbverändernden Folien.

Dort MUSS ausgespart werden.

Hat mir eben eine Email dazu geschrieben:

- Die Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeuges waren verdeckt bzw. verschmutzt.
§ 17 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat
(B – 1) 10,00 €

- Die Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeuges waren verdeckt bzw. verschmutzt.
Sie gefährdeten +) dadurch andere.
§ 17 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG
(B – 1) 15,00 €

- Die Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeuges waren verdeckt bzw. verschmutzt.
Es kam zum Unfall.
§ 17 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG
(B – 1) 35,00

Das (B - 1) bedeutet 1 Punkt!

Wollt doch meinen, aber lustig das Drahkke direkt in drei Threads Alarm macht 😁

Zitat:

Original geschrieben von borafreak78


...ich hab Scheibentönung ab Werk drinn...

Das Ganze bezieht sich auch nur auf

nachträglich folierte Scheiben

, nicht auf die Tönung ab Werk. Hätte ich wohl dazuschreiben sollen, habe aber vorausgesetzt, daß dies allgemein bekannt ist.

Trotzdem sind deine Aussagen falsch und ich bitte darum nicht in drei Threads gleichzeitig (!) Falschaussagen zu treffen!

Dann kannst du uns doch auch sicher sagen, wie die von Bassment im anderen Thread genannten Forderungen erfüllt werden können, wenn die gekaufte Folie zu dunkel ist und somit beim Überkleben zu viel Licht geschluckt wird.

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