Scheibe beschlägt morgens nach dem Losfahren - Gebläse falsch eingestellt?

Moin,
heute morgen war es hier klar und kalt, -6,5°C. Mein VW up stand über nacht im Freien und war recht ordentlich vereist, daher habe ich rundherum freigekratzt (ohne laufenden Motor) und bin dann eingestiegen und losgefahren. Die Sicht war gut, alle scheiben klar und weitgehend eisfrei.

Nach 30-45 Sekunden beschlug dann sehr schnell die Windschutzscheibe kräftig von Innen. Ich konnte überhaupt nichts mehr sehen und da auch die Scheibe der Fahrertür festgefroren war, musste ich das Auto mit Warnblinklicht abstellen. Ich konnte mich gerade noch von der Hauptstraße runter in eine Seitenstraße retten.

Die Lüftung stand auf maximal warm, Außenluft, Gebläse auf 2, alles auf die Scheiben. AC war eingeschaltet aber bei -6,5°C wohl nicht ein. Ich kann mich nicht erinnern, sonst mit anderen Autos solche Probleme gehabt zu haben. Vor allem das plötzliche Beschlagen nach Beginn der Fahrt ist wirklich giftig.

Stelle ich die Lüftung falsch ein?
Oder gibt es sonst irgendeinen Trick dagegen?
Nasse Klamotten oder sowas hatte ich selbstverständlich nicht im Auto. Meine eigenen waren auch trocken, da draußen klar und trocken.

Gruß
Christian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kerberos schrieb am 19. Januar 2016 um 20:59:21 Uhr:


… Thema: Warum lässt Du Arsch Deine Karre mitten in der Nacht im Wohngebiet laufen, wo andere noch pennen können und daher von Dir nicht geweckt werden müssen?

Da würde ich antworten: Weil ich das Kind von dir Arsch oder deinen Arsch-Nachbarn nicht gerne überfahre, weil ich nix sehe. Oder von der Disko heimkehrende Jugendliche. Oder die Schwester auf dem Weg zu Frühschicht. Oder …

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Januar 2016 um 23:31:58 Uhr:


...
Zitate verfälschen und den Originaltext nicht verstehen .... 🙄
...
§ 6
Einschränkungen
(1) Die Verbote der §§ 3 und 4 gelten nicht für Geräusche, die verursacht werden durch
...
3. Maßnahmen, die der Winterglätte- und Schneebekämpfung dienen,
...

Das erklärt sich doch von selbst, dass es sich also an der NOTWENDIGKEIT aufhängt. Aber natürlich kann man auch eine andere Meinung haben ... und einen eigenen Gesetzestext schreiben und so posten ... und so ... lernst Du noch oder meinst Du, damit fertig zu sein? scnr 😛 😁

Witzbold,

der Text stammt von Berlin.de, lediglich zwei Worte wurden hervor gehoben.

Und mit dem Verstehen deiner hervorgehobenen Ausnahmen scheinst du auch Probleme zu haben.🙄
Was eine Notlage ist oder wie Winterräumdienste von den Ämtern eingeordnet werden?

Hat beides überhaupt garnichts mit deiner morgendlichen Startprozedur zu tun.

Wirklich nicht.

Hallo,

ich muss gestehen, dass ich in der Vergangenheit manchmal auch den Motor während des Scheibenfreikratzens habe laufen lassen. Allerdings habe ich das auf ein Minimum beschränkt, also erst das Auto fast vom Schnee und Eis befreit und erst den Motor gestartet, wenn nur zwei Scheiben nicht eisfrei waren.

Dieses Verfahren war ganz einfach notwendig, weil ansonsten nach 100 m Fahrt die Scheiben von außen sofort beschlugen, was bei der Kälte natürlich sofort zu einer hauchdünnen Eisschicht führte, die sich mit dem Scheibenwischer nicht entfernen ließ. Also musste ich anhalten, um die Scheibe wieder freizubekommen. In Summe lief also der Motor genauso unnütz.

Bei mir hatte in dieser Situation gute Sicht den absoluten Vorrang, weil ich in einem Wohngebiet wohnte und zu dieser Zeit auf den Bürgersteig viele Schulkinder unterwegs waren. Ein Guckloch in der Frontscheibe reichte nicht, vielmehr musste die gesamte Frontscheibe frei sein, damit ich die Kinder auf dem Bürgersteig gut beobachten konnte.

Ehrlich gesagt hat es mich in dieser Situation nicht die Bohne interessiert, ob ich während des Freikratzens nun den Motor laufen lassen durfte oder nicht, es war mir einfach wesentlich wichtiger, dass ich die Schulkinder sehen konnte. Auf das Motorlaufenlassen hätte ich in dieser Situation nicht verzichtet, eher hätte ich ein Bußgeld bezahlt.

Ich habe es auch mit einigen Tricks versucht, z.B. eine Wärmflasche auf dem Armaturenbrett, aber nichts hat vernünftig funktioniert. Gut, ich hätte es noch mit einer Schutzhabe versuchen können.

So ganz verstehe ich das Argument mit der Ruhestörung nicht, denn das Freikratzen der Scheiben ist wesentlich lauter als das Laufenlassen eines üblichen PKW-Motors, zumal das Freikratzen auch noch wesentlich länger dauert.

Egal, wenn ihr Vorschläge habt, wie man diese dünne Eisschicht beim Losfahren verhindern kann, gerne. Allerdings ist das Problem für mich Geschichte, mit dem ich mich jetzt nicht mehr rumschlagen muss. 🙂

Gruß

Uwe

@reox
Jetzt wird es aber langsam kindisch mit Dir. Du hast in den Gesetzestext deine Definition von "unnötig" hineingezaubert, was eine Abweichung vom amtlichen Text ist.

Falls es dir entfallen ist, damit ist das hier gemeint:
Zitat "Unnötig ist der Betrieb in der Regel, wenn das angetriebene Gerät nicht unmittelbar nach der Inbetriebnahme des Motors benutzt wird."

Das ist kein Hervorheben von 2 Worten, sondern das nicht kenntlich gemachte Einfügen von 20 eigenen Worten! Der Witzbold bist demnach Du.

Mach dir mal keine Gedanken über meine Subsumtionsfähigkeiten. Die sind geprüft und für gut befunden worden. Entscheidend (für Berlin) ist dort der § 2 Abs.3 LImschG Berlin, der das unnötige Laufenlassen untersagt. Wann das TB-Merkmal "unnötig" gegeben ist, wurde schon mehrfach dargestellt. An der Stelle hapert es nach meinem Eindruck bei Dir mit dem Verstehen. Aber ich störe mich nicht daran. Es ist mir auch nicht wichtig, dass die Einschränkungen in § 6 LImschG Berlin nur die §§ 3,4 LImschG Berlin betreffen und den § 2 Abs.3 LImschG gar nicht tangieren. Die waren von Dir in deinem Sinne als Argument angeführt worden, was sie aber nicht sind. Zumindest das scheinst Du inzwischen erkannt zu haben. Glückwunsch. Den Rest schaffst Du dann auch noch irgendwann 😉

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Januar 2016 um 00:45:52 Uhr:


@reox
Jetzt wird es aber langsam kindisch mit Dir. Du hast in den Gesetzestext deine Definition von "unnötig" hineingezaubert, was eine Abweichung vom amtlichen Text ist.

Falls es dir entfallen ist, damit ist das hier gemeint:
Zitat "Unnötig ist der Betrieb in der Regel, wenn das angetriebene Gerät nicht unmittelbar nach der Inbetriebnahme des Motors benutzt wird."

Das ist kein Hervorheben von 2 Worten, sondern das nicht kenntlich gemachte Einfügen von 20 eigenen Worten! Der Witzbold bist demnach Du.

Gerechterweise muss man sagen, dass dies bereits auf Berlin.de erfolgte:

Klick mich

Im originalen Gesetzestext sind diese Definitionen nicht vorhanden: Klick mich

Es macht allerdings meist Sinn nach der Originalquelle zu recherchieren, denn das ist unvoreingenommener als Texte irgendwelcher Redaktionen mit ihren Interpretationen.

Gruß

Uwe

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@Uwe Mettmann
Er hat es halt als Gesetzestext hingestellt. Aber das ist nicht der Gesetzestext. Somit ist das sein Fehler. Hätte er besser recherchieren müssen. Ich hatte ihm schon vorher auf seine Frage hin geantwortet, dass ich weiß wovon ich spreche und sich die Frage nach der Notwendigkeit jedem normal denkenden Durchschnittsmenschen von selbst erschließt. Wenn man gegen den Wind pinkelt, kann die Hose schon mal nass werden 😁 Ist letztlich aber auch egal. Die überwiegende Mehrheit macht das richtig und gibt der Sicherheit den Vorrang. Wer es anders für richtig hält, naja ... das kann auch mal böse daneben gehen. Der Umweltschutzgedanke entschuldigt vor dem Kadi jedenfalls nichts, wenn es mangels Sicht zum Unfall gekommen ist.

Ich weiß nicht ob es schon genannt wurde, aber ich nehme mir immer eine 2L-Flasche mit lauwarmen (!) (Nicht heiß!) Wasser mit. Gieße das über die Frontscheibe, schalte den Wischer an bzw. ziehe das kurz ab, bei Bedarf nochmal. Das gleiche mit der Heckscheibe und die Seitenscheiben sind schnell mit dem Eiskratzer gemacht.

Scheibe bis heute nur sehr gering verkratzt. Direkt nach dem losfahren fahre ich mit leicht geöffnetem Fenster, dann beschlägt mir auch innen nichts.

Kurz vorm Ziel der Fahrt fahre ich nochmals mit leicht geöffnetem Fenster, dann geht zumindest etwas die feuchtwarme Luft heraus.

Putzige Diskussion ums Laufenlassen.... juckt meinen Ami-Nachbarn kein bisschen. Da wird der Motor gestartet und wieder zurück ins Haus gegangen. Im Winter um den Motor warm werden zu lassen, im Sommer damit die Klima den Koben runterkühlt. Mir ist es doch scheißegal, von mir aus kann er den auch die ganze Nacht durchlaufen lassen. Sein Geld, nicht meines. Schon einmal hats die Gurke überhitzt, weil etwas mit dem Kühlkreislauf nicht stimmt 😁

Zitat:

@rpalmer schrieb am 20. Januar 2016 um 06:41:26 Uhr:


Ich weiß nicht ob es schon genannt wurde, aber ich nehme mir immer eine 2L-Flasche mit lauwarmen (!) (Nicht heiß!) Wasser mit. Gieße das über die Frontscheibe, schalte den Wischer an bzw. ziehe das kurz ab, bei Bedarf nochmal. Das gleiche mit der Heckscheibe und die Seitenscheiben sind schnell mit dem Eiskratzer gemacht.

Wasser, welches dann auf die Straße läuft, dort gefriert und eine Eisschicht bildet, auf die eine Person ausrutschen kann. Wie schließt du diese Möglichkeit aus?

Gruß

Uwe

?????

Problem des TE auf der 2ten Seite bereits erledigt.

Weitere Themen:

Ich bin cool. Nein ich bin cooler! Neee neee neee ich kenn mich viel besser aus! Man ihr armen unterpriviligierten habt keine Garagen/Stellplätze. Hat eigentlich hier schon jemand dem TE empfohlen, die Scheiben zu wischen (hatte keine Zeit alles durchzulesen)? Und schlußendlich: Vorsicht wasser gefriert bei - Graden und man kann darauf ausrutschen!

Wird Zeit den Thread zu beerdigen 🙂

HTC

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 20. Januar 2016 um 08:10:49 Uhr:



Zitat:

@rpalmer schrieb am 20. Januar 2016 um 06:41:26 Uhr:


Ich weiß nicht ob es schon genannt wurde, aber ich nehme mir immer eine 2L-Flasche mit lauwarmen (!) (Nicht heiß!) Wasser mit. Gieße das über die Frontscheibe, schalte den Wischer an bzw. ziehe das kurz ab, bei Bedarf nochmal. Das gleiche mit der Heckscheibe und die Seitenscheiben sind schnell mit dem Eiskratzer gemacht.
Wasser, welches dann auf die Straße läuft, dort gefriert und eine Eisschicht bildet, auf die eine Person ausrutschen kann. Wie schließt du diese Möglichkeit aus?

Gruß

Uwe

Von der durch den großen Temperaturunterschied erzeugten Spannungen auf der Scheibe mal abgesehen. Sowas kann auch schnell zu einem Riss in der Scheibe führen.

Lustiger Thread. NEIN..........

Wie hier jeder mit seinen Vorschlägen kommt...... Klima und so..... und das im tiefsten Winter....... nunja, dazu wurde ja schon einiges erwähnt.

Aber mal einen Lappen zu nehmen und die beschlagende Scheibe damit zu putzen, auf die Idee scheint der TE und viele andere nicht zu kommen?? Behebt zwar nicht die Ursache, aber damit hat man ratzfatz wieder den Durchblick.

Die eigentliche Ursache ist ein Feuchtigkeitsproblem. Das kann ein feuchter Luftfilter sein, das kann die mitgebrachte Feuchtigkeit im Auto sein, Schnee, Regen...... Fußmatte...... und nein, die Atemluft wird es nicht sein. Außer nach dem Sport, da transpiriert noch der ganze Körper.

Und ein Lupo ist ja auch nicht gerade ein riesen Auto mit Volumen. Da kann es schon sein, dass die Scheiben schneller beschlagen als üblich.

Zitat:

@kerberos schrieb am 20. Januar 2016 um 09:15:52 Uhr:



Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 20. Januar 2016 um 08:10:49 Uhr:



Wasser, welches dann auf die Straße läuft, dort gefriert und eine Eisschicht bildet, auf die eine Person ausrutschen kann. Wie schließt du diese Möglichkeit aus?

Gruß

Uwe

Von der durch den großen Temperaturunterschied erzeugten Spannungen auf der Scheibe mal abgesehen. Sowas kann auch schnell zu einem Riss in der Scheibe führen.

Das ist eine urban legend.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Januar 2016 um 00:45:52 Uhr:


@reox
Jetzt wird es aber langsam kindisch mit Dir. Du hast in den Gesetzestext deine Definition von "unnötig" hineingezaubert, was eine Abweichung vom amtlichen Text ist.

Falls es dir entfallen ist, damit ist das hier gemeint:
Zitat "Unnötig ist der Betrieb in der Regel, wenn das angetriebene Gerät nicht unmittelbar nach der Inbetriebnahme des Motors benutzt wird."

Das ist kein Hervorheben von 2 Worten, sondern das nicht kenntlich gemachte Einfügen von 20 eigenen Worten! Der Witzbold bist demnach Du.
...

@berlin-paul

Okay, alles klar.
Der von mir eingestellte Text, die Fundstelle hat netterweise ein andere User schon angegeben, war etwas unübersichtlich. Mein Fehler, da hast du natürlich recht. Trotzdem stellt diese Textpassage die offizielle Meinung/Haltung einer Berliner Behörde dar. Daran kann man erkennen, wie im konkreten Fall, falls es denn mal dazu kommt, die Mitarbeiter der Ordnungsamtes entscheiden würden.

Neuer Versuch:

Die Automobil- u. Zubehörhersteller verfügen unbestritten über hervorragende Entwickler, Erfinder und Techniker. Die PKW, die in Deutschland auf den Markt kommen, erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben, außer ein aktuelles Negativbeispiel.😉
Gerade deswegen frage ich mich seit Jahren, warum finde ich in keiner Ausstattungs-, Aufpreis- od. Zubehörliste folgende Serien- od. Sonderausstattung.

"notwendiger winterlicher Motor-Vorlauf mit Vorwahluhr und/oder Fernbedienung"

Warum nicht?

-weil der Kunde einfachen technischen Lösungen misstraut

-weil der Kunde dieses Komfortmerkmal nicht nachfragt

-weil der Kunde sein morgendliches Ritual liebt und nicht darauf verzichten möchte
->erst Tür freimachen und vorsichtig öffnen, damit kein Schnee auf den Fahresitz landet, ->einsteigen und Motor starten, ->dann wieder austeigen, Tür zu und große Kratzrunde, ->und dann losfahren

-weil auch die Hersteller ein gewisses Verständnis für den sozialen Frieden in Wohngebieten besitzen, bekanntlicher weise nehmen KFZ-Hersteller Verbesserungen ihrer Produkte bei Lärm u. Abgas ja immer freiwillig vor, oder...

-weil die Hersteller uns teure Standheizungen verkaufen und einbauen wollen, die Mehrgewicht und weniger Zuladung bedeuten und analog einer Klimaanlage ein gutes halbes Jahr ohne Funktion durch die Gegend gefahren werden

-weil die Hersteller die Gesetze nicht lesen und verstehen können, obwohl es bei der Zulassung daran ja wohl offensichtlich nicht daran hapert

-weil schlicht und einfach noch niemand auf diese Idee gekommen ist

Ja warum nur...?

Ich hätte eine Antwort.

-weil selbst sämtliche Rechtsabteilungen aller Hersteller auf dem deutschen Markt keine legale Interpretation der Gesetzeslage sehen

mfg

Standheizung!

@reox
lass doch diesen Kickifax mal langsam sein. Es ist repektabel, dass Du deinen Fehler eingesehen hast. Aber warum stocherst Du dann im Trüben weiter? Das ist nicht die in Text gegossene Wahrheit und auch nicht die rechtsetzende Kundgabe der Meinung des Landes Berlin. Dort hat eine Online-Redaktion in bekannter Unschärfe einen laienhaften Text publiziert. Das ist zwar Mist aber nicht verboten.

Motorfernstart gibt es in Nordamerika. Ich weiß nicht ob es Standard ist, aber - so glaube ich - im Fahrzeugtechnikforum hat einer was dazu geschrieben. In D sei diese Funktion nicht im Rahmen der StVZO. Ein anderer user meinte das Gegenteil. Fürs notwendige Warmlaufenlassen im hier diskutierten Sinne spielt das jedenfalls keine Rolle. Eine Standheizung bringt - wie schon ganz richtig gesagt wurde - den gleichen Effekt. 😰

Nun willst Du dann auch noch die Meinung aller Rechtsabteilungen der Automobilhersteller im deutschen Markt kennen und man sehe dort also keine legale Interpreation der Gesetzeslage. 😕 Das ist bereits semantisch gesehen eine sinnfreie Aussage von dir. Aber das bedarf hier keiner Vertiefung. Beim weiteren Überlegen solltest Du mal an der hier bis zum Erbrechen referierten Frage der Notwendigkeit des Warmlaufenlassens ansetzen, speziell an der Möglichkeit des Vorliegens der von dir angesprochenen verschiedenen Sichtweisen. Ich für meinen Teil mache an das Thema einen Haken dran (und zwar im "ich habe Recht-Kästchen" und ich weiß es auch) 🙂

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Januar 2016 um 13:19:37 Uhr:


@reox
lass doch diesen Kickifax mal langsam sein.

Willst du diskutieren oder provozieren?😕

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Januar 2016 um 13:19:37 Uhr:


Es ist repektabel, dass Du deinen Fehler eingesehen hast. Aber warum stocherst Du dann im Trüben weiter?

Ein Fehler beim zitieren ändert in der Sache nichts.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Januar 2016 um 13:19:37 Uhr:


Das ist nicht die in Text gegossene Wahrheit und auch nicht die rechtsetzende Kundgabe der Meinung des Landes Berlin. Dort hat eine Online-Redaktion in bekannter Unschärfe einen laienhaften Text publiziert. Das ist zwar Mist aber nicht verboten.

Das ist deine Meinung, kein Problem.

Nochmal nachgefragt. Bist du Jurist?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Januar 2016 um 13:19:37 Uhr:


Motorfernstart gibt es in Nordamerika. Ich weiß nicht ob es Standard ist, aber - so glaube ich - im Fahrzeugtechnikforum hat einer was dazu geschrieben. In D sei diese Funktion nicht im Rahmen der StVZO.

Das denke ich auch.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Januar 2016 um 13:19:37 Uhr:


Ein anderer user meinte das Gegenteil.

Hast du einen Link? Ist dieser user Jurist?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Januar 2016 um 13:19:37 Uhr:


Fürs notwendige Warmlaufenlassen im hier diskutierten Sinne spielt das jedenfalls keine Rolle. Eine Standheizung bringt - wie schon ganz richtig gesagt wurde - den gleichen Effekt. 😰

Eine Standheizung hat die Aufgabe der Innenraumvorwärmung, ganz im Gegenteil zum Antriebsmotor beim PKW. Der soll für den Vortrieb sorgen. Wenn dabei während der Teilnahme am fließenden Verkehr die Abwärme für den Innenraum genutzt wird, schön...

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Januar 2016 um 13:19:37 Uhr:


Beim weiteren Überlegen solltest Du mal an der hier bis zum Erbrechen referierten Frage der Notwendigkeit des Warmlaufenlassens ansetzen...

Da muss ich nicht überlegen, das praktiziere ich seit über 20 Jahren jeden Winter. Man beherzigt einfach die Tips, die überall nachzulesen sind und die für freie Sicht sorgen ohne Lärm- u. Abgasbelastung.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Januar 2016 um 13:19:37 Uhr:


(und zwar im "ich habe Recht-Kästchen" und ich weiß es auch) 🙂

Ach daher weht der Wind...😛

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