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Scheibe beschlägt morgens nach dem Losfahren - Gebläse falsch eingestellt?

Moin,
heute morgen war es hier klar und kalt, -6,5°C. Mein VW up stand über nacht im Freien und war recht ordentlich vereist, daher habe ich rundherum freigekratzt (ohne laufenden Motor) und bin dann eingestiegen und losgefahren. Die Sicht war gut, alle scheiben klar und weitgehend eisfrei.

Nach 30-45 Sekunden beschlug dann sehr schnell die Windschutzscheibe kräftig von Innen. Ich konnte überhaupt nichts mehr sehen und da auch die Scheibe der Fahrertür festgefroren war, musste ich das Auto mit Warnblinklicht abstellen. Ich konnte mich gerade noch von der Hauptstraße runter in eine Seitenstraße retten.

Die Lüftung stand auf maximal warm, Außenluft, Gebläse auf 2, alles auf die Scheiben. AC war eingeschaltet aber bei -6,5°C wohl nicht ein. Ich kann mich nicht erinnern, sonst mit anderen Autos solche Probleme gehabt zu haben. Vor allem das plötzliche Beschlagen nach Beginn der Fahrt ist wirklich giftig.

Stelle ich die Lüftung falsch ein?
Oder gibt es sonst irgendeinen Trick dagegen?
Nasse Klamotten oder sowas hatte ich selbstverständlich nicht im Auto. Meine eigenen waren auch trocken, da draußen klar und trocken.

Gruß
Christian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kerberos schrieb am 19. Januar 2016 um 20:59:21 Uhr:


… Thema: Warum lässt Du Arsch Deine Karre mitten in der Nacht im Wohngebiet laufen, wo andere noch pennen können und daher von Dir nicht geweckt werden müssen?

Da würde ich antworten: Weil ich das Kind von dir Arsch oder deinen Arsch-Nachbarn nicht gerne überfahre, weil ich nix sehe. Oder von der Disko heimkehrende Jugendliche. Oder die Schwester auf dem Weg zu Frühschicht. Oder …

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...der Paragraf stammt doch sicher noch aus einer Zeit, in der man nach dem anlassen des Wagens erstmal frühstücken gegangen ist 😁

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 19. Januar 2016 um 19:48:17 Uhr:


Wie ist es bei den Rauchern im Auto ? Kann es sein , das das länger dauert um die Frontscheibe frei zu bekommen ?

Das kann sein wenn die Scheiben von innen nicht regelmäßig gereinigt werden. Die Ablagerungen sind Kristallisationskerne für die in der Luft vorhandenen Wassermoleküle. Eine gereinigte Scheibe neigt deshalb weniger zum Beschlagen/Vereisung.

Zitat:

@dodo32 schrieb am 19. Januar 2016 um 20:25:45 Uhr:


...der Paragraf stammt doch sicher noch aus einer Zeit, in der man nach dem anlassen des Wagens erstmal frühstücken gegangen ist 😁

StVO Stand 09/2015, eingeführt ... keine Ahnung, wahrscheinlich in der Zeit der Ölkrise in den 70'gern.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Januar 2016 um 20:14:00 Uhr:



Zitat:

@buggeliger schrieb am 19. Januar 2016 um 19:44:32 Uhr:


man wird, z.b. wenn das auto an abgelegener stelle zugefroren ist, selbstverständlich mit hilfe des motors das fahrzeug in einen verkehrsgerechten zustand versetzen dürfen, zb wenn es von innen auf die scheiben friert (zb durch atemfeuchtighkeit). das bekoimmt man duerch kratzen nicht weg. auf der ziemlich sicheren seite ist man zumindest juristisch wenn man 5 m fährt, dann die fahrt "unterbricht" und wartet bis man wieder freie sicht hat. das ist was anderes als einfaches "warmlaufen lassen." ansonsten wäre das ja mit einem benutzungsverbot für autos bei -15 grad gleichzusetzen. das warmlaufen lassen ist was anderes, das ist verboten und da kann sich einer drehen wie er will.
Das unnötige Laufenlassen des Motors ist nach § 30 Abs. 1 StVO untersagt. Es geht also um die Notwendigkeit. Abtauen und zuverlässig freie Sicht sind notwendig. Ohne freie Sicht zu fahren ist schon beim Anfahren verkehrswidrig. Warmlaufenlassen ist kein unnötiges Laufenlassen des Motors, wenn die Witterungsverhältnisse es erfordern und mit Bordmitteln keine andere Abhilfe geschaffen werden kann. Die Wärmeversorgung der sichtnotwendigen Scheiben ist dabei genauso notwendig, wie das Abkehren des Schnees vom Auto. Man muss allerdings auch losfahren, wenn dann alles soweit fit ist. Das ist juristisch die sichere Seite. 😉

Das ist deine persönliche Rechtsauffassung. Bist du Jurist?

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Januar 2016 um 20:29:30 Uhr:


wahrscheinlich in der Zeit der Ölkrise in den 70'gern.

Vermutlich. Wobei aus meiner Sicht "

warm

laufen" lassen auch ein dehnbarer Begriff ist. Anwerfen, alle Verbraucher an, kratzen rein und los. Da wird keiner was sagen

Warum eigentlich "alle Verbraucher an"? Ist doch nur schlecht für die Batterie …

Zitat:

@birscherl schrieb am 19. Januar 2016 um 20:35:45 Uhr:


Warum eigentlich "alle Verbraucher an"? Ist doch nur schlecht für die Batterie …

Meiner hat eine AGM. Das ist der weitestgehend egal, wenn der Motor läuft. Freilich erst nach dem anlassen. 😉 Net den Warnblinker einschalten 🙄. Sitzheizung, Scheibenheizung. Solche Sachen wenn vorhanden.

Zitat:

@reox schrieb am 19. Januar 2016 um 20:31:39 Uhr:


… Das ist deine persönliche Rechtsauffassung. Bist du Jurist?

Das Wort "unnötig" ist im Sprachgebrauch ganz gut definiert, da muss man kein Jurist sein. Ist das Warmlaufenlassen nötig (weil die Scheibe sonst nicht freizubekommen ist), ist es erlaubt, sonst eben nicht. Auch für einen beispielweise Contergangeschädigten, dessen Arme nicht lang genug sind zum Kratzen, ist das Warmlaufenlassen nötig.

Zitat:

@dodo32 schrieb am 19. Januar 2016 um 20:37:35 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 19. Januar 2016 um 20:35:45 Uhr:


Warum eigentlich "alle Verbraucher an"? Ist doch nur schlecht für die Batterie …
Meiner hat eine AGM. Das ist der weitestgehend egal, wenn der Motor läuft. Freilich erst nach dem anlassen. 😉 Net den Warnblinker einschalten 🙄. Sitzheizung, Scheibenheizung. Solche Sachen wenn vorhanden.

Und warum sollte man die Verbraucher einschalten?

Zitat:

@dodo32 schrieb am 19. Januar 2016 um 20:25:45 Uhr:


...der Paragraf stammt doch sicher noch aus einer Zeit, in der man nach dem anlassen des Wagens erstmal frühstücken gegangen ist 😁

...der Paragraf stammt bestimmt aus der Zeit, in der die Einbereichs- durch die Mehrbereichs-Motoröle abgelöst wurden und somit das Warmlaufenlassen nicht mehr technisch begründbar war.

@reox
1. Lies dich in der StVO dazu ein.
2. Das ist meine auf Wissen basierende Rechtsauffassung und h.M..
3. Wenn dein Standpunkt ein anderer ist, dann ist es eben so ... Argumente deinerseits sind ja augenscheinlich nicht in "Sicht" 🙂

Zitat:

@birscherl schrieb am 19. Januar 2016 um 20:38:55 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 19. Januar 2016 um 20:31:39 Uhr:


… Das ist deine persönliche Rechtsauffassung. Bist du Jurist?
Das Wort "unnötig" ist im Sprachgebrauch ganz gut definiert, da muss man kein Jurist sein. Ist das Warmlaufenlassen nötig (weil die Scheibe sonst nicht freizubekommen ist), ist es erlaubt, sonst eben nicht. Auch für einen beispielweise Contergangeschädigten, dessen Arme nicht lang genug sind zum Kratzen, ist das Warmlaufenlassen nötig.

Okay, bei den Contergangeschädigten ist es nötig, das sehe ich natürlich ein...

Zitat:

@reox schrieb am 19. Januar 2016 um 20:40:35 Uhr:



...der Paragraf stammt bestimmt aus der Zeit, in der die Einbereichs- durch die Mehrbereichs-Motoröle abgelöst wurden und somit das Warmlaufenlassen nicht mehr technisch begründbar war.

...wird wahrscheinlich so sein, ja. Ein wenig Temperatur aufbauen ist keine technische Begründung.

Zitat:

@birscherl schrieb am 19. Januar 2016 um 20:40:25 Uhr:



Und warum sollte man die Verbraucher einschalten?

Weil der Leerlauf gehalten werden muss aufgrund des höheren Leistungsbedarfs der Lima. Bei älteren Autos konnte man das noch (besser) beobachten als bei hochmodernen Fahrzeugen. Da dauerte es einen kurzen Moment bis sich die Drehzahl wieder einpendelte, das Licht wurde für einen kurzen Moment dunkler etc.

wenn einer hier morgens halb sechs die Karre anwirft, um dann erstmal in aller Ruhe seine Scheiben zu enteisen, läuft er regelmäßig Gefahr in eine Diskussion mit mir verwickelt zu werden.
Thema: Warum lässt Du Arsch Deine Karre mitten in der Nacht im Wohngebiet laufen, wo andere noch pennen können und daher von Dir nicht geweckt werden müssen?

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