Schäden nach Verkauf aufgetreten. Wer zahlt?

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo zusammen!

Ich bräuchte eure Meinungen. Ich hatte mir einen GOLF VII GTD gekauft und diesen in der Werkstatt Chip Tunen lassen. Mir wurde gesagt, dass dadurch nur die Garantie nicht mehr greift aber sonst nichts passiert. Ich als Laie habe darauf vertraut. Das Chip Tuning wurde nicht eingetragen und nicht vom TÜV geprüft. Das wurde mir nicht mitgeteilt, dass dies notwendig gewesen wäre. (Ich hätte mich selbst informieren müssen, ist mir nun auch klar. Im Nachhinein ist man immer schlauer).

Nachdem ich nun im April den Service machen hab lassen, wurde auch das neue Software Update draufgespielt und somit wurde auch das Steuergerät überschrieben. Ergo das Tuning war weg und das Auto im Originalzustand.

Vor dem Service hatte ich teilweise Abgasgeruch im Fahrerraum und Leistungsverluste, welches danach aber nicht mehr auftreten ist. Service war auch in Ordnung.

Danach habe ich mein Auto ins Ausland verkauft, da ich mir ein neues holen wollte.

Jetzt nach 3 Monaten nach Verkauf ist jedoch der Fehler bezüglich aufleuchten der Motorkontrollleuchte, Abgasgeruch und Leistungsverlust wieder aufgetreten. Angeblich sei der Turbo Defekt (meine Werkstatt meinte es sei alles in Ordnung mit dem Turbo).

Da jedoch aufgrund der damaligen Leistungssteigerung die Garantie von VW weg ist, müsste der neue Besitzer das ganze selbst bezahlen. Dass er mit Polizei und Gericht droht mal ganz abgesehen, aber er würde mir sonst das Auto nach Deutschland fahren und sein Geld zurückwollen.

Was kann ich tun Bzw. wie sieht die Rechtslage aus? Kaufvertrag ist von Mobile.de. Er selbst ist 7.000 Kilometer mit dem Auto gefahren. Im Kaufvertrag steht auch nichts, dass eine Garantie von VW besteht. Bitte keine bösen Kommentare wie „Unwissenheit schütze vor Strafe nicht“, ist mir auch bewusst. Ich habe der Werkstatt vertraut und versuche eine Lösung zu finden.

58 Antworten

Gibt schon einen guten Grund, warum man als Käufer skeptisch werden sollte, wenn der Verkäufer das Fahrzeug selbst nur kurze Zeit hatte.
Ich hab auch schon mal ein Fahrzeug verkauft, welches einen sporadisch auftretenden Fehler hatte. Dann wurde diese Tatsache im Kaufvertrag festgehalten und ich hab nie wieder was vom Käufer gehört. Einfach alle bekannten Fehler(meldungen) angeben und nichts wesentliches Verschweigen, dann hilft auch der Gewährleistungsausschluss.

Für mich gibt es neben den ganzen rechtlichen Aspekten auch noch einen ethischen. Der TE hat einen Fehler gemacht und ein Auto verkauft, dessen Garantie aufgrund des Tunings erloschen ist. D.h. es wäre durchaus vorstellbar, dass man einfach das Auto zurücknimmt (ggf. mit Nutzungsentschädigung) oder sich über die Reparaturkosten einigt. Kategorischer Imperativ oder so ....

Wir können uns hier anscheinend weiteres sparen der TE war das letzte mal am 24.07. Online und hat wohl kein Interesse mehr an seinem eigenen Thread
😠
Mfg Mario

Ja, vielleicht liest er sich die Nachrichten stillschweigend noch an. 😉 Außerdem fand ich das Thema an sich interessanter als der TE selbst...

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Er Käufer muss beweisen dass er getäuscht wurde. Den Beweis zu führen dürfte schwierig werden.

Ich sehe auch keinen Betrugsversuch beim TE. Er hat eine technische Modifikation vorgenommen und diese rückgängig gemacht. Woher soll er wissen dass deswegen 7.000 Km später ein Defekt auftritt? Ist überhaupt Klarna der Laderschaden durch das Chiptuning verursacht wurde?

Hallo @Rasanty
Das dürfte wohl anders ausgehen.
Im 1. Post schreibt der TE selbst das ihm mitgeteilt wurde das die Garantie durch die Maßnahme nicht mehr greift und im 2. das der Wagen bei VW als modifiziert markiert ist .
Da spielt es keine Rolle ob das rückgängig gemacht wurde und aus welchem Grund nun der Lader defekt ist .
Mfg Mario

Moin Moin !

Der Verkäufer macht das einzig richtige , nämlich gar nichts! War schon dumm , überhaupt etwas hier zu schreiben.
Das Ganze ist doch einfach nur eine bekannte Masche von unseriösen Käufern , die später den Kaufpreis drücken wollen. Da gibt es nur eines , nämlich genau nichts , aber auch wirklich gar nichts machen!
Ausserdem , der Wagen scheint ja 5 Jahre alt zu sein. VW gibt eine Neuwagengarantie von 2 Jahren ohne km-Begrenzung. Der Verkäufer hat sicherlich keine Garantie gegeben.

Also was solls. Sollte tatsächlich überhaupt ein Schaden vorliegen , dann hat den entweder der Käufer verursacht oder einfach Pech .

MfG Volker

...es geht ja hier ursächlich darum das durch das Tuning die vom TE beim Kauf des Fahrzeug erworbene Garantie verfallen ist und als unseriös dürfte man in diesem Fall aus meiner Sicht eher den Verkäufer betiteln 😕
Mfg Mario
..da der TE hier seit Tagen nicht mehr teilnimmt und mittlerweile auch alles gesagt wurde bin ich jetzt an dieser Stelle aus diesem Thread raus.

Zitat:

@Mariolix schrieb am 27. Juli 2021 um 21:31:38 Uhr:



Im 1. Post schreibt der TE selbst das ihm mitgeteilt wurde das die Garantie durch die Maßnahme nicht mehr greift und im 2. das der Wagen bei VW als modifiziert markiert ist .

Die Info hat der TE erhalten, nicht der Käufer. Was hat die ohnehin abgelaufene Werksgarantie mit dem Verkauf des Wagens bzw. den Ansprüchen des Käufers zu tun?

Moderne Motorsteuergeräte speichern Modifizierungen. Das ist so gut wie gar nicht zu verhindern. Selbst, wenn die originale Software wieder aufgespielt wird, ist immernoch nachweisbar, dass eine Modifikation stattgefunden hatte.

Der TE hat durch das wieder originale Aufsetzen der Motorsteuerung jeglichen Beweis verloren, dass das Chippen nicht die Ursache gewesen sein kann. Der Käufer kann nachweisen, dass chippen stattgefunden hatte und dies als Ursache des Schadens heranziehen. Da es ihm nicht mitgeteilt wurde sehe ich dies als verdeckten Mangel, welcher dem Verkäufer bekannt war. Der Ausschluss der Gewährleistung ist damit vom Tisch... für 2 Jahre (Bekannter Mangel, der nicht benannt wurde).
Der Nachweis, dass der Verkäufer davon wusste ist leicht... das Motorsteuergerät speichert den Zeitpunkt der Modifikation; und dieser liegt im Zeitraum, in welchem der TE das Fahrzeug besaß. Wenn der Wagen von einem VAG-Händler gekauft wurde (durch den TE), dann hat VAG ebenfalls noch die Log-Datein vom Auslesen vor dem Verkauf auf dem Server; wo noch keine Modifikation vorlag.
Aus der Nummer rauszukommen sehe ich als aussichtslos.

Und ob jetzt französisches oder deutsches Recht zum Tragen kommt ist auch nicht geklärt... es käme darauf an, wo der Vertrag geschlossen wurde.

Wer sagt denn dass ein Chiptuning ein Mangel darstellt? Wie sollte der Käufer belegen dass sein Schaden ursächlich mit dem Chiptuning zusammen gehört, von dessen Funktionsumfang er keinerlei Kenntnis hat?

Liebe Leute, auch wenn manche Antwort natürlich nicht so erhofft ist, freue ich mich über die vielen Antworten.

Da ich im Schichtdienst bin und sonst viel privat zu erledigen habe kann ich nicht so oft hier reinschauen. Hat nichts damit zu tun dass es mich nicht interessiert, sonst hätte ich hier nicht gefragt!

Lieber Mario, mein alter Ford Focus wurde anständig repariert und läuft auch heute noch ohne Probleme. Die Werkstatt hat ihn angenommen und selbst weiter verkauft.

Ich dürft mir ruhig glauben wenn ich sage dass es hier nicht darum geht Autos kaputt zu verkaufen oder sonstiges. Ich will niemanden was Böses. Wie gesagt, bezüglich des Chip Tunings habe ich der Werkstatt vertraut, dass danach auch alles in Ordnung und legal ist. Auch daraus habe ich nun gelernt! Wenn mir ein „Experte“ seine Meinung sagt dann finde ich es nicht nützlich noch zu googeln, da dort sehr viel unterschiedliche Meinungen sind und man sortieren muss was nun stimmt. Wird mir nicht nochmal passieren.

Wenn beim Service alles in Ordnung war und keine Probleme aufgetreten sind, dann sehe ich es nicht als falsch an danach das Auto zu verkaufen, wenn man sich etwas Neues leisten möchte. Arglistige Täuschung war hier definitiv nicht das Motiv.

Zu eurer Info, der Kaufvertrag war letztendlich nichtig. Der Verkäufer hatte selbst Dreck am Stecken. Ich habe ihm angeboten die Reparatur zu zahlen, was er letztendlich doch nicht wollte und meldet sich nun nicht mehr.

Vielen Dank für eure Antworten und eure Hilfe!

Weshalb war der Kaufvertrag nichtig?

Zitat:

@Rasanty schrieb am 28. Juli 2021 um 08:03:25 Uhr:


Wer sagt denn dass ein Chiptuning ein Mangel darstellt? Wie sollte der Käufer belegen dass sein Schaden ursächlich mit dem Chiptuning zusammen gehört, von dessen Funktionsumfang er keinerlei Kenntnis hat?

Wenn ich das mal ganz subjektiv betrachte - Mangel hin oder her, ICH würde ein Auto was Chiptuning hatte, ganz sicher nicht wählen. Und da ich davon ausgehe, dass auch andere Käufer das so sehen liegt der Verdacht Nahe, dass es verschwiegen wurde um einen größeren Käuferkreis zu haben. Und ja, ich würde mich betrogen fühlen, wenn mir einer ein vorheriges Chiptuning verschwiegen hätte und jetzt die Werkstatt sich weigert an dem Wagen zu arbeiten.

Moin Moin !

jetzt ist gar nichts mehr klar!

Zitat:

Zu eurer Info, der Kaufvertrag war letztendlich nichtig.

?????????

Zitat:

Der Verkäufer hatte selbst Dreck am Stecken. Ich habe ihm angeboten die Reparatur zu zahlen, was er letztendlich doch nicht wollte und meldet sich nun nicht mehr.

Der Verkäufer bist du ! oder bist du eine gespaltene Persönlichkeit und dein anderes Ich hat den Wagen gekauft ?

MfG Volker

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