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Schäden nach Verkauf aufgetreten. Wer zahlt?

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 24. Juli 2021 um 9:08

Hallo zusammen!

Ich bräuchte eure Meinungen. Ich hatte mir einen GOLF VII GTD gekauft und diesen in der Werkstatt Chip Tunen lassen. Mir wurde gesagt, dass dadurch nur die Garantie nicht mehr greift aber sonst nichts passiert. Ich als Laie habe darauf vertraut. Das Chip Tuning wurde nicht eingetragen und nicht vom TÜV geprüft. Das wurde mir nicht mitgeteilt, dass dies notwendig gewesen wäre. (Ich hätte mich selbst informieren müssen, ist mir nun auch klar. Im Nachhinein ist man immer schlauer).

Nachdem ich nun im April den Service machen hab lassen, wurde auch das neue Software Update draufgespielt und somit wurde auch das Steuergerät überschrieben. Ergo das Tuning war weg und das Auto im Originalzustand.

Vor dem Service hatte ich teilweise Abgasgeruch im Fahrerraum und Leistungsverluste, welches danach aber nicht mehr auftreten ist. Service war auch in Ordnung.

Danach habe ich mein Auto ins Ausland verkauft, da ich mir ein neues holen wollte.

Jetzt nach 3 Monaten nach Verkauf ist jedoch der Fehler bezüglich aufleuchten der Motorkontrollleuchte, Abgasgeruch und Leistungsverlust wieder aufgetreten. Angeblich sei der Turbo Defekt (meine Werkstatt meinte es sei alles in Ordnung mit dem Turbo).

Da jedoch aufgrund der damaligen Leistungssteigerung die Garantie von VW weg ist, müsste der neue Besitzer das ganze selbst bezahlen. Dass er mit Polizei und Gericht droht mal ganz abgesehen, aber er würde mir sonst das Auto nach Deutschland fahren und sein Geld zurückwollen.

Was kann ich tun Bzw. wie sieht die Rechtslage aus? Kaufvertrag ist von Mobile.de. Er selbst ist 7.000 Kilometer mit dem Auto gefahren. Im Kaufvertrag steht auch nichts, dass eine Garantie von VW besteht. Bitte keine bösen Kommentare wie „Unwissenheit schütze vor Strafe nicht“, ist mir auch bewusst. Ich habe der Werkstatt vertraut und versuche eine Lösung zu finden.

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58 Antworten

Schwierig. Zum einen gilt bei Privat in der Regel ausschluß jeglicher Gewährleistung und so würde ich mich auch erstmal aufstellen. Schließlioch kauft man ja auch deswegen einen WAgen von Privat, weil es günstiger ist. WIll man Garantie, muss man beim Händler kaufen.

Aber die Frage ist, ob das zeitweise installierte Chip-Tuning nicht gegenüber dem Käufer anzeigepflichtig gewesen wäre. Oder hast Du das im Kaufvetrag stehen? Dann wärst Du sauber.

Wie @ MichaelN schreibt , wenn das Tuning im Kaufvertrag steht , kannst Du die Sachen entspannt sehen.

Wenn nicht , wird‘s problematisch.

Lässt sich das Chip-Tuning denn heute noch nachvollziehen?

Und was heißt, dass die Garantie nicht mehr greift? Wie alt war das Auto denn beim Kauf bzw. Verkauf?

Offesichtlich taucht das Tuning nirgendwo auf und laut Aussage Werkstatt hatte es auch keine Probleme mit dem Lader gegeben.

Der Käufer ist 7.000 km damit gefahren, und niemend weiß, wie ein "Honk" den Wagen getreten hat(Stichwort warm-/kaltfahren). Nach der Laufleistung eine Forderung zu stellen, ist schon mutig.

Themenstarteram 24. Juli 2021 um 13:46

Nein im Kaufvertrag habe ich es nicht reingeschrieben. Mir wurde gesagt da es entfernt wurde muss ich es nicht angeben. Ob das so stimmt scheint hier eine andere frage zu sein…

Das Chip Tuning lässt sich so nachvollziehen dass VW in ihrer Datenbank die Fahrgestellnummer von modifizierten Autos rot hinterlegt hat. Mehr kann man da aber nicht mehr nachvollziehen. Ich selbst habe das Auto vom Höndler mit 4 Jahren gekauft. Dieser hat mir eine Garantie von 1 Jahr gegeben. Als ich das Auto weiterverkauft habe hatte ich es vielleicht 7 Monate. Die Garantie von meinem Händler greift nicht da das Auto modifiziert wurde. Angeblich möchte VW Frankreich das Auto nicht reparieren, da sie das Risiko nicht auf sich nehmen möchten, laut Aussage des Käufers.

Danke für eure Antworten bis hierher

Dass ich das richtig verstehe: du hast ein Auto illegalerweise chippen lassen, danach war es defekt, und hast es dann an jemand anders verkauft?

Soviel zum Thema Ehrlichkeit beim Privatverkauf, bzw. die Kehrseite davon.

Zitat:

@Blackcat1505 schrieb am 24. Juli 2021 um 11:08:47 Uhr:

Hallo zusammen!

Ich bräuchte eure Meinungen. Ich hatte mir einen GOLF VII GTD gekauft und diesen in der Werkstatt Chip Tunen lassen. Mir wurde gesagt, dass dadurch nur die Garantie nicht mehr greift aber sonst nichts passiert. Ich als Laie habe darauf vertraut. Das Chip Tuning wurde nicht eingetragen und nicht vom TÜV geprüft. Das wurde mir nicht mitgeteilt, dass dies notwendig gewesen wäre. (Ich hätte mich selbst informieren müssen, ist mir nun auch klar. Im Nachhinein ist man immer schlauer).

Nachdem ich nun im April den Service machen hab lassen, wurde auch das neue Software Update draufgespielt und somit wurde auch das Steuergerät überschrieben. Ergo das Tuning war weg und das Auto im Originalzustand.

Vor dem Service hatte ich teilweise Abgasgeruch im Fahrerraum und Leistungsverluste, welches danach aber nicht mehr auftreten ist. Service war auch in Ordnung.

Danach habe ich mein Auto ins Ausland verkauft, da ich mir ein neues holen wollte.

Jetzt nach 3 Monaten nach Verkauf ist jedoch der Fehler bezüglich aufleuchten der Motorkontrollleuchte, Abgasgeruch und Leistungsverlust wieder aufgetreten. Angeblich sei der Turbo Defekt (meine Werkstatt meinte es sei alles in Ordnung mit dem Turbo).

Da jedoch aufgrund der damaligen Leistungssteigerung die Garantie von VW weg ist, müsste der neue Besitzer das ganze selbst bezahlen. Dass er mit Polizei und Gericht droht mal ganz abgesehen, aber er würde mir sonst das Auto nach Deutschland fahren und sein Geld zurückwollen.

Was kann ich tun Bzw. wie sieht die Rechtslage aus? Kaufvertrag ist von Mobile.de. Er selbst ist 7.000 Kilometer mit dem Auto gefahren. Im Kaufvertrag steht auch nichts, dass eine Garantie von VW besteht. Bitte keine bösen Kommentare wie „Unwissenheit schütze vor Strafe nicht“, ist mir auch bewusst. Ich habe der Werkstatt vertraut und versuche eine Lösung zu finden.

Hallo @Blackcat1505

Das ist wahrscheinlich auch nicht die erhoffte Antwort aber wer sich mit Tuning /Software Veränderung beschäftigt kann doch keinem erzählen er hätte nicht gewusst was das für Konsequenzen mit sich ziehen kann und auch das durch VW mittlerweile wieder die Seriensoftware installiert wurde ändert an der Vorgeschichte rein gar nichts.

Wenn du fair und korrekt bist würdest du für dein Handeln einstehen und den Wagen zurücknehmen ( ihr könnt jetzt gerne über mich herfallen aber das ist meine Meinung zu solchen Dingen und dazu stehe ich auch ) .

Interessant ist das du anscheinend das Pech/Glück hast die Kisten kurz bevor Schäden offensichtlich werden zu verkaufen- kleiner Seitenblick auf deinen Post im Ford Fokus Forum. :mad:

Mfg Mario

 

 

Mich würde es interessieren was im Vertrag drin steht. Wenn Du darin nichts vermerkt hast, und vom Tuning her stillschweigend verkauft hast, dann ist das Betrug und das hat Konsequenzen, bleibt das erste Mal bei Geldstrafe, bei Wiederholung Bewährungsstrafe, kommt bei den meisten Arbeitgeber nicht gut an...

Ohne ins Detail zu gehen riecht das ganz stark nach Karma was Dir passiert und im Moment habe ich 0,0 Mitleid mit Dir...

https://autokaufrecht.info/.../

Hier mal ein schönes Urteil zu der Aufklärungspflicht des Verkäufers eines chip-getunten Fahrzeugs. Und diese Aufklärungspflicht dürfte m.E. nicht obsolet werden, wenn kurz vor dem Verkauf die Originalsoftware wieder aufgespielt wird.

Dann korrigiere ich meine Aussage, es geht "nur" um arglistige Täuschung nach § 123 BGB, aber selbst das wird finanziell weh tun wenn es vor Gericht kommt.

In Frankreich darf der Käufer 2 Jahre lang den Vertrag rückgängig machen wegen "Vice Caché". Allerdings ist dort das Tuning und zurück setzen auf "original" der Software nicht als "vice caché" zu sehen. Allerdings ist der kurzfristige Defekt und die wegfallende Garantie von VW tatsächlich als "vice caché" zu führen und somit hat der Käufer doch 24 Monate lang das Recht den Vertrag annullieren zu lassen (falls der Verkauf in Frankreich statt fand), weil die Garantie beim Verkauf wohl erwähnt wurde.

In Deutschland gilt der Anspruch 3 Jahre nach dem Feststellen der arglistige Täuschung. Ist es erstmal vor Gericht und der erste Urteil fällt, dann kann es wohl länger laufen...

Im Focus Forum ist es einfach Pech für den TE. Interessant ist, dass für beiden Fälle die selbe Regel gilt. 6 Monate lang kann der private Käufer Ansprüche stellen und muss nichts beweisen, der Verkäufer aber muss das Gegenteil beweisen können. Ich zitiere HIER: Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach Abschluss des Kaufvertrages auf, lag er vermutlich bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vor. Erst nach sechs Monaten muss der Käufer das beweisen.

Puh... Wie Naidoo sagt, dieser Weg wird kein leichter sein...

Tippe mal stark darauf, dass hier im Kaufvertrag 8 (von mobile.de) der (normale) Gewährleistungsausschluss enthalten ist, da wäre die Beweislastumkehr irrelevant. Und auch dass der Vertrag dann hier in Deutschland geschlossen wurde und daher dem deutschen Recht unterliegen würde.

Hilft dem TE aber nicht unbedingt weiter.

An seiner Stelle würde ich mal beim Freundlichen einen Blick in die Fahrzeughistorie werfen, ob das Tuning dort vermerkt ist und ob der von ihm angegebene km-Stand korrekt ist. Nicht dass die Kiste beim Ankauf schon deutlich mehr km runter hatte, als im Vertrag stehen.

Selbst wenn Du als privat Verkäufer die Gewährleistung ausschließt bist Du dennoch die ersten 6 Monate nicht davon befreit und die Klausel im Mobile.de Vertrag ist, ich zitiere dort: "Andernfalls ist der Vertrag anfechtbar – gegen Täuschung ist der Käufer auch geschützt, wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wird". Dann gilt wieder die Beweislastumkehr die ersten 6 Monaten... :cool:

Ja, 4 Jahre Laufzeit, da kann einiges passieren. VW kann die Anzahl von Überschreibungen am Steuergerät feststellen, aber wie es im Detail aussieht weiß ich nicht... Der Täuscher der getäuscht wurde? :D

Bei anfechtbaren Verträgen auf Grund Täuschung usw. sind nicht die Gewährleistungsregeln anwendbar, also auch nichts mit Beweislastumkehr. Der Käufer muss beweisen, getäuscht worden zu sein, das reicht dann bereits.

Ich bin keinen Rechtsanwalt, aber egal ob hier mit dem GTD oder dort mit dem Ford Focus kommt TE nicht so günstig raus...:cool:

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