Schadenseinschätzung

Audi A3 8PA Sportback

Hallo...

habe mich heute mit einem A4 auf der Bundesstraße "getroffen"
Da der Fahrer Anfang 20 seinen Wagen über Leasing hatte war auch die Polizei da welche mit den Worten "was sollen wir da jetzt machen das regeln die Versicherungen" wieder gefahren sind...

Bei ihm ist nur der Spiegel defekt... Bei mir hat es leider auch die Tür und die Scheibe erwischt...
Wie gehts jetzt weiter? Beide Versicherungen bezahlen erstmal und dann?
Muss ich für seinen und er für meinen Schaden aufkommen oder jeder für seinen eigenen?

Mein Wagen ist Vollkasko aktuell SF10 versichert... Werde wahrscheinlich auf SF4 zurück gestuft wenn ich die AGB richtig gelesen habe... (Mehrpreis ~200€ Jahr)

Oder soll ich den Schaden selbst bezahlen?

Anbei ein paar Fotos...

Blau = mein A3
Schwarz: sein A4

Ich hab beheizbare Spiegel... und am Motor für die Glasverstellung ist auch was gebrochen glaub das sieht man auf den Bildern nicht... 🙁🙁🙁🙁

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Zitat:

@fronteiche schrieb am 13. September 2015 um 18:38:28 Uhr:



Beide Versicherungen bezahlen erstmal und dann?
Muss ich für seinen und er für meinen Schaden aufkommen oder jeder für seinen eigenen?
Oder soll ich den Schaden selbst bezahlen?

ja nach deiner beschreibung wird jede versicherung 50% des Schadens des anderen übernehmen.

zu 50%, wenn eine VK besteht kann der rest über diese reguliert werden, wobei ich nicht glaube, dass sich das lohnt.

nach regulierung kannst Du den Schaden zurückkaufen.

Selber zahlen wird nur, wen ihr beidseitig eine verzichtserklärung unterschreibt. sonst zahlst du selber und er macht seinen schaden bei deiner versicherung geltend.

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Zitat:

@fronteiche schrieb am 15. September 2015 um 09:57:41 Uhr:


Ob der Betrag in etwa hinkommen kann?

Der KVA sieht erstmal plausibel aus.

Einen Audi zu fahren ist halt nicht die billigste Art der Fortbewegung 😉

(was nicht bedeutet, daß man eine optisch und funktional ansprechende Reparatur nicht auch für weniger Geld bekommen könnte...)

Zitat:

@hk_do schrieb am 15. September 2015 um 10:21:23 Uhr:



Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 14. September 2015 um 17:09:48 Uhr:


Wenn soll die Polizei verwarnen.
Na den, der einen Fehler gemacht hat.

Zitat:

@hk_do schrieb am 15. September 2015 um 10:21:23 Uhr:



Zitat:

Ich habt - zumindest objektiv - beide gepennt.

Also beide.

(und zwar zu jeweils 100%, da gibt es keine Quotenregelung...)

Polizei hat niemanden verwarnt und auch ausdrücklich auf Nachfrage gesagt von denen hört auch keiner von uns beiden mehr etwas... keine Geldstrafe oder sonstiges

Die Polizei kann keinen verwarnen, weil Sie keinem Verschulden nachweisen kann.

Ob die Schadenhöhe des Gegners hinkommen kann, kann ich Dir mangels Expertise nicht sagen.

In der TK ist - unabhängig von der Ursache hierfür - der Glasbruch versichert. Wenn Glasbruch vorliegt übernimmt die TK den Schaden. Der Spiegel wird nur dann komplett ersetzt, wenn es das Spiegelglas nicht einzen gibt.

Aus meiner Sicht wird sich der Rückkauf in der KH nicht lohnt; die VK würde ich nicht in Anspruch nehmen.

Gruß

Beim anderen war nur der Spiegel ohne Scheibe oder Tür... Hab auch extra Fotos davon gemacht...

lt meiner Versicherung lohnt sich der Rückkauf bei Haftpflicht bis 900€ und bei VK bis 1250 (300SB mit eingerechnet)

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Zitat:

@fronteiche schrieb am 15. September 2015 um 09:28:21 Uhr:


Kann das sein?! Fall gleich vom Glauben ab... 🙁

Ich hab erst letztens knapp 800€ für ein paar Kratzer bei einem Parkschaden bezahlt.

Das kann also sehr gut hinkommen, v.a. da die Werkstatt mit 120€ Stundenlohn nicht grade die günstigste sein dürfte...

Zitat:

@fronteiche schrieb am 15. September 2015 um 17:57:44 Uhr:


lt meiner Versicherung lohnt sich der Rückkauf
  • bei Haftpflicht bis 900€ und
  • bei VK bis 1250 (300SB mit eingerechnet)

Zitat:

@fronteiche schrieb am 15. September 2015 um 06:34:11 Uhr:



Kann ich den Spiegel und die Seitenscheibe über meine Teilkasko abrechnen? -> Glas?!

Beim Gegner rechne ich mit kosten von 400€ für mich...

Endrechnung:

SB-Teilkasko: 150€
Lackierung Türe: 325€
Schaden Gegner: 400€

Zu bezahlende Summe um in SF10 zu bleiben: 875€

fazit: rückkauf in der KH lohnt sich nicht.

wenn Du die VK in Anspruch nimmst bekommst Du

+325 (Lackierung Tür) + 150 (TK-SB) - 300 (VK-SB) = 175€

mehr

somit lohnt sich die in anspruchnahme der VK nicht.

wenn die TK den Glasschaden nicht oder nicht vollumfänglich ersetzt müsstest Du nochmal rechnen. Wenn Du in Erwägung ziehst, die VK auszuschließen, müsstest Du ebenfalls noch mal neu kalkulieren bzw. dann lohnt sich die Inanspruchnahme.

gruß

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 15. September 2015 um 18:30:03 Uhr:



Zitat:

@fronteiche schrieb am 15. September 2015 um 17:57:44 Uhr:


lt meiner Versicherung lohnt sich der Rückkauf
  • bei Haftpflicht bis 900€ und
  • bei VK bis 1250 (300SB mit eingerechnet)

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 15. September 2015 um 18:30:03 Uhr:



Zitat:

@fronteiche schrieb am 15. September 2015 um 06:34:11 Uhr:



Kann ich den Spiegel und die Seitenscheibe über meine Teilkasko abrechnen? -> Glas?!

Beim Gegner rechne ich mit kosten von 400€ für mich...

Endrechnung:

SB-Teilkasko: 150€
Lackierung Türe: 325€
Schaden Gegner: 400€

Zu bezahlende Summe um in SF10 zu bleiben: 875€

fazit: rückkauf in der KH lohnt sich nicht.
wenn Du die VK in Anspruch nimmst bekommst Du
+325 (Lackierung Tür) + 150 (TK-SB) - 300 (VK-SB) = 175€ mehr
somit lohnt sich die in anspruchnahme der VK nicht.

wenn die TK den Glasschaden nicht oder nicht vollumfänglich ersetzt müsstest Du nochmal rechnen. Wenn Du in Erwägung ziehst, die VK auszuschließen, müsstest Du ebenfalls noch mal neu kalkulieren bzw. dann lohnt sich die Inanspruchnahme.

gruß

Die Summen haben sich heute etwas geändert... Mein KVA beläuft sich auf 1553€ hab ihn weiter oben angehängt... Die TK würde nur das Spiegelglas bezahlen (70€)

Anteil eigener Schaden: 776,50€
Anteil Fremdschaden geschätzt: 400€

Ein Rückkauf von beidem würde sich laut von der Versicherung genannten Summen lohnen... Aber is halt ein batzen Geld der Aufgrund von Umzug in diesem Monat massiv weh tun würde...

Alternativ dazu könnte ich meine 300€ Selbstbeteiligung bezahlen und ab nächstes Jahr dann 200€ mehr Versicherung was mir zwar momentan helfen würde aber für die Zukunft auch Mist ist

ja, die Entscheidung können wir dir nicht abnehmen :-)

rechnerisch hast du es ja schon erfasst. wenn Du es aber momentan finanziell schwierig zu stemmen ist, kannst Du soviel rumrechnen wie du magst es wird immer beim gleichen ergebnis bleiben. :-)

Wie lange zieht sich so eine Abwicklung idr hin? Ich bekomme mein Auto am Freitag wieder zurück und wie gehts dann weiter?

Hab ja glaube ich 6 Monate Zeit dann den Schaden zu kaufen wenn ich mich nicht täusche dann sieht die Welt natürlich ganz anders aus

Im Vertrag nachlesen. Wird untschiedlich geregelt. Gute Tarife haben auch 12 Monate.

genau, ist abhängig von den vertragsbestimmungen.
kleiner 6 monate habe ich noch nicht gesehen.

Hab nachgelesen - Hab 6 Monate...

Wenn ich jetzt beispielsweise am Freitag mein Auto abhole muss ich wohl iwas unterschreiben damit die mit der Versicherung abrechnen können und ich bekomme dann ne Rechnung über 50% des Betrags "überreicht" hat mir die Werkstatt gesagt... Wenn ich die direkt bezahle ohne meine VK in Anspruch zu nehmen aber stattdessen den Haftpflichtschaden die 6 Monate stehen lasse werde ich nur in der Haftpflicht gestuft oder`?

ja, aber wenn du den schaden dann zurückkaufst wird der sfr wieder entlastet.

Vielleicht auch eine Option da bei 775 Euro sowieso die 300 SB fällig wären

du kanst 1Jahr ohne Vk fahren und kriegst dann die Anpassung an KH

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