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Schadenseinschätzung

Themenstarteram 25. Februar 2019 um 7:45

Servus,

mich juckt es unter den Fingernägeln. Fahre einen Polo 6R 120tkm aus 2012.

Mir ist am Samstag gediegen einer auf der Autobahn hinten rein gedonnert und hat mich direkt noch in den nächsten rein geschoben.

4 Autos waren beteiligt, Unfall wurde aufgenommen usw.

Ein Gutachter ist schon beauftragt, mich interessiert es aber, wie hoch der Schaden ca. sein könnte.

Heckstoßstange ist quasi komplett zerstört, Heckklappe ist auch eingedrückt und geht nicht mehr auf.

Frontstoßstange muss mit Sicherheit auch neu, Scheinwerfer noch intakt, aber aus der Halterung gerissen.

Ein Bild vom Heck habe ich mal angehangen.

In was für einer Größenordnung bewegt man sich hier denn.

grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@beachi schrieb am 25. Februar 2019 um 19:16:36 Uhr:

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 25. Februar 2019 um 10:20:29 Uhr:

Neben dem Gutachter wäre es sinnvoll auch einen versierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Bei einem unverschuldeten Unfall sind dessen kosten von der Gegenseite zu tragen.

hier fragt jemand trotz beauftragtem gutachter schon völlig überflüssig nach der schadenhöhe und dann kommst du noch um die ecke und faselst wie immer von einem rechtsverdreher.. zu mehr reicht es wohl inhaltlich nicht?

Zitat:

@beachi schrieb am 25. Februar 2019 um 19:16:36 Uhr:

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 25. Februar 2019 um 11:18:14 Uhr:

Die Gefahr eine Teilschuld zu bekommen ( und dann in der SF zurückgestuft zu werden!) sehe ich als durchaus gegeben!

Egal was der Fahrer zu Protokoll gegeben hat ( bei der ersten Aussage) .

und du bist wie immer völlig paranoid unterwegs.. da oben steht, dass polizeilich alles geklärt wurde und die volle schuld eingeräumt wurde. wie du nun zu deiner einschätzung kommst, bleibt wohl nur dir selbst überlassen...

 

Das dir hier mal wieder einer abgeht, war ja nicht anders zu erwarten.

Du Personalnummer bei der Concordia Butterblume raffst es einfach nicht.

Ja aber ok, aber wie den auch. Dein "Argumentationsspektrum" also welches du (Personalnummer) in einem Schadensfall benutzen darfst, beschränkt auf deiner Tastatur auf die Tasten F1 bis F12.

Auf diesen sind doch die standartisierten Kürzungs- respektive Ablehnungsschreiben abgespeichert welche dir dein Arbeitgeber erlaubt zu benutzen und zu versenden.

Mensch, was bist du doch für eine arme Wurst.

Du freust dich Diebisch, wenn du hier einem zum besten geben kannst, wie man den Geschädigten auch nur um einen Euro Schadenersatz prellen kann, ohne dabei Rot zu werden.

Ganz genau so, wie es dir dein Arbeitgeber eingetrichtert hat.....

Wem wilst du hier eigentlich etwas beweisen, oder gar "erklären?"

Mit solchen Agenten wie dir, ist doch eine faire Schadensregulierung nie im Leben möglich, never.......

Lass es doch einfach bleiben. Der einzige der hier paranoide Züge zeigt, bist du !

Schadenregulierung nur über einen Rechtsanwalt, dank solchen Zeitgenossen wie dir.

Jippijajey Schweinebacke

 

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Wirtschaftlicher Totalschaden ist wohl sicher. Sind Airbags aufgegangen?

Hätte auch in die Richtung tendiert. Viel mehr lässt sich aber anhand des Bildes auch nicht sagen

Themenstarteram 25. Februar 2019 um 7:53

Zitat:

@fplgoe schrieb am 25. Februar 2019 um 08:50:53 Uhr:

Wirtschaftlicher Totalschaden ist wohl sicher. Sind Airbags aufgegangen?

Nein, Airbags sind noch drin.

Unnötig sich darüber den Kopf zu zerbrechen. Gutachter ist ja beauftragt.

Der wird aber zu 99% platt geschrieben.

Nein, das wäre nur sicher der Todesstoß gewesen, da ein Airbag etwa 800-1000€ Kosten bedeutet, pro Stück wohlgemerkt.

Aber auch so wird das wohl ein Totalschaden.

Hab den Te gemeint, mit nicht unnötig den Kopf zu zerbrechen.

Kommt ja auch auf den Wbw an der ermittelt wird. Evtl ist es ja n "größerer“ Benziner mit etwas besserer Ausstattung, dann noch die 130% Regel, dann könnte es schon wieder möglich sein dass er repariert werden kann.

Deswegen unnötig sich jetzt den Kopf zu zerbrechen...

Nur am Rande.

Es könnte auch eine Mitschuld infrage kommen, wenn der Aufahrende behauptet, dass der TE vorher selbst aufgefahren sei und dadurch seinen Bremsweg verkürzt habe.

Themenstarteram 25. Februar 2019 um 8:40

Zitat:

@Oetteken schrieb am 25. Februar 2019 um 09:32:21 Uhr:

Nur am Rande.

Es könnte auch eine Mitschuld infrage kommen, wenn der Aufahrende behauptet, dass der TE vorher selbst aufgefahren sei und dadurch seinen Bremsweg verkürzt habe.

Also in Bezug darauf ist die Schuldfrage schon geklärt. Der Auffahrende hat die Schuld schon eingestanden und bei der Polizei auch so ausgesagt.

Aber wenn man das hier so liest, könnte es ja tatsächlich auf einen wirtschaftlichen Totalschaden rauslaufen. Warte ich mal das Gutachten ab.

Dann gibts ja vielleicht demnächst ein neues Auto :rolleyes:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 25. Februar 2019 um 09:32:21 Uhr:

Nur am Rande.

Es könnte auch eine Mitschuld infrage kommen, wenn der Aufahrende behauptet, dass der TE vorher selbst aufgefahren sei und dadurch seinen Bremsweg verkürzt habe.

Das ist richtig Herbert.

In solchen Fällen wird der Vordermann befragt, wieviel Anstöße er verspürt hat.

Bei einem Anstoß ist er aufgeschoben worden. :)

Moin!

Wer nun Schuld und/ oder Mitschuld hat wird vorgerichtlich von der Versicherung entschieden.

G

Neben dem Gutachter wäre es sinnvoll auch einen versierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Bei einem unverschuldeten Unfall sind dessen kosten von der Gegenseite zu tragen.

 

Hier gibt es sehr viele Punkte zu beachten - was ein Laie überhaupt nicht leisten kann, ohne evtl auf Ansprüche zu verzichten.

Zudem sind auch die gegnerischen Versicherungen oftmals bestrebt den Geschädigten zu übervorteilen.

am 25. Februar 2019 um 9:54

Willst Du das Mandat gleich übernehmen?

Zitat:

@Autofahrer- schrieb am 25. Februar 2019 um 10:54:07 Uhr:

Willst Du das Mandat gleich übernehmen?

Darf ich nicht - hab was anständiges gelernt :D

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 25. Februar 2019 um 10:20:29 Uhr:

Neben dem Gutachter wäre es sinnvoll auch einen versierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Bei einem unverschuldeten Unfall sind dessen kosten von der Gegenseite zu tragen.

Hier gibt es sehr viele Punkte zu beachten - was ein Laie überhaupt nicht leisten kann, ohne evtl auf Ansprüche zu verzichten.

Zudem sind auch die gegnerischen Versicherungen oftmals bestrebt den Geschädigten zu übervorteilen.

1 x DANKE!

dem würde ich mich sofort anschließen!

Die Gefahr eine Teilschuld zu bekommen ( und dann in der SF zurückgestuft zu werden!) sehe ich als durchaus gegeben!

Egal was der Fahrer zu Protokoll gegeben hat ( bei der ersten Aussage) .

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