Schadenseinschätzung

Audi A3 8PA Sportback

Hallo...

habe mich heute mit einem A4 auf der Bundesstraße "getroffen"
Da der Fahrer Anfang 20 seinen Wagen über Leasing hatte war auch die Polizei da welche mit den Worten "was sollen wir da jetzt machen das regeln die Versicherungen" wieder gefahren sind...

Bei ihm ist nur der Spiegel defekt... Bei mir hat es leider auch die Tür und die Scheibe erwischt...
Wie gehts jetzt weiter? Beide Versicherungen bezahlen erstmal und dann?
Muss ich für seinen und er für meinen Schaden aufkommen oder jeder für seinen eigenen?

Mein Wagen ist Vollkasko aktuell SF10 versichert... Werde wahrscheinlich auf SF4 zurück gestuft wenn ich die AGB richtig gelesen habe... (Mehrpreis ~200€ Jahr)

Oder soll ich den Schaden selbst bezahlen?

Anbei ein paar Fotos...

Blau = mein A3
Schwarz: sein A4

Ich hab beheizbare Spiegel... und am Motor für die Glasverstellung ist auch was gebrochen glaub das sieht man auf den Bildern nicht... 🙁🙁🙁🙁

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Zitat:

@fronteiche schrieb am 13. September 2015 um 18:38:28 Uhr:



Beide Versicherungen bezahlen erstmal und dann?
Muss ich für seinen und er für meinen Schaden aufkommen oder jeder für seinen eigenen?
Oder soll ich den Schaden selbst bezahlen?

ja nach deiner beschreibung wird jede versicherung 50% des Schadens des anderen übernehmen.

zu 50%, wenn eine VK besteht kann der rest über diese reguliert werden, wobei ich nicht glaube, dass sich das lohnt.

nach regulierung kannst Du den Schaden zurückkaufen.

Selber zahlen wird nur, wen ihr beidseitig eine verzichtserklärung unterschreibt. sonst zahlst du selber und er macht seinen schaden bei deiner versicherung geltend.

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Hallo,

das mit dem einen Jahr stimmt nicht mehr immer. Mein Versicherer hat da z. B. eine Frist von 7 Jahren.

Gruß Rainer

Hey Rainer,

welcher ist denn das? Würde mich interessieren.

Bist Du denn sicher, dass Du das nicht mit der SFR-Anrechnung verwechselst?
Diese ist nämlich nach marktgängigen Bedingungen bis 7 Jahre möglich.

Beste Grüße

Hallo,

ich habe die 7 Jahre tatsächlich falsch in Erinnerung gehabt. Ich habe gerade noch einmal nachgelesen, es sind bei meinem Versicherer tatsächlich 10 Jahre. Es ist übrigens der GVV.

Aus meiner Sicht hat es sowohl Vor- als auch Nachteile.

Gruß Rainer

Hallo Rainer,

vielen Dank für Deine Info!

in der Tat bemerkenswert - wobei das in der Tat eher die Ausnahme ist.

Aber wieder mal ein schönes Beispiel, dass zu Vertragsbestimmungen eigentlich keine pauschale Aussage (wie früher) mehr getoffen werden kann :-(

Für alle weiteren interessierten: I.2.3

Quelle:
https://www.gvv.de/gvv-privat/service/service-bereich/download-pool/

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So morgen nach Feierabend hol ich mein Auto wieder ab...
Werd den Schaden vorerst über die Versicherung machen damit bin ich zum Umzug in 2 Wochen mit 300€ Selbstbeteiligung relativ fein raus aus der Sache und dann hab ich ja 6 Monate Zeit den Schaden zu kaufen.... Da stehen keine großen Barausgaben für eine komplette Einrichtung im selben Monat auf dem Zettel wie der Unfall ^^

Danke euch allen für die Geduld und Hilfe

Ist so gesehen ja fast eine Art Kredit für 6 Monate 🙂

Und falls neue Möbel 0% finanzieren und Mehrwertsteuer geschenkt. :-))

Nö nö ich hab meine ersten 28 Lebensjahre nichts finanziert und werde das ganze auch durchziehen bis ich mein EFH baue... 350k hab ich doch nicht so locker sitzen ^^

Btw...

Also der Gegner hat bei meiner Versicherung noch keine Ansprüche angemeldet... Sollte er sich einen Anwalt nehmen (keine Ahnung) sollte ich dann selbiges tun? (keine Rechtsschutz)

-> Wenn sich die Versicherungen auf 50/50 Schadensteilung verständigen kann ich dann auch 50% der Mehrkosten die mir durch die Hochstufung entstehen geltend machen? -> Wenn ja wie?

-> Wertminderung meines Fahrzeugs?

-> Nutzungsausfall?

Gibts hierfür Vordrucke?

Hole das Auto später ab und nehme die Rechnung mit mache also keine Abtretung.

Schau mal hier, dies dürfte die meisten Deiner Fragen beantworten.

Ach du Schande... Da steig ich grad mal gar nicht durch 🙁

Zitat:

@fronteiche schrieb am 18. September 2015 um 13:00:40 Uhr:



-> Wenn sich die Versicherungen auf 50/50 Schadensteilung verständigen kann ich dann auch 50% der Mehrkosten die mir durch die Hochstufung entstehen geltend machen? -> Wenn ja wie?

nein.

Deine Hochstufung erfolgt ja aufgrund deines (anteiligen) Verschuldens.

Zitat:

-> Wertminderung meines Fahrzeugs?

ja, wenn denn eine enstanden ist...

Zitat:

-> Nutzungsausfall?

ja

Zitat:

Gibts hierfür Vordrucke?

einfach frei formulieren, da gibt es keine Formvorschriften...

Kann ich verstehen, das gelingt selbst manchen Anwälten nicht, aber ein guter Fachanwalt sollte es richten.

Könnte ich den Schaden also die Abrechnung der Werkstatt Rechnung abtreten ans Autohaus und nutzungsausfall / Wertminderung selbst geltend machen? Dann hätte ich wegen der Rechnung keine Scherereien

Ich bin mal so frei und verweise auf meinen eigenen Posts. Lies Dir das mal durch:
http://www.motor-talk.de/.../...kasko-quotenregelung-t5381303.html?...
http://www.motor-talk.de/.../...kasko-quotenregelung-t5381303.html?...
Es ist nicht so schwer wie sich anhört und eigentlich wenn man es verstanden hat auch logisch.

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