Schadenseinschätzung

Audi A3 8PA Sportback

Hallo...

habe mich heute mit einem A4 auf der Bundesstraße "getroffen"
Da der Fahrer Anfang 20 seinen Wagen über Leasing hatte war auch die Polizei da welche mit den Worten "was sollen wir da jetzt machen das regeln die Versicherungen" wieder gefahren sind...

Bei ihm ist nur der Spiegel defekt... Bei mir hat es leider auch die Tür und die Scheibe erwischt...
Wie gehts jetzt weiter? Beide Versicherungen bezahlen erstmal und dann?
Muss ich für seinen und er für meinen Schaden aufkommen oder jeder für seinen eigenen?

Mein Wagen ist Vollkasko aktuell SF10 versichert... Werde wahrscheinlich auf SF4 zurück gestuft wenn ich die AGB richtig gelesen habe... (Mehrpreis ~200€ Jahr)

Oder soll ich den Schaden selbst bezahlen?

Anbei ein paar Fotos...

Blau = mein A3
Schwarz: sein A4

Ich hab beheizbare Spiegel... und am Motor für die Glasverstellung ist auch was gebrochen glaub das sieht man auf den Bildern nicht... 🙁🙁🙁🙁

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Zitat:

@fronteiche schrieb am 13. September 2015 um 18:38:28 Uhr:



Beide Versicherungen bezahlen erstmal und dann?
Muss ich für seinen und er für meinen Schaden aufkommen oder jeder für seinen eigenen?
Oder soll ich den Schaden selbst bezahlen?

ja nach deiner beschreibung wird jede versicherung 50% des Schadens des anderen übernehmen.

zu 50%, wenn eine VK besteht kann der rest über diese reguliert werden, wobei ich nicht glaube, dass sich das lohnt.

nach regulierung kannst Du den Schaden zurückkaufen.

Selber zahlen wird nur, wen ihr beidseitig eine verzichtserklärung unterschreibt. sonst zahlst du selber und er macht seinen schaden bei deiner versicherung geltend.

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Der Unfallgegner Anfang 20 mit Migrationshintergrund hat mir schläge angeboten als er ausgestiegen ist... Denke auf diese Möglichkeit verzichte ich...

Werd denke ich den Wagen bei Audi komplett reparieren lassen (~1500€) und dann monatlich 13,60€ mehr Versicherung ab dem nächsten Jahr bezahlen... Tut nicht so weh wie jetzt der dicke Batzen da ich wie gesagt bald umziehe :/

Was haben die 13,60 Mehrbeitrag bei deiner Versicherung damit zu tun, wie du deinen Schaden reparieren lässt?

Ein Fall für deine Vollkasko ist das ja auf keinen Fall!

Wenn man bedenkt, dass die nur die Hälfte davon zahlen würden und dann auch noch mindestens 300,- € SB weggehen.

Zitat:

@MalerNe schrieb am 14. September 2015 um 14:56:17 Uhr:


Was haben die 13,60 Mehrbeitrag bei deiner Versicherung damit zu tun, wie du deinen Schaden reparieren lässt?

Ein Fall für deine Vollkasko ist das ja auf keinen Fall!

Wenn man bedenkt, dass die nur die Hälfte davon zahlen würden und dann auch noch mindestens 300,- € SB weggehen.

Wenn die Vollkasko den Schaden übernimmt und ich nicht zurückkaufe werde ich von SF 10/10 auf SF 4/5 zurückgestuft was mehrkosten von monatlich 13,60€ wären umgerechnet...

Quasi jetzt die SB und dann VK... Oder ist das ein Fall für die Teilkasko da die Schäden an Tür/Scheibe ja durch den Glasbruch vom Spiegel entstanden sind...

Edit: Vollkasko bezahlt doch alles oder nicht? Sprich ich bin mit 300 Selbstbeteiligung raus aus der Sache egal wie hoch mein oder sein Schaden sind

Sprich bezahlt von meinem Schaden der Gegner 50% und die anderen 50% meine VK abzuglich der Selbstbeteiligung?

Bzw... sind das Fenster und Tür nicht Folgeschäden des Spiegels was damit ja Glas und damit Tk wäre?

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Zitat:

@fronteiche schrieb am 14. September 2015 um 05:43:52 Uhr:



I:
Quasi 50% von meinem Schaden übernimmt die Gegnerische Versicherung und wenn ich möchte den Rest meine Vollkasko was jedoch zur Hochstufung führen würde. Wenn ich die 50% selbst bezahle dann behalte ich meine SF und alles ist wieder wie vorher? Sehe ich das richtig?

II:
Wie wird sowas bei selbst machen gewertet? Der Mann von meiner Schwester lackiert bei VW der könnte das sicher auch mal an nem Samstag nachmittag machen und den Spiegel wechseln kann er auch meinte er...

III:
Ich ruf morgen mal bei der Audi Versicherung an da der Wagen ein Werksdienstwagen von denen war... Wie gehts dann weiter? Zieht sich das über Wochen? Fahre jeden Tag einfach 38km zur Arbeit ich kann nicht Wochen ohne linken Spiegel fahren 🙁

IV:
Edit: Der Gegner war ein Werkswagen... Meiner is auch wirklich meiner ^^

I: Genau, vielleicht noch ein wenig genauer: Die gegnerische Haftpflicht bezahlt den Schaden, den sein Versicherungsnehmer (=Dein Unfallgegner) verursacht. Da diesen nur hälftig Versschulden trifft eben nur die Hälfte Deines Schadens.

Das gilt natürlich für den Unfallgegner genauso. Somit wird Dein SFR bzgl. der Haftpflicht belastet. Je nach Schadenhöhe kann sich ein Rückkauf (als die Zahlung des Schadens an den Versicherer) lohnen. Dabei sind die zukünftige Mehrpämien dem Schaden gegenüberzustellen. Dieses Kalkül ist natürlich ein Stück weit insofern spekulativ, als das die zukünftigen Mehrprämien der Höhe nach nicht feststehen.

Auf weiteren 50% des Schadens bleibst Du erst einmal sitzen. Hierfür kannst Du Deine VK in Anspruch nehmen: Sie zahlt 100% Deines Schadens. Der VK-SFR wird zurückgestuft. Die SB kannst du bevorrechtigt beim Haftpflichtversicherer geltend machen.

II: Wenn das sach- und fachgerecht gemacht wird, ist das kein Problem.
Wenn Du über KH regulierst kannst Du fiktiv den Schaden abrechnen. Die Mehrwertsteuer wird auf die Teile hälftig nachgezahlt.
Wenn Du über die VK regulierst, kannst Du i.d.R. ebenfalls fiktiv abrechnen. Den SB kannst Du weiterhin bei dem KH-Versicherer geltend machen.

III: Naja, das weitere Vorgehen hängt wohl mit dem Verhaltens des KH-Versicherers und des VN ab. Wenn Du partout nicht warten willst, solltest Du die Anspruchnahme der Kasko erwägen.

IV: Ist für Dich irrelevant.

Gruß

Zitat:

@fronteiche schrieb am 14. September 2015 um 08:54:25 Uhr:


Kommt da auch noch Bußgeld oder sonstiges? Polizeit hat nur Namen abgeschrieben und gesagt mehr können se a net machen/feststellen. Angerufen bzw darauf bestanden hat er

naja keinen von Euch trifft - zumindest nachweislich - alleiniges Verschulden. Wenn soll die Polizei verwarnen. Ich habt - zumindest objektiv - beide gepennt.

Zitat:

@fronteiche schrieb am 14. September 2015 um 10:18:10 Uhr:


Also meine Werkstatt meine mein Schaden liegt incl lackieren bei ca 800€...

Rechenbeispiel:

Mein Schaden 800€
Sein Schaden: 450€

Sprich wenn ich 625€ bezahle darf ich meine SF10 in HP und VK behalten und bin fein raus aus der Sache?

Danke

Dein Versicherer wird dann 225€ an ihn zahlen. Wenn Du nicht möchtest, dass DU in der KH zurückgestuft wirst, musst Du die 225€ an Deinen Haftpflichtversicherer zurückzahlen.

Der Versicherer des Unfallgegners wird maximal 400€ an Dich zahlen.

Guten Morgen,

also hab den Wagen gestern Abend abgegeben und es wurde folgendes festgestellt:

Spiegel links defekt
Seitenscheibe vorne links defekt
Tür durch einschlag Spiegel beschädigt

Kosten:

Teile für Spiegel+Lackierung Abdeckung: 406€
Seitenscheibe: 340€
Arbeit+Lackierung Türe: 650€

Gesamtsumme: 1396€

Davon bleibt für mich zu bezahlen:

Spiegel: 203€
Seitenscheibe: 170€
Arbeit+Lackierung Türe: 325€

Gesamtsumme: 698€

Frage:

Kann ich den Spiegel und die Seitenscheibe über meine Teilkasko abrechnen? -> Glas?!

Beim Gegner rechne ich mit kosten von 400€ für mich...

Endrechnung:

SB-Teilkasko: 150€
Lackierung Türe: 325€
Schaden Gegner: 400€

Zu bezahlende Summe um in SF10 zu bleiben: 875€

So ungefähr richtig oder total an der Sache vorbei?
Bin seit 4 Jahren bei einer Online Versicherung weil eben die 6 Jahre davor nichts gewesen ist und jetzt möchte ich mich bestmöglichst selbst informieren wie was wann warum...

Dankeschön

Die Seitenscheibe ist nicht gebrochen.
Also kein TK Schaden.

Wie schon geschrieben, kann der Unfallgegner auch Mietwagen bzw. Nutzungsausfall sowie Anwalt und ggf. Gutachter zu 50% von dir fordern. Da kommen dann schnell andere Summen zusammen.

Zitat:

@hydrou schrieb am 15. September 2015 um 07:19:54 Uhr:


Wie schon geschrieben, kann der Unfallgegner auch Mietwagen bzw. Nutzungsausfall sowie Anwalt und ggf. Gutachter zu 50% von dir fordern. Da kommen dann schnell andere Summen zusammen.

Was ich vermutlich ebenfalls könnte wenn ich wollte denke ich mal...

Wir haben gestern früh mal telefoniert er meinte er bringt den Wagen abends ins Werk und da wirds dann repariert... Gehört ja der Audi AG und nicht ihm als MA

Kann das sein?! Fall gleich vom Glauben ab... 🙁

Was ist deine konkrete Frage dazu?

Ob der Betrag in etwa hinkommen kann? Für eine Tür beilackieren 600€ ohne Steuer fällt bei mir schon unter "ausgeschäumt"....

Werd die Sache wohl über VK regeln und mich hochstufen lassen kann den Betrag nicht aus dem ärmel Schütteln

Danke für eure Hilfe

Edit:

Kann ich die Schäden auch einzeln zurückkaufen? Sprich die HP zurückkaufen um auf 10 zu bleiben und mich in der VK runterstufen lassen?

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 14. September 2015 um 17:09:48 Uhr:


Wenn soll die Polizei verwarnen.

Na den, der einen Fehler gemacht hat.

Zitat:

Ich habt - zumindest objektiv - beide gepennt.

Also beide.

(und zwar zu jeweils 100%, da gibt es keine Quotenregelung...)

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