Schadenersatzanspruch...

VW Passat B5/3B

Hallo,

ich habe mal wieder eine Frage.

Ich habe heute bei meinem Wagen, Passat 1.9 TDI BJ.1999 85KW, einen Ölwechsel machen lassen. Soweit auch alles gut.

Jetzt wurde dabei allerdings festgestellt das die vordere linke Bremsscheibe verrostet ist und sich schon in ihre Bestandteile auflöst.

Und auch der linke Bremssattel ist undicht und die rechte Achsmanschette. Fazit, der Wagen darf so nicht vom Hof fahren und der

Schaden muss beseitigt werden.

Kostenpunkt ca. 500€.

Ich habe den Wagen Ende März gekauft und auch gleich bei dem Verkäufer neuen TÜV machen lassen.

Auf dem TÜV-Bericht wird keiner dieser Mängel erwähnt, obwohl es offensichtlich ist das diese schon länger vorliegen.

Jetzt ist meine Frage, wie sollte ich jetzt vorgehen und wer haftet für die anfallenden Kosten?

Viele Grüße Christian

66 Antworten

@ Passat35iFan: Sind Verschleißteile schon bei der Übergabe defekt und wird hierauf nicht ausdrücklich im Kaufvertrag darauf hingewiesen, unterliegen auch verschleißteile derGewärleistung.
@ bierkutscher123 Verschleißteile obliegen keiner Gewährleistungspflicht

So was in der Art habe ich schon bald befürchtet, obwohl mir die heutige Werkstatt sagte das es evtl. sogar ein Vorteil sein kann das kein Kaufvertrag existieren würde, sondern nur eine Quittung.

Ich habe hier mal einen Link über den Wagen, wie er Angeboten wurde.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=300407684106

Ist zwar schon abgelaufen und wurde auch nicht von mir Ersteigert, aber vielleicht bringt es ja ein wenig Licht ins Dunkel.

Ein Vorteil aus der Sache ohne Kaufvertrag ist das der Händler damit die Gewährleistung auf 2 Jahre ausdehnt da er diese nicht auf 1 Jahr vertraglich verkürzt hat, schwierig wird hier nur die gesamte Beweislast, denn wenn auf der quittung nicht mal eine Fahrgestellnummer steht wird der Händler im Extremfall sogar behaupten können dieses Auto gar nicht verkauft zu haben.

Aber wie immer hilft der dirtekte Dialog hier wohl am besten

@passat35ifan:

Aber auf der Quittung steht das Kennzeichen des Fahrzeugs und auch seine Unterschrift.

Der Verkäufer nennt es in seiner Anzeige einen Privatverkauf, in einem Geschäft von Privat zu Privat, kann man die Gewärleistung gänzlich ausschließen. Ausnahme sind arglistig verschwiegene Mängel. Hier sieht der Gesetzgeber allerdings vor, dass Du dem Verkäufer, wenn er denn Privat ist, nachweisen musst das er von dem Mangel Kenntnis haben musste. Verzwickte Sache!!

Verzwickt ist es auf jeden Fall,leider.

Aber schaut euch mal die Bewertungen an und da gibt es eine Negative, aber sehr Aussagekräftige!

Hallo

Ich denke der Knackpunkt ist der neue TÜV. Mit der neuen Hauptuntersuchung darf der Käufer annehmen dass das Fahrzeug keine Sicherheitsrelevanten Mängel hat. Egal ob von Privat oder nicht.

Letztendlich wäre der TÜV haftbar zu machen. Schlamperei oder Kungelei. Ob der Verkäufer in Vorleistung treten müsste wäre wohl nur rechtlich zu bewerten. Sollte sich der Verkäufer querstellen einfach mal beim TÜV/Dekra vorbeifahren der das Gutachten gemacht hat.

Man sollte auch bedenken, der TÜV läuft bei gewerblichen Kunden ein bisschen anders ab. Da bekommt der Händler die mängelfreie TÜV Bescheinigung mit der Auflage noch dies oder jenes zu machen. Auch die Überwachungsvereine denken wirtschaftlich und buhlen um Kunden. Und der Händler muss kein zweites mal zur Abnahme.

Gruss BSCom

Der Tüv oder andere Prüforganisationen können nicht haftbar gemacht werden.

Ist der Wagen beim Tüv und der Prüfer sagt das die Bremse in Ordnung ist und nach 200 Meter fällt sie Dir auseinander, trifft keine Schuld den Prüfer.

Hab den gleichen Fall auch gehabt hab mir den Schaden vom Verkäufer erstatten lassen, aber eine Handhabe gegen den Tüv hat man nicht.

Ich würde einfach die eBay-Auktion als Basis für die Fahrzeugbeschreibung nehmen. Da es keinen Kaufvertrag gibt, in dem der Verkäufer vorhandene Mängel hätte beschreiben können, gilt der Wagen als mängelfrei übergeben.

"Privat" ist der Verkäufer sicher nicht, denn die abgewickelten eBay-Auktionen sprechen eher für gewerblich - einfach mal ebay drauf hinweisen ...

Ich würde sofort einen Anwalt meiner Wahl heranziehen, hier kommt man sicher nur mit Druck weiter.

KFZ Werkstatt = Gewerbetrieb PFLICHT mit Eintragung in die Handwerksrolle (Meister)

Ich mag diese Anwalt Mentalität hier nicht, hast du den Verkäufer denn schon kontaktiert - was sagt er, das ist hier sicher wichtig

Ich habe den Verkäufer heute kontaktiert.

Er bietet mir an alle Mängel zu beseitigen, allerdings für einen sehr schmalen Kurs, den wir aber vor Ort aushandeln werden.

Mängel seit heutigem Gegengutachten eines Prüfers der selben Stelle wie vorher:

Bremsscheibe vorne links Korrosion
(2 neue Scheiben, 4 neue Beläge)

Bremssattel vorne links erneuern

Achsmanschette vorne rechts erneuern

Führungsgelenk vorne rechts hinten erneuern

Achslagerung hinten links erneuern

manche Probleme lösen sich halt von selbst!

So, der Verkäufer übernimmt die Reparatur zum Selbstkostenpreis.

Kann mir noch jemand sagen was genau mit Selbstkostenpreis gemeint ist?

Finde dazu verschiedene Definitionen, aber keine die mir Aufschluss gibt.

Er wird Dir die Teile somit zum Einkaufspreis weitergeben, d. h. ohne Gewinnaufschlag.

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