Schadenersatzanspruch...
Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage.
Ich habe heute bei meinem Wagen, Passat 1.9 TDI BJ.1999 85KW, einen Ölwechsel machen lassen. Soweit auch alles gut.
Jetzt wurde dabei allerdings festgestellt das die vordere linke Bremsscheibe verrostet ist und sich schon in ihre Bestandteile auflöst.
Und auch der linke Bremssattel ist undicht und die rechte Achsmanschette. Fazit, der Wagen darf so nicht vom Hof fahren und der
Schaden muss beseitigt werden.
Kostenpunkt ca. 500€.
Ich habe den Wagen Ende März gekauft und auch gleich bei dem Verkäufer neuen TÜV machen lassen.
Auf dem TÜV-Bericht wird keiner dieser Mängel erwähnt, obwohl es offensichtlich ist das diese schon länger vorliegen.
Jetzt ist meine Frage, wie sollte ich jetzt vorgehen und wer haftet für die anfallenden Kosten?
Viele Grüße Christian
66 Antworten
Ende März ? das sind ja nicht mal 2 Monate... ich würde den Wagen sofort dort hinfahren wo ich ihn gekauft hab.... und den Händler Auffordern die Schäden zu beheben und fertig
Das sehe ich ja genauso, aber wie sieht das jetzt Rechtlich aus ? Ich bekomme den Wagen jedenfalls nicht aus der Werkstatt ohne den Mangel zu beheben oder auf eigene Gefahr.
Zitat:
Original geschrieben von crissbee981
Das sehe ich ja genauso, aber wie sieht das jetzt Rechtlich aus ? Ich bekomme den Wagen jedenfalls nicht aus der Werkstatt ohne den Mangel zu beheben oder auf eigene Gefahr.
klar bekommst du den Wagen aus der Werkstatt... du fährst auf eigene Gefahr gleich zu dem Händler oder du kontaktierst ihn, erzählst ihm was sache ist und er soll den Wagen abholen weil der Wagen Verkehrsuntüchtigt ist...
wenn du den Wagen woanders reparieren lässt könnte der Händler zicken machen... besser ist es er repariert..
Warst du bei ATU ?
Hi,
ganz zweifellos ist da gewaltig was schief gelaufen,oder wahrscheinlicher getrickst worden.
Ich vermute mal das du den Wagen net bei einem großen Vertragshändler gekauft hast sondern bei nem Gebrauchtwagenhändler !?
Da die Bremsanlage ebenso wie Achmanschetten Verschleißteile greift da auch die gesetzliche Gewährleistung net. Wenn sich der Händer quer stellt weiß ich net ob du eine rechtliche Handhabe hast.
Gruß Tobias
Zitat:
Warst du bei ATU ?
Nein,natürlich nicht. Ich habe mir das ganze auch auf der Bühne selber angesehen. Hat schon seine Richtigkeit.
Zitat:
Hi,
ganz zweifellos ist da gewaltig was schief gelaufen,oder wahrscheinlicher getrickst worden.
Ich vermute mal das du den Wagen net bei einem großen Vertragshändler gekauft hast sondern bei nem Gebrauchtwagenhändler !?
Da die Bremsanlage ebenso wie Achmanschetten Verschleißteile greift da auch die gesetzliche Gewährleistung net. Wenn sich der Händer quer stellt weiß ich net ob du eine rechtliche Handhabe hast.
Ich habe ihn von einem Werkstattbetreiber. Dieser scheint über Ebay Autos zu kaufen, zu reparieren und wieder zu verkaufen.
Und deshalb frage ich ja, ob evtl. schon jemand damit Erfahrung hat. Achsmanschette kann auch jetzt erst passiert sein, aber die Bremsscheibe hätte der TÜV sehen müssen.
Hallo,
wenn Du den Wagen vor 2 Monaten bei einem KFZ Gewerbetreibenen erworben hast, greift hier die gesetzliche 1 jährige Gewärleistung für gebrauchte Fahrzeuge. Die sieht vor, dass in den ersten 6 Monaten der Verkäufer nachweisen muss, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht vorhanden war. Das wird bei der Bremse und auch bei der Achsmanchette für Ihn kaum möglich sein.
Spreche den Verkäufer direkt auf die Sache an und warte seine Reaktion ab. Stellt der sich Quer, hilft oft der Hinweis die Sache mit Hilfe Deiner Rechtschutzversicherung einem Anwalt zu übergeben.
Nach meiner Auffassung handelt es sich um Verschleißteile, besonders eine rostige Bremsscheibe kommt von Nichtbenutzung, mit Gewährleistung wird es sicher schlecht werden bzw. ein Rechtsstreit, besser man redet vernünftig mit dem händler, und versucht eine vernünftige Lösung (%/% Teilung) zu erwirken), dass ist der sinnvolle und richtige Weg denke ich.
Zitat:
Nach meiner Auffassung handelt es sich um Verschleißteile, besonders eine rostige Bremsscheibe kommt von Nichtbenutzung, mit Gewährleistung wird es sicher schlecht werden bzw. ein Rechtsstreit, besser man redet vernünftig mit dem händler, und versucht eine vernünftige Lösung (%/% Teilung) zu erwirken), dass ist der sinnvolle und richtige Weg denke ich.
Aber sollten bei Nichtbenutzung nicht beide Bremsscheiben rostig sein? Der Rost ist ja auch nicht das Hauptproblem, sondern eher die rausgebrochenen Stücke. Die rechte Seite sieht ja noch recht gut aus, aber es werden ja in der Regel immer beide Seiten ausgetauscht.
Würde es Sinn machen, wenn ich mir von der Werkstatt einen Kostenvoranschlag für die Behebung der Mängel machen lasse und damit zum Verkäufer gehe und ihm die Sachlage erkläre?
Kann ein Werkstattbetreiber trotzdem als Privatmann verkaufen oder ist er mit einer Werkstatt gleich KFZ-Gewerbetreibender ?
Hallo,
hierbei ist es unerheblich ob es ein Verschleißteil ist oder nicht, fakt ist das der Mangel bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs bestand und der Verkäufer diesen verschwiegen hat. Außerdem führt Nichtnutzung zwar zu Flugrostbildung an den Bremsscheiben, nicht jedoch dazu das Sie sich auflöst.
Hallo,
die Idee mit dem Kostenvoranschlag halte ich für sehr vernünftig und genau der richtige Weg, etwas komisch klingt es ja schon und der seriöse Händler wird nach einer Lösung suchen die für beide akzeptabel ist.
Nach meiner Rechtsauffassung kann der Händler nicht Privat verkaufen da dies ja sein Geschäftszweck ist. Wäre er Metzger oder so könnte er Privatverkaufen, ein KFZ ler kann seinen Privatwagen nicht privat verkaufen, denn dann kannst du wissen wieviele KFZs plötzlich auf Ihn selbst zugelassen wären.
Gerne lasse ich mich aber (bitte fundiert) hier belehren, so hab ich es allerdings in einer Schulung zum Thema gelernt.
Grüße
@ bierkutscher123 Verschleißteile obliegen keiner Gewährleistungspflicht
Wie sieht den der Kaufvertrag aus, den Du bekommen hast?
Es gibt keinen Kaufvertrag. 🙁
Es gibt lediglich eine Quittung über die Summe und den Wagen. Ich hatte aber einen Zeugen mit dabei. Fall das relevant sein könnte?
Passat35iFan hat Recht wenn er schreibt, dass ein Gewerbetreibener KFZler nicht ohne Gewärleistung an einen privaten verkaufen kann, aber ohne Kaufvertrag, in dem die Art und Güte des Fahrzeugs näher beschrieben wurde ( Anzahl Vorbesitzer, Art und Umfang von Unfallschäden etc.), kannst Du wahrscheinlich vergessen rechtliche Schritte einzuleiten. In diesem Fall kannst Du nur darauf hoffen, dass der Verkäufer Dir entgegen kommt.