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Schaden in der Waschstraße

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 7. April 2014 um 18:51

Hallo Opel Freunde

Ich war mit meinem 5 Monate alten Insignia ST in einer BP Waschstraße.

Dabei beschädigte die obere Waschbürste meine Hai-Fisch Antenne bzw. auch das Dach, siehe Foto.

Der Schaden macht über € 1000.- aus und wird von der Versicherung der Tankstelle abgelehnt.

Begründung; die Waschstraße ist im ordentlichen Zustand (d.h. regelmäßig gewartet) und es wurden am selben Tag noch zig Autos ohne Zwischenfälle gewaschen.

Laut Aushang wird keine Haftung für beschädigte oder abgerissene Seitenspiegel übernommen,

weiter's sind Antennen abzuschrauben oder einzuziehen.

Da sich eine sogenannte Hai Antenne nicht demontieren lässt, zählt dass wohl nicht.

Jetzt darf meine Kasko einspringen natürlich mit Selbstbehalt.

Wem ist schon ähnliches passiert bzw. gibt es einen Thread wo solche freundlichen Tankstellen gelistet

sind.

L.G.

Antenne
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 20. Juni 2016 um 12:41

Urteil des Bezirksgerichts:

Das Klagebegehren wurde abgewiesen, da kein Verschulden auf Seite des Waschstraßenbetreibers nachzuweisen ist. Laut Schverständigengutachten ist ein Funktionsfehler oder allfälliger

Defekt der Waschstraße mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen!

Übrigens verlangte der Sachverständiger für sein 10 seitiges Gutachten € 2497.- dazu noch Gerichtskosten mit über € 1000.- Dies wurde zwar von meiner Rechtschutzversicherung a..g übernommen.

Zeitgleich wurde mir ein Schreiben von der a..g zugestellt.

Zum genannten Vertrag hat sich das Risiko negativ entwickelt. Frühzeitig informieren wir daher, dass wir den Versicherungsvertrag ohne weitere vorherige Informationen kündigen!!

Also für mich Hauptsache versichert.

LG

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In den AGB des Waschstraßenbetreibers hier Vorort ist eine Zeichnung mit drin, die eine minimale Reifenflankenhöhe von 8cm angibt. Ich bin mit nicht ganz sicher, meine aber es waren bei den 20ern 6,5cm beim nachmessen und somit 1,5cm Angriffsfläche für die Schleppkette.

Ich war zwar mit meinem ehemaligen VFL auch schon öfter mal drin, ist aber doch immer auch etwas Glück dabei das man richtig steht und das Fahrzeug über die etwa 20m nicht seitlich Richtung der Kette abdriftet.

Das muss ich nicht haben, Handwäsche ist für mich ebenfalls keine Option.

Wir haben genügend Portalwaschanlagen, wo nicht das Auto durchgezogen wird, sondern die Waschanlage selbst fährt. Somit fahre ich halt da rein.

An den TE:

Anwalt nehmen und verklagen, fertig.

Grüße rzz

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 15. April 2016 um 19:47:49 Uhr:

An den TE:

Anwalt nehmen und verklagen, fertig.

Grüße rzz

Ähm, das war vor 2 Jahren.

Zitat:

@Thirk schrieb am 15. April 2016 um 20:07:28 Uhr:

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 15. April 2016 um 19:47:49 Uhr:

An den TE:

Anwalt nehmen und verklagen, fertig.

Grüße rzz

Ähm, das war vor 2 Jahren.

Allgemeine Verjährung ist 3 Jahre zum Jahresende :D

ups, sorry habe ich übersehen :-) dann hat sichs ja erledigt :-)

Grüße rzz

Themenstarteram 20. Juni 2016 um 12:41

Urteil des Bezirksgerichts:

Das Klagebegehren wurde abgewiesen, da kein Verschulden auf Seite des Waschstraßenbetreibers nachzuweisen ist. Laut Schverständigengutachten ist ein Funktionsfehler oder allfälliger

Defekt der Waschstraße mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen!

Übrigens verlangte der Sachverständiger für sein 10 seitiges Gutachten € 2497.- dazu noch Gerichtskosten mit über € 1000.- Dies wurde zwar von meiner Rechtschutzversicherung a..g übernommen.

Zeitgleich wurde mir ein Schreiben von der a..g zugestellt.

Zum genannten Vertrag hat sich das Risiko negativ entwickelt. Frühzeitig informieren wir daher, dass wir den Versicherungsvertrag ohne weitere vorherige Informationen kündigen!!

Also für mich Hauptsache versichert.

LG

Moin

Ist ja nicht grad toll das Ergebnis. Also musstest du den Waschstraßen Schaden selber übernehmen?

Aber Danke das du uns nochmal geschrieben hast.

Gibt ja auch Threads, wo vom Themenstarter nichts mehr zu hören ist.

Ist aber von deiner Rechtschutzversicherung auch schäbig - sich zuerst auf den Fall einlassen und bei Verlieren die Versicherung aufzukündigen.

am 21. Juni 2016 um 6:26

Zitat:

@martin7791 schrieb am 21. Juni 2016 um 07:43:38 Uhr:

Ist aber von deiner Rechtschutzversicherung auch schäbig - sich zuerst auf den Fall einlassen und bei Verlieren die Versicherung aufzukündigen.

So doof es sich anhört, auch eine Versicherung muss wirtschaftlich arbeiten.

Bei den entstandenen Kosten, haben sich seine jahrelangen Beiträge sicherlich in Luft aufgelöst, wenn sie nicht sogar draufgezahlt haben.

Das Urteil finde ich frech. Ich weiß schon, warum ich unsere Autos nur mit der Hand wasche.

Wenn es eine ultrakrasse ATU Tuning Schürze abgerissen hätte, könnte ich es ja nachvollziehen, aber nicht bei einer serienmäßigen, nicht demontierbaren Antenne.

Aus dem Grund habe ich alle Versicherungen bei einer Gesellschaft. Sollten die mal bei mir auf die Idee kommen aus so einem Grund kündigen zu wollen, kommen für alle anderen Verträge von meiner Seite dann die Kündigungen. Ist ein gutes Druckmittel.

Das Urteil sagt also aus das eine ordnungsgemäß gewartete Maschine keinen defekt haben kann und somit keine Beschädigung verursacht haben kann? Ist ja interessant!

Das heißt also nichts anderes das wenn ich mein Auto zu allen Inspektionen hatte, zwischendrin nichts kaputt gehen kann.

Zitat:

@V_Strom111 schrieb am 21. Juni 2016 um 09:03:08 Uhr:

Das Urteil sagt also aus das eine ordnungsgemäß gewartete Maschine keinen defekt haben kann und somit keine Beschädigung verursacht haben kann? Ist ja interessant!

Das heißt also nichts anderes das wenn ich mein Auto zu allen Inspektionen hatte, zwischendrin nichts kaputt gehen kann.

Viel Spaß das vor Gericht durchzusetzen. ;)

Das war ja auch jetzt von mir nicht ernst gemeint.

Schon klar, ob der Richter sein Urteil ernst gemeint hat?

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