Schaden an meinem BMW - Reparaturkosten erstatten lassen oder Auszahlung
Hallo,
mein BMW wurde gestern am Heck beschädigt. Der Unfallverursacher hat sich bei der Polizei gemeldet, die haben es aufgenommen und sich dann bei mir mit den Daten des Unfallverursachers gemeldet.
Ich hatte noch nie einen Unfall (Führerschein seit 15 Jahren) und weiß nicht, ob ich mir die Kosten für die Reparatur erstatten oder das Geld dafür auszahlen lassen soll.
Die Reparatur wird sicher einen 4 Stelligen Betrag kosten, zusätzlich möchte ich einen Ausgleich für die Wertminderung haben.
Ich habe schon bei der Versicherung angerufen und angegeben, dass ich eine Reparatur möchte, aber jetzt bin ich mir nicht sicher, was der bessere Weg ist. Reparieren lassen möchte ich es, aber wie gehe ich am besten vor?
Anbei ein Foto vom Schaden.
Danke
52 Antworten
Warum wird hier alles so kompliziert gemacht?
Der Unfallgegner ist geklärt, dass er einen Versicherungsschutz hat wohl auch.
Damit einfach zum BMW Händler und dort abwickeln lassen. Basierend auf dem Schaden, wird dir der Wertverlust ausbezahlt (lächerlich kleiner Betrag).
Während der Reparatur wird dich deine BMW Werkstatt mit einem Mietwagen (eine Klasse kleiner) auf Kosten des Unfallgegners mobil halten.
Dein BMW Händler muss sowieso ein Gutachten an die gegnerische Versicherung erstellen.
Darauf könntest du dir theoretisch den Schadensumfang ohne USt. erstatten lassen. Warum sollte man das machen lassen?
Mit dem Betrag in andere Werkstatt und dort nur Teile reparieren lassen?
Sehr kompliziert,… und „super“ Tipps erstmal sich Rechtsschutz zu holen - kostet mich ja nichts…
Endlich mal jemand, der nicht um den heissen Brei drumrum redet :-)
Ich habe mich auch gewundert, warum hier alles so "verkompliziert" wird und meine obige Antwort als "Ihr habt mich nicht verstanden" interpretiert wurde :-)
Rechtschutz : Da Stimme ich dir voll zu , der wäre an dieser Stelle völliger Quatsch - Nach dem Motto : Aber wir haben ja eine, wir können sie ja mal benutzen ...........
Die Sachlage wurde von Anfang an geklärt, da gibt es nichts nochmal zu klären
Zitat:
@mSE23 schrieb am 16. August 2022 um 08:48:56 Uhr:
Sehr kompliziert,… und „super“ Tipps erstmal sich Rechtsschutz zu holen - kostet mich ja nichts…
Und doch kostet der RA: direkt Zeit und indirekt Versicherungsbeiträge. Aber gut, wenn man bei klarer Ausgangslage immer vom schlimmsten ausgehen will, bitte…..
Zitat:
@swa00 schrieb am 16. August 2022 um 08:58:40 Uhr:
@mSE23Endlich mal jemand, der nicht um den heissen Brei drumrum redet :-)
Ich habe mich auch gewundert, warum hier alles so "verkompliziert" wird und meine obige Antwort als "Ihr habt mich nicht verstanden" interpretiert wurde :-)
Vielleicht weil Du das alles so geschrieben hast?
Ich zitiere Dich mal:
Zitat:
@Sean33 schrieb am 15. August 2022 um 21:57:52 Uhr:
Hi, danke für deine Antwort. Die anderen User (bis auf Basri) haben meine Frage nicht verstanden oder falsch interpretiert.
Dass Deine Präferenz ein bequemer und unkomplizierter Ablauf oder maximale Kostenoptimierung ist, hast Du im Eingangsposting nicht geschrieben, nur dass Du es auf jeden Fall reparieren lassen wilst.
Wenn Du es einfach willst, ist BMW definitiv die beste Lösung. Die stellen Kontakt zu Gutachter und oft auch Anwalt her, Du bekommst das Fahrzeug repariert und den merkantilen Minderwert erstattet und die stellen ihre Dinste der gegnerischen Versicherung in Rechnung. Einen Leihwagen wirst Du so auch bekommen.
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Zitat:
@mSE23 schrieb am 16. August 2022 um 08:48:56 Uhr:
Warum wird hier alles so kompliziert gemacht?Der Unfallgegner ist geklärt, dass er einen Versicherungsschutz hat wohl auch.
Damit einfach zum BMW Händler und dort abwickeln lassen. Basierend auf dem Schaden, wird dir der Wertverlust ausbezahlt (lächerlich kleiner Betrag).
Während der Reparatur wird dich deine BMW Werkstatt mit einem Mietwagen (eine Klasse kleiner) auf Kosten des Unfallgegners mobil halten.
Dein BMW Händler muss sowieso ein Gutachten an die gegnerische Versicherung erstellen.Darauf könntest du dir theoretisch den Schadensumfang ohne USt. erstatten lassen. Warum sollte man das machen lassen?
Mit dem Betrag in andere Werkstatt und dort nur Teile reparieren lassen?
Sehr kompliziert,… und „super“ Tipps erstmal sich Rechtsschutz zu holen - kostet mich ja nichts…
Sehe ich genauso und die Folge ist, dass die Versicherungsprämien immer weiter steigen...
Da kannst du dich bei den Versicherungen bedanken. In der Familie hatte ich schon ein paar mal den Fall dass ein Auto von einem WGV Versicherten beschaedigt wurde.
Und ausnahmslos jedes mal hat die WGV versucht sich die eine oder andere Position zu sparen.
Seit dem, jedes mal wenn ein "WGV Schaden" auftaucht direkt und sofort Anwalt. Dann funktioniert die Abwicklung komischer weise reibungslos. Das senkt übrigens auch die Kosten
Das wage ich mal zu bezweifeln, hatte noch nie Probleme bei der Abwicklung der Schadensfälle unserer Firmenfahrzeuge und auch privat noch nie. Aber ich weiß was Anwälte kosten...
Außerdem sprichst Du ja nur von einer Versicherungsgesellschaft. Zugegeben, mit der habe ich noch keine Erfahrung gemacht, aber die wird wohl keine so große Auswirkung auf die durchschnittlichen Tarife aller Versicherungen haben.
Zitat:
@gbeuch schrieb am 16. August 2022 um 12:11:41 Uhr:
Sehe ich genauso und die Folge ist, dass die Versicherungsprämien immer weiter steigen...
Meine nicht. Die gehen seit Jahren nur runter und zwar deutlich.
Jetzt mit dem G31 zahle ich so wenig wie noch nie und das, obwohl ich (genau deswegen) keine Selbstbeteiligung in der TK mehr habe (lohnt sich sowieso, wenn man alle 2 Jahre neue WSS bekommt).
Inzwischen ist die Versicherung ein beinahe vernachlässigbarer Kostenpunkt im Gesamtpaket Fahrzeugbetrieb, fast wie die Kfz-Steuer.
Ca. 3-4 Tankfüllungen für Vollkasko... ..
Auf den Sachverhalt bezogen, würde ich auch empfehlen, das so einfach wie möglich zu gestalten und ab zu BMW.
Ggf. sogar mit einer Abtretungserklärung an die Werkstatt (wenn die das machen).
Dann noch Nutzungsausfall (oder Ersatzwagen), Wertverlust (nach Gutachten) und die nicht zu vergessende Telefonpauschale 😉 mit der gegnerischen Versicherung abrechnen, fertig.
Zum Anwalt würde ich erst, wenn selbige Versicherung sich irgendwie querstellt, dann aber wiederum sofort.
Mit einer Rechtsschutzversicherung hat das wiederum überhaupt gar nichts zu tun, die ist damit in keinem Fall zu behelligen.
Auch die Anwaltkosten muss die gegnerische Kfz-Versicherung tragen.
Das weiß dann aber spätestens der Abwalt.
Sicherlich abhängig vom Schadenfreiheitsrabatt sowie der Entwicklung der Typ- und Regionalklassen mit den entsprechenden Schwankungen. Die Tendenz ist aber steigend (siehe Foto), Einzelfälle mal ausgenommen.
Corona hat aufgrund geringeren Verkehrsaufkommen kurzfristig auch zu reduzierten Unfallzahlen geführt, was sich auch in den Prämien wiederspiegelt, für das nächste Jahr werden aber wieder Steigerungen erwartet.
Sorry für OT
Selbst wenn die Zahlen inflationsbereinigt sein sollten, sind sie ja sehr niedrig.
Für letztes Jahr hab' ich wg. Corona-Effekt sogar eine Rückzahlung erhalten.
Also ich kann jedenfalls die Forderung nicht nachvollziehen auf seine guten Rechte zu verzichten nur wg. eines diffusen, winzigen Kosteneffekts auf die Beiträge aus volkswirtschaftlicher Sicht.
Jeder soll bitte einen Anwalt in Anspruch nehmen und Vertragswerkstätten aufsuchen, wenn er mag.
Beitragssteigerung von irgendjemand anders? 47€ in 40 Jahren? Firlefanz!
Auch und gerade im Fall des TE- kennt sich nicht aus, ist unsicher und erfahren- einfach alles beim Anwalt auf den Tisch werfen und den machen lassen.
Garantiert die sicherste, schnellste und einfachste Lösung.
Ich habe nie behauptet, der TE oder grundsätzlich alle geschädigten Autofahrer sollten auf gute Rechte verzichten. Wenn ich es aber über die Werkstatt abwickel, brauche ich doch nicht schon vorsorglich einen Anwalt einschalten. Wenn es dann bei der Abwicklung Probleme gibt, klar, sofort den Anwalt einschalten, aber doch nicht schon vorsorglich vorher. Sowohl meine, als auch die Aussage von mSE23 bezog sich auf genau diese Empfehlung und die finde ich daher einfach falsch!
Und die Statistik berücksichtigt natürlich alle Prämien, Regional- und Typ-Klasse, es kann also im Einzelfall billiger werden, oder auch deutlich teurer, sie zeigt daher nur eine Tendenz... Wenn es bei Dir günstiger geworden ist - freu Dich doch - andere müssen deutlich mehr bezahlen. Wir hatten von 2018 auf 2019 z.B. bei einigen Fahrzeugen eine Erhöhung von über 270,-€ pro Fahrzeug - halte ich jetzt nicht für Firlefanz!
Und ob es jetzt am schnellsten ist, es dem Anwalt auf den Tisch zu werfen... Auch dafür muss Zeit investiert werden, also lieber Schadenanzeige ausfüllen, in die Werkstatt bringen, Abtretungserklärung unterzeichnen etc. und fertig.
Zitat:
@KaiMüller schrieb am 16. August 2022 um 12:34:41 Uhr:
Mit einer Rechtsschutzversicherung hat das wiederum überhaupt gar nichts zu tun, die ist damit in keinem Fall zu behelligen.
Auch die Anwaltkosten muss die gegnerische Kfz-Versicherung tragen.
Das weiß dann aber spätestens der Abwalt.
Das ist so nicht richtig. Wenn die gegnerische Versicherung Kürzungen der Ansprüche geltend macht und z. B. 20% des geforderten Betrages einbehält (z.B. bei fiktiver Abrechnung), musst du letztendlich den Klageweg beschreiten. Für das Prozessrisiko ist eine RSV dringend anzuraten. Ansonsten bleibst du eventuell an anteiligen Kosten (RA, Gericht etc.) kleben...
Zitat:
@KaiMüller schrieb am 16. August 2022 um 12:34:41 Uhr:
Mit einer Rechtsschutzversicherung hat das wiederum überhaupt gar nichts zu tun, die ist damit in keinem Fall zu behelligen.
Auch die Anwaltkosten muss die gegnerische Kfz-Versicherung tragen.
Das weiß dann aber spätestens der Abwalt.
Das ist so nicht richtig. Wenn die gegnerische Versicherung Kürzungen der Ansprüche geltend macht und z. B. 20% des geforderten Betrages einbehält (z.B. bei fiktiver Abrechnung), musst du letztendlich den Klageweg beschreiten. Für das Prozessrisiko ist eine RSV dringend anzuraten. Ansonsten bleibst du eventuell an anteiligen Kosten (RA, Gericht etc.) kleben, wenn du nicht vollumfänglich Recht bekommst.
Soweit die Theorie.
Da im vorliegenden den Fall aber keine Uneinigkeit über den Unfallverursacher besteht ist das Risiko annähernd null.
Leider immer öfter Praxis. Die Versicherer werden immer "kreativer" beim Kürzen der gegnerischen Ansprüche. Da werden Mietwagen gekürzt, Beilackierung für unnötig erklärt, Wertminderung verweigert und und und...
Dabei ist es übrigens völlig unerheblich, ob dies Kürzungen rechtens sind. Es wird einfach probiert. Denn der Teil ohne RSV wird nicht klagen und die Kürzungen hinnehmen. Spitzenreiter der skrupellosen Versicherer ist da ein Coburger Unternehmen...