Schaden an meinem BMW - Reparaturkosten erstatten lassen oder Auszahlung

BMW

Hallo,

mein BMW wurde gestern am Heck beschädigt. Der Unfallverursacher hat sich bei der Polizei gemeldet, die haben es aufgenommen und sich dann bei mir mit den Daten des Unfallverursachers gemeldet.

Ich hatte noch nie einen Unfall (Führerschein seit 15 Jahren) und weiß nicht, ob ich mir die Kosten für die Reparatur erstatten oder das Geld dafür auszahlen lassen soll.

Die Reparatur wird sicher einen 4 Stelligen Betrag kosten, zusätzlich möchte ich einen Ausgleich für die Wertminderung haben.

Ich habe schon bei der Versicherung angerufen und angegeben, dass ich eine Reparatur möchte, aber jetzt bin ich mir nicht sicher, was der bessere Weg ist. Reparieren lassen möchte ich es, aber wie gehe ich am besten vor?

Anbei ein Foto vom Schaden.

Danke

BMW 5er G30
52 Antworten

Das ist ja alles schön und gut.
Aber wie gesagt, solange die Verursacherfrage unstrittig ist (auch und gerade eine "Kürzung" gesteht eine Leistungspflicht in der Substanz ja zu, sonst wäre es eine umfängliche Ablehnung), ist die gegnerische Versicherung gesetzlich verpflichtet die Kosten zu tragen.
RSV nicht erforderlich.

Mal ganz kurz zur Abwicklung meines letzten Schadens mit bekanntem Verursacher:

Am Folgetag bei mir zur Niederlassung gefahren, Bestätigungsschreiben von der Unfallaufnahme mit Vorgangsnummer mitgenommen und in meiner Niederlassung abgegeben. Die haben sich um alles weitere gekümmert. Nach etwa einer Woche das Fahrzeug abgegeben, Mietwagen bekommen, nach 3 Tagen wieder hin und mein Auto komplett instandgesetzt wieder übernommen. Ärger? 0. Aufwand? Zur Niederlassung fahren was abgeben und wieder abholen. Also nichts großartig anderes als bei einem normalen Servicetermin. Würde ich jederzeit wieder so machen.

Zitat:

@KaiMüller schrieb am 16. August 2022 um 19:20:06 Uhr:


Das ist ja alles schön und gut.
Aber wie gesagt, solange die Verursacherfrage unstrittig ist (auch und gerade eine "Kürzung" gesteht eine Leistungspflicht in der Substanz ja zu, sonst wäre es eine umfängliche Ablehnung), ist die gegnerische Versicherung gesetzlich verpflichtet die Kosten zu tragen.
RSV nicht erforderlich.

Auch wenn du es noch mal so schreibst: Es bleibt in letzter Konsequenz aus beschriebenen Gründen falsch...

🙄

Auch wenn du gern wiederholt widersprichst, du liegst gänzlich daneben.
🙄

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Ihr habt beide irgendwie recht. Wenn alles streng nach Recht läuft, sollte der Kläger nicht auf Kosten sitzen bleiben. Trotzdem zieht sich so ein Prozess in die Länge und vielen dürfte einfach unwohl dabei sein zu klagen und längere Zeit "in der Luft zu hängen" ohne RSV, obwohl das Risiko gering ist.

Das Risiko ist im Klagefall nicht so gering...

Eigener Fall: Meiner Frau ist einer seitlich in den Fiat 500E gefahren. 5-stelliger Schaden. Mein Anwalt hat alles geltend gemacht. Fiktive Abrechnung (netto GA-Summe), Wertminderung, Nutzungsausfall (nach Reparatur), Pauschalen etc.

Was macht die gegnerische Versicherung? Kürzt ca. 2000.- Euro "willkürlich" raus und überweist erstmal den Rest.

Nachforderung bleibt ohne Erfolg. So, jetzt wird es interessant...

Für die Klageeinreichung will der Anwalt nun eine Kostenzusage, entweder von dir persönlich oder der RSV. Denn es könnte ja sein, dass der Richter dir z.B. nur 1500.- zuspricht. Dann hängst du mit 1/4 der Kosten für Anwalt und Gerichtskosten selber drin ohne RSV.
Geht es um Schmerzensgeld, wird es meist noch "gefährlicher". Denn da wird die Forderung immer sehr hoch angesetzt, um eine ordentliche Summe vom Richter zu bekommen. Allerdings gehen dann der nicht erreichte Anteil kostentechnisch an dich, weil du deine Klage ja nicht vollumfänglich gewonnen hast.

Aber der schlaue Kai weiß es ja besser...

Zitat:

@blowfly schrieb am 17. August 2022 um 21:29:44 Uhr:


Das Risiko ist im Klagefall nicht so gering...

Doch. Im hier beschrieben Fall ist es das. Ganz eindeutig.
Und in den allermeisten anderen auch.

Zitat:

@blowfly schrieb am 17. August 2022 um 21:29:44 Uhr:


Für die Klageeinreichung will der Anwalt nun eine Kostenzusage, entweder von dir persönlich oder der RSV.

Da wärst du dann aber weit, weit, weit in einem Ablauf drin. Viel weiter als es beim TE und hier im thread je der Fall war.
Und ja, dann und nur dann und nicht vorher mag möglicherweise, eventuell, gegebenenfalls die RSV angesprochen werden.
(Von deren grundsätzlichem Vorhandensein ich definitiv nicht abrate!)
Das war hier aber nicht das Thema und der Fall.

Zitat:

@blowfly schrieb am 17. August 2022 um 21:29:44 Uhr:


Aber der schlaue Kai weiß es ja besser...

Richtig.

Dumme Ausrede, das jetzt wieder nur auf diesen Fall zu beziehen, der war nach Seite 1 praktisch abgeschlossen. Es ging schon lange um die grundsätzlich Frage, ob eine RSV sinnvoll bzw. notwendig ist als Geschädigter (ohne Teilschuld).

Da lagst du einfach falsch, was du ja indirekt zugegeben hast. Dich jetzt hinter dem Anfangsfall zu verstecken ist einfach nur billig...

Zitat:

@blowfly schrieb am 17. August 2022 um 21:48:15 Uhr:


das jetzt wieder nur auf diesen Fall zu beziehen,

Ich tue das die ganze Zeit schon, keine Ahnung von welchem abwegigen Fiat-Unsinn du hier rumschwadronierst.

Deswegen enthalten meine Beiträge

alle

Formulierungen wie:

Zitat:

@KaiMüller schrieb am 16. August 2022 um 12:34:41 Uhr:


Auf den Sachverhalt bezogen,

Zitat:

@KaiMüller schrieb am 16. August 2022 um 13:50:41 Uhr:


Auch und gerade im Fall des TE

Zitat:

@KaiMüller schrieb am 16. August 2022 um 19:12:02 Uhr:


Da im vorliegenden Fall

Und hier ist jeder Tipp mit Rechtsschutz schlicht Quatsch, wenn nicht kontraproduktiv.
Und das ist er übrigens, wenn man schon verallgemeinern will (jetzt erstmalig!), auch in 90% aller anderen Falle, egal welche abstrusen Beispiele du aus dem Nähkästchen zerren magst.

Die Grundsatzdiskussion führe ich aber ohnehin nicht fort, weil sie hier nicht hin gehört.
Hier fragte ein Nutzer in seinem Fall nach Rat.

Zitat:

@KaiMüller schrieb am 17. August 2022 um 21:52:18 Uhr:



Zitat:

@blowfly schrieb am 17. August 2022 um 21:48:15 Uhr:


das jetzt wieder nur auf diesen Fall zu beziehen,

Ich tue das die ganze Zeit schon, keine Ahnung von welchem abwegigen Fiat-Unsinn du hier rumschwadronierst.

Und hier ist jeder Tipp mit Rechtsschutz schlicht Quatsch, wenn nicht kontraproduktiv.
Und das ist er übrigens, wenn man schon verallgemeinetn will, auch in 90% aller anderen Falle, egal welche abstrusen Beispiele du aus dem Nähkästchen zerren magst.

Na, ich bin jetzt raus hier. Die Typen habe ich gefressen, die sich alles hindrehen, wie es ihnen passt.

Ja, dann Tschüß. Good riddance!
Aber wenn sich hier einer eine vermeintliche Grundsatzdiskussion hingedreht hat bist du das.
Ich hab', die Zitate oben kann jeder lesen, in jedem einzelnen Beitrag auf den Eröffnungspost Bezug genommen.
Du hingegen bist hier reingegrätscht (gleich mit einem blödsinnigen Doppelpost) und warst mit mit deinen OT-Weltweisheiten nicht zu bremsen.

Der TE, in seiner Unerfahrenheit, ist am besten bedient mit dem Ablauf, den auch schon andere gut beschrieben haben:

Z.B.:

Zitat:

@mSE23 schrieb am 16. August 2022 um 08:48:56 Uhr:


Damit einfach zum BMW Händler und dort abwickeln lassen. Basierend auf dem Schaden, wird dir der Wertverlust ausbezahlt (lächerlich kleiner Betrag).
Während der Reparatur wird dich deine BMW Werkstatt mit einem Mietwagen (eine Klasse kleiner) auf Kosten des Unfallgegners mobil halten.

Zitat:

@Ohnry schrieb am 16. August 2022 um 21:20:24 Uhr:


zur Niederlassung gefahren, Bestätigungsschreiben von der Unfallaufnahme mit Vorgangsnummer mitgenommen und in meiner Niederlassung abgegeben. Die haben sich um alles weitere gekümmert. Nach etwa einer Woche das Fahrzeug abgegeben, Mietwagen bekommen, nach 3 Tagen wieder hin und mein Auto komplett instandgesetzt wieder übernommen. Ärger? 0. Aufwand? Zur Niederlassung fahren was abgeben und wieder abholen.

Genau so geht das und läuft problemlos 1000mal jeden Tag in Deutschland.

Zitat:

@blowfly schrieb am 17. August 2022 um 21:29:44 Uhr:


Das Risiko ist im Klagefall nicht so gering...

Eigener Fall: Meiner Frau ist einer seitlich in den Fiat 500E gefahren. 5-stelliger Schaden. Mein Anwalt hat alles geltend gemacht. Fiktive Abrechnung (netto GA-Summe), Wertminderung, Nutzungsausfall (nach Reparatur), Pauschalen etc.

Was macht die gegnerische Versicherung? Kürzt ca. 2000.- Euro "willkürlich" raus und überweist erstmal den Rest.

Du redest von fiktiver Abrechnung. Dann wird es schnell strittig, da keine Arbeit geleistet wurde und die Versicherungen munter GA anzweifeln. Laesst du reparieren kann die gegenerische Versicherung kaum sagen Teil x waere nicht noetig gewesen oder da haette jemand zu lange geschraubt.

Bei so einem neuen Auto gibts aus meiner Sicht nur Reparatur. Sonst gibt es bei weiteren Schaeden immer Aerger wegen Vorschadens. Und beim TE ist das schnell nach der Liste auch schnell 5-stellig.

Und darum geht es Kai.

Zitat:

@blowfly schrieb am 17. August 2022 um 21:29:44 Uhr:


Das Risiko ist im Klagefall nicht so gering...

Eigener Fall: Meiner Frau ist einer seitlich in den Fiat 500E gefahren. 5-stelliger Schaden. Mein Anwalt hat alles geltend gemacht. Fiktive Abrechnung (netto GA-Summe), Wertminderung, Nutzungsausfall (nach Reparatur), Pauschalen etc.

Was macht die gegnerische Versicherung? Kürzt ca. 2000.- Euro "willkürlich" raus und überweist erstmal den Rest.

Nachforderung bleibt ohne Erfolg. So, jetzt wird es interessant...

Für die Klageeinreichung will der Anwalt nun eine Kostenzusage, entweder von dir persönlich oder der RSV. Denn es könnte ja sein, dass der Richter dir z.B. nur 1500.- zuspricht. Dann hängst du mit 1/4 der Kosten für Anwalt und Gerichtskosten selber drin ohne RSV.
Geht es um Schmerzensgeld, wird es meist noch "gefährlicher". Denn da wird die Forderung immer sehr hoch angesetzt, um eine ordentliche Summe vom Richter zu bekommen. Allerdings gehen dann der nicht erreichte Anteil kostentechnisch an dich, weil du deine Klage ja nicht vollumfänglich gewonnen hast.

Aber der schlaue Kai weiß es ja besser...

Hier bist Du aber bei einem völlig anderen Fall.
Beim TE geht's nur darum, dass das Auto repariert wird, hier geht's ja darum, dass der Anwalt das maximal mögliche herausholen will. Wenn der mehr gefordert hat, als gesetzlich drin ist oder die Gesetze sehr wohlwollend ausgelegt hat, dann ist das Risiko in der Tat höher.

Deswegen ist ein Anwalt manchmal auch kontraproduktiv, weil der einem mit übertriebenen Forderungen auch in die Schei*e reiten kann - er bekommt sein Honorar aber auf jeden Fall.

Bei sokchen Kleinschaeden sieht es in der Regel so aus dass die Versicherung mal die Maerchensteuer "vergisst" oder der Mietwagen 200 Euro "zu teuer" ist und solche Sachen. Da wird dann reguliert und gerade so viel nicht bezahlt dass sich eine Klage nicht lohnt.

Das hat man eben nicht wenn man gleich einen Anwalt dabei hat, dann versuchen sie es erst gar nicht.

Und ja damit sind sie selber Schuld wenn sich immer mehr einen Anwalt nehmen. Das beschleunigt uebrigens ungemein die Abwicklung und reduziert so den Gesamtschaden

Kleinschaden?!? Das sind schnell 5000 Euro. Je nachdem, was unter der Stossstange betroffen ist, wird es bei BMW auch nochmal deutlich mehr. Und Mwst kann keine Versicherung unterschlagen, wenn es repariert wird. Wird fiktiv abgerechnet behaelt sie sie hingegen zu Recht ein. Mietwagen ist auch fix geregelt.

Nochmal: So ein neues Auto laesst man reparieren. Und dann gibt es keine Diskussionen.

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