Sammelthread zur Maßnahme 23Q2/23R7 - EA189 Problematik
So nun weis ich es ganz genau...ich gehöre zu Kreis der Stinker ? Oder wird evtl. nur die Testfunktion aus der Software genommen ?
http://www.volkswagen.de/.../abfrage_feldmassnahmen.html
VG Jörg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Und ja, ich bin auch betroffen...
Ich gehöre auch zu den Besitzern eines Schummel-Caddy-Diesel ...
Wie aber schon x-mal beschrieben .... mir ist noch kein Schaden entstanden!
Verkaufen will ich im Moment nicht und ob der Verlust dabei wirklich soooooo groß wäre?
Schaden hat vielleicht die Gesellschaft durch die erhöhten Abgase, aber wenn man das in Relation setzt mit den (unnötigen) Abgasen die durch unvernünftige Fahrweise, unnötige Fahrten, die legale Schummelei bei Verbrauch und Abgasen usw. entstehen dann dürfte das kaum noch messbar sein.
Bevor es untergeht, ja, was VW gemacht ist nicht akzeptabel!
Soweit es mich aber betrifft warte ich einfach mal in Ruhe ab was VW bringt, dann können wir weiter reden. Die selbst ernannten Experten, die behaupten, das könne nur gehen mit erhöhtem Verbrauch und/oder erhöhtem Verschleiß und/oder ... ohne dass irgendwer etwas konkretes weiß können mich mal!
Viele Grüße
Uli #308
1898 Antworten
Zitat:
@boxor schrieb am 28. Juni 2017 um 23:10:18 Uhr:
Meiner brennt den DPF nur alle 850-900km aus (noch ohne Update). Kann man über die App gut sehen. Mein Freundlicher hat seine Caddys schon behandelt und meinte auch, dass die dann erst sehr oft regeneriert haben (fast jede Fahrt) und es inzwischen auf alle ca 300km runtergegangen ist.
Zum Ruckeln - da sind Injektoren und/oder AGR defekt - wieviel km hat er insgesamt, 70000?
Welche App meinst du da ??
Zitat:
@Redmike schrieb am 28. Juni 2017 um 19:33:25 Uhr:
Hallo Zusammen,gibt's jetzt noch TÜV ohne das Update?
Dann hätten wir noch 2 Jahre Ruhe. (und kein Problem)
Gruß
Ja, gibt es.
Allerdings nicht bei den VW - Autohäusern.
Die weigern sich, ohne Update TÜV zu machen.
Beim normalen TÜV interessiert es (noch) nicht ob Update oder nicht.
Hallo fuzzy02,
das brummeln/dröhnen war definitiv vor dem Update auch. Konnte man immer wahrnehmen. Das Freibrennen war aller 700-800km, nun bei mir nach dem Update bei 600-700km. Soweit habe ich bei meinem 1.6lTDI keine Probleme. *Holzklopf*
Nach dem Update sind die Karren definitiv nicht mehr Kurzstrecken tauglich. Aber das sollte eigentlich einen Diesel auch nicht angetan werden. Ist und bleibt ein Langstreckenmotor!
Zu deinem Anhängerbetrieb: Ganz ehrlich, um einen Wohnwagen durch die Gegend zu ziehen, ist der 1.6lTDI auch nicht wirklich geeignet. Einfach zu schwach auf der Brust. Merke ich bei meinem 750kg Transportanhänger. Da quält sich der Kleine nur noch und man braucht einen laaangen Atem bei Überholen. Meine Meinung.
Zitat:
@caddyianer2013 schrieb am 22. Mai 2017 um 11:32:31 Uhr:
Hallo liebe VW-EA189-Geschädigte,ich fahre einen VW Caddy 1.6l TDI von 2013 mit jetzt genau 80000km. Am 10.4.17, vor der großen Oster-Deutschland-Rundfahrt zu Verwanden und Eltern, habe ich das Update durchführen lassen. Ich wollte nicht updaten, meine Frau aber schon (was machen wir wenn...du schuld...ihr kennt das sicherlich). Zusätzlich haben wir noch Restgarantie von der Garantieverlängerung auf dem Fahrzeug. Jährliche Fahrleistung 20-25tkm.
Schon vor dem Update habe ich diesen Thread verfolgt und mich zu einem mitschreiben über App und OBD-Stecker entschieden. Nun bin ich 3000km gefahren und kann euch meine Erfahrungen berichten.
Vor Update: 709km bei 75% Befüllung des Filters bis Regeneration (Fahrtstrecke täglich 80km Autobahn Hin und Rückfahrt mit ca. 120km/h). Bild 1 und 2.
Nach Update: 753km bei 100% Befüllung des Filters bis Regeneration. Nun wird auch immer bis 100% befüllt bis Regeneration beginnt. Bild 3, 4 und 5.
Sonst habe ich keine dramatischen Veränderungen bemerkt. Hier und da gibt es Ruckler beim leichten Gas geben, Gas weg nehmen und wieder Gas geben. Sonderlich kultiviert ist der 1.6l TDI meiner Meinung nach ja sowieso nicht. Gasannahme ist schon immer ziemlich ruppig, Staufahrt ist eine Qual. Lauter ist er definitiv geworden, d.h. kerniges Dieselgeräusch fast so wie ich es von meinem alten 1994iger Audi 80 TDI kenne.
Bis jetzt gab es auch keine Startprobleme mehr, die ich die letzten Jahre im Winter bzw. bei kalten Außentemperaturen hatte. Da haben die VW-Ingenieure ja schon gezeigt was sie drauf haben. Nix. 3 Updates ohne Verbesserungen. bastel bastel bastel. Aber das ist ein anderes Thema...
Unterm Strich: Bis jetzt funktioniert alles und ich hoffe es bleibt so.
Wir haben keine Lust uns um ein neues Auto zu bemühen, da der Hauptwunsch Schiebetüren zu haben die Auswahl seeeehr einschränkt. Selbstverständlich wird es dann auch kein VW mehr geben.
Freundliche Grüße
Hallo,
Was immer die Kurzstrecke betrifft (1,6tdi)...Ich habe da auch immer unterschwellig Angst.
Ich fahre halt schon öfter in der Stadt Kurzstrecke (Schulwege, Kinder zu Schulveranstaltungen und so weiter).
Aber regelmäßig auch Langstrecke. Bestimmt einmal die Woche.
Außerdem achte ich peinlichst darauf wenn der Motor sich in der "Säuberung" befindet die auch zu Ende zu fahre. Fahre da extra Extrarunde.
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Zitat:
@Tall1969 schrieb am 28. Juni 2017 um 23:33:53 Uhr:
Welche App meinst du da ??
Die VAG DPF App, hier sind schon Bilder davon eingestellt. Anbei auch eins von mir, da hat gerade die aktive Regeneration begonnen (läuft seit 0 min, man sieht unten die Nacheinspritzungen). Die davor war rund 970km her und anhand der Fahrzeit kann man sehen, dass es nicht viel Kurzstrecke war). Braucht einen OBDII Dongle.
https://www.motor-talk.de/.../...-arglistiger-taeuschung-t6081090.html
BÄÄÄÄÄMMMM!
Und ich sag noch: Die Luft wird dünn für erfolgreiche Klagen.....
Zitat:
Auf jeden Fall hätte er vor einem Rücktritt vom Vertrag vom Autohändler zunächst einmal Nachbesserung verlangen müssen.
Also Verpflichtung zum update....
Zitat:
@fuzzy02 schrieb am 28. Juni 2017 um 22:03:58 Uhr:
Hallo das Brummeln /Dröhnen war vorher schon auch, aber es passiert auf der Autobahn ja fast alle 30 KM und das war vorher nicht so. Denke vor dem Update war es so alle 150-200 Km das ausbrennen.
Bei meinem 1.6 Caddy ohne Update habe ich noch nie das Freibrennen bemerkt.
Die 5 Verfügungen des OLG München kennt Ihr ja sicherlich schon, so dass sich ein Link erübrigt. 😁
Zitat:
@peterchen1 schrieb am 29. Juni 2017 um 12:06:06 Uhr:
Hallo,Was immer die Kurzstrecke betrifft (1,6tdi)...Ich habe da auch immer unterschwellig Angst.
Ich fahre halt schon öfter in der Stadt Kurzstrecke (Schulwege, Kinder zu Schulveranstaltungen und so weiter).
Aber regelmäßig auch Langstrecke. Bestimmt einmal die Woche.
Außerdem achte ich peinlichst darauf wenn der Motor sich in der "Säuberung" befindet die auch zu Ende zu fahre. Fahre da extra Extrarunde.
Das ist ja ein toller "Stand der Technik": Der Kunde muss jetzt nach dem Update noch häufiger eine Extra-Runde fahren - total ökonomisch und auch sehr ökologisch. 😉
Zitat:
@transarena schrieb am 30. Juni 2017 um 10:26:33 Uhr:
Tja....https://www.motor-talk.de/.../...enersatz-fuer-vw-kunden-t6076291.html
Auch wenn ich kein Freund von VW bin: Dass die Klägeranwälte einen 130-seitigen Antrag nur 2 Tage vor der Verhandlung eingereicht haben, empfinde ich als etwas dreist - gegenüber der Gegenseite, aber vor allem gegenüber den Richtern. Wie sollten die sich darauf vorbereiten? Kein Wunder also, dass die Entscheidung noch länger dauert.
Zitat:
Auf jeden Fall hätte er vor einem Rücktritt vom Vertrag vom Autohändler zunächst einmal Nachbesserung verlangen müssen.
Es gibt aber etliche LG-Urteile, welche ausführlich argumentiert haben, dass eben gerade keine Frist zur Nachbesserung gesetzt werden musste. Entsprechend gibt es auch 5 Verfügungen des OLG München. Nach dem seien noch etliche Fragen ungeklärt und es werde ein Gutachten eines Sachverständigen erwogen (Kosten vorsichtig vom Gutachter selbst auf ca. 40.000€ geschätzt). Diese Kosten sollen womöglich auf alle am OLG München (es sind noch mehr) anhängigen Verfahren umgelegt werden.
"Auf jeden Fall hätte er vor einem Rücktritt vom Vertrag vom Autohändler zunächst einmal Nachbesserung verlangen müssen" kann man also nicht so uneingeschränkt stehen lassen. Womöglich hatte der Kläger im konkreten Fall keine gute anwaltliche Vertretung gehabt. Vieles lässt sich dann auch nicht mehr im Rahmen einer Berufung reparieren.
Falls Ihr die Sendung gestern Abend verpasst habt - hier der Link:
http://www.ardmediathek.de/.../Video?...
Man beachte die Durchführungsvorschrift "Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission vom 18. Juli 2008"! (im Video ab Minute 10:00)
Wortlaut der Verordnung:
Zitat:
10. BETRIEBSBEDINGUNGEN DES ABGASNACHBEHANDLUNGSSYSTEMS
Der Hersteller muss gewährleisten, dass das Emissionsminderungssystem unter allen auf dem Gebiet der Europäischen Union regelmäßig anzutreffenden Umgebungsbedingungen und insbesondere bei niedrigen Umgebungstemperaturen seine Emissionsminderungsfunktion erfüllt. Dies umfasst auch Maßnahmen gegen das vollständige Einfrieren des Reagens bei einer Parkdauer von bis zu 7 Tagen bei 258 K (–15 °C) und 50 %iger Tankfüllung. Ist das Reagens gefroren, muss der Hersteller gewährleisten, dass es innerhalb von 20 Minuten, nachdem das Fahrzeug bei einer im Reagensbehälter gemessenen Temperatur von 258 K (–15 °C) angelassen wurde, zur Verwendung bereitsteht, damit das Emissionsminderungssystem ordnungsgemäß arbeiten kann.
Bei einer durchschnittlichen Jahrestemperatur in DE von ca. 9.5 °C muss man davon ausgehen, dass die Emissionsminderungssysteme bei den diversen Hersteller-Fabrikaten und Fahrzeug-Modellen aufgrund der "motorschützenden" Maßnahmen ("Thermofenster"😉 in der Hälfte der Zeit gar nicht aktiv sind - trotz der o.g. Durchführungsvorschrift.
Wenn diese Vorschrift umgangen wird, war die Typengenehmigung Kraft Gesetz doch gleich erloschen, oder nicht? Und wenn sie erloschen ist, nützt auch die Umrüstung (juristisch betrachtet) nichts, weil sie die nicht erteilte (bzw. erteilte und Kraft Gesetz erloschene) Typengenehmigung nicht "heilen" kann - so zumindest mein völlig laienhaftes Verständnis. Gibt's hier Juristen, die sich dazu äußern mögen?
PS: Wer ist der Experte in dem Video ab Minute 13:46?
Zur Verkokung anbei der Wortlaut
ab Minute 13:46:
Zitat:
... durch die erneute Verbrennung von Abgas entsteht weniger NOx. Allerdings enthält das zurückgeleitete Abgas Ruß. Und der macht Probleme. "Dieses Teil haben wir vor 2 Wochen gereinigt und deshalb ist es auch so schön sauber." Vorher sah es so aus: Rußablagerungen überall. Der Ruß wird im Laufe der Zeit steinhart. Das nennt man Verkokung. Ein Problem, das der Experte auch schon im Bundestagsuntersuchungsausschuss erklärte: "Irgendwann sind die Kanäle zugesetzt. Das führt dazu, dass der Motor unrund läuft und dann muss man zur Reparatur. Das kann schnell im vierstelligen Bereich enden, dass man hier eine Reparatur um die 1000 Euro zu erledigen hat.
Leider habe ich nicht mitbekommen, welcher Experte es ist. Aber er muss wichtig sein, denn immerhin war er auch im Auftrag des Uuntersuchungsausschusses des Bundestags zum Abgasskandal tätig. Falls also jemand noch den Namen des Experten nennen kann, wäre das prima. Den Verweis auf die Sendung sowie die Darstellung der verkokten AGR sollte man seinem Händler bzw. VW mal vorlegen.
Auch nach diesem ganz neuen Urteil (nicht rechtskräftig) sieht ein Gericht ein Softwareupdate als unzumutbar an:
Landgericht Krefeld, Urteil vom 05.07.2017
Aktenzeichen: 7 O 169/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: KMP3G Klamert + Partner, München
Besonderheit: Die Klage richtete sich gegen einen VW Vertragshändler. Es ging um einen Eos Sport & Style Bluemotion 2.0 TDI. Das Gericht verurteilte den Händler zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 300 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung. Das Landgericht führt in seinem Urteil aus, dass eine Fristsetzung zur Nachbesserung unzumutbar ist aufgrund von Zweifeln über die Wirksamkeit des Updates sowie aufgrund des zerstörten Vertrauensverhältnis zum Hersteller.
Das Gericht hat erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit des Software-Updates. Diese Zweifel führen zur Unzumutbarkeit einer Fristsetzung. Das Gericht verweist unter anderem auch auf einen Bericht des ZDF Zoom. Zitat aus dem Urteil: „Auch verdichten sich bis heute die zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits vorliegenden Hinweise darauf, dass allein das von der Beklagten angebotene Software-Update den NO X-Ausstoß nicht zuverlässig unter die gesetzliche Höchstgrenze bringt.“
Eine Frist zur Nachbesserung bleibt auch unzumutbar, wenn eine Freigabe des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) schon vorliegt. Zur Genehmigung des Kraftfahrtbundesamtes heißt es in der Urteilsbegründung: „Schließlich dürfte die Genehmigung des KBA allein auf öffentlich-rechtliche Belange hin erteilt worden sein (die Abgasvorschriften), aus ihr ergibt sich jedenfalls nicht, ob und gegebenenfalls inwieweit ein Fahrzeug mit dem Softwareupdate von dem kaufrechtlich geschuldeten abweicht. Zuletzt ergeben sich (...) deutliche Hinweise dafür, dass das KBA aber bei der Erteilung der Genehmigung in Kenntnis der Tatsache gehandelt hat, dass das Software-Updates nicht zu einer Verbesserung der Abgaswerte im Sinne der einzuhaltenden Euro 5 Norm führt, so dass selbst dann, wenn sich die Einhaltung aus der Genehmigung ergeben würde, diese Angaben in ihrer Glaubwürdigkeit durch das zu Tage tretende Gesamtverhalten des KBA in diesem Skandal erschüttert sind.“
[neu 06.07.2017]
Quelle: https://www.test.de/.../
Wenn das keine klaren Ansagen sind, ist den Zweiflern nicht mehr zu helfen... 🙄