Sammelthread zur Maßnahme 23Q2/23R7 - EA189 Problematik

VW Caddy 3 (2K/2C)

So nun weis ich es ganz genau...ich gehöre zu Kreis der Stinker ? Oder wird evtl. nur die Testfunktion aus der Software genommen ?

http://www.volkswagen.de/.../abfrage_feldmassnahmen.html

VG Jörg

23q2
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Und ja, ich bin auch betroffen...

Ich gehöre auch zu den Besitzern eines Schummel-Caddy-Diesel ...

Wie aber schon x-mal beschrieben .... mir ist noch kein Schaden entstanden!

Verkaufen will ich im Moment nicht und ob der Verlust dabei wirklich soooooo groß wäre?

Schaden hat vielleicht die Gesellschaft durch die erhöhten Abgase, aber wenn man das in Relation setzt mit den (unnötigen) Abgasen die durch unvernünftige Fahrweise, unnötige Fahrten, die legale Schummelei bei Verbrauch und Abgasen usw. entstehen dann dürfte das kaum noch messbar sein.

Bevor es untergeht, ja, was VW gemacht ist nicht akzeptabel!

Soweit es mich aber betrifft warte ich einfach mal in Ruhe ab was VW bringt, dann können wir weiter reden. Die selbst ernannten Experten, die behaupten, das könne nur gehen mit erhöhtem Verbrauch und/oder erhöhtem Verschleiß und/oder ... ohne dass irgendwer etwas konkretes weiß können mich mal!

Viele Grüße

Uli #308

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Hätte er nur 1% selbst gezahlt, hätte er wenigstens eine Garantie darauf...

Zitat:

Die Zeichen für einen bevorstehenden Preiseinbruch auf dem Gebrauchtwagenmarkt für Dieselfahrzeuge nehmen zu: Laut einer Untersuchung der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) gibt die Mehrheit der Gebrauchtwagenhändler (58 Prozent) an, dass sie Dieselfahrzeuge derzeit mit höheren Abschlägen verkaufen müssen als üblich. ...

https://www.welt.de/.../...ndler-spueren-Angst-der-Diesel-Kaeufer.html

Liebe Freundinnen und Freunde,

ich habe gerade die Petition 'Gerechtigkeit im VW-Abgasskandal' unterschrieben und würde mich sehr freuen, wenn ihr auch mitmacht.

Je mehr Menschen die Petition unterstützen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie Erfolg hat. Hier könnt ihr mehr über die Kampagne erfahren und unterzeichnen:

http://weact.campact.de/petitions/gerechtigkeit-im-vw-abgasskandal

Vielen Dank!

Zitat:

@transarena schrieb am 5. Juni 2017 um 18:46:38 Uhr:


Liebe Freundinnen und Freunde,

ich habe gerade die Petition 'Gerechtigkeit im VW-Abgasskandal' unterschrieben und würde mich sehr freuen, wenn ihr auch mitmacht.

Je mehr Menschen die Petition unterstützen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie Erfolg hat. Hier könnt ihr mehr über die Kampagne erfahren und unterzeichnen:

http://weact.campact.de/petitions/gerechtigkeit-im-vw-abgasskandal

Vielen Dank!

Viel Glück!!!
http://www.bild.de/.../...mmelklagen-fuer-vw-kunden-52054194.bild.html
Es wird mit allen Mitteln gegengesteuert.
Weder Sammelklage noch Petition wird etwas ausrichten können. Die Politiker stehen auf Seiten der Autokonzerne, weil diese ordentlich spenden oder mit lukrativen Posten winken. Dobrindt hat bestimmt schon seinen Aufsichtsratsposten in spe in der Tasche. Das ist wichtiger als vergraulte Autokundschaft.

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Ich verschwendet Eure Zeit. Frist zur Rücknahme des Fahrzeugs setzen, bei Weigerung Deckungszusage der RSV einholen, Klage einreichen. Alles andere ist Quark - es sei denn, man betreibt das alles nur aus sportlichem Interesse ohne ein konkretes Ziel. Viel Spass!

Zitat:

VW-Abgasskandal - Erfolglos umgerüstet

Mit einem einfachen Software-Update wollte Volkswagen manipulierte Diesel sauber machen. Experten waren skeptisch. Interne Dokumente belegen nun, dass auch umgerüstete VW Dreckschleudern bleiben - und VW das wusste.
...

Mit der neuen Software von Volkswagen bekamen die Dieselautos gleich mehrere Abschalteinrichtungen installiert, die zu hohen Stickoxidemissionen im Straßenverkehr führen. Abschalteinrichtungen können laut EU-Verordnung nur ausnahmsweise erlaubt sein. Doch das Kraftfahrt-Bundesamt KBA genehmigte die neue Software mit dem Hinweis: "Die vorhandenen Abschalteinrichtungen wurden als zulässig eingestuft", so das KBA in seinem Freigabeschreiben, das dem ZDF vorliegt und heute in der Sendung "ZOOM: Geheimakte VW - Wie die Regierung den Konzern schützt" (ZDF, 22:45 Uhr) präsentiert wird.
...

Quelle:

http://www.spiegel.de/.../...tete-diesel-weiter-dreckig-a-1150977.html

Hier der Link zur Sendung (Ausstrahlung heute am 07.06.2017 ab 22:45 auf dem ZDF):
https://www.zdf.de/.../zdfzoom-geheimakte-vw-100.html

Zitat:

"ZDFzoom" liegen interne Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, wie Regierung und VW die Abgaskrise bewältigt haben. Anstelle einer teuren Umrüstung - so einigte man sich - sollte ein kostengünstiges Software-Update durchgeführt werden. Damit seien die betroffenen Dieselautos wieder in Übereinstimmung mit den Gesetzen. Doch Messungen an auf diese Weise "nachgebesserten" Fahrzeugen ergeben ein anderes Bild.

Und was ist daran neu?😕

Es ist doch schon seit jeher klar, dass die Fahrzeuge faktisch nicht sauberer werden, sondern nur der aktuellen Gesetzgebung -also auf dem Papier- entsprechen.

Das ist doch auch genau der Grund, weshalb die DUH zu recht den Maulkorb verpaßt bekommen hat: mögen die Auto noch soviel Zeug rauspusten, solange sich die Labortestergebnissen mit den gesetzlichen Vorgaben decken, ist doch alles chic.😉😎

So........
VW scheint demnächst 24 Monate Garantie auf`s Update zu geben zu wollen, wenn lückenloses Serviceheft und ausschließlich bei VW gewartet wurde und Laufleistung nicht über 250000 ist......
Seht euch die 5 Bilder an......

https://www.motor-talk.de/.../bild-1-i208859487.html

Zitat:

@PIPD black schrieb am 7. Juni 2017 um 13:09:47 Uhr:


Und was ist daran neu?😕

Es ist doch schon seit jeher klar, dass die Fahrzeuge faktisch nicht sauberer werden, sondern nur der aktuellen Gesetzgebung -also auf dem Papier- entsprechen.

Das ist doch auch genau der Grund, weshalb die DUH zu recht den Maulkorb verpaßt bekommen hat: mögen die Auto noch soviel Zeug rauspusten, solange sich die Labortestergebnissen mit den gesetzlichen Vorgaben decken, ist doch alles chic.😉😎

Die EU-Verordnungen sehen aber etwas anderes vor, nämlich, dass Menschen und Umwelt tatsächlich vor gesundheitsschädigenden Emmissionen zu schützen und entsprechende wirksame Vorkehrungen zu treffen sind. Wenn ich den Artikel nochmal finde, verlinke ich den gerne hier. Aber der Eindruck (wie ihn vor allem auch VW gerne erwecken will), dass ausschließlich die Werte auf dem Prüfstand gelten, ist m.E. falsch.

PS - dies hatte ich gemeint:

Zitat:

Die EU-Zulassungsvorschrift 692/2008 verlangt unmissverständlich die volle Funktionstüchtigkeit der Abgasminderung auch im Winterhalbjahr bei Außentemperaturen von bis zu -15 Grad Celsius. Zitat: „Der Hersteller muss gewährleisten, dass das Emissionsminderungssystem unter allen auf dem Gebiet der Europäischen Union regelmäßig anzutreffenden Umgebungsbedingungen und insbesondere bei niedrigen Umgebungstemperaturen seine Emissionsminderungsfunktion erfüllt.“ Für die Temperatur von -15 Grad Celsius schreibt die Verordnung sogar spezielle Tests vor und schließt, dass eben auch bei dieser niedrigen Temperatur „das Emissionsminderungs-system ordnungsgemäß arbeiten kann“.

Quelle: http://www.duh.de/.../...-euro-6-diesel-pkw-auf-der-strasse-bis-zu-172

Zitat:

@transarena schrieb am 7. Juni 2017 um 18:01:29 Uhr:


So........
VW scheint 24 Monate Garantie auf`s Update zu geben, wenn lückenloses Serviceheft und ausschließlich bei VW gewartet wurde und Laufleistung nicht über 250000 ist......
Seht euch die 5 Bilder an......

https://www.motor-talk.de/.../bild-1-i208859487.html

Ok - danke! Das klingt doch schon brauchbarer und die 250000 km bei Schaden sind deutlich mehr als die in der EU-RL geforderten mindestens 160000 km Haltbarkeit. Aschebeladung des DPF ist zwar ausgenommen, kommt aber wohl eher durch verbranntes Öl als die nach dem Update häufigere Regeneration an sich. Sie weigern sich zwar noch immer, das Wort Garantie in den Mund zu nehmen - aber inhaltlich ist das schon gestaltet wie eine Garantie. Und der Arbeitslohn ist auch enthalten...
Finde ich angesichts der Tatsache, dass AGR und Injektoren auch ohne Update gern mal kaputt gehen ganz ok 🙂

Zitat:

@boxor schrieb am 7. Juni 2017 um 18:34:16 Uhr:



Zitat:

@transarena schrieb am 7. Juni 2017 um 18:01:29 Uhr:


So........
VW scheint 24 Monate Garantie auf`s Update zu geben, wenn lückenloses Serviceheft und ausschließlich bei VW gewartet wurde und Laufleistung nicht über 250000 ist......
Seht euch die 5 Bilder an......

https://www.motor-talk.de/.../bild-1-i208859487.html

Ok - danke! Das klingt doch schon brauchbarer und die 250000 km bei Schaden sind deutlich mehr als die in der EU-RL geforderten mindestens 160000 km Haltbarkeit. Aschebeladung des DPF ist zwar ausgenommen, kommt aber wohl eher durch verbranntes Öl als die nach dem Update häufigere Regeneration an sich. Sie weigern sich zwar noch immer, das Wort Garantie in den Mund zu nehmen - aber inhaltlich ist das schon gestaltet wie eine Garantie. Und der Arbeitslohn ist auch enthalten...
Finde ich angesichts der Tatsache, dass AGR und Injektoren auch ohne Update gern mal kaputt gehen ganz ok 🙂

Ja...
Ist aber noch nicht aktuell, denn sa steht ja, "Zeitnah über die Partnerbetriebe"
Außerdem findet man den Text nur, wenn man über seine FIN die Rückrufsuche macht.
Sonst ist der Text nirgendwo !
Aber ich denke, das wird demnächst so kommen.
Solange mir das aber nicht schriftlich bestätigt wird, mache ich sicher kein Update !

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 7. Juni 2017 um 18:23:12 Uhr:


PS - dies hatte ich gemeint:

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 7. Juni 2017 um 18:23:12 Uhr:



Zitat:

Die EU-Zulassungsvorschrift 692/2008 verlangt unmissverständlich die volle Funktionstüchtigkeit der Abgasminderung auch im Winterhalbjahr bei Außentemperaturen von bis zu -15 Grad Celsius. Zitat: „Der Hersteller muss gewährleisten, dass das Emissionsminderungssystem unter allen auf dem Gebiet der Europäischen Union regelmäßig anzutreffenden Umgebungsbedingungen und insbesondere bei niedrigen Umgebungstemperaturen seine Emissionsminderungsfunktion erfüllt.“ Für die Temperatur von -15 Grad Celsius schreibt die Verordnung sogar spezielle Tests vor und schließt, dass eben auch bei dieser niedrigen Temperatur „das Emissionsminderungs-system ordnungsgemäß arbeiten kann“.

Quelle: http://www.duh.de/.../?1&%3BcHash=81f14dc7663e015a4ccb64f23e46504e

Das betrifft aber die gesamte Industrie und nicht nur VW. Das lässt sich bei EU5 auch nur durch eine SCR-Nachrüstung a la Twintec beseitigen sowie durch eine Umprogrammierung selbst der EU6-Fahrzeuge, die sind ja auf der Straße ähnlich dreckig. Das scheint politisch aber nicht gewollt. Solange das politisch nicht gewollt ist, kommen weder solche Nachrüstungen noch Fahrverbote. Ich finde eine Lösung a la Twintec auch am saubersten - aber kann mich auch nicht aufregen, wenn das nicht kommt. So lange es keine Fahrverbote gibt natürlich, aber danach sieht es ja auch nicht aus derzeit.
Wenn VW sich nun endlich zu einer Haltbarkeitsgarantie durchringt, werde ich die Maßnahme wohl auch machen lassen - von echten Problemen nach dem Update liest man hier ja nur noch wenig. Und in den Fällen mit Problemen können Injektoren / AGR schon geschädigt gewesen sein, die waren noch nie besonders haltbar.

Zitat:

@transarena schrieb am 7. Juni 2017 um 18:39:31 Uhr:


Solange mir das aber nicht schriftlich bestätigt wird, mache ich sicher kein Update !

Dito, aber das kommt dann. Die stellen das derart ausführlich und mit den ganzen Ausnahmen ja nicht versehentlich ins Netz.

Und hier noch ein paar Worte aus einer Ausarbeitung des Deutschen Bundestag:

Zitat:

Abschalteinrichtungen in Personenkraftwagen
Zur Reichweite des Verbots nach der Verordnung (EG) Nr. 715/2007

4. Fazit

Eine summarische Betrachtung der vorliegenden europäischen Regelungen zu Abschalteinrichtungen hat ergeben, dass der Einsatz solcher Einrichtungen vor allem im Interesse des Umwelt- und Gesundheitsschutzes grundsätzlich untersagt ist. Lediglich in den ausdrücklich in den Regelungstexten benannten, im Wesentlichen technisch gerechtfertigten Ausnahmefällen bzw. Privilegierungen wird der punktuelle, vorübergehende Einsatz von Abschalteinrichtungen privilegiert. So ist ihre Verwendung zulässig, wenn die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten (Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 lit. a Emissions-Grundverordnung). Die Ausnahmen bzw. Privilegierungen sind entsprechend dem Sinn und Zweck der sie enthaltenen Regelwerke grundsätzlich eng auszulegen. Die auf den Schutz des Motors abzielende Privilegierung nach Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 lit. a Emissions-Grundverordnung dürfte deshalb grundsätzlich keine taugliche Rechtsgrundlage dafür sein, eine Abschalteinrichtung regelmäßig auch bei solchen Betriebsbedingungen, die bei normalem, bestimmungsgemäßem Gebrauch eines Personenkraftwagens typischerweise eintreten, legal greifen zu lassen. Dies gilt insbesondere auch für den Betrieb bei niedrigen Umgebungstemperaturen. So sehen die einschlägigen Regelungen speziell für Dieselfahrzeuge ausdrücklich vor, dass die jeweilige NOx-Nachbehandlungseinrichtung nach einem Kaltstart bei –7 °C innerhalb von 400 Sekunden eine für das ordnungsgemäße Arbeiten ausreichend hohe Temperatur erreichen muss; die Genehmigungsbehörde darf in diesem Zusammenhang keine Typgenehmigung erteilen, wenn die vorgelegten Angaben nicht hinreichend nachweisen, dass die Nachbehandlungseinrichtung tatsächlich innerhalb des genannten Zeitraums eine für das ordnungsgemäße Funktionieren ausreichend hohe Temperatur erreicht.

Quelle: https://www.gruene-bundestag.de/.../Gutachten_Abschalteinrichtungen

Zitat:

@boxor schrieb am 7. Juni 2017 um 18:41:17 Uhr:


Das betrifft aber die gesamte Industrie und nicht nur VW. Das lässt sich bei EU5 auch nur durch eine SCR-Nachrüstung a la Twintec beseitigen sowie durch eine Umprogrammierung selbst der EU6-Fahrzeuge, die sind ja auf der Straße ähnlich dreckig. Das scheint politisch aber nicht gewollt. Solange das politisch nicht gewollt ist, kommen weder solche Nachrüstungen noch Fahrverbote. Ich finde eine Lösung a la Twintec auch am saubersten - aber kann mich auch nicht aufregen, wenn das nicht kommt. So lange es keine Fahrverbote gibt natürlich, aber danach sieht es ja auch nicht aus derzeit.
Wenn VW sich nun endlich zu einer Haltbarkeitsgarantie durchringt, werde ich die Maßnahme wohl auch machen lassen - von echten Problemen nach dem Update liest man hier ja nur noch wenig. Und in den Fällen mit Problemen können Injektoren / AGR schon geschädigt gewesen sein, die waren noch nie besonders haltbar.

Ich behauptete ja nicht, dass dies nur für VW gelte.

Hier noch etwas zu einer anderen relevanten Verordnung (man sollte sie einfach besser kennen):

Zitat:

Autohersteller sind dazu verpflichtet, ehrliche und auf der Straße nachvollziehbare Verbrauchsangaben zu machen. Die entsprechende EU-Verordnung 715/2007 sieht vor, dass die im Rahmen der Typgenehmigung übermittelten Verbrauchsangaben denen im praktischen Fahrbetrieb entsprechen. Die Werte müssen während der gesamten Lebensdauer des Fahrzeugs bei normalen Nutzungsbedingunge n eingehalten werden.

Quelle:

http://www.get-real.org/.../Ehrliche-Spritverbrauchsangaben.pdf

Wenn ich Wikipedia richtig verstehe, gilte diese EU Verordnung mit "unmittelbarer Wirksamkeit", also sofort (und bedurfte nicht erst der Umsetzung in nationales Recht)?

Heisst das jetzt, dass diese Verordnung bisher schlichtweg ignoriert wurde?

Die Verordnung ist dort nachzulesen:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32007R0715

Siehe dort:

Zitat:

(12) Es sollten weitere Anstrengungen unternommen werden, um striktere Emissionsgrenzwerte einzuführen, einschließlich der Senkung von Kohlendioxidemissionen, und um sicherzustellen, dass sich die Grenzwerte auf das tatsächliche Verhalten der Fahrzeuge bei ihrer Verwendung beziehen.

(15) Die Kommission sollte prüfen, ob der Neue Europäische Fahrzyklus, der den Emissionsmessungen zugrunde liegt, angepasst werden muss. Die Anpassung oder Ersetzung des Prüfzyklus kann erforderlich sein, um Änderungen der Fahrzeugeigenschaften und des Fahrerverhaltens Rechnung zu tragen. Überprüfungen können erforderlich sein, um zu gewährleisten, dass die bei der Typgenehmigungsprüfung gemessenen Emissionen denen im praktischen Fahrbetrieb entsprechen. Der Einsatz transportabler Emissionsmesseinrichtungen und die Einführung des „not-to-exceed“-Regulierungskonzepts (der Hersteller muss gewährleisten, dass sein Fahrzeug in allen Betriebszuständen die Grenzwerte nicht überschreitet) sollten ebenfalls erwogen werden.

KAPITEL V

(3) Die Kommission beobachtet die Verfahren, Prüfungen und Anforderungen nach Artikel 5 Absatz 3 sowie die für die Emissionsmessung verwendeten Fahrzyklen. Erweist sich bei der Überprüfung, dass diese nicht mehr geeignet sind oder der Betriebspraxis nicht mehr hinreichend entsprechen, so werden sie so angepasst, dass sie den in der Betriebspraxis tatsächlich entstehenden Emissionen entsprechen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung durch deren Ergänzung werden nach dem in Artikel 15 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.

Ich bin kein Jurist und mag mich wohl irren (wie evtl. auch die DUH). Weiß jemand, ob das nun bedeutet, dass die Emmissionsangaben auch im realen Fahrbetrieb einzuhalten sind oder nicht?

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