Sammelthread zur Maßnahme 23Q2/23R7 - EA189 Problematik
So nun weis ich es ganz genau...ich gehöre zu Kreis der Stinker ? Oder wird evtl. nur die Testfunktion aus der Software genommen ?
http://www.volkswagen.de/.../abfrage_feldmassnahmen.html
VG Jörg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Und ja, ich bin auch betroffen...
Ich gehöre auch zu den Besitzern eines Schummel-Caddy-Diesel ...
Wie aber schon x-mal beschrieben .... mir ist noch kein Schaden entstanden!
Verkaufen will ich im Moment nicht und ob der Verlust dabei wirklich soooooo groß wäre?
Schaden hat vielleicht die Gesellschaft durch die erhöhten Abgase, aber wenn man das in Relation setzt mit den (unnötigen) Abgasen die durch unvernünftige Fahrweise, unnötige Fahrten, die legale Schummelei bei Verbrauch und Abgasen usw. entstehen dann dürfte das kaum noch messbar sein.
Bevor es untergeht, ja, was VW gemacht ist nicht akzeptabel!
Soweit es mich aber betrifft warte ich einfach mal in Ruhe ab was VW bringt, dann können wir weiter reden. Die selbst ernannten Experten, die behaupten, das könne nur gehen mit erhöhtem Verbrauch und/oder erhöhtem Verschleiß und/oder ... ohne dass irgendwer etwas konkretes weiß können mich mal!
Viele Grüße
Uli #308
1898 Antworten
Zitat:
@Bell407 schrieb am 4. April 2017 um 22:55:08 Uhr:
Also, wenn VW nun selber sagt, man muss das Update gar nicht machen, das sei nur Produktpflege zur Kundenzufriedenheit, kann ich das doch rückgängig machen lassen, oder ? Das werd ich mal hinterfragen beim Freundlichen
Wo willst du das denn rückgängig machen lassen?
VW macht das nicht.
Einzige Möglichkeit ist beim Tuner...das haben hier ja schon einige (Golf / Passat -Forum) gemacht.
Der kann das rückgängig machen, aber die Update-Versionsnummer drauf lassen.
So das es beim TÜV niemals auffällt (Sollte der TÜV mal irgendwann die Nummern abgleichen)
Haben sogar schon welche selber rückgängig gemacht. - Mit eigenem Laptop.
Hier:
http://www.motor-talk.de/.../...h-dem-softwareupdate-t5567865.html?...
http://www.motor-talk.de/.../...h-dem-softwareupdate-t5567865.html?...
Das soll VW machen... der Kunde ist unzufrieden mit der Produktverbesserung. Wenn das aus rechtlicher Sicht nicht notwendig ist, das Update zu machen, können sie es ja wieder zurücksetzen.
Zitat:
@Bell407 schrieb am 5. April 2017 um 14:20:14 Uhr:
Das soll VW machen... der Kunde ist unzufrieden mit der Produktverbesserung. Wenn das aus rechtlicher Sicht nicht notwendig ist, das Update zu machen, können sie es ja wieder zurücksetzen.
Da hast du wohl recht.
Das es aus rechtlicher Sicht nicht notwendig ist, haben die Anwälte von VW in dem Prozess ja behauptet.
Sie sagen ja:
Zitat:
Soweit ein Rückruf des KBA angeordnet worden sei, bestehe keine rechtliche Pferflichtung hierzu
der Anordnung des KBA werde nur aus Grundsätzen der Kundenpflege nachgekommen.
Kannst ja das Urteil ausdrucken und deinem 🙂 vorlegen.
Bin gespannt was der sagt.
Wer das beim Tuner machen lässt, handelt sich womöglich (weiteren) unliebsamen juristischen Ärger ein. Also eins nach dem anderen:
Wer hat nachrüsten lassen und hinterher Probleme hat, sollte dies dem Betrieb, der die Nachrüstung vollzogen hat, entsprechend mitteilen und eine Frist zur Behebung des neuen Mangels setzen. Dabei ist es sicherlich auch im eigenen Interesse, den Mangel möglichst konkret und nachvollziehbar anzugeben. Wenn der Mangel, der sich aufgrund der Umrüstung ergeben hat, nicht innerhalb der Frist behoben werden kann, kann man ruhig noch einmal eine Nachfrist setzen (ich denke, dass 1. zwei Wochen und dann 2. noch einmal eine Woche ausreichen sollten - aber das hängt sicherlich auch von der Art des Mangels ab). Wenn der Mangel dann immer noch nicht behoben werden konnte, ist es Zeit, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn einem an der Mangelbeseitigung tatsächlich viel liegt. Wenn man dazu keinen Mumm und/oder keine Rechtsschutzversicherung im Rücken hat, sollte man an dieser Stelle aufhören, sich aufzuregen - denn es würde rein gar nichts bringen. Man kann nämlich davon ausgehen, dass der Betrieb, der innerhalb angemessener Fristen Mängel aufgrund der Umrüstung nicht beheben kann, das auch zukünftig nicht machen wird. Auch hier mag es Ausnahmefälle geben, wenn es z.B. um ein sehr spezielles Problem geht, wo intensive Mitarbeit vom VW-Konzern nötig ist. Auch das kann man aber konkret erfragen.
Dies stellt keinerlei Handlungsempfehlung meinerseits dar, hat keinen Anspruch auf Korrektheit, und jeder muss selbst entscheiden, was er zu tun gedenkt, wenn nach der Umrüstung neue Probleme/Mängel auftreten. Mit dem zuvor Geschriebenen bringe ich lediglich zum Ausdruck, dass m.E. dem Kunden ein neuerliches Gewährleistungsrecht in Bezug auf die Umrüstung zusteht. Wird das nicht sogar in dem Dokument bescheinigt, welches man üblicherweise nach der Umrüstung ausgehändigt bekommt?
Einfacher ist es m.E. aber, wenn man erst gar nicht umrüsten lässt, so lange man nicht vorab eine rechtsverbindliche Zusage seitens VW (AG und Händler, d.h. am besten von beiden) hat, dass die Umrüstung keinerlei negative Folgen haben wird. Wer mag, kann das ja noch speziell nach seinen Vorstellungen konkretisiert anfordern und sehen, ob/was er bekommt. In den seltensten Fällen kommt dann leider etwas, aber man hat es wenigstens versucht. Und dann stellt sich wieder die Frage nach rechtlichen Schritten. Hier gilt dann wiederum Dasselbe wie oben ("Mumm/RSV"😉.
Ähnliche Themen
Zitat:
Wenn der Mangel, der sich aufgrund der Umrüstung ergeben hat, nicht innerhalb der Frist
Die behaupten dann aber, der Mangel hat nichts mit der Umrüstung zu tun. -- Der wäre sowiso gekommen.
Hier zigfach zu lesen.
Zitat:
Einfacher ist es m.E. aber, wenn man erst gar nicht umrüsten lässt, so lange man nicht vorab eine rechtsverbindliche Zusage seitens VW....
So ist es.
Zitat:
@transarena schrieb am 5. April 2017 um 16:18:24 Uhr:
Zitat:
@transarena schrieb am 5. April 2017 um 16:18:24 Uhr:
Zitat:
Wenn der Mangel, der sich aufgrund der Umrüstung ergeben hat, nicht innerhalb der Frist
Die behaupten dann aber, der Mangel hat nichts mit der Umrüstung zu tun. -- Der wäre sowiso gekommen.
Hier zigfach zu lesen.
S.o.: Wem etwas an der Behebung des Mangels liegt, sollte sich dann über die rechtlichen Schritte Gedanken machen. An dieser Stelle zu verharren, bringt Betroffene nicht weiter. Ich schreibe das so eindrücklich, weil ich aus dem Forum hier wie auch anderenorts folgendes beobachte: VW scheint Erfolg damit zu haben, 1. die meisten zur Umrüstung zu überreden (wobei sich die meisten gar nicht einmal überreden lassen müssen, sondern es einfach machen lassen) und 2. die Kunden mit Fragen zu Problemen nach dem Update abwimmeln. Aber an der Stelle bleibt einem doch nur der Gang zum Anwalt, wenn man weiterkommen will. Gut, es gibt noch die Möglichkeit, dass bei ausreichender Beharrlichkeit (ohne Anwalt) VW einem "aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" doch noch den Mangel nach der Umrüstung auf deren Kosten beheben lässt (ich las zumindest von Fällen, wo VW 90% der Kosten übernahm - da wären mir die verbleibenden 10% schon zu viel). Aber was tun, wenn sich der Mangel auch mit gutem Willen seitens VW/Händler/Werkstatt nicht beheben lässt? Dann ist man wieder an dem Punkt, wo man sich Gedanken über eine Klage machen kann. Also man dreht sich irgendwie im Kreis - und schrubbt weiter seine km herunter, für die man dann auch einen entsprechenden Nutzungsersatz zahlen muss, sollte es später vor Gericht zu einer Kaufpreiserstattung kommen. Wer bis dahin viel fährt, riskiert, dass am Ende unter dem Strich nicht mehr viel übrig bleibt - rausgeschmissenes Geld.
Die einzig im wahrsten Sinne des Wortes "saubere" Lösung ist aus Kundensicht die Ersatzlieferung eines neuen Euro 6 Caddy am besten (mit AbBlue) oder die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Die Nachrüstung ist wohl nur für Aktionäre von VW gut. Die würde ich nicht unterstützen wollen!
Das sehe ich genauso. Wegen der Ersatzlieferung: Da viele Gerichte eine sog. Gattungsschuld sehen, wird es einem Richter schwierig zu vermitteln sein, dass man statt des sagen wir VW Tiguan 1.6 TDI von vor ca. 3 Jahren nun als Ersatz einen VW Tiguan 1.6 Benziner haben will (weil man bzgl. Diesel so verunsichert ist). Wer da keine Bedenken hat, fährt wohl mit der Forderung nach einer Ersatzlieferung am besten, weil dann der Kunde keinen Wertersatz für den Gebrauchsvorteil (gefahrene km) zahlen muss. Leider gibt es auch Gericht, die selbst bei Wahl desselben Motors und derselben Ausstattung eine Ersatzlieferung ablehnen, wenn der Diesel in der Form von vor sagen wir 3 Jahren heute so gar nicht mehr produziert wird. Es gibt aber auch Gerichte, für die das in Ordnung war - in einem Fall war es m.E. ein Tiguan 4 (für einen Tiguan 3), obwohl der 4er sogar eine etwas längere Karosserie hat.
Wenn man den Kaufpreis zurückerstattet bekommt, muss man wohl einen Wertersatz für den Gebrauchsvorteil zahlen, so dass man nicht allzu viele km fahren sollte bis zur gerichtlichen Klärung (was bis zum OLG durchaus auch 1-2 Jahre dauern kann). Nach meinem Verständnis kommt man dann nur um den Wertersatz herum, wenn man der Beklagten arglistige Täuschung nachweisen kann. Bei der VW AG sollte das möglich sein, aber die ist (meistens) nicht Kaufvertragspartner. Dieser ist in den meisten Fällen der Händler, dem man arglistige Täuschung aber nicht einfach nachweisen kann bzw. man kann nicht einfach nachweisen, dass er von der arglistigen Täuschung der VW AG Kenntnis hatte - ein schwieriges Terrain. Und leider gibt es auch Gerichte, welche arglistige Täuschung bejahten, aber trotzdem (warum auch immer - es gab keine Begründung) den Kunden in der Pflicht sahen einen Wertersatz zu leisten. Auf hoher See und vor Gericht...
Aber man kann halt auch nicht alles haben. 😉
Haben VW Diesel mit SCR-Kat auch AdBlue? Wie groß ist der Tank? Reicht die Füllung tatsächlich auch im normalen Fahrbetrieb oder ist die (wie inzwischen bekannt in den USA bei Audi) auch "Prüfstand-optimiert"?
Noch 2 "News":
Zitat:
EU-Parlament verlangt Entschädigung für VW-Fahrer
Auch europäische Kunden von VW sollen nach dem Abgasskandal entschädigt werden, fordert das Parlament in Straßburg. Bisher haben nur Fahrer in den USA Geld bekommen.
...
Mehr dazu dort:
http://www.zeit.de/.../...asskandal-eu-parlament-entschaedigung-kunden
Zitat:
#Demandjustice bündelt Klagen gegen VW
Verbraucherschützer aus Italien, Spanien, Belgien und Portugal fordern gemeinsam Gerechtigkeit von VW. Mit Sammelklagen wollen sie in der Abgas-Affäre die gleichen Entschädigungen wie für US-Kunden erreichen. Das könnte VW ruinieren.
...
Mehr dazu dort:
http://www.n-tv.de/.../...uendelt-Klagen-gegen-VW-article19780124.htmlAuch die adBlue-Geschichte ist optimiert. Das aber anscheinend auf legale Art und Weise.
MWn kam das bei Audi auf den Tisch. Dort hat man aus Gewichts- und CO2-Gründen (mehr Gewicht höherer Verbrauch) die Tanks klein halten wollen/müssen. Evtl. spielen auch Kosten- und Platzgründe eine Rolle. Damit die Kunden aber nicht mit andauerndem Nachtanken des Pipis beschäftigt bzw. damit belästigt werden sollen, hat man HERSTELLERÜBERGREIFEND die adBlue-Verbräuche auf ca. 1-1,5 l/1000 km optimiert. Ob das nun die alten oder auch die EU6-Fahrzeuge betrifft weiß ich nicht. Ich kann dir aber sagen, dass ein EU6-Ränger z. B. 4 l/1000 km verbrauchen kann. Das Fahrzeug verbraucht dabei im Schnitt 11 l/100 km.
Ich meine, dass der klagende beurlaubte und später entlassene Audi-Entwicklungschef Weiß (?????) das bei einem Gerichtstermin dargestellt hatte.
Edit: http://www.motor-talk.de/.../...lungschef-gegen-vorstand-t5949243.html
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 5. April 2017 um 17:08:07 Uhr:
Haben VW Diesel mit SCR-Kat auch AdBlue? Wie groß ist der Tank? Reicht die Füllung tatsächlich auch im normalen Fahrbetrieb ...?
Auch bei den neuen ist das fraglich, siehe Wikipedia. Wenn aber RDE relevant werden und Innenstadtfahrverbote, kann man bei den neuen wenigstens recht leicht die Einspritzmenge hochdrehen.
Achso, ich hatte das so verstanden, dass das - zumindest in den USA - als illegal angesehen wird. Grund: Nur auf dem Prüfstand wird ausreichend AdBlue eingespritzt, um die Abgaswerte im zulässigen Bereich zu halten, wohingegen im normalen Fahrbetrieb wesentlich weniger AdBlue eingespritzt wird, damit der AdBlue-Tankinhalt länger hält und (mangels Platz unter der Haube) der Tank nicht unnötig vergrößert werden muss. Und hierzu soll auch eine Software den Prüfstand erkennen und dann (illegal?) die Einspritzmenge des AdBlue erhöhen. Naja, ob's stimmt, weiß ich nicht, aber das wird dann sicherlich auch noch geklärt werden - in den USA, weil man hierzulande ja nicht dazu in der Lage ist.
Hier noch ein "Spass" am Rande:
LG Karlsruhe, 22.03.2017 -
4 O 118/16:
Zitat:
Soweit ein Rückruf des KBA angeordnet worden sei, bestehe keine rechtliche Verpflichtung hierzu, der Anordnung des KBA werde nur aus Grundsätzen der Kundenpflege nachgekommen.
Achtung, das ist keine Satire, sondern der aus dem o.g. Urteil zitierte Vortrag der beiden Beklagten (die VW AG und ein VW-Vertragshändler).
Nach dem bestehe nicht nur für die VW AG und deren Vertragshändler keine rechtliche Verpflichtung hierzu (Anordnung des Rückrufs durch das KBA), sondern logischerweise auch keine entsprechende Verpflichtung der betroffenen Fahrzeughalter, dem Rückruf zur Umrüstungsmaßnahme zu folgen.
Aber genau das droht VW dann denen an, die nicht umrüsten lassen wollen:
Zitat:
Wir möchten Sie zudem darauf hinweisen, dass bei Nicht-Teilnahme an der Rückrufaktion eine Betriebsuntersagung gem. §5 FZV durchgeführt werden kann. Außerdem kann bei der nächsten Hauptuntersuchung die Teilnahme überprüft und die Plakette nicht erteilt werden.
Quelle:
http://www.focus.de/.../...muessen-kunden-jetzt-wissen_id_6604228.htmlhttp://p5.focus.de/.../image1.jpgDa passt nichts zusammen- siehe auch folgende Meldung bei test.de mit einem Hinweis auf einen Artikel bei Focus Online:
Zitat:
09.02.2017 Verwirrung um die Prüfplaketten von Tüv, Dekra und Co. für Skandalautos: Zunächst hatte es geheißen, dass es ab Juli 2017 ohne Nachrüstung keine Plakette mehr gibt. Dann war der Tüv Nord zurückgerudert und hatte das wieder dementiert (siehe Eintrag 03.02.2017). Jetzt berichtet der Focus: Tüv-Plaketten werden Skandalautos nur noch dann bekommen, wenn sie innerhalb der 18-monatigen Frist nachgerüstet wurden. Wer sein Auto nach Ablauf dieser Frist bei Tüv, Dekra oder einer anderen Prüfstelle vorstellt, bekommt keine Plakette mehr, wenn der Wagen nicht die neue Motorsteuerung hat. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Halter eines Skandalautos vom Hersteller die Aufforderung erhalten hat, zur Nachrüstung einen Werkstatttermin zu vereinbaren.
Die halten uns doch für total dumm! 😠
Ja, bei den US-Fahrzeugen wurde da rumprogrammiert, weil dort adBlue nur beim Service nachgefüllt wird. Heißt: die Fahrzeuge müssen dort xx.xxx km mit einer Tankfüllung auskommen.
Ja, in D ist AdBlue mehr oder weniger flächendeckend verfügbar während in USA mangels Verfügbarkeit das AdBlue bis zum nächsten Service reichen sollte, damit es dabei nachgefüllt wird und die Kunden keinen Stress damit haben. Man hatte also die Wahl zwischen großen AbBlue-Tanks oder Schummeln
Sagt mal sahen die Schreiben früher auch schon so aus? Da steht nichts von Zwang oder einer möglicherweise folgenden Stilllegung. Wirkt eher wie eine Einladung auf mich... oder ist das nur das erste Schreiben in einer folgenden Serie von Hässlichkeiten? Andere schreiben ja, diverse Einschreiben erhalten zu haben etc.
Schreiben lag hier schon ein paar Tage offenbar, war unterwegs.