Sammelthread zur Maßnahme 23Q2/23R7 - EA189 Problematik

VW Caddy 3 (2K/2C)

So nun weis ich es ganz genau...ich gehöre zu Kreis der Stinker ? Oder wird evtl. nur die Testfunktion aus der Software genommen ?

http://www.volkswagen.de/.../abfrage_feldmassnahmen.html

VG Jörg

23q2
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Und ja, ich bin auch betroffen...

Ich gehöre auch zu den Besitzern eines Schummel-Caddy-Diesel ...

Wie aber schon x-mal beschrieben .... mir ist noch kein Schaden entstanden!

Verkaufen will ich im Moment nicht und ob der Verlust dabei wirklich soooooo groß wäre?

Schaden hat vielleicht die Gesellschaft durch die erhöhten Abgase, aber wenn man das in Relation setzt mit den (unnötigen) Abgasen die durch unvernünftige Fahrweise, unnötige Fahrten, die legale Schummelei bei Verbrauch und Abgasen usw. entstehen dann dürfte das kaum noch messbar sein.

Bevor es untergeht, ja, was VW gemacht ist nicht akzeptabel!

Soweit es mich aber betrifft warte ich einfach mal in Ruhe ab was VW bringt, dann können wir weiter reden. Die selbst ernannten Experten, die behaupten, das könne nur gehen mit erhöhtem Verbrauch und/oder erhöhtem Verschleiß und/oder ... ohne dass irgendwer etwas konkretes weiß können mich mal!

Viele Grüße

Uli #308

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Zitat:

Da wird eigentlich alles gesagt...

Es wird nicht mal die Motorisierung angegeben !

Wichtig sind die Vorrausetzungen für eine Rückabwicklung.
Interessant ist die Sachlage beim Kauf eines jungen Gebrauchten vom VW-Händler und ob da die einjährige Gewährleistung ausschlaggebend ist.

http://www.finanztip.de/vw-abgasskandal/

Zitat:

@gauczo schrieb am 3. April 2017 um 11:09:56 Uhr:



Es wird nicht mal die Motorisierung angegeben !

EA189-Motor. - Andere sind ja nicht betroffen.

Nur für Interessierte:

Zitat:

Der zuletzt mit Presseinformation Nr. 7/17 vom 30.03.2017 bekannt gegebene Verhandlungstermin in dem Verfahren 6 O 184/16 am Montag, den 03.04.2017, 13.00 Uhr (Az. 6 O 184/16) wurde aufgehoben.

Quelle:

Presse-Info des LG Braunschweig

Ihr dürft raten, warum! 😁

Ist logisch,
aber es gibt differenzierte Meinungen nach dem Update bei dem 1,6 tdi im Vergleich zum 2.0 tdi.

Zitat:

EA189-Motor. - Andere sind ja nicht betroffen.

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Angesichts des genannten Zeitpunkts des Updates und der reinen Softwarelösung war es wohl ein 2.0.

Nur für Interessierte:

Inzwischen sind die Entscheidungen der LGs Kleve und Offenburg mit den Volltexten bei dejure verlinkt:
LG Kleve, 31.03.2017 - 3 O 252/16
LG Offenburg, 21.03.2017 - 3 O 77/16 (kein Wertersatz)

Oberlandesgericht entscheidet im Diesel-Streit gegen VW

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../index2.html

Zitat:

@transarena schrieb am 4. April 2017 um 12:20:04 Uhr:


Oberlandesgericht entscheidet im Diesel-Streit gegen VW

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../index2.html

Danke, es geht um OLG München, Beschluss vom 23.03.2017 -

3 U 4316/16

Für Interessierte:

Den Volltext gibt es bei

BayernRecht

. Folgende Aussage des Senats dürfte vor allem für diejenigen Käufer relevant sein, bei denen seit Gefahrübergang (also Anlieferung des Fahrzeugs) bereits mehr als 2 Jahre vergangen sind und somit die übliche Gewährleistung des Händlers abgelaufen ist (es sei denn, dass der Händler explizit auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat, z.B. bis Ende 2017):

Zitat:

Im vorliegenden Fall hat der Verkäufer, der sich insoweit das Verhalten des Herstellers zurechnen lassen muss, da er sich dessen Mithilfe zur Nacherfüllung zu nutze macht, innerhalb von mehr als 14 Monaten nicht die Nacherfüllung zu Wege gebracht und muss daher den Rücktritt des Käufers hinnehmen.

Denn demnach hat nicht nur VW arglistig getäuscht, sondern auch der Verkäufer. Und bei arglistiger Täuschung ist etwas mehr Zeit für rechtliche Schritte (Details kann man selbst nachlesen).

Sehr schön sind m.E. auch diese Ausführungen des 3. Senats:

Zitat:

Zum einen hat der Senat keinen Zweifel daran, dass ein „Blue-Motion“-Golf, der mit einer Software ausgestattet ist, die ausschließlich auf dem Rollenprüfstand einen anderen - niedrigeren - Schadstoffausstoß generiert als er im Echtbetrieb zu erwarten wäre, mangelhaft im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB ist. Dies gilt völlig unbeschadet von den zwischen den Parteien streitigen Fragen des tatsächlichen Schadstoffausstoßes des Fahrzeugs im Echtbetrieb einfach deshalb, weil das Kraftfahrtbundesamt wie auch die entsprechenden Behörden im benachbarten Ausland - aufgrund des „…-Skandals“ allgemein bekannt - prüfen muss, ob eine Entziehung der Betriebserlaubnis geboten ist, wenn der Hersteller innerhalb einer angemessenen Frist nicht für Abhilfe sorgt. Um letztere ist, auch dies ist allgemein bekannt und zwischen den Parteien unstreitig, … ersichtlich bemüht und hat deshalb auch angekündigt, kostenlos die entsprechenden Maßnahmen an den mit der „Schummelsoftware“ ausgestatteten Fahrzeugen vorzunehmen. Die Darstellung der Beklagten, … betreibe diesen mit beträchtlichen Kosten verbundenen Aufwand nur aus „Kulanz“, ist als perplexer Parteivortrag insoweit unbeachtlich, da dies, träfe es denn zu, den Vorwurf der Untreue im Sinne von § 266 StGB gegen das Management des …-Konzerns begründen würde.

Damit ist wirklich alles gesagt und es soll keiner mehr behaupten, das sei alles "gar nicht so schlimm".

Einen weiteren Artikel dazu gibt es dort:
http://www.finanznachrichten.de/.../...ozesstaktik-grandios-ge-007.htm

Das ist die erste für mich interessante Entscheidung, dafür ist die sehr interessant. Denn sie...

  • ist obergerichtlich;
  • bewertet die Verjährung komplett neu (1-2J Mängelhaftung des Händlers unbeachtlich) - bis Ende 2018 d.h. 3 Jahre nach Bekanntwerden des schädigenden Ereignisses - unabhängig vom Kaufdatum; und
  • stellt VW und nicht den Händler in den Mittelpunkt.

Da wird sich VW was einfallen lassen müssen, um eine Welle abzuwenden. Mir geht es nicht um Ausgleichszahlungen o.ä., bin mit dem Auto soweit ja zufrieden und habe es auch nicht wegen bestimmter Abgaswerte gekauft. Aber ich will eine vernünftige Lösung und kein Frickelupdate, dass die AGR überlastet. Wenn bei einem fachgerechten Update auch der Hardware EU6 rausspringt im Realbetrieb und der Motor weiterhin sparsam und heiß verbrennen darf, nehme ich das gerne.

Hier mal die Aktuelle Einstellung von VW zu einem Urteil...

Zitat:

"Soweit ein Rückruf des KBA angeordnet worden sei, bestehe keine rechtliche Verpflichtung hierzu, der Anordnung des KBA werde nur aus Grundsätzen der Kundenpflege nachgekommen."

Es besteht also nach Ansicht von VAG keine Verpflichtung für den Fahrzeughalter, seinen Schummeldiesel updaten zu lassen! - Also Briefe abheften und gut ist`s 😁

Hier das Urteil:
https://www.vw-schaden.de/.../...sruhe_vom_22.03.2017_-_4_o_118-16.pdf

Das ist nicht mit Arroganz zu erklären, sondern mit dem juristischen Affentanz, den die jetzt hinlegen wollen, damit ihnen kein Strick daraus gedreht wird. Meiner Meinung nach ist das aber nicht mehr abzuwenden, denn es haben schon etliche Gerichte die Involvierung des KBA als Indiz dafür gesehen, dass es hier um erhebliche Mängel geht. Da hilft dann auch nicht der Hinweis seitens VW, dass das Update in einer halben Stunde erledigt sei und nur 100€ Kostenaufwand bedeute.

Es war wirklich ein Geistesblitz des OLG München, trotz der Erledigt-Erklärung noch diesen ausführlichen Beschluss zu verfassen. Der ist jetzt in der Welt und andere LGs und ggf. OLGs können sich daran orientieren.

Damit mich niemand falsch versteht: Ich habe Mitgefühl mit den Händlern, die wirklich nichts wussten und wollte die auch nicht verklagt sehen. Das Dumme ist aber, dass die Kunden den Kaufvertrag in aller Regel mit einem Händler und nicht mit VW direkt haben (von einigen Ausnahmen abgesehen). Und es kann ja nicht sein, dass diese Kunden in die Röhre schauen. Also ist es richtig, wenn Klagen auch gegen die VW AG geführt werden (wegen arglistiger Täuschung - ansonsten leider nicht mit direktem Bezug zum Kaufvertrag möglich, wenn dieser mit dem Händler besteht) und die VW AG auch verurteilt wird. Soweit ich weiß, zahlt am Ende ohnehin aber die VW AG den Schaden, den die Händler haben. Allerdings frage ich mich, was mit den privaten Verkäufern passiert?

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 4. April 2017 um 16:38:43 Uhr:


Allerdings frage ich mich, was mit den privaten Verkäufern passiert?

Das liegt dran, was die im Kaufvertrag vermerkt haben.
Die haben ja schließlich keine Neuwagen verkauft.

VW und seine Händler lassen es sich viel Geld kosten, verbraucherfreundliche Ober­landes­gerichts­urteile zu verhindern. Das Ober­landes­gericht München macht öffent­lich, was die Anwälte hinter den Kulissen verhandelt haben: Der Käufer eines VW Golf Bluemotion TDI soll gegen Rück­gabe des schon 80000 Kilo­meter alten Wagens den Kauf­preis abzüglich von nur 2000 Euro Nutzungs­entschädigung zurück bekommen. Weitere Einzel­heiten und Hintergrund in der test.de-Meldung: OLG München billigt Rücktritt

Aus einer Dissertation mit dem Titel "Modellierung der Ruß- und NOx-Emissionen des Dieselmotor":

"Zielkonflikt Ruß/NOx

Bei der konventionellen Dieselverbrennung besteht ein Zielkonflikt zwischen
Ruß- und NOx-Emissionen [150]. Dieser besagt, dass die meisten inner-
motorischen rußmindernden Maßnahmen zu einer Erhöhung der NOx-
Emissionen führen und umgekehrt."

Mehr dazu dort:
https://...he-digitale-bibliothek.de/.../1.pdf

Das bedeutet doch, dass eine Umprogrammierung der Motorsteuerung im Rahmen der Umrüstung zwar die NOx-Emissionen reduziert, dafür aber vermehrt Ruß anfällt. Dies wiederum dürfte dazu führen, dass Motor und Abgassystem verstärkt verstopfen und/oder der Partikelfilter früher freigebrannt werden muss (die dazu nötige höhere Temperatur bei der "Regeneration" resultiert in entsprechend stärkerem Lüfterlauf, ggf. auch Nachlauf) und der Filter ggf. auch früher das Zeitliche segnet. Was meint Ihr? Schreibe ich Unsinn oder ist etwas dran? Und ich möchte jetzt wirklich das Technische beleuchten und nicht diskutieren, ob Käufer auch damals mit diesen Details beschäftigt hätten.

Also, wenn VW nun selber sagt, man muss das Update gar nicht machen, das sei nur Produktpflege zur Kundenzufriedenheit, kann ich das doch rückgängig machen lassen, oder ? Das werd ich mal hinterfragen beim Freundlichen

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