Sammelthread zur Maßnahme 23Q2/23R7 - EA189 Problematik
So nun weis ich es ganz genau...ich gehöre zu Kreis der Stinker ? Oder wird evtl. nur die Testfunktion aus der Software genommen ?
http://www.volkswagen.de/.../abfrage_feldmassnahmen.html
VG Jörg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Und ja, ich bin auch betroffen...
Ich gehöre auch zu den Besitzern eines Schummel-Caddy-Diesel ...
Wie aber schon x-mal beschrieben .... mir ist noch kein Schaden entstanden!
Verkaufen will ich im Moment nicht und ob der Verlust dabei wirklich soooooo groß wäre?
Schaden hat vielleicht die Gesellschaft durch die erhöhten Abgase, aber wenn man das in Relation setzt mit den (unnötigen) Abgasen die durch unvernünftige Fahrweise, unnötige Fahrten, die legale Schummelei bei Verbrauch und Abgasen usw. entstehen dann dürfte das kaum noch messbar sein.
Bevor es untergeht, ja, was VW gemacht ist nicht akzeptabel!
Soweit es mich aber betrifft warte ich einfach mal in Ruhe ab was VW bringt, dann können wir weiter reden. Die selbst ernannten Experten, die behaupten, das könne nur gehen mit erhöhtem Verbrauch und/oder erhöhtem Verschleiß und/oder ... ohne dass irgendwer etwas konkretes weiß können mich mal!
Viele Grüße
Uli #308
1898 Antworten
Zitat:
@caddyhans!10 schrieb am 28. Januar 2018 um 12:05:20 Uhr:
Früher hat man auch Menschen als Versuchsobjekte genommen bevor man die Dummys erfunden hat 🙂
Wie jetzt "enthüllt" wurde, haben die Spezialisten vom EUGT das doch tatsächlich zur Wirkung von Stickoxiden gemacht -als "Inhalationsstudie" 🙄
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 29. Januar 2018 um 12:27:04 Uhr:
Vielleicht war die Zigaretten-Industrie auch daran beteiligt - ein völlig neues Geschäftsmodell. 😁
Jep...
http://faktenfinder.tagesschau.de/inland/humanversuche-101.html
Nu mal zurück zum Diesel-Update:
Letzte Woche Mittwoch hat mein 1,6TDI (77kw, 135tkm) von 2012 DAS Update bekommen damit die erforderlichen Abgaswerte auf dem Prüfstand eingehalten werden. Auf dem abendlichen Heimweg von 12km blinkte nach 7km die Kontrolllampe für Vorglühen, nach erfolgreichem Wendemanöver zurück zum 🙂 gesellte sich im Notlaufprogramm die Motorkontrolleuchte dazu und auf den letzten 900m blinkte die Kühlwasserkontrollampe in rot.
Um 17:45 Uhr lächlte die freundliche Mitarbeiterin hinter dem Tresen bei der Frage ob etwas nicht in Ordnung sei. Eine Minute später stand ein Mitarbeiter aus der Werkstatt mit Laptop da, klemmte sich an und stellte nebenbei fest das der Wagen doch am Nachmittag DAS Update bekommen hatte... Diagnose: AGR defekt, EGR Sensor 1&2 (P046C und P0407). Ein anderer Mitarbeiter erscheint hinter dem Tresen, lächelnd: "Ersatzteil ist da, ich frage nur eben nach..."
2 Minuten später: " wir machen das gleich morgen" und schiebt mir einen VW Auto-Schlüssel über den Tresen. Weil ich wohl nicht so freundlich Schaue und auch keine Anzeichen von lächeln zeige gibts eine offensichtlich schon mehrfach aufgesagte Langversion: AGR geht schonmal nach dem Update kaputt, VW übernimmt alle Kosten, Ersatzwagen gibt es sowieso, einige Entschuldigungen.
17:59Uhr bin ich mit einem Passat auf dem Heimweg, ohne Update weil Benziner mit DSG.
Seit Donnerstag habe ich meinen Hugo wieder, 400km gefahren und keine Erscheinungen (Lüfternachlauf/Nageln o.Ä.) festgestellt.
Soviel zu den negativ Erlebnissen anderer beim 🙂.
Eine Frage währe da, festgestellt von den deutlich jüngeren Fahrern: im Stand geht die Drehzal nur noch auf 2500U/min.
Beim TÜV findet doch ab Januar wieder eine Endrohrmessung statt, wer weiß denn was die da noch messen wollen.... ?
Ähnliche Themen
Danke für den Erfahrungsbericht!
Deutung dazu (gebe Meister bei meinem 🙂 wieder): AGR war schon ziemlich verkokt (bei 135Tkm normal). Funktionierte mit alter Software aber, weil die Ventilklappe immer nur den gleichen Weg (Öffnungswinkel) lief und den Weg hatte sie durch regelmäßige Bewegung freigehalten von größerer Verkokung. Durch das Update muss die Ventilklappe weiter öffnen als vorher und kam dadurch in die vorher nicht freigehaltenen Bereiche, d.h. in Bereiche mit größerer Verkokung an den Wänden. Daran blieb die Klappe hängen/kleben, in der Folge dann der Fehler und Austausch. Könnte man wohl auch reinigen, machen die aber nicht und wenn es auf Kulanz geht, ist es ja auch egal.
Zur Drehzahl: Du meinst er dreht im Stand nicht höher oder nicht niedriger als 2500 U/min? Letzteres wäre ein Defekt, ersteres keine Ahnung da nie probiert.
Zum TÜV: Die messen halt die Abgaswerte wie früher. OBD lesen sie dennoch aus und können so inzwischen (oder demnächst, hab ich vergessen) auch feststellen, ob Software manipuliert wurde. Prüfsummen werden abgeglichen, hat der TÜV zumindest so angekündigt.
Zitat:
@subroger schrieb am 29. Januar 2018 um 19:29:26 Uhr:
Nu mal zurück zum Diesel-Update:
Letzte Woche Mittwoch hat mein 1,6TDI (77kw, 135tkm) von 2012 DAS Update bekommen damit die erforderlichen Abgaswerte auf dem Prüfstand eingehalten werden. Auf dem abendlichen Heimweg von 12km blinkte nach 7km die Kontrolllampe für Vorglühen, nach erfolgreichem Wendemanöver zurück zum 🙂 gesellte sich im Notlaufprogramm die Motorkontrolleuchte dazu und auf den letzten 900m blinkte die Kühlwasserkontrollampe in rot.Um 17:45 Uhr lächlte die freundliche Mitarbeiterin hinter dem Tresen bei der Frage ob etwas nicht in Ordnung sei. Eine Minute später stand ein Mitarbeiter aus der Werkstatt mit Laptop da, klemmte sich an und stellte nebenbei fest das der Wagen doch am Nachmittag DAS Update bekommen hatte... Diagnose: AGR defekt, EGR Sensor 1&2 (P046C und P0407).
Seit diesem Wochenende hext unser Golf VI 1.6 TDI, bei gleicher Fehlermeldung, auf gleiche Weise. Den Fehler habe ich selbst mit CARPort ausgelesen, bevor wir zum 😁 fuhren. Bei der telefonischen Ankündigung, dass wir gleich unser Auto bringen werden, wurde sehr freundlich reagiert und uns ein Ersatzfahrzeug versprochen. Als wir ankamen, war von alledem nicht mehr die Rede. Es wurde abgewiegelt, der Fehler sei auf Verschleiß zurückzuführen, bei einem Tachostand von 111 TKm völlig normal, und habe mit dem Update nichts zu tun. Unsere Angaben zum Fehlercode wurden ignoriert. Wie lange die Reparatur dauern und ob es überhaupt etwas zu Reparieren geben werde, könne man uns noch nicht sagen. Erst recht nicht, ob mit Kulanz von VW zu rechnen sei. Meine Frau und ich sind gespannt, wollten EIGENTLICH NICHT vor Gericht ziehen (Schadensersatzklage gegen VW aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB, § 826 BGB) ...
Zitat:
@boxor schrieb am 29. Januar 2018 um 20:36:03 Uhr:
Zur Drehzahl: Du meinst er dreht im Stand nicht höher oder nicht niedriger als 2500 U/min? Letzteres wäre ein Defekt, ersteres keine Ahnung da nie probiert.
Zur Drehzahl:
Leerlauf-Drehzahl wenn er kalt ist ca. 950U/min
Leerlauf-Drehzahl wenn er warm ist und das Auto steht ca 750U/min
Leerlauf-Drehzahl wenn er warm ist und das Auto rollt ca 950U/min
Wenn man vorher, bevor DAS Update ins MSG kam, das rechte Pedal bis zum Bodenblech durchtritt zeigte der Drehzahlmesser locker über 3500U/min, je nachdem wie schnell man zurückzuckte :-)
Heute, mit DAS Update, kann man den Fuß draufhalten: ca 2500U/min mehr nicht.
Wenn der TÜV nun wie "früher" die Diesel bis zu Abregeldrehzahl hochjagd ist bei 2500 Schluß und nicht bei 4400... daher die Frage: was kann der TÜV da noch messen?
Zitat:
@Tiguan_MS schrieb am 29. Jan. 2018 um 21:15:55 Uhr:
Meine Frau und ich sind gespannt, wollten EIGENTLICH NICHT vor Gericht ziehen (Schadensersatzklage gegen VW aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB, § 826 BGB) ...
Das machst Du doch locker - volles juristisches Rohr und endgültig Ruhe! (und sei es mittels Vergleich)
Zitat:
@subroger schrieb am 29. Jan. 2018 um 21:17:05 Uhr:
Wenn der TÜV nun wie "früher" die Diesel bis zu Abregeldrehzahl hochjagd ist bei 2500 Schluß und nicht bei 4400... daher die Frage: was kann der TÜV da noch messen?
Ach so, ja kann er. Die drehen nicht höher.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 29. Januar 2018 um 21:32:58 Uhr:
Das machst Du doch locker - volles juristisches Rohr und endgültig Ruhe! (und sei es mittels Vergleich)
Mag ja sein, aber wenn man tagein, tagaus (fast) nichts Anderes mehr hört, liest und schreibt, wünschte man sich eigentlich, wenigstens privat, seine Ruhe zu finden. Das Thema "VW-Abgasskandal" hängt mir langsam zum Halse heraus! 😕
Mir auch, deswegen habe ich auch noch keine Update drauf bei meinem 2.0TDI und fahre unter Realbedingungen umwelttechnisch sogar nachweislich (nur die 2.0TDI!!!) sauberer durch die Pampa als nach 'DAS Update'.
Muss kein AGR wechseln und mein Filter, HD-Pumpe und Einspritz-Düsen werden hoffentlich länger halten.
second divice make it possible 😁
Ja, VW will die potentiellen Kläger zermürben. Ich habe Geduld und fahre solange mit einem Benziner herum. 😉
Die Klage würde in unserem Fall dazu führen, dass wir im Falle der Schadensersatzklage gegen VW, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs unter Berücksichtigung der Nutzungsentschädigung, max. 10.000 € bekommen. Dann müssten wir aber auch wieder ein neueres Fahrzeug kaufen, dafür ca. 19.500 € einsetzen und die 9.500 € (oder mehr), zusätzlich zu dem noch laufenden Restkredit für den Golf von ca. 3.500 €, finanzieren.
Wo ist da denn unser "Vorteil"? Wir wollen den Golf (gekauft als Jahreswagen in 02/2013) ja nicht bestmöglich loswerden, sondern ihn planmäßig noch 3-4 Jahre fahren. Bis dahin wissen wir auch mehr darüber, welche Marschrichtung uns die Politik in Bezug auf Diesel & Co. vorgibt.
Das ist ne Milchmädchenrechnung, denn a) kann keiner sagen, ob überhaupt und wenn ja wie viel Nutzungsentschädigung berechnet wird, b) würdest du den Restkredit durch die Rückzahlung tilgen und c) war beim letzten Fahrzeug ja auch nicht genügend Geld vorhanden, denn deshalb wurde es ja finanziert.
Also deine Argumente gegen eine Klage sind wackelig.
Benziner kaufen....wohl nicht....
http://www.spiegel.de/.../...rn-die-verharmloste-gefahr-a-1186937.html