Sammelthread zur Maßnahme 23Q2/23R7 - EA189 Problematik
So nun weis ich es ganz genau...ich gehöre zu Kreis der Stinker ? Oder wird evtl. nur die Testfunktion aus der Software genommen ?
http://www.volkswagen.de/.../abfrage_feldmassnahmen.html
VG Jörg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Und ja, ich bin auch betroffen...
Ich gehöre auch zu den Besitzern eines Schummel-Caddy-Diesel ...
Wie aber schon x-mal beschrieben .... mir ist noch kein Schaden entstanden!
Verkaufen will ich im Moment nicht und ob der Verlust dabei wirklich soooooo groß wäre?
Schaden hat vielleicht die Gesellschaft durch die erhöhten Abgase, aber wenn man das in Relation setzt mit den (unnötigen) Abgasen die durch unvernünftige Fahrweise, unnötige Fahrten, die legale Schummelei bei Verbrauch und Abgasen usw. entstehen dann dürfte das kaum noch messbar sein.
Bevor es untergeht, ja, was VW gemacht ist nicht akzeptabel!
Soweit es mich aber betrifft warte ich einfach mal in Ruhe ab was VW bringt, dann können wir weiter reden. Die selbst ernannten Experten, die behaupten, das könne nur gehen mit erhöhtem Verbrauch und/oder erhöhtem Verschleiß und/oder ... ohne dass irgendwer etwas konkretes weiß können mich mal!
Viele Grüße
Uli #308
1898 Antworten
Zitat:
@subroger schrieb am 5. Januar 2018 um 23:08:05 Uhr:
ich versteh dich.Zitat:
@Collossus schrieb am 5. Januar 2018 um 22:37:25 Uhr:
Das bei den Prüforganisationen verwendete "Abgasdiagnosegerät" am OBD Interface ist nicht in der Lage die BetrugsSW zu erkennen, dafür müsste der SW-Stand der Steuergeräte verglichen werden. Das ist schone eine ganze Stufe tiefer in das System als die bisherige Vorgehensweise. Datenbank mit Fahrgestellnummer könnte klappen, nur wie zuvor: den Aufwand nur für die VW Gruppe?
Ja, weil so gewollt...
Zitat:
@Mathias_J schrieb am 5. Januar 2018 um 22:31:15 Uhr:
Falsch. Der AU-Bericht ist i.O. Keine Plakette wg. fehlendem Update.
Auch das kann ich belegen.
Das gilt aber nur für den 2,0.
Der 1,6er hat doch noch Schonfrist....
Zitat:
@transarena schrieb am 5. Januar 2018 um 23:41:29 Uhr:
Zitat:
@Mathias_J schrieb am 5. Januar 2018 um 22:31:15 Uhr:
Falsch. Der AU-Bericht ist i.O. Keine Plakette wg. fehlendem Update.
Auch das kann ich belegen.Das gilt aber nur für den 2,0.
Der 1,6er hat doch noch Schonfrist....
Jup.
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Zitat:
@AAM-Besitzer schrieb am 5. Januar 2018 um 23:44:19 Uhr:
Was wollt ihr immer mit eurer Schonfrist?! - irgendwann is nunmal essig ohne Update!
ja.
Aber noch nicht für den 1,6.
Denn meiner bekommt am 11.1 TÜV und das ohne Update. (Aussage des VW Händlers)
ich weiß auch das anschließend der Betrugsverein VW mit Hilfe vom KBA mich zum Update zwingen wird.
Zitat:
@Collossus schrieb am 5. Januar 2018 um 23:48:11 Uhr:
Irgendwann... aber wann ist das?Es gibt ja nicht nur einen 1.6l und nicht nur einen 2.0l.
18 Monate nachdem das KBA die Zulassung zum Update für das entsprechende Modell abgesegnet hat.
Seh ich ja auch so. Dann ist der 2.0l Caddy aber eigentlich noch nicht dran. Das Update gibt's erst seit Anfang 2017.
Zitat:
@Collossus schrieb am 5. Januar 2018 um 23:55:29 Uhr:
Seh ich ja auch so. Dann ist der 2.0l Caddy aber eigentlich noch nicht dran. Das Update gibt's erst seit Anfang 2017.
Es geht nicht darum, seit wann es das Update gibt, sondern wann die Freigabe durch das KBA erfolgte.
Das kann schon weit vorher sein.
Der 2,0 ist Cluster 6 und das war am 01.06.2016
Zitat:
@Collossus schrieb am 5. Januar 2018 um 23:55:29 Uhr:
Seh ich ja auch so. Dann ist der 2.0l Caddy aber eigentlich noch nicht dran. Das Update gibt's erst seit Anfang 2017.
Wann hast´n TÜV-Termin?
Man kann das ja nicht mehr lesen............
Wer das Datum der Freigabe für sein KFZ durch das KBA wissen will, der schaue bei erwin nach!!!!!!
Wer nicht lesen kann wird es nicht erfahren....
Beide Fahrzeuge waren 2017 dran, der Caddy im November. Da wusste noch keiner was davon, dass es ab Januar nix mehr gibt.
@transarena
Dann hätte VW ein Jahr von der Freigabe durch das KBA bis zur eigenen "Freigabe" benötigt. Ernsthaft?! Ich dachte immer, das Update kommt von VW, wird vom KBA frei gegeben und dann geht's rund. Dem wäre ja nicht so, wenn man dieser Argumentation folgt, denn dann hätte VW ein Jahr lang ein Update zurück gehalten.
Nein, bei meinem 1,6 L Caddy dauerte es ca. 8 Monate zwischen Datum KBA laut dieser Liste...
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/099/1809975.pdf
... und der Auskunft von VW, dass "jetzt" das Update verfügbar sei. Hätte ich nicht gefragt, wäre wohl noch mehr Zeit vergangen.
Folgende Aussage im Artikel gilt m.E. so nicht uneingeschränkt:
https://www.anwalt.de/.../...icht-focus-online-meldung-vom_111791.htmlZitat:
Volkswagen hat zwar auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Dies gilt aber nur für Fahrzeuge, die ab Werk verkauft wurden. Gegenüber Vertrags- oder sonstigen Händlern gilt dieser Verzicht nicht. Hier zeigt sich insbesondere der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.
Ich erhielt die Erklärung vom Händler, dass er auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Dabei geht es um die Gewährleistung, nicht um die Garantie des Herstellers.
Schon verrückt, dass VW einerseits darum bemüht ist, die Sache schnellstmöglich abzuschließen und dann nach der Freigabe so viel Zeit vertrödelt.