Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten
Hallo VW-Gemeinde,
nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.
Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.
Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.
Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.
Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...
Gruß
NoGolf
MT-Team
Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar
Beste Antwort im Thema
Hallo Zusammen,
wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.
Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:
1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.
Gesagt und getan
7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.
Nun zu den Zahlen und Fakten:
habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€
Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:
Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:
Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)
DANKE HENNIG32
Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019
Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.
2985 Antworten
Zitat:
@Tiguan_MS schrieb am 18. Dezember 2018 um 17:24:30 Uhr:
Unter welchem "rechtlichen Gesichtspunkt" übernimmt VW denn die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten?
Garnicht.
Das macht die Rechtschutzversicherung. (Wenn man eine hat)
Zitat:
@maganzi schrieb am 18. Dezember 2018 um 17:09:57 Uhr:
Zitat:
Sehr geehrter Herr *,
Sie hatten uns vor kurzem eine E-Mail geschrieben, mit der Bitte um Überprüfung Ihres Falls bezüglich des Rückrufs 01C5 von Volkswagen. Zunächst bedanken wir uns recht herzlich für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in unsere Kanzlei.
Die gute Nachricht vorab: Unsere Erkenntnisse aus den ersten Verhandlungen mit VW zu diesen speziellen Fällen sind allesamt positiv für unsere Mandanten. Konkret bedeutet das, dass Volkswagen in nahezu allen Fällen bereit sein wird, den kompletten Kaufpreis zurückzuerstatten – ohne dass der Käufer auch nur einen Cent für die Nutzung des Fahrzeugs zahlen muss. Sie wären dann Testfahrer zum Nulltarif. In Einzelfällen ist Volkswagen sogar bereit, darüber hinaus noch eine Entschädigung zu zahlen oder einen Fahrzeugtausch neu für alt vorzunehmen. Und das Beste: Da Volkswagen keine langen Prozesse in diesen Fällen haben möchte, können diese durch anwaltliche Verhandlungen außergerichtlich verglichen werden. Ihr Fall kann somit schon in wenigen Wochen abgeschlossen sein.
das sind hektographierte Antworten der Kanzlei (meine lautete genauso "nur andere Anrede"😉
Die werden da eine Serienemail rausjagen bei den unzähligen Anfragen.
Haben doch direkt auf Ihrer HP das Formular für eine kostenfreie Erstberatung zum Rückruf.
Wenn der Inhalt stimmt wäre ich froh.
Allerdings wird man das wohl nur durchsetzen können mit Anwalt oder mit genügend Sturheit und Verhandlungsgeschick.
Da sehe ich bei mir schwarz.
Zitat:
@DJausWahn schrieb am 18. Dezember 2018 um 17:39:30 Uhr:
Zitat:
das sind hektographierte Antworten der Kanzlei (meine lautete genauso "nur andere Anrede"😉
Genau diese Mail habe ich auch bekommen:
Werde erst mal hören, was mir wann der Konzern bietet. Die Option mit dem Anwalt habe ich noch, denn ich erwarte noch für den Testfahrerjob einen Risikozuschlag.
Immerhin habe ich mein Leben und das Leben Anderer mit Wissen von VW gefährdet. Und diese Gefahr ist noch nicht vorüber!
Ähnliche Themen
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 18. Dezember 2018 um 10:50:59 Uhr:
Zitat:
@ccassiopeia82 schrieb am 18. Dezember 2018 um 08:48:44 Uhr:
Ich auch...
Ich könnte mir vorstellen, dass das zur Strategie von VW gehört. Den Kunden erst einmal mit einem bewusst langen Zeitfenster bis zum Rückruf zermürben und dann darauf hoffen, dass der Kunde nach der langen Warterei auf den Rückruf, sofort dem aufgerufenen Preis vom VW am Telefon zustimmt, weil er die Warterei satt hat. Die ersten Stimmen hier gehen ja schon in diese Richtung.
Auskunft vom KBA: Frist bis 7/19. Diese sind anscheinend nicht gewillt,sie zu verlängern.
Sollte bis dahin keine Einigung annähernd an meinen Forderungen zustande gekommen sein,
liegt es an meinem Anwalt, bei Stilllegung einen Ersatz einzufordern.
Zitat:
@Harry2018 schrieb am 18. Dezember 2018 um 18:38:04 Uhr:
das hat "erwarte" gefehlt...braucht es nur an der richtigen Stelle einsetzen ;-)
Du kannst deinen Beitrag doch selbst noch bearbeiten 😉
Hier gilt das Prinzip "Angebot und Nachfrage"
Wer in den Vorschlag, auch nach Verhandlung , eingewilligt hat ist raus.
Ich schrieb hier schon mal ein altbekanntes Verkaufsprinzip, welches der Konzern anfangs verfolgt:
"JEDEN TAG STEHT EIN DUMMER AUF...DU MUSST IHN NUR FINDEN"
Zitat:
@Warlord-thunder schrieb am 18. Dezember 2018 um 18:37:59 Uhr:
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 18. Dezember 2018 um 10:50:59 Uhr:
Ich könnte mir vorstellen, dass das zur Strategie von VW gehört. Den Kunden erst einmal mit einem bewusst langen Zeitfenster bis zum Rückruf zermürben und dann darauf hoffen, dass der Kunde nach der langen Warterei auf den Rückruf, sofort dem aufgerufenen Preis vom VW am Telefon zustimmt, weil er die Warterei satt hat. Die ersten Stimmen hier gehen ja schon in diese Richtung.Auskunft vom KBA: Frist bis 7/19. Diese sind anscheinend nicht gewillt,sie zu verlängern.
Sollte bis dahin keine Einigung annähernd an meinen Forderungen zustande gekommen sein,
liegt es an meinem Anwalt, bei Stilllegung einen Ersatz einzufordern.
Hatte gestern Vormittag beim KBA angerufen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass die 1. Frist (30.6.) verlängert wurde und die Autos, stand jetzt, in 2019 noch nicht stillgelegt werden würden.
Ändern die nun täglich ihre Meinung? Bisschen wie bei Asterix und Obelix. ;-)
Da ja wohl laut KBA eine Gefährdung vorliegen kann (sonst kein Rückruf) gehören betroffene Fahrzeuge unverzüglich stillgelegt.
Wenn bei meinem Fahrzeug bei der HU nur die Kontrollleuchte des ABS nicht geht ist das ein erheblicher Mangel der innerhalb eines Monats (Nachprüffrist) abgestellt werden muss.
Und ja, es würde in dem Fall auch diejenigen treffen, deren Fahrzeuge vielleicht nur das falsche Lämpchen im Handschuhfach haben.
Sollte ich (ich hoffe es nicht) einen Unfall mit einem VW-Fahrer haben wird auf jeden Fall geprüft, ob dieser von dem Rückruf betroffen ist. Dann könnten sich VW und auch der Halter (der ja seit dem Anschreiben von einer evtl. Gefahr weiß) auf etwas gefasst machen. Da dürfte das Thema "Betriebsgefahr" deutlich zu seinen Ungunsten ausfallen.
Der Grund warum das KBA die Fahrzeuge still legen möchte ist, dass sie nicht dem Fahrzeug entsprechen, für dass VW eine Genehmigung bekommen hat. Wieso glauben hier alle, dass die Autos gefährlich sind, nur weil das KBA sie stilllegen möchte? Die Fahrzeuge des Abgasskandals sollen auch vom KBA stillgelegt werden und von ihnen geht keine Gefahr aus.
Nur mal so als Zusatzinfo zu Euren Erfahrungen mit der Hotline
Meine Vermutung geht dahin, dass es sich bei der "Hotline" um ein externes Unternehmen handeln könnte. In der Industrie ist es schon seit vielen Jahren durchaus üblich, dass der sog. Level 1 Support (TIER-1) nicht mehr von eigenen Mitarbeitern durchgeführt wird. Viele dieser Fremdanbieter für Hotline-Dienstleistungen sitzen z.B. im Grenzbereich in den Niederlanden. Mit den heute möglichen Rufumleitungen kein Problem. Dort sind dann i.d.R. auch keine qualifizierten Fachkäfte beschäftigt. Vielmehr handelt es sich in vielen Fällen um Studentenjobs. Die haben genaue Anweisungen zur Vorgehensweise und geben dann das Wenige, dass ihnen mitgeteilt wurde gebetsmühlenartig an die Anrufer/Kunden weiter.
Ich habe selbst mehrere Jahre die Hotline eines Industrieunternehmens (~5000 Mitarbeiter) geleitet ... bis die Aufgaben an genau so einen externen Anbieter "ausgelagert" wurden.
Das würde im Übrigen auch erklären, weshalb kaum Fragen beantwortet werden (können) ... 😉
Die Kassandras sollten sich mal alle entspannen. VW hat auch gegenüber seinen Mitarbeitern eine Fürsorge Pflicht. Allein schon aus dem Grund gehen auch Versuchsfahrzeuge nicht in unsicheren Zustand auf die Straße.
Das Risiko besteht am ehesten darin, dass z. B. ein ABS Steuergerät mit einer Entwicklungsversion verbaut ist und der Tausch gegen ein aktuelles Seriengerät in der Folge zu Funktionsstörungen führen könnte.
Zitat:
@transarena schrieb am 18. Dezember 2018 um 17:39:02 Uhr:
Zitat:
@Tiguan_MS schrieb am 18. Dezember 2018 um 17:24:30 Uhr:
Unter welchem "rechtlichen Gesichtspunkt" übernimmt VW denn die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten?Garnicht.
Das macht die Rechtschutzversicherung. (Wenn man eine hat)
Verstehe, aber wird Vertragsrechtsschutz in Bezug auf die Finanzierung anwaltlicher Tätigkeit denn nicht nur im Falle eines bereits bestehenden Streits um einen zivilrechtlichen Anspruch gewährt? Hier wurde doch bisher noch gar kein Anspruch formuliert. Wird man da nicht erst einmal auf die anwaltliche Hotline-Beratung der Rechtsschutzversicherer verwiesen?
Rechtsschutz wegen eines deliktischen Anspruchs gegenüber einem Dritten setzt doch ebenfalls einen entsprechenden Sachverhalt voraus. Einen solchen haben wir doch - bisher - auch noch nicht.
😕