Sammelthread: Mängel am Passat B8

VW Passat B8

Wo Licht ist, ist auch Schatten. Ich möchte nicht pingeliger sein als nötig, doch an meinem Passat sind bereits leichte Mängel offenkundig geworden. Es sind nur Kleinigkeiten, die keinen unnötigen Werkstattbesuch erforderlich machen, aber trotzdem nicht unerwähnt sein sollen.

Intension dieses Threads soll sein, die durch die Forenuser festgestellen Mängel aufzuzeigen und anderer Augen bei der Fahrzeugübernahme gezielt auf diese Mängel zu richten.

1. Fensterzierleiste des linken Kofferraumfensters am Übergang zur Leiste des Türanschlusses steht ca. 1,5 mm zu hoch. Die Türkanten liegen auf einer Höhe, also liegt es an der Montage der Zierleiste.

Bild 1: Zierleiste links

Dass es auch besser geht, zeigt der Übergang auf der rechten Fahrzeugseite.

Bild 2: Zierleiste rechts

2. Am Naviradio "Composition Media" lässt sich manchmal weder mit der Lenkradbedienung, noch auf dem Touchscreen in der Einstellung "Media" der Titel weiter schalten. Die Lautstärkeregelung funktioniert hingegen. Dabei ist es gleichgültig, ob die CD, eine SD-Card oder das iPhone gesteuert werden sollen. Über das Menü lassen sich einzelne Titel hingegen gezielt auswählen. Das Problem taucht nicht sofort nach dem Fahrzeugstart, sondern erst nach einer gewissen Fahrzeit auf. Die kürzeste Fahrzeit lag dabei bei 25 Minuten, die längste bei 59 Minuten (Bordcomputer sei dank, der diese Zeiten zuverlässig liefert).

3. Der 150PS-TDI macht beim leichten Beschleunigen im Drehzahlbereich von ca. 1.000 bis 1.800 U/min "tickende" Geräusche, die mir bei einer Laufleistung von ca. 1.500 km vor 2 Tagen aufgefallen sind - jetzt bei 1.650 km sind diese Nebengeräusche reproduzierbar vorhanden. Das Geräusch hört sich so an als würde eine Stellklappe an der Lüftungsanlage "hängen" und die Steuerung ständig versuchen, nachzuregeln. Bei Abschalten der Lüftung ist das Geräusch aber immer noch da. Im Schiebebetrieb oder bei konstanter Fahrgeschwindigkeit ist das Geräusch nicht zu hören.

Bevor jemand fragt - das Handschuhfach enthält nichts außer der Bedienungsanleitung und das Geräusch kommt von vorne (ohne es jetzt genauer orten zu können).

B8-fensterzierleiste-hinten-links
B8-fensterzierleiste-hinten-rechts
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@RickHerman schrieb am 1. April 2015 um 20:49:12 Uhr:


@OttoWe

Ich habe das Problem heute auch unserem Fuhrparkmamagement gemeldet.
Antwort : wir habe ja ein paar tausend Autos im Bestand, was da aber mit den neuen Passat
im imMoment läuft sprengt jeden Rahmen.

Es ist eben nicht das Problem eines einzelnen Kunden !

Der Leihwagen ist NICHT um sonst, der muss bezahlt werden.
Mein Arbeitsausfall richtet in meinem Unternehmen einen finanziellen Schaden an.
Ich hatte heute Kundentermine die ich nicht wahrnehmen konnte.
Ich fahre seit üner 20 Jahren Die stwagen verschiedener Hersteller, sowas wie bei VW habe ich noch nie erlebt.

Gruss

Rick

Ich kann diese Überreaktionen hier in den Foren nicht nachvollziehen. Scharfe Kanten und Fehlermeldungen sind nicht schön; haben eine Ursache und für die gibt es eine Lösung.

Wenn Deine Kundentermine heute so wichtig waren, Rick, warum hast Du sie dann nicht einfach wahrgenommen? Benötige ich in einem Auto Start/Stopp, eine Sporteinstellung der Dämpfer oder ein ausgeschaltetes ESP, um von a nach b zu kommen?

Das sind doch first-world-problems; da lach ich mich tot! Jeder ist mega-wichtig, jeder fährt schon seit 100 Jahren Dienstwagen und jeder hier ist mega-relaxt. Ich frage mich, wenn jemand wg 3 Lämpchen schon so austickt, wie geht derjenige dann mit seinen Kunden, Geschäftspartnern etc. um? Oder ist es ein Spiegelbild, wie mit ihm selbst umgegangen wird?

Nochmals: klar ist es nicht gut, wenn die entsprechenden Funktionen nicht gegeben sind. ABER: dies kann zig Ursachen haben, u.a. Dinge, die mit VW oder dem B8 selbst nichts zu tun haben; wie eine Unterspannung z.B. Dann klinken sich einfach 1-2 Steuergeräte aus und wir müssen gleich den UN-Sicherheitsrat informieren.

Stellt Euch vor, Ihr geht morgen zum Arzt; er sagt, ja das Ding ist schon groß, ich geb Ihnen noch 3 Wochen. Das sind doch alles keine Probleme hier! Zwar Mist; aber sie lassen sich lösen...ohne dass der B8 deshalb ein Fehlgriff ist...

Ich wette wir kriegen hier keine 50 Passat zusammen mit extremen Mängeln. Wir gehen aber mal davon aus, es wäre so. Dann bewegen wir uns hinsichtlich der von Jan-Feb 15 ausgelieferten Fahrzeuge in Dtld. immer noch im Promille-Bereich. Noch Fragen?

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Zitat:

@BJG_DO schrieb am 10. September 2015 um 23:19:09 Uhr:



Zitat:

@elogugu schrieb am 10. September 2015 um 14:59:02 Uhr:


Warum prüfen Leute ab zum 🙂 und sagen machen ! Ist ja Garantie gegeben
Ersetze 'Garantie' durch 'Gewährleistung' - aber du hast im Grunde recht: ab zum 🙂 und dort prüfen lassen.

Wieso? Volkswagen gewährt inzwischen doch 2 Jahre Herstellergarantie, die Zeiten der Gewährleistung sind bei VW vorbei.

Zitat:

@OttoWe schrieb am 11. September 2015 um 07:33:18 Uhr:



Zitat:

@BJG_DO schrieb am 10. September 2015 um 23:19:09 Uhr:



Ersetze 'Garantie' durch 'Gewährleistung' - aber du hast im Grunde recht: ab zum 🙂 und dort prüfen lassen.
Wieso? Volkswagen gewährt inzwischen doch 2 Jahre Herstellergarantie, die Zeiten der Gewährleistung sind bei VW vorbei.

-

Das habe ich hier im Forum zwar schon tausendmal erklärt, aber hier gerne noch einmal... 😉

Die Gewährleistung - auch Sachmängelhaftung genannt - ist gesetzlich geregelter Anspruch, dem jeder Verkäufer (hier also der Händler) unterliegt. Der Unterschied zur Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers nach ihm genehmen Bedingungen) ist die Beweislast-Umkehr innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf. Ein Gewährleistungs-Anspruch ist also wesentlich einfacher durchzusetzen als ein Garantie-Anspruch, da in diesem Fall der Händler nachweisen müsste, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs nicht bestanden hat. Dies dürfte dem Händler nahezu unmöglich sein.

- wie immer keine Rechtsberatung -

Zitat:

@BJG_DO schrieb am 11. September 2015 um 08:11:06 Uhr:


Ein Gewährleistungs-Anspruch ist also wesentlich einfacher durchzusetzen als ein Garantie-Anspruch, da in diesem Fall der Händler nachweisen müsste, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs nicht bestanden hat. Dies dürfte dem Händler nahezu unmöglich sein.

Da hast Du wohl etwas falsch verstanden!

Bei einer Garantie muss der Kunde gar nichts beweisen. Denn bei der Garantie garantiert der hersteller, dass eine Sache fehlerfrei funktioniert, völlig egal, ob der Fehler von Anfang an besteht oder erst im Laufe der Garantiezeit zu Tage tritt.

Bei der Gewährleistung ist es dagegen so, dass nur im ersten Jahr der Mangel unstrittig ist, im zweiten Jahr der Kunde ggf. nachweisen muss, dass der Mangel schon bei Übergabe des Fahrzeugs bestanden hat. In der Regel wird diesen Nachweis kein Händler verlangen.

Weiterer Unterschied: Die Gewährleistung ist ein Anspruch zwischen den beiden Vertragspartnern Käufer und Verkäufer! Verkäufer ist aber der Händler, nicht der Hersteller. Geht der Händler pleite, kann man sich die Gewährleistung sonstwo hinstecken.

Die Garantie ist aber eine Erklärung des Herstellers. Es entsteht also ein Anspruch des Kunden gegenüber dem Hersteller, mit dem er ja eigentlich gar keinen Vertrag abgeschlossen hat.

Eine Garantie ist also deutlich einfacher durchzusetzen und kann direkt gegenüber dem Hersteller geltend gemacht werden. Gewährleistung ist ein deutlich schwächeres Schwert, welches nur gegenüber dem Händler (=Vertragspartner) wirksam ist.

Zitat:

@OttoWe schrieb am 11. September 2015 um 09:37:46 Uhr:



Zitat:

@BJG_DO schrieb am 11. September 2015 um 08:11:06 Uhr:


Ein Gewährleistungs-Anspruch ist also wesentlich einfacher durchzusetzen als ein Garantie-Anspruch, da in diesem Fall der Händler nachweisen müsste, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs nicht bestanden hat. Dies dürfte dem Händler nahezu unmöglich sein.
Da hast Du wohl etwas falsch verstanden!

Bei einer Garantie muss der Kunde gar nichts beweisen. Denn bei der Garantie garantiert der hersteller, dass eine Sache fehlerfrei funktioniert, völlig egal, ob der Fehler von Anfang an besteht oder erst im Laufe der Garantiezeit zu Tage tritt.

Bei der Gewährleistung ist es dagegen so, dass nur im ersten Jahr der Mangel unstrittig ist, im zweiten Jahr der Kunde ggf. nachweisen muss, dass der Mangel schon bei Übergabe des Fahrzeugs bestanden hat. In der Regel wird diesen Nachweis kein Händler verlangen.

Weiterer Unterschied: Die Gewährleistung ist ein Anspruch zwischen den beiden Vertragspartnern Käufer und Verkäufer! Verkäufer ist aber der Händler, nicht der Hersteller. Geht der Händler pleite, kann man sich die Gewährleistung sonstwo hinstecken.

Die Garantie ist aber eine Erklärung des Herstellers. Es entsteht also ein Anspruch des Kunden gegenüber dem Hersteller, mit dem er ja eigentlich gar keinen Vertrag abgeschlossen hat.

Eine Garantie ist also deutlich einfacher durchzusetzen und kann direkt gegenüber dem Hersteller geltend gemacht werden. Gewährleistung ist ein deutlich schwächeres Schwert, welches nur gegenüber dem Händler (=Vertragspartner) wirksam ist.

das stimmt!

beispiel von mir ich gehe zu meine 🙂 und sage ihn rechte SRA funktioniert nicht das SRA Element kommt nicht raus ist wohl verkantet linke geht wunderbar er geht mit mir raus checkt durch und tata geht nicht spritzen tut es aber innen raus fahren dagegen nicht.

ich zu meinen 🙂 bitte machen er holt Auftragszettel raus klatscht ein Garantie stempel drauf fertig!

Tag später komme ich wieder Herr.... die Obere Abdeckung hat sich etwas gelöst und dadurch verkantet wir haben Stoßstange abgenommen und nach Hersteller Vorgabe befestigt und von uns aus noch bombenfest gemacht jetzt passiert da gar nichts mehr und auf der anderen Seite hat sich das auch bemerkbar gemacht, haben wir gleich mit gemacht.

somit war alles erledigt in der zeit Trank ich noch ein Pott Kaffee 😉

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Zitat:

@OttoWe schrieb am 11. September 2015 um 09:37:46 Uhr:



Zitat:

@BJG_DO schrieb am 11. September 2015 um 08:11:06 Uhr:


Ein Gewährleistungs-Anspruch ist also wesentlich einfacher durchzusetzen als ein Garantie-Anspruch, da in diesem Fall der Händler nachweisen müsste, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs nicht bestanden hat. Dies dürfte dem Händler nahezu unmöglich sein.
Da hast Du wohl etwas falsch verstanden!

Bei einer Garantie muss der Kunde gar nichts beweisen. Denn bei der Garantie garantiert der hersteller, dass eine Sache fehlerfrei funktioniert, völlig egal, ob der Fehler von Anfang an besteht oder erst im Laufe der Garantiezeit zu Tage tritt.

Bei der Gewährleistung ist es dagegen so, dass nur im ersten Jahr der Mangel unstrittig ist, im zweiten Jahr der Kunde ggf. nachweisen muss, dass der Mangel schon bei Übergabe des Fahrzeugs bestanden hat. In der Regel wird diesen Nachweis kein Händler verlangen.

Weiterer Unterschied: Die Gewährleistung ist ein Anspruch zwischen den beiden Vertragspartnern Käufer und Verkäufer! Verkäufer ist aber der Händler, nicht der Hersteller. Geht der Händler pleite, kann man sich die Gewährleistung sonstwo hinstecken.

Die Garantie ist aber eine Erklärung des Herstellers. Es entsteht also ein Anspruch des Kunden gegenüber dem Hersteller, mit dem er ja eigentlich gar keinen Vertrag abgeschlossen hat.

Eine Garantie ist also deutlich einfacher durchzusetzen und kann direkt gegenüber dem Hersteller geltend gemacht werden. Gewährleistung ist ein deutlich schwächeres Schwert, welches nur gegenüber dem Händler (=Vertragspartner) wirksam ist.

-

Sorry, dass ich es so direkt ausdrücke, aber von dieser Rechtsmaterie hast du - mit Verlaub - keine Ahnung (das ist ja auch nicht schlimm, es geht vielen Käufern so).

Die Zeitschrift "Auto, Motor und Sport" hat es in diesem Artikel mal halbwegs verständlich erklärt:

http://www.auto-motor-und-sport.de/.../...alls-garantiert-1960825.html

Ich hatte schon bereits das Vergnügen, mich mit der Audi AG darüber zu streiten, ob ein bei meinem damaligen Fahrzeug festgestellter Mangel unter die Garantie fällt oder nicht. Insofern ist mir nicht nur die Rechtslage bekannt, ich durfte darin auch schon Praxiserfahrungen sammeln.

Entschuldige, aber wer hier keine Ahnung hat scheinst Du zu sein. Denn im Gegensatz zur Garantie wechselt die Beweislast nach den ersten 6 Monaten vom Händler zum Kunden! Das steht auch ausdrücklich in dem von Die zitierten Partikel,den Du offenbar nicht gelesen oder nicht verstanden hast:

Zitat:

So muss ein Händler belegen, dass der Fehler nicht schon bei der Fahrzeugübergabe vorlag. Kann er das nicht, trägt er den Schaden. Nach sechs Monaten wechselt allerdings die Beweislast.

Geht das Getriebe kaputt,ist die Haftung bei der Garantie eindeutig. Der Hersteller zahlt. Bei der Gewährleistung kann der Händler von Die den Nachweis verlangen, dass das Getriebe schon beim Kauf defekt war. Das ist kaum machbar und teuer.

Die im Artikel genannten Ausnahmen wie Verschleißartikel sind auch von der Gewährleistung ausgenommen. Oder hat Die schon mal ein Händler nach 23 Monaten die Bremsbeläge kostenlos auf Gewährleistung ersetzt???

Also einfach nochmal den Artikel lesen und fragen, wenn Du etwas nicht verstehst.

Moinsen!

War heute bei meinem Freundlichen wegen des DSG, habe dort etwas bammel gehabt weil Schaltvorgänge hör und teilweise auch fühlbar waren/sind. Das ist aber Stand der Technik wie man heute so schön sagt. Also alles in Ordnung, ich werde das aber weiter im Blick haben.

Dafür ist auf der Rückfahrt das Surround View ausgefallen. Ich höhre nicht mehr wie die Rückfahrkamere ausklappt und mir bleibt nur noch der akustische Abstandswarner + einfache optische Darstellung. Ich warte mal über nacht ab was die Steuergeräte nach einem "reset" machen. Ich bin gespannt.

Grüße
Christian

@OttoWe und @BJG_DO, bevor weiterführend eine nicht endend wollende langwierige Diskussion zwischen Euch entsteht, schaut hier mal nach und gut ist:

https://www.stuttgart.ihk24.de/.../676924

Einzelfallabhängig greift letztendlich ggfs. die Gewährleistung besser, ein anderes mal die gewährte Herstellergarantie und oftmals auch beides Gleichzeitig.

Ansonsten lasst uns hier wieder zum faktischen, den Einzelfall- Mängeln beim Passat kommen.

Hallo zusammen,

ich musste am Donnerstag meinen knapp 3 Monate alten B8 nach 17.000km mit platter Bremse (Schleifgeräusche) in den Service bringen. Ich fahre viel Autobahn mit hohen Geschwindigkeiten und nutze das ACC fast immer.

Am Tag darauf schon der Anruf der Leasinggesellschaft, Tenor: Haben Sie eine Notbremsung bis zum Stillstand machen müssen, etc............ (Habe ich nicht!)

Hatte hier irgendwer auch schon nach so wenig Laufleistung Probleme mit den Bremsbelägen?

Ich muss das nicht selbst zahlen, habe aber auch kein Interesse beim Fuhrparkmanagment auf die schwarze Liste der "Intensivnutzer" zu kommen.

Ich weiss nicht ob für den 190 PS TDI die gleiche Bremskonfiguration wie im 150 PS TDI verbaut ist, aber Bremsen nach 17t km fertig ist doch wohl ein Witz, oder sehe ich das falsch?

Danke für Feedback

JD

Zitat:

@svenjoly schrieb am 11. September 2015 um 19:04:28 Uhr:


@OttoWe und @BJG_DO, bevor weiterführend eine nicht endend wollende langwierige Diskussion zwischen Euch entsteht, schaut hier mal nach und gut ist:

https://www.stuttgart.ihk24.de/.../676924

Einzelfallabhängig greift letztendlich ggfs. die Gewährleistung besser, ein anderes mal die gewährte Herstellergarantie und oftmals auch beides Gleichzeitig.

Ansonsten lasst uns hier wieder zum faktischen, den Einzelfall- Mängeln beim Passat kommen.

-

Keine Angst, ich habe die Beratungsresistenz von OttoWe aufgrund seiner fehlenden Lebenserfahrung (siehe seine Aussage: "die Zeiten der Gewährleistung sind bei VW vorbei" *lol*) erkannt und bin damit hier aus dieser Diskussion raus. Es ging im übrigen um einen konkreten Mangel (Undichtigkeit im Bereich der Heckklappe), dessen Durchsetzung hier geklärt wurde. Insofern sind wir on toppic - also Alles gut.

Zitat:

@BJG_DO schrieb am 11. September 2015 um 21:49:25 Uhr:


(siehe seine Aussage: "die Zeiten der Gewährleistung sind bei VW vorbei" *lol*)

Ich weiß nicht wie alt Du bist, vielleicht kannst Du Dich nicht daran erinnern. Aber es war so, dass Volkswagen jahrelang keine Herstellergarantie geleistet hat sondern sich darauf berufen hat, dass der Kunde ja sowieso die 2-jährige gesetzliche Gewährleistung habe.

Dies wurde lange und zu Recht kritisiert, weil gerade Importmarken schon viel früher eine Herstellergarantie ihren Kunden leisteten während Volkswagen-Kunden sich mit der Gewährleistung und damit ggf. nach 6 Monaten mit der Beweislast konfrontiert sahen.

Inzwischen gibt VW eben auch 2 Jahre Herstellergarantie, das war mit meinem Satz oben gemeint.

Davon bleibt die gesetzliche Gewährleistung freilich völlig unberührt, denn die kann der Hersteller ja gar nicht außer Kraft setzen. Deswegen heißt es ja auch gesetzliche Gewährleistung.

Vielleicht ist es jetzt für Dich verständlicher.

Hier ist mal ein Artikel der Autobild vom 30.12.2004 zu diesem Thema: http://www.autobild.de/.../volkswagen-wieder-mit-garantie-48428.html

Zitat:

Der Volkswagen-Konzern gewährt ab 1. Januar 2005 für alle Neuwagen der Marken VW (Pkw und Nutzfahrzeuge), Audi, Seat und Skoda eine Zwei-Jahres-Garantie ohne Kilometerbegrenzung. Damit wird künftig davon ausgegangen, daß jeder auftretende Sachmangel in den ersten zwei Jahren schon bei der Auslieferung des Fahrzeugs bestanden hat.

Bislang hatte Volkswagen argumentiert, daß kein Handlungsbedarf bestehe und man die Garantie nicht wieder einführen wolle. Mit der aktuellen Entscheidung reagiere man "auf den Wunsch der Kunden". Neben Ford und nun auch VW bieten von den deutschen Herstellern Opel und Smart eine "echte" Garantie an. Alle anderen deutschen Autobauerwie Mercedes-Benz, BMW und Porsche beschränken sich bislang auf die gesetzliche Gewährleistung (Sachmangelhaftung) – in diesem Fall trägt der Käufer schon nach sechs Monaten die Beweislast und muß nachweisen, daß der Mangel beim Kauf bereits bestand.

Zitat:

@DerDude3Punkt0 schrieb am 11. September 2015 um 21:45:54 Uhr:


Am Tag darauf schon der Anruf der Leasinggesellschaft, Tenor: Haben Sie eine Notbremsung bis zum Stillstand machen müssen, etc............ (Habe ich nicht!)

JD

Haben die das ernst gemeint??? Da müssten ja nach jedem Autotest bei allen Autos die Bremsen gewechselt werden. So eine Frage kann doch nur einem BWLer einfallen...😁 Mann, Mann, Mann...

Gruß
electroman

Otto hat Recht. Wer Vertrieb macht, bietet Gewährleistung, der Einkauf fordert Garantie. Der entscheidende Punkt ist die Beweislastumkehr. Die Garantie ist höherwetig und ein Zusatz. Ich bin ein wenig erschrocken. Der Passat ist doch ein klassisches Firmenfahrzeug für den Vertrieb. Wer den Unterschieds nicht kennt hat eventuell einen falschen Job.

Alle die Garantie so toll finden....versucht mal damit eine Rückabwicklung des Kaufvertrags durchzusetzen, dann wisst ihr was "höherwertig"ist.😉

Zitat:

@j.slr schrieb am 14. September 2015 um 11:25:45 Uhr:


Alle die Garantie so toll finden....versucht mal damit eine Rückabwicklung des Kaufvertrags durchzusetzen, dann wisst ihr was "höherwertig"ist.😉

Es sagt doch keiner, dass die gesetzlichen Regelungen nutzlos sind. Eine Garantie ist für die Beseitigung von Mängeln, defekten da.

Wenn Dir nach 7 Monaten das Getriebe verreckt, dann hast Du nach Gewährleistungsrecht nur einen Anspruch gegenüber deinem Händler. Volkswagen hat damit nichts zu tun. und wenn Du Pech hast, verlangt der Händler einen Nachweis, dass das Getriebe schon beim Verkauf defekt war. Und diesen nachweis musst Du erbringen!

Bei der Garantie hat man diese Sorgen nicht.

Und wegen einem defekten Getriebe hast Du keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Das neue Getriebe kannst Du selber bezahlen und wenn sonst nichts defekt ist bzw. der Händler seiner Nachbesserungspflicht nachkommt, dann stehst Du mit der Gewährleistung schlecht da.

Zudem: Die Garantie ersetzt ja nicht die Gewährleistung! Es ist ein Zusatz, der dem Kunden mehr Sicherheit gibt und außerdem eine Wahlfreiheit! Die Garantieerklärung erfolgt durch den Hersteller! Die Rechte aus der Gewährleistung kann man nur gegenüber dem Händler geltend machen, bei dem man das Fahrzeug erworben hat! Erst die Garantie ermöglicht es, sich einen beliebigen anderen Vertragshändler für Garantiereparaturen heranzuziehen!

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