Sammelthread: EA189 Dieselmotoren - Verweigerung des Softwareupdate
Hi,
ich habe einige Info's bezüglich der Verweigerung des Updates im anderen Thread schon kundgetan, jedoch werden dort Erfahrungen nach dem Update gesammelt.
Dieser Thread ist für Informationen bezüglich der Verweigerung des Updates.
Hab den Text aus dem anderen Thread kopiert und hier erneut eingefügt.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Ich habe mich entschieden, meinen Widerspruch in stark gekürzter Version hier als Muster zur Verfügung zu stellen. Wer mag, kann sich daran orientieren. Der Sofortvollzug wurde hier nicht angeordnet. Der Widerspruch hat deshalb aufschiebende Wirkung. Das ist in vielen Fällen aber anders.
Xxxx Mustermann
xxxxxstraße
xxxxx Musterstadt
Musterstadt
-xxx-
xxxx Markt xxx
12345 Musterstadt
Betriebsuntersagung Az.: xxx/xxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich gegen den Bescheid vom xxxx2018, zugegangen am xxx2018, zum oben genannten Aktenzeichen Widerspruch.
Begründung:
1. Der vom KBA angeordnete Rückruf ist zwar bestandskräftig aber grundsätzlich rechtswidrig. Das KBA hätte die erteilten Typgenehmigungen zurücknehmen und ein neues Fahrzeugzulassungsverfahren anordnen müssen. Ohne diesen Rücknahmeverwaltungsakt ist die Typgenehmigung für das Fahrzeug noch immer formell wirksam. Das Landgericht Heilbronn hat im Urteil vom 15.8.2017, Az. 9 0 111/16, in diesem Zusammenhang zutreffend ausgeführt: "Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall“. In den Stellungnahmen zu diversen, auch in der Öffentlichkeit bekannten zivilrechtlichen Klageverfahren stellt die eingebaute Software nach Ansicht des VW-Konzerns keine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Wenn die betroffenen Fahrzeuge nicht gegen öffentliches Zulassungsrecht verstoßen, muss auch niemand dem Rückruf folgen.
2. Das Aufspielen des Updates hat unstreitig erhebliche negative Folgen. Dies sind insbesondere Schäden am AGR-Ventil, erhöhter Kraftstoffverbrauch sowie Leistungseinbrüche im oberen und unteren Drehzahlbereich. Es ist klar, dass die in diesem Ausmaß ursprünglich gar nicht vorgesehene Nutzung der Abgasrückführung zu einem größeren Verschleiß führt; erhebliche Folgeschäden bis hin zu kapitalen Motorschäden sind unausweichlich. Dies stellt einen gravierenden Eingriff in die Rechte des Fahrzeug-Eigentümers dar und verstößt gegen Art. 14 GG.
3. Fahrzeuge ohne Update sollen nicht gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorschriftsgemäß sein. Diese Rechtsauffassung ist nicht haltbar. Dies ergibt sich schon daraus, dass die betroffenen Fahrzeughalter mindestens 18 Monate Zeit zur Nachrüstung der Fahrzeuge durch ein Software-Update hatten. In diesen Zeitraum wird deshalb die HU-Plakette von sämtlichen Prüforganisationen auch ohne Update problemlos erteilt. Nach der im Bescheid vertreten Auffassung wären jedoch sämtliche in diesem Zeitraum an Fahrzeuge ohne Update vergebenen HU-Plaketten rechtswidrig erteilt worden.
4. Die gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorgesehene Beschränkung oder Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs steht im Ermessen der Zulassungsbehörde. Eine rechtsfehlerfreie Ermessensausübung im Bescheid ist jedoch nicht erfolgt. Die knappe Begründung des Bescheids zur Betriebsuntersagung ist nur formelhaft. Es handelt sich übrigens unstreitig nicht um einen sicherheitsrelevanten Rückruf, denn die grundsätzliche Funktionsfähigkeit sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sind nicht betroffen. Eine unmittelbare Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer geht von dem Fahrzeug nicht aus. Die Betriebsuntersagung diese einzelnen Fahrzeugs ist weder erforderlich noch im Einzelfall angemessen.
Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Name , XX.XX.2018
825 Antworten
Zitat:
@MSank schrieb am 20. Dezember 2017 um 17:42:39 Uhr:
Der Mangel wird durch das Update -so die gängige Meinung der Experten- nicht behoben. An manchen Fahrzeugen ist er völlig wirkungslos und kann Schäden hervorrufen! Daher kann die Zulassungsstelle auch keine Stilllegung anordnen!
nun Stilllegungen wurden doch bereits durchgeführt an einigen Amaroks... daher wird wohl die Anordnung früher oder später kommen nach Fristablauf
Du kannst dich dagegen juristisch wehren und mit großem Erfolg rechnen.
Man muss nicht jeden Unsinn der Behörde hinnehmen, zumal die Mitarbeiter der Behörde erstmal keine Gedanken machen.
Wo kein Kläger.... viel Erfolg!
wo sind wir hier nur hingekommen um kostengünstig was zu umgehen was merklich teurer wäre (hardwareumrüstung) und sowas wird auch noch seitens der Politik gebilligt.. lächerlich
Das Schlimme kommt ja dann noch, dass es vermutlich trotz Update Fahrverbote geben wird! Also du wirst zu etwas sinnloses gezwungen, was nachweislich den Motor schadet, der Umwelt nicht hilft, das Fahrzeug durch verböte unbrauchbar macht und jede Menge Rechtstreitigkeiten auslöst! Der Verursacher kommt dann als großer Gönner noch davon und wird reichlich durch die „verursachten Update kosten“ steuerlich begünstigt. Kann man alles schön absetzen. Ich habe kein Mitleid mit Herrn Schmidt in den USA!
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Hallo zusammen. Habe das heute bekommen. Ich mache mir schön Gedanken was soll ich machen...Etwas zeit habe ich noch..
Geh zu nem Chiptuner und lass dir das Motorsteuergerät sichern.
Danach kannst du entscheiden was du nach dem Update machen willst und hast alle Möglichkeiten offen.
Danke für den Antwort. Wissen Sie vieleacht wie viel das kostet? Danke
Zitat:
@rommulaner schrieb am 28. Dezember 2017 um 13:47:27 Uhr:
Geh zu nem Chiptuner und lass dir das Motorsteuergerät sichern.
Danach kannst du entscheiden was du nach dem Update machen willst und hast alle Möglichkeiten offen.
Zitat:
@VIOREL1977 schrieb am 28. Dezember 2017 um 13:38:19 Uhr:
Hallo zusammen. Habe das heute bekommen. Ich mache mir schön Gedanken was soll ich machen...Etwas zeit habe ich noch..
Habe einen VW Touran TDI 2,0 140PS 6-Gang und heute das gleiche Schreiben erhalten wie VIOREL1977 es gepostet hat. Ich will immer noch so spät wie möglich, am liebsten nie, das Update durchführen. Nach diesem KBA-Schreiben ist meine letzte Hoffnung aber verflogen.
Weiss jemand genauer wie es jetzt weiter geht? Im KBA-Schreiben steht das die Halter- und Fahrzeugdaten 'bis zum 3.4.2018' an die Zulassungsbehörde gegeben werden. Also keine klare Frist. Theoretisch können die das also schon heute weiterleiten. Mich würde auch mal interessieren ob es eine Wiederspruchsmöglichkeit gibt für die man nicht gleich klagen muss. Da jetzt offenbar die häufiger vertretenen Modelle den Brief bekommen haben, hoffe ich auf mehr Infos.
Zitat:
@touri1958 schrieb am 28. Dez. 2017 um 15:40:54 Uhr:
'bis zum 3.4.2018' an die Zulassungsbehörde
Das steht da nicht. Da steht, daß es zum 03.04. gemacht wird, das Wort “bis“ taucht nicht auf. Und anscheinend verfährt dann auch jede Zulassungsstelle anders, von ignorieren bis stillegen.
Sorry, ich hatte mich vertan. Es heisst im Schreiben genau:
Aus diesem Grund informieren wir sie hiermit darüber, dass zum 3.4.2018 die Übermittlung Ihrer Halter- und Fahrzeugdaten des auf Sie zugelassenen und von der Rückrufaktion betroffenen Fahrzeugs durch das KBA an die für Sie zuständige örtliche Zulassungsbehörde erfolgt.
Also kann man auf jeden Fall erst mal bis Anfang April warten. Kommt Zeit, kommt Rat. :-)
Hallo Gemeinde,
erstmal ein Frohes Neues Jahr euch allen....
Nun zum Anliegen. Ab Januar 2018 kommt das altbewährte 😉 Endrohrabgassuntersuchungs-verfahren wieder. LINK
Hat jemand sich mit einem TÜV-Mitarbeiter unterhalten wie sich das evtl. Auswirkt ohne ein Update? Ich hatte nur was gelesen, dass die Stickoxid-Werte welche relevant sind (Manipulation), mit den Messverfahren momentan nicht erfasst werden können. Bedeutet das ob ein Update vorhanden ist oder nicht, intressiert das Messverfahren erstmal nicht.
Gibt es da jemanden der was näheres aus zuvelässiger Quelle (TÜV) weiss?
Zitat:
@Armbrust schrieb am 31. Dezember 2017 um 16:12:29 Uhr:
Kann man irgendwie den Füllstand von AdBlue Tank abfragen beim 2011er Modell
Schau mal hier im Thread
geht auch mit OBDeleven
Zitat:
@Mondeo1983 schrieb am 1. Januar 2018 um 10:44:57 Uhr:
Hallo Gemeinde,erstmal ein Frohes Neues Jahr euch allen....
Nun zum Anliegen. Ab Januar 2018 kommt das altbewährte 😉 Endrohrabgassuntersuchungs-verfahren wieder. LINK
Hat jemand sich mit einem TÜV-Mitarbeiter unterhalten wie sich das evtl. Auswirkt ohne ein Update? Ich hatte nur was gelesen, dass die Stickoxid-Werte welche relevant sind (Manipulation), mit den Messverfahren momentan nicht erfasst werden können. Bedeutet das ob ein Update vorhanden ist oder nicht, intressiert das Messverfahren erstmal nicht.
Gibt es da jemanden der was näheres aus zuvelässiger Quelle (TÜV) weiss?
Ich war gestern mit meinem Passat B7 Bj.2014 bei Tüv. Die messen dort nur die ordnungsgemässe Funktion des Partikelfilters, sonst nix, keine Stickoxide oder sonst was. Aber er merkte schon dass ich noch kein Softwareupdate hatte und wollte mich unbedingt dazu drängen es zu machen, sonst Stilllegung und ähnliches Gefasel. Die haben eine App auf einem Smartphone die Online anhand der Fin überprüft ob Du noch Tüv bekommst. Wahrscheinlich geht's da um diese 18-Monats Frist nach erstem Anschreiben. Das es Folgeschäden gibt, bezweifelte er. Naja ....war auch ein Berbauingenieur. Frag mich nach welchen Vorraussetzungen dort Mitarbeiter eingestellt werden. Kohleantrieb?