Sammelthread: EA189 Dieselmotoren - Verweigerung des Softwareupdate

VW Sharan 2 (7N)

Hi,

ich habe einige Info's bezüglich der Verweigerung des Updates im anderen Thread schon kundgetan, jedoch werden dort Erfahrungen nach dem Update gesammelt.

Dieser Thread ist für Informationen bezüglich der Verweigerung des Updates.

Hab den Text aus dem anderen Thread kopiert und hier erneut eingefügt.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Ich habe mich entschieden, meinen Widerspruch in stark gekürzter Version hier als Muster zur Verfügung zu stellen. Wer mag, kann sich daran orientieren. Der Sofortvollzug wurde hier nicht angeordnet. Der Widerspruch hat deshalb aufschiebende Wirkung. Das ist in vielen Fällen aber anders.

Xxxx Mustermann
xxxxxstraße
xxxxx Musterstadt

Musterstadt
-xxx-
xxxx Markt xxx
12345 Musterstadt

Betriebsuntersagung Az.: xxx/xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich gegen den Bescheid vom xxxx2018, zugegangen am xxx2018, zum oben genannten Aktenzeichen Widerspruch.

Begründung:

1. Der vom KBA angeordnete Rückruf ist zwar bestandskräftig aber grundsätzlich rechtswidrig. Das KBA hätte die erteilten Typgenehmigungen zurücknehmen und ein neues Fahrzeugzulassungsverfahren anordnen müssen. Ohne diesen Rücknahmeverwaltungsakt ist die Typgenehmigung für das Fahrzeug noch immer formell wirksam. Das Landgericht Heilbronn hat im Urteil vom 15.8.2017, Az. 9 0 111/16, in diesem Zusammenhang zutreffend ausgeführt: "Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall“. In den Stellungnahmen zu diversen, auch in der Öffentlichkeit bekannten zivilrechtlichen Klageverfahren stellt die eingebaute Software nach Ansicht des VW-Konzerns keine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Wenn die betroffenen Fahrzeuge nicht gegen öffentliches Zulassungsrecht verstoßen, muss auch niemand dem Rückruf folgen.

2. Das Aufspielen des Updates hat unstreitig erhebliche negative Folgen. Dies sind insbesondere Schäden am AGR-Ventil, erhöhter Kraftstoffverbrauch sowie Leistungseinbrüche im oberen und unteren Drehzahlbereich. Es ist klar, dass die in diesem Ausmaß ursprünglich gar nicht vorgesehene Nutzung der Abgasrückführung zu einem größeren Verschleiß führt; erhebliche Folgeschäden bis hin zu kapitalen Motorschäden sind unausweichlich. Dies stellt einen gravierenden Eingriff in die Rechte des Fahrzeug-Eigentümers dar und verstößt gegen Art. 14 GG.

3. Fahrzeuge ohne Update sollen nicht gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorschriftsgemäß sein. Diese Rechtsauffassung ist nicht haltbar. Dies ergibt sich schon daraus, dass die betroffenen Fahrzeughalter mindestens 18 Monate Zeit zur Nachrüstung der Fahrzeuge durch ein Software-Update hatten. In diesen Zeitraum wird deshalb die HU-Plakette von sämtlichen Prüforganisationen auch ohne Update problemlos erteilt. Nach der im Bescheid vertreten Auffassung wären jedoch sämtliche in diesem Zeitraum an Fahrzeuge ohne Update vergebenen HU-Plaketten rechtswidrig erteilt worden.

4. Die gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorgesehene Beschränkung oder Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs steht im Ermessen der Zulassungsbehörde. Eine rechtsfehlerfreie Ermessensausübung im Bescheid ist jedoch nicht erfolgt. Die knappe Begründung des Bescheids zur Betriebsuntersagung ist nur formelhaft. Es handelt sich übrigens unstreitig nicht um einen sicherheitsrelevanten Rückruf, denn die grundsätzliche Funktionsfähigkeit sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sind nicht betroffen. Eine unmittelbare Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer geht von dem Fahrzeug nicht aus. Die Betriebsuntersagung diese einzelnen Fahrzeugs ist weder erforderlich noch im Einzelfall angemessen.

Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Name , XX.XX.2018

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Mir geht's nicht um Gewinn. Mein Wagen hat sber in den letzten Wochen wieder einen massiven Wertverlust erlitten.
Dieser liegt weit über dem normalen.

Kombiniert mit der Tatsache höherer Kosten bei Wartung und Verschleiß-durch das Update, möchte ich den finanziellen Schaden nicht allein tragen.

Es gibt noch keine Erfahrungen über die Art des höheren Verschleißes und auch der Wertverlust ist nicht zu beziffern. Oder wie machst du einen erhöhten Wertverlust fest??? Die technischen Ausfälle gab es vorher zu Hauf und jetzt wird jeder Ausfall irgendeines Bauteiles auf das Update geschoben. Die AGR Ventile waren vorher schon anfällig und sind es jetzt immer noch. NOx Sensoren waren vor dem Update auch schon eine häufige Fehlerquelle (war in meinem 2011 Sharan auch nach 4 Jahren im Eimer, habe lange mit VW geschrieben und letztendlich die 750 Euro erstattet bekommen)

Und mal ehrlich, wenn ich Bedenken habe dann kaufe ich mir doch nicht so ein Auto !!! Vor allem wenn das Rechtliche noch überhaupt nicht geklärt ist. Und dafür hast DU auch noch Unterschrieben!!! Oder liest du deine Unterlagen nicht durch die man dir vorlegt?

Im Moment hast du doch auch keine Mehrkosten, gegen was willst du denn klagen?
Wenn ich deine Theorie aufnehme, dann hast du ja ohnehin schon vom Dieselgate profitiert weil der Einkauf deines Wagens wohl ohne Skandal mehr gekostet hätte!

Das passt alles nicht zusammen.

Ich habe den Alhambra im Juli 2017 gekauft, vor Auslieferung bekam er sein Update und er läuft tadellos. AdBlue hielt 18500 km und 5 Mal kostenlos auffüllen hält auch diese Mehrkosten in Grenzen. Und wenn mich das Update beunruhigt, dann lasse ich es entfernen. Und mein Alhambra war leider nicht viel günstiger als ich mir das erhofft hatte. Habe in ganz D gesucht um das Auto meiner Ansprüche zu finden und bin dann letztendlich auch 400 km dafür gefahren (Preis im Verhältnis zur Ausstattung und Laufleistung sowie Zustand Top). Und ob ich den Alhambra dann mit 200000 km für 10000 Euro oder 8950 Euro oder welchen Preis auch immer verkaufe ist mir jetzt erst einmal egal. Einen Siebensitzer mit Schiebetüren kann man immer verkaufen und Wert ist ein Auto dann immer das, was ein Käufer bereit ist dafür zu bezahlen.

Und alle die schon gechipt haben hat diese Mehrbelastung des Motors auch nie gestört. Nur jetzt schreien die plötzlich auch, in meinen Augen alles reine Heuchelei.

Wenn einer sagt es geht ums Prinzip dann ist der Hintergrund in der Regel das Geld.

Ich kann all die verstehen, die voller Vertrauen das Auto vor Bekanntwerden erstanden haben und jetzt feststellen mussten das es nicht den Angaben entspricht die der Hersteller so schön proklamiert hat. Und denen sollte man auch Gehör schenken. Das betrifft aber mittlerweile nicht nur den VW Konzern. Immer mehr Hersteller werden bekannt die die Stickoxydwerte einfach nicht einhalten und das mit oder ohne entsprechender Software.

Wie wird es weiter gehen?

Man spielt auf Zeit und früher oder später sind die "Mogelmotoren" in der Presse und das Problem behoben. Der Automobillobby sei dank.......

Nicht schön aber vermutlich auch nicht zu verhindern.....

Meine Devise, abwarten und Tee trinken

Meine zwei Mogeldiesel sind sparsam und bis Dato zuverlässig

Gut mal konkret:

Also ich habe bis Dato das Update noch nicht drauf.

Ich werde das Update aber zwangsläufig aufspielen müssen.

Probleme gab es vorher schon, jedoch mit dem Update gehäuft. So meine Recherche ca 800 Seiten aus den Erfahrungsberichten nach dem Update.

Ich möchte das nicht diskutieren weil dies sonst ausarten würde.

Habe einen Passat B7 2013 mit 98.000Km für 17.500€ vor 9 Monaten gekauft.

In gleicher Ausstattung und Laufleistung kostet er aktuell 13500. Das sind 4000 € in 9 Monaten. Oder anders 444€ im Monat an Wertverlust. Das geht über einen normalen Wertverlust deutlich hinaus. Es handelt sich bei dem Wagen ja wie du richtig verstanden hast um einen gebrauchten.

Der Grund ist meiner Meinung dass VW nicht richtig nachbessert (Hardware) und deshalb verlieren die so stark im Wert.

Zitat:

@didarenni schrieb am 15. Dezember 2017 um 09:39:10 Uhr:


Es gibt noch keine Erfahrungen über die Art des höheren Verschleißes und auch der Wertverlust ist nicht zu beziffern. Oder wie machst du einen erhöhten Wertverlust fest??? Die technischen Ausfälle gab es vorher zu Hauf und jetzt wird jeder Ausfall irgendeines Bauteiles auf das Update geschoben. Die AGR Ventile waren vorher schon anfällig und sind es jetzt immer noch. NOx Sensoren waren vor dem Update auch schon eine häufige Fehlerquelle (war in meinem 2011 Sharan auch nach 4 Jahren im Eimer, habe lange mit VW geschrieben und letztendlich die 750 Euro erstattet bekommen)

Und mal ehrlich, wenn ich Bedenken habe dann kaufe ich mir doch nicht so ein Auto !!! Vor allem wenn das Rechtliche noch überhaupt nicht geklärt ist. Und dafür hast DU auch noch Unterschrieben!!! Oder liest du deine Unterlagen nicht durch die man dir vorlegt?

Im Moment hast du doch auch keine Mehrkosten, gegen was willst du denn klagen?
Wenn ich deine Theorie aufnehme, dann hast du ja ohnehin schon vom Dieselgate profitiert weil der Einkauf deines Wagens wohl ohne Skandal mehr gekostet hätte!

Das passt alles nicht zusammen.

Ich habe den Alhambra im Juli 2017 gekauft, vor Auslieferung bekam er sein Update und er läuft tadellos. AdBlue hielt 18500 km und 5 Mal kostenlos auffüllen hält auch diese Mehrkosten in Grenzen. Und wenn mich das Update beunruhigt, dann lasse ich es entfernen. Und mein Alhambra war leider nicht viel günstiger als ich mir das erhofft hatte. Habe in ganz D gesucht um das Auto meiner Ansprüche zu finden und bin dann letztendlich auch 400 km dafür gefahren (Preis im Verhältnis zur Ausstattung und Laufleistung sowie Zustand Top). Und ob ich den Alhambra dann mit 200000 km für 10000 Euro oder 8950 Euro oder welchen Preis auch immer verkaufe ist mir jetzt erst einmal egal. Einen Siebensitzer mit Schiebetüren kann man immer verkaufen und Wert ist ein Auto dann immer das, was ein Käufer bereit ist dafür zu bezahlen.

Und alle die schon gechipt haben hat diese Mehrbelastung des Motors auch nie gestört. Nur jetzt schreien die plötzlich auch, in meinen Augen alles reine Heuchelei.

Wenn einer sagt es geht ums Prinzip dann ist der Hintergrund in der Regel das Geld.

Ich kann all die verstehen, die voller Vertrauen das Auto vor Bekanntwerden erstanden haben und jetzt feststellen mussten das es nicht den Angaben entspricht die der Hersteller so schön proklamiert hat. Und denen sollte man auch Gehör schenken. Das betrifft aber mittlerweile nicht nur den VW Konzern. Immer mehr Hersteller werden bekannt die die Stickoxydwerte einfach nicht einhalten und das mit oder ohne entsprechender Software.

Wie wird es weiter gehen?

Man spielt auf Zeit und früher oder später sind die "Mogelmotoren" in der Presse und das Problem behoben. Der Automobillobby sei dank.......

Nicht schön aber vermutlich auch nicht zu verhindern.....

Meine Devise, abwarten und Tee trinken

Meine zwei Mogeldiesel sind sparsam und bis Dato zuverlässig

Mir wurde gesagt das sich das Update nicht mehr rückgängig machen lässt (von einem tuner) evtl. kein kompetenter?
Es gibt mit Sicherheit auch jenige welche die sich bewusst für Euro 5 entschieden haben jedoch aber nichts vom Zwangupdate wussten.

Ähnliche Themen

Geht ohne weiteres, erst Originalsoftware zurückspielen dann Optimierung oben drauf. Hab ich bei meinem VW CC vollziehen lassen.

Vermutlich ein Tuner im Tal der Ahnungslosigkeit 😉

Wenn ich diese Möglichkeit hätte würde ich sie gerne nutzen...

Zitat:

@didarenni schrieb am 15. Dezember 2017 um 11:35:43 Uhr:


Geht ohne weiteres, erst Originalsoftware zurückspielen dann Optimierung oben drauf. Hab ich bei meinem VW CC vollziehen lassen.

Vermutlich ein Tuner im Tal der Ahnungslosigkeit 😉

also Backup muss nicht zwingend gemacht werden? das heisst update wurde vollzogen und kann wie du schreibst einfach zurückgespielt werden?

Hatte kein Backup meines Steuergerätes. Er hat bzw. Besorgt was er braucht.

Mal zurück zum Thema des Threads:
Wie oft schreibt einen eigentlich VW an, bevor man dann amtliche Post bekommt mit Androhung der Stilllegung.
Habe am Freitag mein drittes Schreiben von VW bekommen, im Februar das erste (darauf beziehen sie sich mit der Wendung "vor wenigen Wochen"... sie verarschen einen sogar mit ihren Formulierungen immer weiter, aber lassen wir das...).

Wenn ich richtig informiert bin, hab ich nach dem Schreiben vom Straßenverkehrsamt (das dann wann? zu erwarten ist..?) noch ca. vier Wochen Zeit, bis sie mir die Karre aus dem Verkehr ziehen oder ich mich endlich beuge und das Update machen lasse...

Zitat:

@Gysbert schrieb am 18. Dezember 2017 um 08:03:05 Uhr:


Mal zurück zum Thema des Threads:
Wie oft schreibt einen eigentlich VW an, bevor man dann amtliche Post bekommt mit Androhung der Stilllegung.

VW legt dein Auto nicht still.

Der normale Ablauf ist wie folgt, hatte damals mit allen telefonische Gespräche.

1. ab dem zweiten Schreiben von VW hast du 18 Monate zeit bis zum Update. Wenn das Update nicht erfolgt, dann wird irgendwann VW die Fahrzeuge an das KBA melden.

2. das KBA bearbeitet die Liste welche Fahrzeuge das Update nicht haben. Anschliessend geht die Meldung an das zugehörige Strassenverkehrsamt.

3. das Strassenverkehrsamt meldet sich Schriftlich bei dir, dass dein Fahrzeug ein Mangel hat. Dazu knöpfen die dir ein Busgeld in Höhe von 60€ ab. Wenn du das Schreiben hast, bekommst du noch eine Frist von 2 Wochen zum beheben (Update aufspielen) ansonsten kommen die raus und kratzen an deiner Plakette rum 😉 und es nicht die Grüne Plakette hinter der Scheibe 😉

Die Amaroks waren damals die ersten Fahrzeuge die das Update bekommen haben. Die Liste mit den Fahrzeugen von VW an das KBA ist mit über 1 Jahr verspätung versendet worden (telefonische Aussage des KBA). Denke das bei uns es genauso lange dauern wird.

Ich habe Zeit bei meinen das Update bis zum Sommer 2018 durchführen zu lassen. Und bevor diese meldung an das KBA geht, denke ich/hoffe ich das es mindestens 1 weiteres Jahr dauert. Ich rechne nicht vor 2019 das jemand meine Plakette haben möchte 🙂

Mal ein Bericht zum Thema!

https://youtu.be/kCLgwqsZV_Y

Hi Mondeo1983,
danke für die ausführliche Antwort...

Dass VW mein Auto nicht stilllegen kann, ist mir ja klar...
Die Grundsätzlichen Abläufe kenne ich auch, mir ging es um die Zeitabstände zwischen den einzelnen Schreiben und da hast Du sehr weitergeholfen. Das zweite VW-Schreiben hab ich im Sommer bekommen - also müsste ich auch noch mindestens bis Herbst/Winter 2019 Zeit haben, bis sich das Staßenverkehrsamt bei mir meldet (ob sich VW weiterhin traut, das mit so großer Verspätung zu schicken, wird sich ja rausstellen). Neu war mir, dass es schon beim ersten Brief der Behörden ein Bußgeld gibt, wenn auch nur 60 €...
Naja, abwarten...

Kannst uns ja hier mal auf dem Laufenden halten, wenn sich noch was ergeben sollte...

Frohes Fest und guten Rutsch

Gysbert

Zitat:

Die Amaroks waren damals die ersten Fahrzeuge die das Update bekommen haben. Die Liste mit den Fahrzeugen von VW an das KBA ist mit über 1 Jahr verspätung versendet worden (telefonische Aussage des KBA). Denke das bei uns es genauso lange dauern wird.

Ich habe Zeit bei meinen das Update bis zum Sommer 2018 durchführen zu lassen. Und bevor diese meldung an das KBA geht, denke ich/hoffe ich das es mindestens 1 weiteres Jahr dauert. Ich rechne nicht vor 2019 das jemand meine Plakette haben möchte 🙂

Das mit dem Jahr Verspätung kann doch nicht stimmen, die ersten Meldungen zur Androhung von Stillegungen der Amarok gab es doch im August diesen Jahres, also ca. 18 Monate nach Freigabe des Updates. Bei uns hier im Landkreis wurde in den letzten Wochen 3 Amarok Besitzern schriftlich die Stillegung durch die Zulassungsstelle angedroht. Also nix mit einem Jahr Verspätung, die wissen wohl beim KBA selbst nicht mehr was los ist...

Zitat:

@Octi444 schrieb am 19. Dezember 2017 um 12:19:02 Uhr:



Das mit dem Jahr Verspätung kann doch nicht stimmen, die ersten Meldungen zur Androhung von Stillegungen der Amarok gab es doch im August diesen Jahres, also ca. 18 Monate nach Freigabe des Updates.

Ich hatte im Januar diesen Jahres ein telefongespräch mit dem KBA & meiner Strassenverkehrsbehörde. Die Liste mit den betroffenen Amaroks, hätte wohl beim KBA bzw. Strassenverkehrsamt schon letztes Jahr vorliegen müssen welche Stillgelegt werden sollten. Zum Januar hatte die aber noch keine Informationen über die betroffenen Fahrzeuge. Das war stand Januar 2017, den ich telefonisch beim KBA und Strassenverkehrsamt ausgesagt bekommen habe.

Der Mangel wird durch das Update -so die gängige Meinung der Experten- nicht behoben. An manchen Fahrzeugen ist er völlig wirkungslos und kann Schäden hervorrufen! Daher kann die Zulassungsstelle auch keine Stilllegung anordnen!

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