Sammelthread: EA189 Dieselmotoren - Verweigerung des Softwareupdate

VW Sharan 2 (7N)

Hi,

ich habe einige Info's bezüglich der Verweigerung des Updates im anderen Thread schon kundgetan, jedoch werden dort Erfahrungen nach dem Update gesammelt.

Dieser Thread ist für Informationen bezüglich der Verweigerung des Updates.

Hab den Text aus dem anderen Thread kopiert und hier erneut eingefügt.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Ich habe mich entschieden, meinen Widerspruch in stark gekürzter Version hier als Muster zur Verfügung zu stellen. Wer mag, kann sich daran orientieren. Der Sofortvollzug wurde hier nicht angeordnet. Der Widerspruch hat deshalb aufschiebende Wirkung. Das ist in vielen Fällen aber anders.

Xxxx Mustermann
xxxxxstraße
xxxxx Musterstadt

Musterstadt
-xxx-
xxxx Markt xxx
12345 Musterstadt

Betriebsuntersagung Az.: xxx/xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich gegen den Bescheid vom xxxx2018, zugegangen am xxx2018, zum oben genannten Aktenzeichen Widerspruch.

Begründung:

1. Der vom KBA angeordnete Rückruf ist zwar bestandskräftig aber grundsätzlich rechtswidrig. Das KBA hätte die erteilten Typgenehmigungen zurücknehmen und ein neues Fahrzeugzulassungsverfahren anordnen müssen. Ohne diesen Rücknahmeverwaltungsakt ist die Typgenehmigung für das Fahrzeug noch immer formell wirksam. Das Landgericht Heilbronn hat im Urteil vom 15.8.2017, Az. 9 0 111/16, in diesem Zusammenhang zutreffend ausgeführt: "Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall“. In den Stellungnahmen zu diversen, auch in der Öffentlichkeit bekannten zivilrechtlichen Klageverfahren stellt die eingebaute Software nach Ansicht des VW-Konzerns keine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Wenn die betroffenen Fahrzeuge nicht gegen öffentliches Zulassungsrecht verstoßen, muss auch niemand dem Rückruf folgen.

2. Das Aufspielen des Updates hat unstreitig erhebliche negative Folgen. Dies sind insbesondere Schäden am AGR-Ventil, erhöhter Kraftstoffverbrauch sowie Leistungseinbrüche im oberen und unteren Drehzahlbereich. Es ist klar, dass die in diesem Ausmaß ursprünglich gar nicht vorgesehene Nutzung der Abgasrückführung zu einem größeren Verschleiß führt; erhebliche Folgeschäden bis hin zu kapitalen Motorschäden sind unausweichlich. Dies stellt einen gravierenden Eingriff in die Rechte des Fahrzeug-Eigentümers dar und verstößt gegen Art. 14 GG.

3. Fahrzeuge ohne Update sollen nicht gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorschriftsgemäß sein. Diese Rechtsauffassung ist nicht haltbar. Dies ergibt sich schon daraus, dass die betroffenen Fahrzeughalter mindestens 18 Monate Zeit zur Nachrüstung der Fahrzeuge durch ein Software-Update hatten. In diesen Zeitraum wird deshalb die HU-Plakette von sämtlichen Prüforganisationen auch ohne Update problemlos erteilt. Nach der im Bescheid vertreten Auffassung wären jedoch sämtliche in diesem Zeitraum an Fahrzeuge ohne Update vergebenen HU-Plaketten rechtswidrig erteilt worden.

4. Die gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorgesehene Beschränkung oder Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs steht im Ermessen der Zulassungsbehörde. Eine rechtsfehlerfreie Ermessensausübung im Bescheid ist jedoch nicht erfolgt. Die knappe Begründung des Bescheids zur Betriebsuntersagung ist nur formelhaft. Es handelt sich übrigens unstreitig nicht um einen sicherheitsrelevanten Rückruf, denn die grundsätzliche Funktionsfähigkeit sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sind nicht betroffen. Eine unmittelbare Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer geht von dem Fahrzeug nicht aus. Die Betriebsuntersagung diese einzelnen Fahrzeugs ist weder erforderlich noch im Einzelfall angemessen.

Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Name , XX.XX.2018

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Zitat:

@goemmes schrieb am 5. Januar 2018 um 08:39:25 Uhr:


Ich war gestern mit meinem Passat B7 Bj.2014 bei Tüv. Die messen dort nur die ordnungsgemässe Funktion des Partikelfilters, sonst nix, keine Stickoxide oder sonst was. Aber er merkte schon dass ich noch kein Softwareupdate hatte und wollte mich unbedingt dazu drängen es zu machen, sonst Stilllegung und ähnliches Gefasel. Die haben eine App auf einem Smartphone die Online anhand der Fin überprüft ob Du noch Tüv bekommst. Wahrscheinlich geht's da um diese 18-Monats Frist nach erstem Anschreiben. Das es Folgeschäden gibt, bezweifelte er. Naja ....war auch ein Berbauingenieur. Frag mich nach welchen Vorraussetzungen dort Mitarbeiter eingestellt werden. Kohleantrieb?

Genau so ist es. Wobei mein TÜV in meiner Stadt war da wesentlich entspannter. Ich war direkt in einer TÜV-Stelle und hab mich mit Ihm 20 Minuten im Büro unterhalten und Tag danach Gespräch mit dem KBA gehabt. Wen es intressiert, der kann gerne weiter lesen und sich einen Snicker's holen 😉

Gespräch mit TÜV SÜD:

Vorweg, war sehr nett und ich fand es super das er sich die Zeit genommen hat.

Ich habe direkt mit offenen Karten gespielt und Ihm mitgeteilt, dass mein Fahrzeug im Sommer zum TÜV muss und ich das Update nicht habe. Seit dem 1.1 haben wird vom KBA eine Online-Datenbank zur Verfügung gestellt, welche Fahrzeuge das Update nicht haben. Bei der AU untersuchung wird wie oben schon erwähnt, neben der Endrohrmessung das Farzeug trotzdem über OBD angeschlossen und die FIN abgegliechen. Wenn beim TÜV der abgleich mit der FIN vom KBA erfolgt und mein Fahrzeug / FIN angezeigt wird, so werde ich die AU nicht bestehen.

Wird die FIN nichtz angezeigt (hier wäre die 18 Monate frist ab dem zweiten schreiben relevant), so wird das Fahrzeug ganz normal Untersucht und am Ende gibt es eine neue Plakette.

Hier sieht man schon den Unterschied zur Aussage von goemmes, bei mir hat er ganz klar gesagt, solange meine FIN nicht im System auftaucht, wüsste er nicht wieso ich die Plakette bei erfolgreicher Prüfung nicht bekommen sollte und ohne Update wüsste der TÜV nicht, wieso er die Endrohrmessung nicht bestehen sollte, da die relevanten Stickoxide mit dem normalen Messverfahren nicht gemessen werden können.

Ich hab auch dann die Frage gestellt ob man dem Dieselskandal auf die Schliche gekommen wäre wenn die Endrohrmessung durchgeführt worden wäre, Antwort war Nein wäre nicht aufgefallen 😉

Gespräch mit dem KBA:

Auch hier, war ein sehr nettes Gespräch und fand Super das alle meine Fragen beantwortet wurden.

Ob ne Meldung an die TÜV-Stelle kommt oder Strassenverkehrsamt, hängt davon ab wann diese 18 Monate frist ab dem zweiten Brief läuft. Neben dem zweiten Brief, wird es einen dritten Brief vom KBA geben. Dort ist eine Frist angegeben, das man noch bis zum xx.xx.20xx Zeit hat das Update zu machen, und ansonsten geht die Meldung mit der FIN an die Ämter. Und ab da wird es dann halt sehr eng, was ein Fahrzeug ohne Update betrifft.

In meinen Fall sogar ( zurzeit Rechtsstreit mit VW), kann ich sogar etwas mehr Zeit rausholen. Da ich ein laufendes Verfahren gegen VW habe, kann ich beim dritten Brief vom KBA Widerspruch einlegen, da ich im Rechtsstreit bin. Bedeutet erstmal für mich, ich kann mich beim dritten schreiben erstmal entspannt zurücklegen.

Nichtsdestotrotz, möchte ich Hinweisen, das diese Information ich zwar direkt eingeholt habe, ich aber natürlich keine Garantie gebe, das diese Aussagen vom TÜV bzw. KBA bindent sind. Das sind Info's die ich selbst für mich eingeholt habe um herauszufinden ob mein Fahrzeug im halben Jahr durch den TÜV kommt oder nicht.

Bei den Gesprächen habe ich auch gemerkt, dass sowohl der TÜV und das KBA anderer Meinung sind als unsere Politik. Die Politik gibt die Spielregeln vor, der TÜV & KBA müssen da mitspielen ob sie wollen oder nicht. Was lernen wir draus, wieder mal die Politik..............

Auch hier nochmal Danke an die TÜV Stelle bei der ich ein offenes ehrliches Gespräch Führen konnte und mir viele Informationen gegeben wurden, als auch beim KBA.

Ich hoffe ich konnte dem ein oder anderen hier ne Info zukommen lassen, in meinem Fall werde ich auch weiterhin berichten.

Ps. einen Tipp habe ich noch, für die extrem Verweigerer 😉 ob es was bringt weiss ich allerdings nicht.....

Es wurde schon darüber berichtet, dass Messungen nach dem Update ergeben haben, das es nix bringt ADAC, Auto Bild usw.

Wenn es tatsächlich handfeste Beweise / Gutachten gibt, dass dieses Update für die Nüsse ist, würde ich auch dagegen vorgehen, mit der Begründung wieso ich das Update aufspielen lassen soll, wenn es nicht nachgewiesen ist, dass es was bringt 🙂

Viele Grüße

Mondeo

Solange die "die schon länger im Bundestag sitzen" weiter gewählt werden, wird sich nie was ändern. Warum das so ist, muss man wohl nie verstehen.

Ich warte auch bis zum letzten Drücker. Ich bin überzeugt davon dass es langfristig Folgeschäden geben MUSS! Der Zulieferer der Agr-Ventile ist bei VW angeblich mit 50.000 Stck. im Rückstand. Warum wohl? Die verrecken nach Update reihenweise. Ich habe schon mit einem Tuner gesprochen der mir die "Upgadatete" Version für ein angemessenes Entgelt wieder in eine vernünftige Version "downgraded". Der Versionsstand im MSG bleibt dabei auf dem des Updates.

Hallo. Wie viel ist dass ,,angemessenes Entgelt,?Ich würde so was auch machen,die Frage ist wie viel das kostet?

Zitat:

@goemmes schrieb am 6. Januar 2018 um 13:30:02 Uhr:


Ich warte auch bis zum letzten Drücker. Ich bin überzeugt davon dass es langfristig Folgeschäden geben MUSS! Der Zulieferer der Agr-Ventile ist bei VW angeblich mit 50.000 Stck. im Rückstand. Warum wohl? Die verrecken nach Update reihenweise. Ich habe schon mit einem Tuner gesprochen der mir die "Upgadatete" Version für ein angemessenes Entgelt wieder in eine vernünftige Version "downgraded". Der Versionsstand im MSG bleibt dabei auf dem des Updates.
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150 bis ca. 300 euro

Zitat:

@VIOREL1977 schrieb am 6. Januar 2018 um 13:39:31 Uhr:


Hallo. Wie viel ist dass ,,angemessenes Entgelt,?Ich würde so was auch machen,die Frage ist wie viel das kostet?

Zitat:

@VIOREL1977 schrieb am 6. Januar 2018 um 13:39:31 Uhr:



Zitat:

@goemmes schrieb am 6. Januar 2018 um 13:30:02 Uhr:


Ich warte auch bis zum letzten Drücker. Ich bin überzeugt davon dass es langfristig Folgeschäden geben MUSS! Der Zulieferer der Agr-Ventile ist bei VW angeblich mit 50.000 Stck. im Rückstand. Warum wohl? Die verrecken nach Update reihenweise. Ich habe schon mit einem Tuner gesprochen der mir die "Upgadatete" Version für ein angemessenes Entgelt wieder in eine vernünftige Version "downgraded". Der Versionsstand im MSG bleibt dabei auf dem des Updates.

ca. 600 Euronen mit Dynajet-Messung vorher / nachher ...... Schon machen lassen bei einem Sharan mit 177 PS. Der hatte nach dem Update bei VW noch "satte" 166PS. Nach "Downgrade" 191PS und 422NM Drehmoment.

Zitat:

@goemmes schrieb am 7. Januar 2018 um 11:07:48 Uhr:



Zitat:

@VIOREL1977 schrieb am 6. Januar 2018 um 13:39:31 Uhr:


Hallo. Wie viel ist dass ,,angemessenes Entgelt,?Ich würde so was auch machen,die Frage ist wie viel das kostet?

Zitat:

@goemmes schrieb am 7. Januar 2018 um 11:07:48 Uhr:



Zitat:

@VIOREL1977 schrieb am 6. Januar 2018 um 13:39:31 Uhr:


ca. 600 Euronen mit Dynajet-Messung vorher / nachher ...... Schon machen lassen bei einem Sharan mit 177 PS. Der hatte nach dem Update bei VW noch "satte" 166PS. Nach "Downgrade" 191PS und 422NM Drehmoment.

Nach Downgrade 14 PS mehr? Wurde wohl noch am Einspritzsystem was geändert?

Zitat:

@goemmes schrieb am 6. Januar 2018 um 13:30:02 Uhr:


Ich warte auch bis zum letzten Drücker. Ich bin überzeugt davon dass es langfristig Folgeschäden geben MUSS! Der Zulieferer der Agr-Ventile ist bei VW angeblich mit 50.000 Stck. im Rückstand. Warum wohl? Die verrecken nach Update reihenweise. Ich habe schon mit einem Tuner gesprochen der mir die "Upgadatete" Version für ein angemessenes Entgelt wieder in eine vernünftige Version "downgraded". Der Versionsstand im MSG bleibt dabei auf dem des Updates.

Ist das ein regionaler Tuner bei dir oder ein größerer Tuner? Habe auch großes Interesse an sowas!

Viele Grüße
Michael

@Sebulba
schon länger oder? ;-)

@thesuspect83
Standartverfeinerung, in der Regel leichte Ladedruckerhöhung und der daraus einhergehende Mehreinspritzung von Kraftstoff. Das hat dann zur Folge das mehr Leistung zur Verfügung gestellt werden kann. Wobei die Ausbeute von goemmes eher im unteren Bereich liegt.
Mein Ali kommt mit Basis des 170 PS bei 212 PS raus. Liegt eben immer daran was und wieviel angepasst wird.
Meinen ehem. Passat habe ich von 140 auf 195 PS optimieren lassen und er läuft auch tatsächlich noch anstandslos mit jetzt über 300000 km. Wer DSG hat sollte sich im klaren sein, dass dann das Drehmoment bei 350 Nm abgeregelt wird. Weitergeleitet wird die Drehmomentausbeute nur, wenn man dass DSG auch umprogrammiert. Das habe ich in meinem CC machen lassen und fahre mit 420 Nm Drehmoment (ja und auch das kann es ab, derzeit 100000 km mit Optimierung).

@didarenni
Ach stimmt, da war ja was :-)
Habe ich völlig verdrängt, sorry!

Hallo Leute,
da hier die Update-Verweigerer versammelt sind, nehme ich an das die meisten auch die Urteile der OLG Köln und Hamm vom 11.01.2018 mitbekommen haben. Darin finde ich vor allem den Teil zum Softwareupdate interessant.

Auszug aus der anwaltlichen Seite zum OLG-Hamm-Urteil:
"Das Oberlandesgericht geht davon aus, dass keine Frist zur Nachbesserung gesetzt werden muss und der Händler damit kein Recht hat, dass Softwareupdate aufzuspielen. Vielmehr kann nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm jeder, der ein manipuliertes Fahrzeug erworben hat, sofort vom Kaufvertrag zurückzutreten, ohne zuvor eine Frist setzen zu müssen."

Ich weiss noch nicht ob oder was mir das nützt, bin aber sehr interessiert ob dadurch jemand etwas erreichen konnte. Ist hier in der Runde vielleicht jemand der mehr zu dem Thema weiss?

Viele Grüße
Touri

So.
Die Katze ist aus dem Sack.
Selbst VW gibt jetzt zu, dass eine Hardware-Umrüstung möglich ist. Wenn auch teuer...

http://www.faz.net/.../...nnen-doch-nachgeruestet-werden-15408444.html

2500 € für ein Software Update und dafür gibt es nicht mal Euro 6 :|

Besser als Update vom VW, oder? Wenn VW zahlt...

Als Update-Verweigerer sieht man doch jedes Update in der Richtung skeptisch, selbst wenn die Kosten von VW getragen werden. Die Gründe sind ja immer die selben.
- Welche Teile werden durch das Update mehr belastet?
- Welche Reparaturen sind zu erwarten?
- Wer bezahlt diese?

Ich sehe also nur eine Lösung:
- Nachrüst/Update-Pflicht muss weg und Merkel auch 😁
- VW muss Kunden Entschädigung zahlen - meine Klage läuft...

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