Sammelthread: EA189 Dieselmotoren - Verweigerung des Softwareupdate

VW Sharan 2 (7N)

Hi,

ich habe einige Info's bezüglich der Verweigerung des Updates im anderen Thread schon kundgetan, jedoch werden dort Erfahrungen nach dem Update gesammelt.

Dieser Thread ist für Informationen bezüglich der Verweigerung des Updates.

Hab den Text aus dem anderen Thread kopiert und hier erneut eingefügt.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Ich habe mich entschieden, meinen Widerspruch in stark gekürzter Version hier als Muster zur Verfügung zu stellen. Wer mag, kann sich daran orientieren. Der Sofortvollzug wurde hier nicht angeordnet. Der Widerspruch hat deshalb aufschiebende Wirkung. Das ist in vielen Fällen aber anders.

Xxxx Mustermann
xxxxxstraße
xxxxx Musterstadt

Musterstadt
-xxx-
xxxx Markt xxx
12345 Musterstadt

Betriebsuntersagung Az.: xxx/xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich gegen den Bescheid vom xxxx2018, zugegangen am xxx2018, zum oben genannten Aktenzeichen Widerspruch.

Begründung:

1. Der vom KBA angeordnete Rückruf ist zwar bestandskräftig aber grundsätzlich rechtswidrig. Das KBA hätte die erteilten Typgenehmigungen zurücknehmen und ein neues Fahrzeugzulassungsverfahren anordnen müssen. Ohne diesen Rücknahmeverwaltungsakt ist die Typgenehmigung für das Fahrzeug noch immer formell wirksam. Das Landgericht Heilbronn hat im Urteil vom 15.8.2017, Az. 9 0 111/16, in diesem Zusammenhang zutreffend ausgeführt: "Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall“. In den Stellungnahmen zu diversen, auch in der Öffentlichkeit bekannten zivilrechtlichen Klageverfahren stellt die eingebaute Software nach Ansicht des VW-Konzerns keine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Wenn die betroffenen Fahrzeuge nicht gegen öffentliches Zulassungsrecht verstoßen, muss auch niemand dem Rückruf folgen.

2. Das Aufspielen des Updates hat unstreitig erhebliche negative Folgen. Dies sind insbesondere Schäden am AGR-Ventil, erhöhter Kraftstoffverbrauch sowie Leistungseinbrüche im oberen und unteren Drehzahlbereich. Es ist klar, dass die in diesem Ausmaß ursprünglich gar nicht vorgesehene Nutzung der Abgasrückführung zu einem größeren Verschleiß führt; erhebliche Folgeschäden bis hin zu kapitalen Motorschäden sind unausweichlich. Dies stellt einen gravierenden Eingriff in die Rechte des Fahrzeug-Eigentümers dar und verstößt gegen Art. 14 GG.

3. Fahrzeuge ohne Update sollen nicht gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorschriftsgemäß sein. Diese Rechtsauffassung ist nicht haltbar. Dies ergibt sich schon daraus, dass die betroffenen Fahrzeughalter mindestens 18 Monate Zeit zur Nachrüstung der Fahrzeuge durch ein Software-Update hatten. In diesen Zeitraum wird deshalb die HU-Plakette von sämtlichen Prüforganisationen auch ohne Update problemlos erteilt. Nach der im Bescheid vertreten Auffassung wären jedoch sämtliche in diesem Zeitraum an Fahrzeuge ohne Update vergebenen HU-Plaketten rechtswidrig erteilt worden.

4. Die gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorgesehene Beschränkung oder Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs steht im Ermessen der Zulassungsbehörde. Eine rechtsfehlerfreie Ermessensausübung im Bescheid ist jedoch nicht erfolgt. Die knappe Begründung des Bescheids zur Betriebsuntersagung ist nur formelhaft. Es handelt sich übrigens unstreitig nicht um einen sicherheitsrelevanten Rückruf, denn die grundsätzliche Funktionsfähigkeit sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sind nicht betroffen. Eine unmittelbare Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer geht von dem Fahrzeug nicht aus. Die Betriebsuntersagung diese einzelnen Fahrzeugs ist weder erforderlich noch im Einzelfall angemessen.

Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Name , XX.XX.2018

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Zitat:

@Luxury-Gap schrieb am 5. März 2019 um 20:43:03 Uhr:


BAMMMMMM!!! OLG Karls¬ruhe bejaht sit¬ten¬wid¬rige Schä¬d¬i¬gung

Der Unsinn mit "Nachbesserung" etc. hat sich damit endgültig erledigt. Es geht in dem Beschluss um Deliktsrecht und endgültig nicht mehr um Kaufrecht.

@VW: Die Schlinge zieht sich für dich zu und du bist selbst schuld. Schäm dich.

Top, langsam fange ich an wieder zu grinsen und bin für meine Verhandlung jetzt positiv gestimmt.

Jetzt wird’s interessant. 🙂

Nur mal zur Info. Ich habe jetzt Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Betriebsuntersagung für meinen "Schummel-Diesel" eingereicht. Mal sehen ...

gibt es eigentlich einen Markt für die Rückgängigmachung des "updates"? Ich denke da u.a. an Polen, von wo man ja auch preiswerte Naviupdates bekommt.
rebellischer Gruss

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https://www.faz.net/.../...droht-ohne-update-stilllegung-16108904.html

Hessischer VGH bestätigt, dass Stilllegungen rechtmäßig sind.

Was das jetzt für andere Fälle heißt und ob das in anderen Bundesländern was bedeutet, steht da nicht.

Zitat:

@Gysbert schrieb am 26. März 2019 um 14:32:31 Uhr:


https://www.faz.net/.../...droht-ohne-update-stilllegung-16108904.html

Hessischer VGH bestätigt, dass Stilllegungen rechtmäßig sind.

Als Klägerin Hessen hat man jetzt ganz schlechte Karten. Da bleibe ich trotzdem entspannt, denn ich wohne nicht in Hessen und andere Gerichte haben auch schon anders entschieden.

Hallo zusammen,

gestern musste ich leider meine Verweigerung endgültig aufgeben. Ich muss diesen Monat zum TÜV. Ich war in mehreren kleinen Schrauberwerkstätten und kleinsten TÜV Prüfstellen. Es gibt ja wohl nur vier Organisationen.

Mehrmals wurde kostenlos das OBD Prüfgerät angeschlossen. Sofort kam der Hinweis "Auffällige Software". Damit ein schwerer Mangel, keine Chance die AU zu bestehen.

Somit bin ich zwangsweise gestern zum Update in die Markenwerkstatt gefahren. Auto musste 3 Stunden dort bleiben und es gab die erste von den sechs kostenlosen Adblue Befüllungen mit Stempel auf dem Gutschein.

Hoffe nun gehen nicht gleich die technischen Macken los. Ich habe aber auf Raten meiner Anwälte (ich Klage derzeit mit meiner Rechtschutz gegen VW) groß auf den Auftrag geschrieben "Update unter Vorbehalt" und dies unterschrieben mit Kopie für meine Unterlagen.

Gruß Hans-Jürgen

Bei Seat gab es 10 kostenlose Füllungen, also etwa EUR 50-100, wenn man das adblue an der Tanke oder im Baumarkt oder Aldi kauft.
Mein Ali verbraucht etwa 1 bis 1,3 l/100km mehr als vorher. Das bedeutet vor allem, dass es mehr Russ im Kreislauf gibt und die Gefahr des Ausfalls des Regelventils gibt.
Eine Option hast Du noch: Geh zu einem Chiptuner und lass Dir das Motorkennfeld wieder verschieben. Das war und ist ganz legal. Vermutlich werde ich das auch noch wieder machen.

Gruss
machselbst

Hallo,

kleines Update zu Klagen gegen VW. Wenn das kommt, dann haben wir alles richtig gemacht 🙂

Focus Artikel 13.05.2019

Vg

https://www.swr.de/.../...hter-fuer-befangen,richter-befangen-100.html

Und weiter geht‘s!

Klage im Diesel-Skandal: Anspruch auf Ersatzfahrzeug für VW-Fahrer (tagesschau.de)

http://www.tagesschau.de/inland/vw-diesel-ersatzfahrzeug-101.html

Ich habe meinen 2008er A4 kurz vor Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft, sprich gebraucht. Ich habe mich der Sammelklage angeschlossen. Wenn ich jetzt einen Schadensersatz, in welcher Form auch immer bekommen sollte, können dann noch die Vorbesitzer bei mir ankommen oder haben die mit Verkauf des Fahrzeugs alle Rechte abgetreten oder habe ich gar keine Rechte, da ich es gebraucht gekauft habe?
Der Knaller wäre ja natürlich, wenn ich für meinen 225tkm gelaufenen Diesel aus 2008 noch ein Neufahrzeug rausschlagen könnte, wovon ich aber nicht ausgehe. 4000,-€ als Ausgleich für den Wertverlust hielte ich für angemessen. Wenn der nicht gewesen wäre, hätte ich das Fahrzeug auch schon gegen einen Benziner eingetauscht, da es die meiste Zeit steht.

Zitat:

@JHJ schrieb am 24. Mai 2019 um 17:26:56 Uhr:


Und weiter geht‘s!

Klage im Diesel-Skandal: Anspruch auf Ersatzfahrzeug für VW-Fahrer (tagesschau.de)

http://www.tagesschau.de/inland/vw-diesel-ersatzfahrzeug-101.html

Vor nicht ganz zwei Wochen wollte mir mein RA von Grossmann und Haas noch einen Vergleich mit schlapper Einmalzahlung gegen alle Ansprüche schmackhaft machen. Nach dem Focus Artikel habe ich das abgelehnt. Das Verfahren soll jetzt ruhen, bis der Antrag des LG Erfurt beim EUGH durch ist.

Zähne zeigen scheint das richtige in dieser Situation!

Das sollten sich auch die Anwaltskanzleien hinter die juristischen Ohren schreiben.

was ist denn jetz los , kann das Thema VW Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
https://www.motor-talk.de/.../...gen-vw-abgasskandal-t5462881.html?...
nicht mehr zitieren
ist es gesperrt

Und noch ein Urteil gegen VW.
https://www.swr.de/.../...Diesel-Klage,koblenz-diesel-skandal-104.html

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