Sammelthread: EA189 Dieselmotoren - Verweigerung des Softwareupdate

VW Sharan 2 (7N)

Hi,

ich habe einige Info's bezüglich der Verweigerung des Updates im anderen Thread schon kundgetan, jedoch werden dort Erfahrungen nach dem Update gesammelt.

Dieser Thread ist für Informationen bezüglich der Verweigerung des Updates.

Hab den Text aus dem anderen Thread kopiert und hier erneut eingefügt.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Ich habe mich entschieden, meinen Widerspruch in stark gekürzter Version hier als Muster zur Verfügung zu stellen. Wer mag, kann sich daran orientieren. Der Sofortvollzug wurde hier nicht angeordnet. Der Widerspruch hat deshalb aufschiebende Wirkung. Das ist in vielen Fällen aber anders.

Xxxx Mustermann
xxxxxstraße
xxxxx Musterstadt

Musterstadt
-xxx-
xxxx Markt xxx
12345 Musterstadt

Betriebsuntersagung Az.: xxx/xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich gegen den Bescheid vom xxxx2018, zugegangen am xxx2018, zum oben genannten Aktenzeichen Widerspruch.

Begründung:

1. Der vom KBA angeordnete Rückruf ist zwar bestandskräftig aber grundsätzlich rechtswidrig. Das KBA hätte die erteilten Typgenehmigungen zurücknehmen und ein neues Fahrzeugzulassungsverfahren anordnen müssen. Ohne diesen Rücknahmeverwaltungsakt ist die Typgenehmigung für das Fahrzeug noch immer formell wirksam. Das Landgericht Heilbronn hat im Urteil vom 15.8.2017, Az. 9 0 111/16, in diesem Zusammenhang zutreffend ausgeführt: "Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall“. In den Stellungnahmen zu diversen, auch in der Öffentlichkeit bekannten zivilrechtlichen Klageverfahren stellt die eingebaute Software nach Ansicht des VW-Konzerns keine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Wenn die betroffenen Fahrzeuge nicht gegen öffentliches Zulassungsrecht verstoßen, muss auch niemand dem Rückruf folgen.

2. Das Aufspielen des Updates hat unstreitig erhebliche negative Folgen. Dies sind insbesondere Schäden am AGR-Ventil, erhöhter Kraftstoffverbrauch sowie Leistungseinbrüche im oberen und unteren Drehzahlbereich. Es ist klar, dass die in diesem Ausmaß ursprünglich gar nicht vorgesehene Nutzung der Abgasrückführung zu einem größeren Verschleiß führt; erhebliche Folgeschäden bis hin zu kapitalen Motorschäden sind unausweichlich. Dies stellt einen gravierenden Eingriff in die Rechte des Fahrzeug-Eigentümers dar und verstößt gegen Art. 14 GG.

3. Fahrzeuge ohne Update sollen nicht gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorschriftsgemäß sein. Diese Rechtsauffassung ist nicht haltbar. Dies ergibt sich schon daraus, dass die betroffenen Fahrzeughalter mindestens 18 Monate Zeit zur Nachrüstung der Fahrzeuge durch ein Software-Update hatten. In diesen Zeitraum wird deshalb die HU-Plakette von sämtlichen Prüforganisationen auch ohne Update problemlos erteilt. Nach der im Bescheid vertreten Auffassung wären jedoch sämtliche in diesem Zeitraum an Fahrzeuge ohne Update vergebenen HU-Plaketten rechtswidrig erteilt worden.

4. Die gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorgesehene Beschränkung oder Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs steht im Ermessen der Zulassungsbehörde. Eine rechtsfehlerfreie Ermessensausübung im Bescheid ist jedoch nicht erfolgt. Die knappe Begründung des Bescheids zur Betriebsuntersagung ist nur formelhaft. Es handelt sich übrigens unstreitig nicht um einen sicherheitsrelevanten Rückruf, denn die grundsätzliche Funktionsfähigkeit sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sind nicht betroffen. Eine unmittelbare Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer geht von dem Fahrzeug nicht aus. Die Betriebsuntersagung diese einzelnen Fahrzeugs ist weder erforderlich noch im Einzelfall angemessen.

Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Name , XX.XX.2018

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Zitat:

@rommulaner schrieb am 27. November 2018 um 11:26:03 Uhr:


Weil er nach dem Test erst gefragt hat. Soweit ich weiß, prüfen die manuell die VIN im Netz ab. Aber ich war halt glaubwürdig. 🙂
Eine Anbindung des Testers gibt es bei vielen Prüfstätten nicht, bei den blau-weißen und grünen schon.

aktuell, so war es zumindest am 12.12.18 und heute am 03.01.19, prüft die GTÜ ob das Update drauf ist - und zwar gibt die Software eben das ok, oder auch nicht.

Kommt dann wohl auf die Prüfstelle an. Bei mir wurde es nicht geprüft.
Eigentlich auch egal, das AGR Ventil bewegt sich eh nicht mehr.

Gestern war ich zur HU in der Werkstatt. Prüfer war von der Dekra. Es wurde mittels OBD Tester der rediness-wert im Motorsteuergerät zurück gesetzt und dann mittels Sonde gemessen - immer schön in den Begrenzer bei kalten Motor bis die Kiste Betriebstemperatur hatte...

Angeblich zeigt der Tester mittlerweile automatisch an ob das Update aufgespielt ist oder nicht.
Zuschauen durfte ich nicht - in der Prüfstelle der Dekra direkt war das nie ein Problem.

Als nächstes kommen die Prüfer noch auf die Idee, dass die meine Fahrzeuge selbst auf den Bremsenprüfstand fahren wollen. Wird alles immer verrückter...

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Klebst du die Plakette denn nicht auch selbst? 😁

Ein wenig Spaß lasse ich den Prüfern ja auch noch. Die müssen ja die Rechnung am Ende begründen können ;-) Aber wenn ich fragen würde, dann dürfte ich das auch bei denen, die ich kenne, sicherlich auch. Der letzte hat mir die Plakette nicht genau mittig gesetzt und das Kennzeichen leicht zerkratzt, wäre also auf jeden Fall eine Überlegung wert.

2018-05-26_10h39m09s_AH.jpg

Zitat:

@fipps86 schrieb am 3. Januar 2019 um 17:20:31 Uhr:


Gestern war ich zur HU in der Werkstatt. Prüfer war von der Dekra. Es wurde mittels OBD Tester der rediness-wert im Motorsteuergerät zurück gesetzt und dann mittels Sonde gemessen - immer schön in den Begrenzer bei kalten Motor bis die Kiste Betriebstemperatur hatte...

Angeblich zeigt der Tester mittlerweile automatisch an ob das Update aufgespielt ist oder nicht.
Zuschauen durfte ich nicht - in der Prüfstelle der Dekra direkt war das nie ein Problem.

Dann hätt ich mich ins Auto gesetzt und auf wie.......n gerufen...wo gibt es sowas, dass du nicht dabei sein kannst. Wer bestimmt denn eigentlich de Quoten?

Hallo zusammen,

auch ich war heute mit unserem zweiten Wagen beim kleinen FSP TÜV zur HU. Ich fragte den netten Prüfer, wie es denn nun bei VW Fahrzeugen wäre. Ich müsste mit meinem EA 189 im April zum TÜV und hätte bisher das Update verweigert. Er sagte mir die können da nichts machen. Das System liest sich automatisch ein und hätte bei VW Fahrzeugen nochmal eine extra Software. Wenn da erkannt wird, kein Update durchgeführt, liegt ein schwerer Mangel vor und die könnten nichts machen, außer keine Plakette erteilen!

Also wohl null Chancen ohne Update nochmal eine Plakette erteilt zu bekommen. Die HU kostete für den Diesel übrigens 104,90 Euro und wird ab Februar `19 um 6 Euro teurer, meinte er.

Gruß Hans-Jürgen

Zitat:

@Juergen 005 schrieb am 4. Januar 2019 um 17:23:31 Uhr:


Also wohl null Chancen ohne Update nochmal eine Plakette erteilt zu bekommen.

Das scheint alles sehr willkürlich zu sein. Ich habe wie viele andere auch vor ein paar Monaten die Plakette ohne Probleme bekommen.

Mein Widerspruch gegen die Stilllegungsverfügung läuft und hat aufschiebende Wirkung, d.h. solange der Widerspruch läuft, wird auch nix stillgelegt. So ist die Rechtslage. Warum sollte ich in dieser Zeit keine Plakette bekommen? Reine Willkür wenn die nicht erteilt wird, vielleicht auch Unsicherheit, weil es so eine Situation ja noch nicht gab.

Ich habe mit "meinem" Werkstatt-Meister vor kurzem darüber wieder mal gesprochen. Die Prüfer bei ihm erteilen die Plakette nach wie vor, bewusst und keine Schummelei, sondern korrekte Rechtslage.

Erinnert sich noch jemand an die Ozon-Plaketten? Interessiert mittlerweile auch niemanden mehr ... .

Also ich habe noch Tüv bekommen. Der TÜV Heini hat nichts erkannt. Meidet diese etablierten Prüfer wie Dekra, TüV Nord etc. Geht am besten zu den kleinen Werkstätten, die die selbstständigen Prüfer zu sich holen. Die machen nicht soviel rum. Das Update habe ich kürzlich aufspielen lassen müssen , wegen den Handlangern der Zulasusngsstelle. Demnächst dürfen wir uns auf höhere Steuern einstellen, weil einerseits das KBA unfähig ist, Bescheide richtig zu erstellen. Und dann dürfen wir wegen dem Betrug und der damit einhergehenden höheren Ausstöße nochmal mehr Steuern zahlen. Wunderbares Jahr erwartet uns.

Zitat:

@MSank schrieb am 5. Januar 2019 um 14:07:35 Uhr:


Meidet diese etablierten Prüfer wie Dekra, TüV Nord etc. Geht am besten zu den kleinen Werkstätten, die die selbstständigen Prüfer zu sich holen.

Das sehe ich genau so. Als ich ähnliches hier vor einigen Monaten geschrieben habe, war unter einigen TÜV-Jüngern hier helle Aufregung. Hinterhofschrauber, Ignoranz, ungültige HU, Troll waren einige der Begriffe, die mir daraufhin entgegen geschleudert wurden.

Schön, dass es auch anders geht.

Selbstständige Prüfer? Bei uns fahren die Vollgutachter vom TÜV-Nord in die Werkstätten.
Aber die Werkstätten dürfen die AU ja selbst machen, vielleicht macht das den Unterschied, da der Prüfer dann keinen AU-Tester mehr anklemmen muss.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 5. Januar 2019 um 16:31:37 Uhr:


Selbstständige Prüfer? Bei uns fahren die Vollgutachter vom TÜV-Nord in die Werkstätten.
Aber die Werkstätten dürfen die AU ja selbst machen, vielleicht macht das den Unterschied, da der Prüfer dann keinen AU-Tester mehr anklemmen muss.

Ja ich gehe hier immer zu Werkstatt. Die haben zwei mal die Woche einem da. Mit den habe ich mich unterhalten wegen dem Vw Betrug. Der meinte , dass man ohne Update kein tüv bekommt. Meine Betrugssoftware hathalt funktiobiert :-). Der konnte oder hat nicht den Stand abgelesen. Er meinte halt, dass er selbstständig sei und für die Gerätschaften Lizenz Gebühr zahlt. Das wäre richtig teuer. Ich fahre schon lange nicht mehr zu diesen Riesen Dekra Hallen und finanziere denen ihr Luxus. Ich habe bei ihm -glaube 95€ bezahlt. „Ihr Auto ist sehr sauber“, sagte er noch zu mir :-). Mein Auto sieht von unten wie neu aus. Kann ich gar net verstehen.

Weit mehr als "Auffälligkeiten"?

Ach lieber Andi Scheuer (CSU), Ihre Vorgehensweise kannte doch bisher nur eine Richtung, nach der Ausschaltung des Hirns in die analen der Autobosse ganz tief hineinkriechen, also schön brav sein, Ihre Zukunft nach dem jämmerlichen Politschauspiel steht evtl. auf dem Spiel...

11.01.2019/
"Die Drohung des Ministeriums stand im Raum, die Fahrzeuge unverzüglich stilllegen zu lassen. VW soll widersprochen haben: Die von den Behörden beanstandete Funktion sei legal und diene dem Motorschutz. Auf SPIEGEL-Anfrage gibt sich das Ministerium wortkarg: "Die Vorwürfe sind bekannt. Das Kraftfahrzeugbundesamt geht diesen Vorwürfen nach", so erklärte ein Sprecher. Die Prüfung dieser Vorwürfe sei noch nicht abgeschlossen....."

http://www.spiegel.de/.../...das-software-update-von-vw-a-1247441.html

VG

Zitat:

@MSank schrieb am 18. Dezember 2018 um 16:29:07 Uhr:



Zitat:

@rommulaner schrieb am 18. Dezember 2018 um 12:19:02 Uhr:


Besorg dir ein VAS5054 und Odis Engineer und flash zurück. Das kann ja so nicht weitergehen...

Kenne mich mit dem ganzen nicht so aus. Ich bin total abgenervt von dem ganzen. Das ist nur noch unverschämt von denen

fahr zu einem Tuner der spielt dir für ca 100 Euro die alte Software wieder auf und gut ist

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