Sammelthread: EA189 Dieselmotoren - Verweigerung des Softwareupdate

VW Sharan 2 (7N)

Hi,

ich habe einige Info's bezüglich der Verweigerung des Updates im anderen Thread schon kundgetan, jedoch werden dort Erfahrungen nach dem Update gesammelt.

Dieser Thread ist für Informationen bezüglich der Verweigerung des Updates.

Hab den Text aus dem anderen Thread kopiert und hier erneut eingefügt.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Ich habe mich entschieden, meinen Widerspruch in stark gekürzter Version hier als Muster zur Verfügung zu stellen. Wer mag, kann sich daran orientieren. Der Sofortvollzug wurde hier nicht angeordnet. Der Widerspruch hat deshalb aufschiebende Wirkung. Das ist in vielen Fällen aber anders.

Xxxx Mustermann
xxxxxstraße
xxxxx Musterstadt

Musterstadt
-xxx-
xxxx Markt xxx
12345 Musterstadt

Betriebsuntersagung Az.: xxx/xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich gegen den Bescheid vom xxxx2018, zugegangen am xxx2018, zum oben genannten Aktenzeichen Widerspruch.

Begründung:

1. Der vom KBA angeordnete Rückruf ist zwar bestandskräftig aber grundsätzlich rechtswidrig. Das KBA hätte die erteilten Typgenehmigungen zurücknehmen und ein neues Fahrzeugzulassungsverfahren anordnen müssen. Ohne diesen Rücknahmeverwaltungsakt ist die Typgenehmigung für das Fahrzeug noch immer formell wirksam. Das Landgericht Heilbronn hat im Urteil vom 15.8.2017, Az. 9 0 111/16, in diesem Zusammenhang zutreffend ausgeführt: "Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall“. In den Stellungnahmen zu diversen, auch in der Öffentlichkeit bekannten zivilrechtlichen Klageverfahren stellt die eingebaute Software nach Ansicht des VW-Konzerns keine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Wenn die betroffenen Fahrzeuge nicht gegen öffentliches Zulassungsrecht verstoßen, muss auch niemand dem Rückruf folgen.

2. Das Aufspielen des Updates hat unstreitig erhebliche negative Folgen. Dies sind insbesondere Schäden am AGR-Ventil, erhöhter Kraftstoffverbrauch sowie Leistungseinbrüche im oberen und unteren Drehzahlbereich. Es ist klar, dass die in diesem Ausmaß ursprünglich gar nicht vorgesehene Nutzung der Abgasrückführung zu einem größeren Verschleiß führt; erhebliche Folgeschäden bis hin zu kapitalen Motorschäden sind unausweichlich. Dies stellt einen gravierenden Eingriff in die Rechte des Fahrzeug-Eigentümers dar und verstößt gegen Art. 14 GG.

3. Fahrzeuge ohne Update sollen nicht gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorschriftsgemäß sein. Diese Rechtsauffassung ist nicht haltbar. Dies ergibt sich schon daraus, dass die betroffenen Fahrzeughalter mindestens 18 Monate Zeit zur Nachrüstung der Fahrzeuge durch ein Software-Update hatten. In diesen Zeitraum wird deshalb die HU-Plakette von sämtlichen Prüforganisationen auch ohne Update problemlos erteilt. Nach der im Bescheid vertreten Auffassung wären jedoch sämtliche in diesem Zeitraum an Fahrzeuge ohne Update vergebenen HU-Plaketten rechtswidrig erteilt worden.

4. Die gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorgesehene Beschränkung oder Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs steht im Ermessen der Zulassungsbehörde. Eine rechtsfehlerfreie Ermessensausübung im Bescheid ist jedoch nicht erfolgt. Die knappe Begründung des Bescheids zur Betriebsuntersagung ist nur formelhaft. Es handelt sich übrigens unstreitig nicht um einen sicherheitsrelevanten Rückruf, denn die grundsätzliche Funktionsfähigkeit sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sind nicht betroffen. Eine unmittelbare Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer geht von dem Fahrzeug nicht aus. Die Betriebsuntersagung diese einzelnen Fahrzeugs ist weder erforderlich noch im Einzelfall angemessen.

Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Name , XX.XX.2018

825 weitere Antworten
825 Antworten

Dann bleibt immer noch das individuelle Prozesskostenrisiko nach der Musterfeststellungsklage. Wie gehst du damit um?

Zitat:

@gkuhn schrieb am 28. November 2018 um 12:31:28 Uhr:


Dann bleibt immer noch das individuelle Prozesskostenrisiko nach der Musterfeststellungsklage. Wie gehst du damit um?

Wenn die Musterfeststellungklage in ein paar Jahren entschieden ist lässt sich für mich das Kosten/Nutzen-Verhältnis bzgl. der Durchsetzung meines individuellen Schadensersatz-Anspruches anhand ähnlich gelagerter Fälle vermutlich recht gut abschätzen.

Hab's auch schon im "Rechtliche Schritte"-Thread gepostet.
Schlechte Nachricht für alle bayerischen Update-Verweigerer:
https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/abgas-skandal-dieselfahrer-scheitern-vor-muenchner-gericht,RAhcCV1

Bis 5300 U/min

Dieser Test ist doch der absolute Schwachsinn.

Zitat:

@chris_0570 schrieb am 27. November 2018 um 14:13:42 Uhr:



Zitat:

@rommulaner schrieb am 27. November 2018 um 06:46:27 Uhr:


Gestern hatte mein Sharan HU bei der örtlichen G*Ü. Er prüfte mündlich, ob das Update aufgespielt wurde. Ausgelesen wird da nichts. Er macht halt seine Endrohrmessung, wobei der Motor ja nicht wirklich hoch dreht, und gut is. Im Stand ist die Abregeldrehzahl wesentlich niedriger.

Nicht wirklich hochdrehte? Meiner wurde mehrmals im Stand bis in den Begrenzer
hochgejubelt, über 5300 Touren - diese "Är...e"

OK, Schaltgetriebe und er hat´s überlebt 🙂

VG

Ähnliche Themen

So wie auch die anderen Endrohrmessungen bei Dieselfahrzeugen.

Hallo. Habe heute den Brief von Zulassungsbehörde bekommen mit der Frist von 2 Wochen das Update durchführen zu lassen. Im Brief steht drin, dass ein Widerspruch die Frist nicht verlängert, sowie ein angestrebtes Verfahren gegen VW dies auch nicht tut. D.h. nach Ablauf der Frist wird das Auto dann zwangsweise Stillgelegt. Hmm, werde dann das Update doch durchführen lassen, auch weil mein Anwalt meinte, dass dies keine Auswirkung auf das Verfahren haben wird. Bin gespannt wie lange es dann gut geht.

Die haben mir auch mit Zwangs Stilllegung gedroht, und ich müsste es dann machen. Seither sind etwa 1500 km vergangen.

Auto nimmt sporadisch kein Gang an
Weniger Leistung
Mehrverbrauch um 1,2 Liter
Vordert zum späteren hochschalten auf
Heute Lampe DPF angegangen

177PS aus 2013.
ich soll für die Prüfung 165€ zahlen und dann kann man Kulanz Antrag stellen, der dann abgelehnt wird
Kennt ihr jemanden in rum Frankfurt der VCSD hat? Das geht so nicht mehr weiter.

Besorg dir ein VAS5054 und Odis Engineer und flash zurück. Das kann ja so nicht weitergehen...

Zitat:

@rommulaner schrieb am 18. Dezember 2018 um 12:19:02 Uhr:


Besorg dir ein VAS5054 und Odis Engineer und flash zurück. Das kann ja so nicht weitergehen...

Kenne mich mit dem ganzen nicht so aus. Ich bin total abgenervt von dem ganzen. Das ist nur noch unverschämt von denen

Zitat:

@quattro 1 schrieb am 18. Dezember 2018 um 00:30:16 Uhr:


Habe heute den Brief von Zulassungsbehörde bekommen mit der Frist von 2 Wochen das Update durchführen zu lassen. Im Brief steht drin, dass ein Widerspruch die Frist nicht verlängert, sowie ein angestrebtes Verfahren gegen VW dies auch nicht tut. D.h. nach Ablauf der Frist wird das Auto dann zwangsweise Stillgelegt.

Wurde die sofortige Vollziehung ausdrücklich angeordnet? Dann muss man leider zum Verwaltungsgericht. Wenn nicht, dann einfach Widerspruch einlegen. Solange der Widerspruch läuft, wird auch nix stillgelegt. Das ist bei mir zur Zeit so. Ich habe das Ganze hier in diesem Thread schon beschrieben.

Zitat:

@quattro 1 schrieb am 18. Dezember 2018 um 00:30:16 Uhr:


Hallo. Habe heute den Brief von Zulassungsbehörde bekommen mit der Frist von 2 Wochen das Update durchführen zu lassen. Im Brief steht drin, dass ein Widerspruch die Frist nicht verlängert, sowie ein angestrebtes Verfahren gegen VW dies auch nicht tut. D.h. nach Ablauf der Frist wird das Auto dann zwangsweise Stillgelegt. Hmm, werde dann das Update doch durchführen lassen, auch weil mein Anwalt meinte, dass dies keine Auswirkung auf das Verfahren haben wird. Bin gespannt wie lange es dann gut geht.

Viel Glück mit dem VW Update...

"Bei VW sind neue Unregelmäßigkeiten aufgefallen - ausgerechnet im Software-Update für Dieselmotoren. Das Kraftfahrtbundesamt ist eingeschaltet. "

Laut VW handelt es sich um Dieselfahrzeuge mit 1,2-Liter-Motoren des Typs EA 189. Das Softwareupdate werde vorerst nicht auf weitere Autos des Typs aufgespielt, sagte ein Konzernsprecher. "Bereits für Anfang Januar sind Termine vereinbart worden, um die weitere Prüfung und Analyse gemeinsam mit Hochdruck voranzutreiben", hieß es von VW.

Meine Meinung: es wird sicherlich kein Einzelfall, d.h. nur 1,2 ltr. Motoren, sein, hoffentlich sind alle Motoren betroffen, die sind wohl im VAG Betrugskonzern nun völlig besoffen .....oder zuviel Bunga-Bunga Parties vernebeln die Hirne, oder das was davon noch übrig ist.... 😕 folgt jetzt der Rückruf vom Rückruf ? Gut das ich mich bis jetzt erfolgreich wehren konnte...andernfalls freut sich der Tuner über ein paar hundert €uros Cash in der Täsch.

http://www.spiegel.de/.../...i-neuer-abgas-software-a-1245262.html?...

Es sind die 1.2 Liter-Motörchen betroffen. Wie kann man so kleine Diesel bauen? Diesel braucht Hubraum... Kein Wunder, dass es Probleme gibt.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 23. Dezember 2018 um 14:03:24 Uhr:


. Kein Wunder, dass es Probleme gibt.

Die gibts es doch schon länger... aber das bilden wir uns nur ein. Es gab also noch nie Probelem mit diesen hochwertigen VAG Updates...einige VAG Vertragshändler/Werkstätten glauben da auch noch jetzt dran. Teilweise erhalten die angblich Ihre ISO nicht, wenn offene "Aktionen" bei den Kunden bestehen, musste bei der letzten Inspektion
ausrücklich dem Update nochmal schriftlich wiedersprechen - die Unterschrift auf der Position" ich möchte die unten aufgeführten Rückrufaktionen 23R7 / 23Q2 / S361 / nicht durchführen lassen" - reichten denen nicht. Jetzt steht die ISO Zertifizierung des Autohauses plötzlich auf dem Spiel ... die werden immer einfallsreicher um die Downloads in die Fahrzeuge zu bringen.... weiterhin schön aufpassen wenn VWs doch mal in die VW Werkstätten müssen... 🙂 Mein Mitleid hält sich weiter in Grenzen!!!

Was interessiert mich deren ISO, wenn Sie mir mein Fahrzeug ruinieren und ich die Lauferei & Kosten danach habe....

Frohes Fest, gestern kam das VW Angbot für einen völlig überteuerten VAG WARTUNGSVERTRAG; sie haben es leider immer noch nicht verstanden....😮
(womöglich bauen Sie den Updatezwang da mit rein, also aufpassen, klein gedrucktes lesen...)

VG

Die Aussage bezog sich rein und generell auf 1,2 Liter Dieselmotoren.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 23. Dezember 2018 um 15:19:21 Uhr:


Die Aussage bezog sich rein und generell auf 1,2 Liter Dieselmotoren.

Ja und hoffentlich weitet sich das aus, auf alle TDI Motoren...
Dem KBA seien die Probleme mal wieder bekannt. Und trotzdem wurden seitens der Straßenverkehrsämter im Auftrag des KBA den betroffenen Dieselbesitzern die Stilllegung der Fahrzeuge angedroht, sofern diese die Softwareupdates nicht unverzüglich aufspielen lassen. Da wurde nicht zum ersten Mal preiswert für die Auto-Industrie nachgeholfen.....!!!!

Registereinträge wurden auf dem allerletzten Drücker kurz vor Jahresende von der Bundesregierung eiligst bei der Justiz angeboten. So ist hierzulande der Rechtsstaat für Betrüger effektiv eingerichtet.

@ VAG & KBA -----}> Geht´s eigentlich noch??? !!!

Deine Antwort
Ähnliche Themen