Sammelthread: EA189 Dieselmotoren - Verweigerung des Softwareupdate
Hi,
ich habe einige Info's bezüglich der Verweigerung des Updates im anderen Thread schon kundgetan, jedoch werden dort Erfahrungen nach dem Update gesammelt.
Dieser Thread ist für Informationen bezüglich der Verweigerung des Updates.
Hab den Text aus dem anderen Thread kopiert und hier erneut eingefügt.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Ich habe mich entschieden, meinen Widerspruch in stark gekürzter Version hier als Muster zur Verfügung zu stellen. Wer mag, kann sich daran orientieren. Der Sofortvollzug wurde hier nicht angeordnet. Der Widerspruch hat deshalb aufschiebende Wirkung. Das ist in vielen Fällen aber anders.
Xxxx Mustermann
xxxxxstraße
xxxxx Musterstadt
Musterstadt
-xxx-
xxxx Markt xxx
12345 Musterstadt
Betriebsuntersagung Az.: xxx/xxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich gegen den Bescheid vom xxxx2018, zugegangen am xxx2018, zum oben genannten Aktenzeichen Widerspruch.
Begründung:
1. Der vom KBA angeordnete Rückruf ist zwar bestandskräftig aber grundsätzlich rechtswidrig. Das KBA hätte die erteilten Typgenehmigungen zurücknehmen und ein neues Fahrzeugzulassungsverfahren anordnen müssen. Ohne diesen Rücknahmeverwaltungsakt ist die Typgenehmigung für das Fahrzeug noch immer formell wirksam. Das Landgericht Heilbronn hat im Urteil vom 15.8.2017, Az. 9 0 111/16, in diesem Zusammenhang zutreffend ausgeführt: "Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall“. In den Stellungnahmen zu diversen, auch in der Öffentlichkeit bekannten zivilrechtlichen Klageverfahren stellt die eingebaute Software nach Ansicht des VW-Konzerns keine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Wenn die betroffenen Fahrzeuge nicht gegen öffentliches Zulassungsrecht verstoßen, muss auch niemand dem Rückruf folgen.
2. Das Aufspielen des Updates hat unstreitig erhebliche negative Folgen. Dies sind insbesondere Schäden am AGR-Ventil, erhöhter Kraftstoffverbrauch sowie Leistungseinbrüche im oberen und unteren Drehzahlbereich. Es ist klar, dass die in diesem Ausmaß ursprünglich gar nicht vorgesehene Nutzung der Abgasrückführung zu einem größeren Verschleiß führt; erhebliche Folgeschäden bis hin zu kapitalen Motorschäden sind unausweichlich. Dies stellt einen gravierenden Eingriff in die Rechte des Fahrzeug-Eigentümers dar und verstößt gegen Art. 14 GG.
3. Fahrzeuge ohne Update sollen nicht gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorschriftsgemäß sein. Diese Rechtsauffassung ist nicht haltbar. Dies ergibt sich schon daraus, dass die betroffenen Fahrzeughalter mindestens 18 Monate Zeit zur Nachrüstung der Fahrzeuge durch ein Software-Update hatten. In diesen Zeitraum wird deshalb die HU-Plakette von sämtlichen Prüforganisationen auch ohne Update problemlos erteilt. Nach der im Bescheid vertreten Auffassung wären jedoch sämtliche in diesem Zeitraum an Fahrzeuge ohne Update vergebenen HU-Plaketten rechtswidrig erteilt worden.
4. Die gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorgesehene Beschränkung oder Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs steht im Ermessen der Zulassungsbehörde. Eine rechtsfehlerfreie Ermessensausübung im Bescheid ist jedoch nicht erfolgt. Die knappe Begründung des Bescheids zur Betriebsuntersagung ist nur formelhaft. Es handelt sich übrigens unstreitig nicht um einen sicherheitsrelevanten Rückruf, denn die grundsätzliche Funktionsfähigkeit sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sind nicht betroffen. Eine unmittelbare Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer geht von dem Fahrzeug nicht aus. Die Betriebsuntersagung diese einzelnen Fahrzeugs ist weder erforderlich noch im Einzelfall angemessen.
Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Name , XX.XX.2018
825 Antworten
So lange sich kein Mod beschwert, wird es wohl OK sein. Ich lese solche Beiträge ja auch gerne, da ich noch nicht weiß, wie ich vorgehen soll und ob ich überhaupt gegen VW vorgehen kann, da ich 4ter Besitzer bin.
Moin!
Die Stilllegung beginnt
https://www.abendblatt.de/.../...gt-die-ersten-Diesel-Autos-still.html
...... sorry!
Habe eben den Link noch mal geprüft.
Ihr kommt zu einer abgehackten Version des Artikels.
Alternativ bitte nach : stormarn diesel .... googeln. Dann den Artikel vom Hamburger Abendblatt !
Danke für den Hinweis auf den Artikel im Abendblatt - der letzte Satz ist von großer Bedeutung für alle Update-Verweigerer in SH, ggf. auch bundesweit!!! Nach Widerspruch gegen die Stilllegungsverfügung ruhen die Verfahren erstmal wegen Einführung der Musterfeststellungsklage!?? Wenn das stimmt, wäre das schon mal in meinen Augen ein großer Etappensieg! Weiß jemand dazu genaueres oder kann dies bestätigen?
Noch ein wichtiger Zusatz: es gibt ZWEI lesenswerte Artikel aus dem Abendblatt! Einen vom 25.06.18 (darauf bezieht sich mein Kommentar von heute morgen) und einen vom 06.08.18, welchen JHJ wohl auch gemeint hat. Beide sind für schleswig-holsteinische Update-Verweigerer wichtig und gleichzeitig verwirrend, offensichtlich werden entgegen der Aussage in dem ersten Artikel nun Widersprüche kurzfristig als unbegründet zurückgewiesen?? Das müsste hier im Forum tatsächlich dringend mal geklärt werden...
https://www.abendblatt.de/.../...gt-die-ersten-Diesel-Autos-still.html
https://www.abendblatt.de/.../...l-Diesel-Autos-droht-Stilllegung.html
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Bitte die Überschriften googeln, dann hat man vollen Zugriff auf beide Artikel.
Ich habe jetzt auch die Betriebsuntersagung bekommen.
Das Update werde ich nicht machen, sondern Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Ein Sofortvollzug wurde nicht angeordnet und das ist entscheidend: Widerspruch und Anfechtungsklage haben dann aufschiebende Wirkung. D.h. das erstmal nichts passiert, wenn man Widerspruch eingelegt hat, also keine Zwangsstillegung in Sicht. Und das ist gut so. :-)
Ich werde das Ding durchziehen!
Guten Tag zusammen
bei mir kommt jetzt die erste Gerichtsverhandlung über meinen Schadensersatzanspruch gegen VW.
Ich habe den Alhambra 7N, Tag der 1. Zulassung Januar 2012, 125 kW, Euro 5, Adblue, im Januar 2016 gebraucht gekauft. Meine Rechtsschutzversicherung hat sich bereit erklärt die Kosten meiner Klage gegen VW zu übernehmen. Termin ist am 7.11.2018 um 13:30h vor dem Landgericht Freiburg, Salzstrasse 28, 3.OG, Zimmer304.
Bei dem Termin handelt es sich zuerst um den Versuch einer gütlichen Einigung und dann im Anschluss direkt um die Verhandlung. Ein Urteil ist zu dem Termin nicht zu erwarten. Das erfolgt erst später.
Der Termin ist öffentlich. Jeder Interessierte kann dort zuhören.
Die Stilllegung des Fahrzeugs wurde bisher nicht konkret terminiert, sondern lediglich von der Zulassungsstelle angedroht. Bange machen gilt nicht. Ich ziiehe das auch durch! :-)
Viel Spaß und Erfolg.
Zitat:
Ich habe den Alhambra 7N, Tag der 1. Zulassung Januar 2012, 125 kW, Euro 5, Adblue, im Januar 2016 gebraucht gekauft.
Ganz ehrlich, diese Klage kann ich nicht nachvollziehen und auch nicht die Deckungszusage der Versicherung. Du hast deinen Alhambra 4 Monate nach Bekanntwerden der Manipulation erworben, wusstest somit davon. Worauf begründet sich denn die Klage?
Nun gehts endlich los: (Thema Hardwarenachrüstungen)
http://www.spiegel.de/.../...selnachruestung-zugelassen-a-1222566.html
und Twintec kommt in den nächsten Wochen:
http://www.spiegel.de/.../...-zur-hardware-nachruestung-a-1222236.html
Tja, lieber CSU Andi, da helfen auch all die schönen Goodies aus der
Automobilindustrie nicht weiter ... und hoffentlich zeigen Euch ein paar
Bürger im September mal so richtig den (bzw. die) dicken Mittelfinger!
VG
Ob das KBA da vielleicht noch einen Riegel vorgeschoben bekommt, um die Automobilindustrie zu schützen?
Schön wäre es auch für die USA, da die zurückgekauften Fahrzeuge dann exportiert oder verkauft werden dürften, wenn dieses anerkannt wird. Schade ist es um das Geld, welches die Amerikaner bekommen haben, obwohl eine Nachrüstung möglich wäre.
Meinem Verständnis nach müsste man die Automobilhersteller dazu verdonnern, dass solch ein System für den Endverbraucher kostenfrei installiert wird, um den ursprünglichen Kaufvertrag einzuhalten. Gegen Schadensersatz hätte ich aber auch nichts - BTW bis wann muss ich handeln, um diesen einfordern zu können?
[quoteje früher je besser. Die Schlange ist lang und jeder mehr erhöht den Druck. Zudem kann Dir bei Androhung der Stilllegung das laufende Verfahren nur helfen. RA mandatieren und zuerst von ihm kkären lassen, ob Deine KFZ RSV die Kosten trägt.]
@Schubbie schrieb am 11. August 2018 um 14:08:38 Uhr:
Ob das KBA da vielleicht noch einen Riegel vorgeschoben bekommt, um die Automobilindustrie zu schützen?
Schön wäre es auch für die USA, da die zurückgekauften Fahrzeuge dann exportiert oder verkauft werden dürften, wenn dieses anerkannt wird. Schade ist es um das Geld, welches die Amerikaner bekommen haben, obwohl eine Nachrüstung möglich wäre.
Meinem Verständnis nach müsste man die Automobilhersteller dazu verdonnern, dass solch ein System für den Endverbraucher kostenfrei installiert wird, um den ursprünglichen Kaufvertrag einzuhalten. Gegen Schadensersatz hätte ich aber auch nichts - BTW bis wann muss ich handeln, um diesen einfordern zu können?
Zumindest weiss man mal, wo seine Feinde stehen und welche Parteien sicher nicht mehr wählbar sind, weil diese sich nicht scheuen den Bürgern schwersten wirtschaftlichen und gesundheitlichen Schaden zum Wohle von sehr wohlhabenden Betrügerkonzernen zuzufügen.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 11. August 2018 um 14:08:38 Uhr:
Ob das KBA da vielleicht noch einen Riegel vorgeschoben bekommt, um die Automobilindustrie zu schützen?Schön wäre es auch für die USA, da die zurückgekauften Fahrzeuge dann exportiert oder verkauft werden dürften, wenn dieses anerkannt wird. Schade ist es um das Geld, welches die Amerikaner bekommen haben, obwohl eine Nachrüstung möglich wäre.
Meinem Verständnis nach müsste man die Automobilhersteller dazu verdonnern, dass solch ein System für den Endverbraucher kostenfrei installiert wird, um den ursprünglichen Kaufvertrag einzuhalten. Gegen Schadensersatz hätte ich aber auch nichts - BTW bis wann muss ich handeln, um diesen einfordern zu können?
Zitat:
@chris_0570 schrieb am 11. August 2018 um 10:09:13 Uhr:
Nun gehts endlich los: (Thema Hardwarenachrüstungen)http://www.spiegel.de/.../...selnachruestung-zugelassen-a-1222566.html
und Twintec kommt in den nächsten Wochen:
http://www.spiegel.de/.../...-zur-hardware-nachruestung-a-1222236.html
Und los gehts:
https://dieselnachruestung.eu/#register
VG
(auf https://solutions.baumot.de/produkte/bnox-scr-system/ entdeckt...)
Heute Post bekommen.
Die Begründung ist gut: ...die tatsächlichen Stickoxidemissionen nicht der zugrundeliegenden EG-Typgenehmigung entsprechen...
Dann werd ich das Update wohl machen lassen und dann zum Tuner fahren 🙂