Sammelthread: EA189 Dieselmotoren - Verweigerung des Softwareupdate

VW Sharan 2 (7N)

Hi,

ich habe einige Info's bezüglich der Verweigerung des Updates im anderen Thread schon kundgetan, jedoch werden dort Erfahrungen nach dem Update gesammelt.

Dieser Thread ist für Informationen bezüglich der Verweigerung des Updates.

Hab den Text aus dem anderen Thread kopiert und hier erneut eingefügt.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Ich habe mich entschieden, meinen Widerspruch in stark gekürzter Version hier als Muster zur Verfügung zu stellen. Wer mag, kann sich daran orientieren. Der Sofortvollzug wurde hier nicht angeordnet. Der Widerspruch hat deshalb aufschiebende Wirkung. Das ist in vielen Fällen aber anders.

Xxxx Mustermann
xxxxxstraße
xxxxx Musterstadt

Musterstadt
-xxx-
xxxx Markt xxx
12345 Musterstadt

Betriebsuntersagung Az.: xxx/xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich gegen den Bescheid vom xxxx2018, zugegangen am xxx2018, zum oben genannten Aktenzeichen Widerspruch.

Begründung:

1. Der vom KBA angeordnete Rückruf ist zwar bestandskräftig aber grundsätzlich rechtswidrig. Das KBA hätte die erteilten Typgenehmigungen zurücknehmen und ein neues Fahrzeugzulassungsverfahren anordnen müssen. Ohne diesen Rücknahmeverwaltungsakt ist die Typgenehmigung für das Fahrzeug noch immer formell wirksam. Das Landgericht Heilbronn hat im Urteil vom 15.8.2017, Az. 9 0 111/16, in diesem Zusammenhang zutreffend ausgeführt: "Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall“. In den Stellungnahmen zu diversen, auch in der Öffentlichkeit bekannten zivilrechtlichen Klageverfahren stellt die eingebaute Software nach Ansicht des VW-Konzerns keine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Wenn die betroffenen Fahrzeuge nicht gegen öffentliches Zulassungsrecht verstoßen, muss auch niemand dem Rückruf folgen.

2. Das Aufspielen des Updates hat unstreitig erhebliche negative Folgen. Dies sind insbesondere Schäden am AGR-Ventil, erhöhter Kraftstoffverbrauch sowie Leistungseinbrüche im oberen und unteren Drehzahlbereich. Es ist klar, dass die in diesem Ausmaß ursprünglich gar nicht vorgesehene Nutzung der Abgasrückführung zu einem größeren Verschleiß führt; erhebliche Folgeschäden bis hin zu kapitalen Motorschäden sind unausweichlich. Dies stellt einen gravierenden Eingriff in die Rechte des Fahrzeug-Eigentümers dar und verstößt gegen Art. 14 GG.

3. Fahrzeuge ohne Update sollen nicht gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorschriftsgemäß sein. Diese Rechtsauffassung ist nicht haltbar. Dies ergibt sich schon daraus, dass die betroffenen Fahrzeughalter mindestens 18 Monate Zeit zur Nachrüstung der Fahrzeuge durch ein Software-Update hatten. In diesen Zeitraum wird deshalb die HU-Plakette von sämtlichen Prüforganisationen auch ohne Update problemlos erteilt. Nach der im Bescheid vertreten Auffassung wären jedoch sämtliche in diesem Zeitraum an Fahrzeuge ohne Update vergebenen HU-Plaketten rechtswidrig erteilt worden.

4. Die gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorgesehene Beschränkung oder Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs steht im Ermessen der Zulassungsbehörde. Eine rechtsfehlerfreie Ermessensausübung im Bescheid ist jedoch nicht erfolgt. Die knappe Begründung des Bescheids zur Betriebsuntersagung ist nur formelhaft. Es handelt sich übrigens unstreitig nicht um einen sicherheitsrelevanten Rückruf, denn die grundsätzliche Funktionsfähigkeit sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sind nicht betroffen. Eine unmittelbare Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer geht von dem Fahrzeug nicht aus. Die Betriebsuntersagung diese einzelnen Fahrzeugs ist weder erforderlich noch im Einzelfall angemessen.

Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Name , XX.XX.2018

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Zitat:

@Technofreak81 schrieb am 21. Juli 2018 um 09:36:40 Uhr:


Hallo,
bin bisher hier stiller Mitleser 🙂,
mein Tüv für den Audi A 3 Sportback ist im September fällig.
Anschreiben vom KBA ist schon was länger her und wurde ignoriert.
Bisher kam von der Zulassungstelle noch nichts, zuständig ist der Rheinisch Bergische Kreis.
Besteht die Möglichkeit den Tüv noch irgendwo ohne Update zu bekommen ?
Hat jmd. evtl Erfahrungen ?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe

Gruss

Martin

Tüv Süd/Nord prüft es soweit mir der Prüfer dies heute gesagt hat. Hätte ich gleich wieder Heim fahren können.

GTÜ/Dekra etc weiß ich leider nicht.

Also ich war bei der HU und da interessiert es keine ob Update gemacht wurde oder nicht!
Ich habe den Prüfer sogar darauf hingewiesen das noch kein Update aufgespielt wurde.
Er meinte dazu, ob das Update aufgespielt wurde oder nicht, kann er mit seinen Abgasmessgerät nicht feststellen, dies ginge nur unter Laborbestimmungen, da die abweichende Werte zu gering seien um dies hier messen zu können.
Prima-oder!?!

Verbraucher und Regierung verarscht! Herzlichen Glückwunsch zu dieser Superleistung Herr Dobrindt. In der freien Wirtschaft würden Sie für diese Leistung bald ALG 2 beziehen. Warum werden Sie eigentlich immer noch gewählt, Frau Merkel?

Zitat:

@HUHIBU schrieb am 21. Juli 2018 um 20:42:46 Uhr:


Also ich war bei der HU und da interessiert es keine ob Update gemacht wurde oder nicht!
Ich habe den Prüfer sogar darauf hingewiesen das noch kein Update aufgespielt wurde.
Er meinte dazu, ob das Update aufgespielt wurde oder nicht, kann er mit seinen Abgasmessgerät nicht feststellen, dies ginge nur unter Laborbestimmungen, da die abweichende Werte zu gering seien um dies hier messen zu können.
Prima-oder!?!

Wenn Du Dich in einem laufenden Verfahren gegen VW anwaltlich vertreten lässt, darf das so nicht laufen. Grund ist, dass nach Aufspielen des updates der Unterschied zum vorherigen Fahrverhalten (Mangel/Schaden) nicht mehr festgestellt werden kann. Es gibt dazu einschlägige Gerichtsurteile jedenfalls in BW, die mittlerweile rechtskräftig sind. VW erhebt keinen Widerspruch, um keinen Präzidenzfall zu schaffen.

Die Inanspruchnahme Deines Rechts, gegen einen Betrüger zu klagen, darf nicht zu den von Dir erwähnten Zwangsmassnahmen (schwerwiegende Nachteile) der Zulassungsstelle führen. Da liegt die Zulassungsstelle komplett falsch. Das Problem ist, dass Du wegen des geringen Streitwertes schwerlich einen Anwalt des Verwaltungsrechts findest, der Dich da vertritt.

Zitat:

@Mondeo1983 schrieb am 2. Februar 2017 um 12:43:43 Uhr:


Hi,

Hab mich jetzt mal direkt bei den Quellen informiert was das Update betrifft.

 

Habe mit dem KBA und meiner zuständigen Zulassungsstelle gesprochen.

Antwort KBA:

Ich habe das recht das Update zu verweigern. Nutze ich dies, wird irgendwann das KBA einen bescheid bekommen das mein Fahrzeug weiterhin einen Mangel hat. Daraufhin wird die zuständige Zulassungsstelle Informiert die die weiteren Schritte durchführt. Das KBA ist nicht zusändig für die Fahrzeugstilllegung sondern die Zulassungsstelle.

Antwort Zulassunstelle:

 

Wir bekommen vom KBA die Info das, dass Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen xxxx weiterhin einen Mangel aufweist. Daraufhin bekomme ich eine Ordnungsbußgeld in Höhe von 40 € und habe 14 Tage Zeit den Mangel zu beseitigen. Erfolgt dies nicht, wird mein Fahrzeug stillgelegt.

 

Meine Zulassungstelle wartet seit Januar letzten Jahres auf Antworten vom KBA was die Fahrzeuge betrifft. 1 Jahr vergangen ohne Info's d.h solange die Zulassungsstelle keine Informationen vom KBA hat, werden wird man auch nicht angeschrieben, dass der mangel noch nicht behoben wurde.

 

Die Zulassungstelle hat gesagt, die Info das mein Auto weiterhin einen Mangel hat, kann in 1 Monat kommen,7 Monate oder 1-2 Jahre 3-4 Jahre dauern.

Ich werde somit mein Update erstmal beim Freundlichen absagen und mal abwarten

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Ich habe keine Interesse daran VW zu verklagen, mir ist es viel wichtiger das meine „Karre“ zuverlässig läuft ob mit oder ohne Update.
Bis jetzt bin ich mit meinen Sharan mehr als zufrieden!

Wir durften unseren heute updaten trotz Klage gegen VW, da der TÜV und die Dekra die AU verweigerten ohne Nachweis der „Dieselaktion“. Heute durchgeführt, nächste Woche gehts auf Kosten von Vw dann zu MTM, um das „Extra-Update“ wieder aufzuspielen. So ein Schwachsinn, aber immerhin zahlt Vw auch die Wiederherstellung des Tunings.

Auch das Tuning ist ja dann angepasst.

[Welcher TÜV ist das? Was heisst Extra update? quote]
@Bendergolf schrieb am 31. Juli 2018 um 21:43:45 Uhr:
Wir durften unseren heute updaten trotz Klage gegen VW, da der TÜV und die Dekra die AU verweigerten ohne Nachweis der „Dieselaktion“. Heute durchgeführt, nächste Woche gehts auf Kosten von Vw dann zu MTM, um das „Extra-Update“ wieder aufzuspielen. So ein Schwachsinn, aber immerhin zahlt Vw auch die Wiederherstellung des Tunings.

Extra Update ist die Wiederherstellung des MTM Tunings nach dem Update

Und es ist abgesprochen, dass es nicht an die geänderte Software angepasst wird?

Genau andersrum, es wird darauf angepasst wieder aufgespielt

Abgasskandal kämpfen um jeden Preis
Hallo zusammen ich möchte hier mal über meine Erfahrungen mit meinem Q5 Schummel Diesel berichten. Gekauft 2013, Bj 04-2012.
Ich habe eine Einzelklage am laufen über die Anwälte Goldenstein und Partner Potsdamm, dies ist möglich da ich eine Rechtschutzversicherung bei der Allianz habe und diese alle Kosten übernimmt.
Eingereicht habe ich alles ab August 2017 über die Plattform von https://www.myright.de/
Zuerst musste man dort alle Unterlagen hochladen. ( Kaufvertrag, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, usw.) Dann hat sich die zuständige Anwaltskanzlei Goldenstein und Partner http://www.ra-goldenstein.de/ gemeldet und die Klage vorbereitet.
Im März 2018 war es dann soweit das die 110 Seitige Klage vor dem Landgericht Freiburg gegen
die Audi AG und die Volkswagen AG eingereicht wurde.
Zwischenzeitlich hat auch das Kraftfahrt Bundesamt ( KBA ) nicht geschlafen und meine Daten an die zuständige Zulassungsbehörde weitergeleitet weil ich mein Update noch immer nicht durchgeführt habe.
Im Juli kam dann die Androhung der Zulassungsbehörde dass mein Fahrzeug im August stillgelegt wird falls ich das Update nicht durchgeführt habe.
Vorsorglich haben wir dann eine Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherung angefordert damit wir im schlimmsten Fall gerüstet sind.
Inzwischen haben sich auch die Gerichte mit der drohenden Stilllegung befasst und wie schön, das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat
Zitat Tagesspiegel.de : VW Skandal - Verwaltungsgericht Karlsruhe hebt sofortige Stilllegung eines VW Amarok durch Eilentscheidung auf. Zitatende
Hier das Urteil dazu und man findet unter diesem Link auch schon Zitate anderer Gerichte welche zum gleichen Schluss kommen.
http://lrbw.juris.de/.../document.py?Gericht=bw&%3Bnr=23337
Ich habe mich dann mal mit verschiedenen Urteilen befasst und was mich da immer stört, dass die Nutzungsausfallentschädigung an einer Gesamtlaufleistung von 250TKm (schöngerechnet für Audi und VW ) gemessen wird. Meiner Meinung sind aber doch gerade Diesel Fahrzeuge Langläufer und haben eine viel höhere Laufleistung. Bei einer Recherche über Mobile.de hat sich das auch bestätigt. Dort werden viele Audi Q5 noch mit zum Teil viel höherer Laufleistung noch für viel Geld angeboten. (Beispiele 300TKM-11990 Euro, 245TKM 19900 Eur, 300TKM 13000Euro usw. )
Dies wurde zwischenzeitlich auch von den Gerichten erkannt, denn das OLG Köln geht bei einem Urteil von 500000Km Gesamtlaufleistung aus. Hier der Link zum Urteil
https://www.justiz.nrw.de/.../18_U_134_17_Beschluss_20180327.html
Meine Anwälte vertreten die selbe Meinung und wir klagen somit mit Mehrwert ;.)
Ein weiterer Fall hat eine hartnäckige Klägerin belohnt, sie bekam den vollen Kaufpreis zurück und darf das Auto sogar behalten. VW hat in letzter Minute einfach die komplette Klagesumme überwiesen um ein Urteil vom OLG Naumburg zu verhindern.
https://www.verbraucherschutz.tv/.../...ndert-urteil-in-letzter-minute
Nun wieder zu meinem Q5: Da der Termin der Stilllegung (Betriebsuntersagung) nun kurz bevor stand habe ich mal die Zulassungsbehörde angeschrieben wie denn die weiteren Schritte sind.
Erstaunlicherweise hat sich die Zulassungsstelle sehr schnell bei mir mit folgendem Tex gemeldet:

Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX,

wie soeben telefonisch mitgeteilt, wird Ihre Frau von uns eine Betriebsuntersagung bezüglich der unzulässigen Abschalteinrichtung erhalten. Falls Sie Ihren Widerspruch aufrechterhalten wollten, müssten Sie dann gegen diese Betriebsuntersagung einen Widerspruch einlegen. Wir werden diese Angelegenheit dann an das Regierungspräsidium Freiburg zur weiteren Entscheidung weiterleiten. Eine Zwangsenstempelung wird auf jeden Fall ohne vorherige Information unsererseits nicht vorgenommen.

Mit freundlichen Grüssen
Zitatende
Die Person der Zulassungsstelle hat mich auch noch angerufen und gesagt dass seit Mai 2018 schon mehrere Verfahren an das Regierungspräsidium weitergeleitet wurden und bisher von dort noch keine Aktionen bekannt sind.

Heute kam nun das Schreiben zur Betriebsuntersagung, ich habe dies an meinen Anwalt weitergeleitet damit von dort Widerspruch eingelegt wird.

All dies zeigt mir das wir Autokäufer doch im Recht sind und wir unbedingt dafür kämpfen müssen das wir auch Recht bekommen.
Ich kann wirklich alle nur ermutigen noch schnell Klage einzureichen, gerade wenn man eine Rechtschutzversicherung hat hat man die grössten Chancen die alte Dieselschleuder wieder los zu werden.
Mein grösstes Problem ist noch wenn ich recht bekomme was kauf ich mir dann für ein Fahrzeug?
Weiters werde ich hier berichten sobald ich mehr erfahre.

Glückwunsch zum ersten Beitrag, du bist ja schon länger hier.
Erster Link besagt, dass die sofortige Stilllegung nicht rechtens ist, diese jedoch nach Fristsetzung vollzogen werden kann.
Es liest sich so ein wenig wie Werbung für eine Anwaltskanzlei.

Der beabsichtigten Prüfstelle ne Anfrage per email stellen. Wenn es eine Antwort gibt, hier einstellen :-)]

@Europameister2004 schrieb am 21. Juli 2018 um 18:27:24 Uhr:

Zitat:

@Technofreak81 schrieb am 21. Juli 2018 um 09:36:40 Uhr:


Hallo,
bin bisher hier stiller Mitleser 🙂,
mein Tüv für den Audi A 3 Sportback ist im September fällig.
Anschreiben vom KBA ist schon was länger her und wurde ignoriert.
Bisher kam von der Zulassungstelle noch nichts, zuständig ist der Rheinisch Bergische Kreis.
Besteht die Möglichkeit den Tüv noch irgendwo ohne Update zu bekommen ?
Hat jmd. evtl Erfahrungen ?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe

Gruss

Martin

Tüv Süd/Nord prüft es soweit mir der Prüfer dies heute gesagt hat. Hätte ich gleich wieder Heim fahren können.

GTÜ/Dekra etc weiß ich leider nicht.

hallo Schubbie,
Werbung sollte es keine sein, die machen bisher einen guten Job. Ich finde es nur sehr wichtig dass man auch mal was von klagenden Autobesitzern lesen kann. Man kann das Netzt durchforsten und findet kaum etwas. Wenn die Links stören dann mach ich sie raus.

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