Sammelthread: EA189 Dieselmotoren - Verweigerung des Softwareupdate
Hi,
ich habe einige Info's bezüglich der Verweigerung des Updates im anderen Thread schon kundgetan, jedoch werden dort Erfahrungen nach dem Update gesammelt.
Dieser Thread ist für Informationen bezüglich der Verweigerung des Updates.
Hab den Text aus dem anderen Thread kopiert und hier erneut eingefügt.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Ich habe mich entschieden, meinen Widerspruch in stark gekürzter Version hier als Muster zur Verfügung zu stellen. Wer mag, kann sich daran orientieren. Der Sofortvollzug wurde hier nicht angeordnet. Der Widerspruch hat deshalb aufschiebende Wirkung. Das ist in vielen Fällen aber anders.
Xxxx Mustermann
xxxxxstraße
xxxxx Musterstadt
Musterstadt
-xxx-
xxxx Markt xxx
12345 Musterstadt
Betriebsuntersagung Az.: xxx/xxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich gegen den Bescheid vom xxxx2018, zugegangen am xxx2018, zum oben genannten Aktenzeichen Widerspruch.
Begründung:
1. Der vom KBA angeordnete Rückruf ist zwar bestandskräftig aber grundsätzlich rechtswidrig. Das KBA hätte die erteilten Typgenehmigungen zurücknehmen und ein neues Fahrzeugzulassungsverfahren anordnen müssen. Ohne diesen Rücknahmeverwaltungsakt ist die Typgenehmigung für das Fahrzeug noch immer formell wirksam. Das Landgericht Heilbronn hat im Urteil vom 15.8.2017, Az. 9 0 111/16, in diesem Zusammenhang zutreffend ausgeführt: "Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall“. In den Stellungnahmen zu diversen, auch in der Öffentlichkeit bekannten zivilrechtlichen Klageverfahren stellt die eingebaute Software nach Ansicht des VW-Konzerns keine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Wenn die betroffenen Fahrzeuge nicht gegen öffentliches Zulassungsrecht verstoßen, muss auch niemand dem Rückruf folgen.
2. Das Aufspielen des Updates hat unstreitig erhebliche negative Folgen. Dies sind insbesondere Schäden am AGR-Ventil, erhöhter Kraftstoffverbrauch sowie Leistungseinbrüche im oberen und unteren Drehzahlbereich. Es ist klar, dass die in diesem Ausmaß ursprünglich gar nicht vorgesehene Nutzung der Abgasrückführung zu einem größeren Verschleiß führt; erhebliche Folgeschäden bis hin zu kapitalen Motorschäden sind unausweichlich. Dies stellt einen gravierenden Eingriff in die Rechte des Fahrzeug-Eigentümers dar und verstößt gegen Art. 14 GG.
3. Fahrzeuge ohne Update sollen nicht gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorschriftsgemäß sein. Diese Rechtsauffassung ist nicht haltbar. Dies ergibt sich schon daraus, dass die betroffenen Fahrzeughalter mindestens 18 Monate Zeit zur Nachrüstung der Fahrzeuge durch ein Software-Update hatten. In diesen Zeitraum wird deshalb die HU-Plakette von sämtlichen Prüforganisationen auch ohne Update problemlos erteilt. Nach der im Bescheid vertreten Auffassung wären jedoch sämtliche in diesem Zeitraum an Fahrzeuge ohne Update vergebenen HU-Plaketten rechtswidrig erteilt worden.
4. Die gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorgesehene Beschränkung oder Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs steht im Ermessen der Zulassungsbehörde. Eine rechtsfehlerfreie Ermessensausübung im Bescheid ist jedoch nicht erfolgt. Die knappe Begründung des Bescheids zur Betriebsuntersagung ist nur formelhaft. Es handelt sich übrigens unstreitig nicht um einen sicherheitsrelevanten Rückruf, denn die grundsätzliche Funktionsfähigkeit sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sind nicht betroffen. Eine unmittelbare Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer geht von dem Fahrzeug nicht aus. Die Betriebsuntersagung diese einzelnen Fahrzeugs ist weder erforderlich noch im Einzelfall angemessen.
Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Name , XX.XX.2018
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Zitat:
@Schubbie schrieb am 13. Juni 2018 um 18:17:17 Uhr:
Eine Ordnungswidrigkeit für 1 Milliarde Euro. Das Geld sollte man lieber unter den Geschädigten aufteilen. Für was wird das Geld nun verwendet?
http://www.spiegel.de/.../...-zur-verwendung-des-geldes-a-1212996.html
Fahrradwege, neue Bedienstete usw .... es gibt keine Geschädigte 😰
VG
Vielleicht sollte man es nutzen um einen Automobilhersteller zu subventionieren, damit dessen Vorstand nicht Sozialhilfe beantragen muss und Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Nur zur Info: ich eine Bundestagspetition zur Unrechtmäßigkeit der Anordnung des Rückrus, die ist seit 3 Tagen online und kann noch bis 9.7. mitgezeichnet werden, also beeilen:
https://epetitionen.bundestag.de/.../Petition_77670.html
Außerdem habe ich 2 Beschwerden an die EU-Kommission gerichtet, eine zum gleichen Sachverhalt, eine zweite, in der ich auf die Ungültigkeit der Typgenehmigung und der Übereinstimmungsbescheinigung hinweise und darauf, dass das KBA diese weiterhin akzeptiert.
Inzwischen haben ja verschiedene Gerichte (z.B. LG Augsburg) anerkannt, dass zumindest die Übereinstimmungsbescheinigung ungültig ist und deshalb der Kaufvertrag ungültig:
https://www.anwalt.de/.../...tscheidet-kaufvertrag-nichtig_136348.html
https://www.ra-helmig.de/.../
Dazu steht auch was im Nachbarthread https://www.motor-talk.de/.../...gen-vw-abgasskandal-t5462881.html?... man weiß ja gar nicht wo man zuerst posten soll 🙂
Zum Thema TÜV: Meiner ist am Samstag auch drüber (superb 3t Kombi, 2,0 TDI, 140 PS ,DSG, Baujahr 2013) man hat definitiv nach dem ersten Schreiben 18 Monate Zeit, danach wird die Plakette nicht mehr erteilt.
Gruß Bluesbill
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Zitat:
@Bluesbill schrieb am 25. Juni 2018 um 17:57:52 Uhr:
Zum Thema TÜV: Meiner ist am Samstag auch drüber (superb 3t Kombi, 2,0 TDI, 140 PS ,DSG, Baujahr 2013) man hat definitiv nach dem ersten Schreiben 18 Monate Zeit, danach wird die Plakette nicht mehr erteilt.Gruß Bluesbill
Ah ja. Sowas hatten wir noch nicht. Sehr interessant. Woher weisst du das bzw. wo steht das?
Ich habe die Plakette gerade bekommen ohne die Software aktualisieren zu müssen.
Kann ich jetzt 2 Jahre waren , oder werde ich trotzdem gezwungen die Aktualisierung durchzuführen?
Ich danke voraus für Eure Meinung.
Zitat:
@tombom444 schrieb am 16. Juli 2018 um 08:55:00 Uhr:
Ich habe die Plakette gerade bekommen ohne die Software aktualisieren zu müssen.
Kann ich jetzt 2 Jahre waren , oder werde ich trotzdem gezwungen die Aktualisierung durchzuführen?
Ich danke voraus für Eure Meinung.
Da es sich um 2 ganz unterschiedliche Dinge (HU und Rückruf durch das KBA) handelt, wirst du (wie wir alle) früher oder später einen Brief deiner Zulassungsstelle mit Androhung bzw. Vollstreckung der Stilllegung erhalten. Mir hat das KBA bereits angekündigt, meine Daten Mitte August an unsere Zulassungsstelle zu übermitteln. Dann werden wir sehen. Dass man eine gültige HU hat, spielt in diesem Zusammenhang keinerlei Rolle.
Gruß
Zitat:
@Nasenmatti schrieb am 16. Juli 2018 um 09:14:02 Uhr:
Zitat:
@tombom444 schrieb am 16. Juli 2018 um 08:55:00 Uhr:
Ich habe die Plakette gerade bekommen ohne die Software aktualisieren zu müssen.
Kann ich jetzt 2 Jahre waren , oder werde ich trotzdem gezwungen die Aktualisierung durchzuführen?
Ich danke voraus für Eure Meinung.Da es sich um 2 ganz unterschiedliche Dinge (HU und Rückruf durch das KBA) handelt, wirst du (wie wir alle) früher oder später einen Brief deiner Zulassungsstelle mit Androhung bzw. Vollstreckung der Stilllegung erhalten. Mir hat das KBA bereits angekündigt, meine Daten Mitte August an unsere Zulassungsstelle zu übermitteln. Dann werden wir sehen. Dass man eine gültige HU hat, spielt in diesem Zusammenhang keinerlei Rolle.
Gruß
Ich habe das gleiche bekommen und ich bin am überlegen ob ich weiter warten darf/soll ?
Ich habe mir vorzeitig noch zwei Jahre TÜV gesichert.
Sollte jeder machen, der gegen VW klagt oder klagen will.
Selbst wenn ihr dann bei der Zulassungsstelle einen Aufschub der Zwangsweisen Stilllegung bis zur gerichtlichen Entscheidung der Klage erreicht, ohne TÜV ist die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr möglich.
Kommt also einer Stillegung durch die Hintertür gleich.
Zitat:
@tombom444 schrieb am 16. Juli 2018 um 11:19:32 Uhr:
Zitat:
@Nasenmatti schrieb am 16. Juli 2018 um 09:14:02 Uhr:
Da es sich um 2 ganz unterschiedliche Dinge (HU und Rückruf durch das KBA) handelt, wirst du (wie wir alle) früher oder später einen Brief deiner Zulassungsstelle mit Androhung bzw. Vollstreckung der Stilllegung erhalten. Mir hat das KBA bereits angekündigt, meine Daten Mitte August an unsere Zulassungsstelle zu übermitteln. Dann werden wir sehen. Dass man eine gültige HU hat, spielt in diesem Zusammenhang keinerlei Rolle.
Gruß
Ich habe das gleiche bekommen und ich bin am überlegen ob ich weiter warten darf/soll ?
Nein, das update kannst Du im Fall, das die Androhung kommt immer noch machen lassen. Die Zulassungsstellen zögern mit dieser Massnahme sehr, weil diese Massnahme im Fall eines laufenden Verfahrens gegen den Hersteller einer Nötigung des Fahrzeughalters gleichkommt. Im laufenden Verfahren darf nämlich der Zustand des Fahrzeugs, was das Software update betrifft nicht gegen den Willen der Klagepartei geändert werden. Anderenfalls wäre ein Unterschied vorher/nachher und daraus entstehende Schadensersatzansprüche nicht mehr verifizierbar. Sollte sich die Zulassungsstelle trotzdem auf dieses Risiko einlassen, bleibt Dir erstens genug Zeit, Dir die software aufspielen zu lassen. Dies sollte dann mit einer entsprechenden Formulierung, dass dies unter Zwang gegen Deinen Willen passiert ist von der ausführenden Werkstatt bestätigt werden. Melde Dich, wenn Du dazu einen Brief brauchst. Ferner erstattest Du gegen die Person, die Dir diese Androhung schickt Dienstaufsichtsbeschwerde mit Anforderung der Rechtsgrundlage.
Solltest Du noch keine Klage gegen VW hast einreichen lassen, wird es damit dringend Zeit. Es gibt aber auch schon Entscheidungen von Verwaltungsgerichten, mit der obigen Rechtsauffassung. Man findet nur leider keine RA, die so einen Verwaltungsprozess durchziehen, weil die Streitwerte und damit die Honorare zu gering sind.
Zentraler Gedanke des Prozessgegners ist es, so viele Kunden wie möglich so zu zermürben, dass die Fälle immer weniger werden. Jeder Fall weniger verringert den Verlust. Das deutsche Recht steht noch solange auf der Seite der Betrüger, bis die Sache nicht durch Fahrverbote massiv eskaliert. Letzteres muss so schnell als möglich erreicht werden.
Gruss
Karsten
Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Und könntest Du noch mal erklären, wie man VW klagen soll?
Viele Grüße und besten Dank im Voraus
Tomek
Ich klage derzeit gegen VW.
31.07. läuft mein Tüv aus, Tüv ohne Update wurde verweigert. Frist von 18 Monate abgelaufen. Die Stadt stand schon vor der Türe.
Heute Update gemacht!
Für die Klage unerheblich, da ich das Update machen musste (Nötigung) um meine Zulassung nicht zu verlieren. Ich hab eine besondere Tochter, da brauch ich dringend das Auto.
Verhandlung findet statt mit oder ohne Update.
Hallo,
bin bisher hier stiller Mitleser 🙂,
mein Tüv für den Audi A 3 Sportback ist im September fällig.
Anschreiben vom KBA ist schon was länger her und wurde ignoriert.
Bisher kam von der Zulassungstelle noch nichts, zuständig ist der Rheinisch Bergische Kreis.
Besteht die Möglichkeit den Tüv noch irgendwo ohne Update zu bekommen ?
Hat jmd. evtl Erfahrungen ?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe
Gruss
Martin