Sammelthread: EA189 Dieselmotoren - Verweigerung des Softwareupdate

VW Sharan 2 (7N)

Hi,

ich habe einige Info's bezüglich der Verweigerung des Updates im anderen Thread schon kundgetan, jedoch werden dort Erfahrungen nach dem Update gesammelt.

Dieser Thread ist für Informationen bezüglich der Verweigerung des Updates.

Hab den Text aus dem anderen Thread kopiert und hier erneut eingefügt.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Ich habe mich entschieden, meinen Widerspruch in stark gekürzter Version hier als Muster zur Verfügung zu stellen. Wer mag, kann sich daran orientieren. Der Sofortvollzug wurde hier nicht angeordnet. Der Widerspruch hat deshalb aufschiebende Wirkung. Das ist in vielen Fällen aber anders.

Xxxx Mustermann
xxxxxstraße
xxxxx Musterstadt

Musterstadt
-xxx-
xxxx Markt xxx
12345 Musterstadt

Betriebsuntersagung Az.: xxx/xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich gegen den Bescheid vom xxxx2018, zugegangen am xxx2018, zum oben genannten Aktenzeichen Widerspruch.

Begründung:

1. Der vom KBA angeordnete Rückruf ist zwar bestandskräftig aber grundsätzlich rechtswidrig. Das KBA hätte die erteilten Typgenehmigungen zurücknehmen und ein neues Fahrzeugzulassungsverfahren anordnen müssen. Ohne diesen Rücknahmeverwaltungsakt ist die Typgenehmigung für das Fahrzeug noch immer formell wirksam. Das Landgericht Heilbronn hat im Urteil vom 15.8.2017, Az. 9 0 111/16, in diesem Zusammenhang zutreffend ausgeführt: "Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall“. In den Stellungnahmen zu diversen, auch in der Öffentlichkeit bekannten zivilrechtlichen Klageverfahren stellt die eingebaute Software nach Ansicht des VW-Konzerns keine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Wenn die betroffenen Fahrzeuge nicht gegen öffentliches Zulassungsrecht verstoßen, muss auch niemand dem Rückruf folgen.

2. Das Aufspielen des Updates hat unstreitig erhebliche negative Folgen. Dies sind insbesondere Schäden am AGR-Ventil, erhöhter Kraftstoffverbrauch sowie Leistungseinbrüche im oberen und unteren Drehzahlbereich. Es ist klar, dass die in diesem Ausmaß ursprünglich gar nicht vorgesehene Nutzung der Abgasrückführung zu einem größeren Verschleiß führt; erhebliche Folgeschäden bis hin zu kapitalen Motorschäden sind unausweichlich. Dies stellt einen gravierenden Eingriff in die Rechte des Fahrzeug-Eigentümers dar und verstößt gegen Art. 14 GG.

3. Fahrzeuge ohne Update sollen nicht gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorschriftsgemäß sein. Diese Rechtsauffassung ist nicht haltbar. Dies ergibt sich schon daraus, dass die betroffenen Fahrzeughalter mindestens 18 Monate Zeit zur Nachrüstung der Fahrzeuge durch ein Software-Update hatten. In diesen Zeitraum wird deshalb die HU-Plakette von sämtlichen Prüforganisationen auch ohne Update problemlos erteilt. Nach der im Bescheid vertreten Auffassung wären jedoch sämtliche in diesem Zeitraum an Fahrzeuge ohne Update vergebenen HU-Plaketten rechtswidrig erteilt worden.

4. Die gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorgesehene Beschränkung oder Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs steht im Ermessen der Zulassungsbehörde. Eine rechtsfehlerfreie Ermessensausübung im Bescheid ist jedoch nicht erfolgt. Die knappe Begründung des Bescheids zur Betriebsuntersagung ist nur formelhaft. Es handelt sich übrigens unstreitig nicht um einen sicherheitsrelevanten Rückruf, denn die grundsätzliche Funktionsfähigkeit sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sind nicht betroffen. Eine unmittelbare Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer geht von dem Fahrzeug nicht aus. Die Betriebsuntersagung diese einzelnen Fahrzeugs ist weder erforderlich noch im Einzelfall angemessen.

Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Name , XX.XX.2018

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Langsam wird's interessant. Vielleicht gibt's ja doch noch Geld oder neue Fahrzeuge. 🙂

Hi,

hab im Netz eine aktuelle (27.04.2017) Rechtssprechung gefunden.

Zitat:

Prozesserfolg in Nürnberg – 9 Kläger siegen gegen VW

Nürnberger Kläger erhielten nicht nur eine Erstattung des Kaufpreises nach Rückgabe der Dieselfahrzeuge. Sie erhielten ebenfalls Anspruch auf Schadenersatz vom Gericht zugesprochen. Die Rechtskräftigkeit des Urteils bleibt abzuwarten, eine Berufung ist möglich.

Auch zwei Mandaten unserer Kanzlei befinden sich unter den erfolgreichen Klägern. Ein Caddy- und ein Passat-Fahrer bekommen den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet.

Die VW-Fahrer beklagten, dass Ihnen durch die Software der Wagen ein Schaden entstanden ist. Das Gericht wies dem Konzern die Schuld zu und sprach von deliktischer Haftung.

Die Einzelklagen wurden an einem Tag zusammengefasst, es handelt sich also nicht um Sammelklagen. Dem Gericht liegen noch rund 30 weitere Fälle vor, deren Entscheidungen noch ausstehen.

Gruß

gelöscht .. siehe andere Thread

Hallo zusammen

Kennt jemand die Software-Version vom Update

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Hier sieht man ein Beispiel:

https://www.motor-talk.de/.../...-dem-softwareupdate-t5910925.html?...

Hallo
ich muß in naher zukunft mal in die VW -Werkstatt wegen eines Lackschadens , nun hört man ja immer öfters das hier einfach
das Update aufgespielt wird, auch wenn man es nicht möchte gab es fällle wo es trotzdem aufgespielt wurde, wie kann ich mich davor schützen? sollte ich bei abgabe des Fahrezeugs schriftlich mit Unterschrift daraufhinweisen?
wie macht ihr das ?-🙂
wie sind eure erfahrungen bei der Ablehnung des Updates?
gruß

Hatte meinen Tiguan heute in der Werkstatt und habe vorab gesagt, daß kein Softwareupdate gemacht werden soll. Das Softwareupdate ist ein separater Werkstattauftrag, daß jeder Kunde auch normalerweise unterschreiben muß. Auf dem Auftrag gibt es aber eine eine Zeile die da lautet "Kunde wünscht KEINE Durchführung der Aktion". Musste an dieser Stelle meine Unterschrift machen und das Update wurde nicht durchgeführt. Allerdings geht diese "Verweigerung" auch dann autom. direkt an VW.

Gruß

Genau so war es auch bei mir zum 60T KD

Hallo Gemeinde,

hier ein sehr intressanter Artikel vom Spiegel Online....

erst hinsetzen und dann lesen 😉

Spiegel Online

Gruß

Das Update soll nur die illegale Abschalteinrichtung beseitigen. Nicht mehr und nicht weniger. Ein Journalist checkt das ja anscheinend nicht und erwartet den gleichen Ausstoß wie auf dem Prüfstand mit dem NEFZ. 🙂
Als nächstes soll der Verbrauch wohl auch nicht mehr größer sein wie im NEFZ.
Das ist eben einfach Blödsinn.

Ich habe bisher auch kein Update machen lassen, möchte meinen Sharan nun privat verkaufen. Darf ich das ohne Uodate?

Du musst auf die Umstände hinweisen!

Natürlich würde ich sagen, daß er das Update nicht hat, aber darf ich im legalen Sinne das Auto so verkaufen?

Das Update ist ja kein Zwang. Deshalb kannst du das Fahrzeug bedenkenlos so verkaufen. Ein Hinweis wäre auf jeden Fall aber angebracht. Ohne Update sehe ich das als Wertsteigerung an 🙂

Für den Fall, dass du wegen des Abgasskandals gegen VW/Händler vorgehen möchtest darfst du aber nicht vergessen, dass der Käufer dir die Gewährleistungsrechte hierfür abtreten muss.

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