Sammelthread: EA189 Dieselmotoren - Verweigerung des Softwareupdate
Hi,
ich habe einige Info's bezüglich der Verweigerung des Updates im anderen Thread schon kundgetan, jedoch werden dort Erfahrungen nach dem Update gesammelt.
Dieser Thread ist für Informationen bezüglich der Verweigerung des Updates.
Hab den Text aus dem anderen Thread kopiert und hier erneut eingefügt.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Ich habe mich entschieden, meinen Widerspruch in stark gekürzter Version hier als Muster zur Verfügung zu stellen. Wer mag, kann sich daran orientieren. Der Sofortvollzug wurde hier nicht angeordnet. Der Widerspruch hat deshalb aufschiebende Wirkung. Das ist in vielen Fällen aber anders.
Xxxx Mustermann
xxxxxstraße
xxxxx Musterstadt
Musterstadt
-xxx-
xxxx Markt xxx
12345 Musterstadt
Betriebsuntersagung Az.: xxx/xxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich gegen den Bescheid vom xxxx2018, zugegangen am xxx2018, zum oben genannten Aktenzeichen Widerspruch.
Begründung:
1. Der vom KBA angeordnete Rückruf ist zwar bestandskräftig aber grundsätzlich rechtswidrig. Das KBA hätte die erteilten Typgenehmigungen zurücknehmen und ein neues Fahrzeugzulassungsverfahren anordnen müssen. Ohne diesen Rücknahmeverwaltungsakt ist die Typgenehmigung für das Fahrzeug noch immer formell wirksam. Das Landgericht Heilbronn hat im Urteil vom 15.8.2017, Az. 9 0 111/16, in diesem Zusammenhang zutreffend ausgeführt: "Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall“. In den Stellungnahmen zu diversen, auch in der Öffentlichkeit bekannten zivilrechtlichen Klageverfahren stellt die eingebaute Software nach Ansicht des VW-Konzerns keine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Wenn die betroffenen Fahrzeuge nicht gegen öffentliches Zulassungsrecht verstoßen, muss auch niemand dem Rückruf folgen.
2. Das Aufspielen des Updates hat unstreitig erhebliche negative Folgen. Dies sind insbesondere Schäden am AGR-Ventil, erhöhter Kraftstoffverbrauch sowie Leistungseinbrüche im oberen und unteren Drehzahlbereich. Es ist klar, dass die in diesem Ausmaß ursprünglich gar nicht vorgesehene Nutzung der Abgasrückführung zu einem größeren Verschleiß führt; erhebliche Folgeschäden bis hin zu kapitalen Motorschäden sind unausweichlich. Dies stellt einen gravierenden Eingriff in die Rechte des Fahrzeug-Eigentümers dar und verstößt gegen Art. 14 GG.
3. Fahrzeuge ohne Update sollen nicht gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorschriftsgemäß sein. Diese Rechtsauffassung ist nicht haltbar. Dies ergibt sich schon daraus, dass die betroffenen Fahrzeughalter mindestens 18 Monate Zeit zur Nachrüstung der Fahrzeuge durch ein Software-Update hatten. In diesen Zeitraum wird deshalb die HU-Plakette von sämtlichen Prüforganisationen auch ohne Update problemlos erteilt. Nach der im Bescheid vertreten Auffassung wären jedoch sämtliche in diesem Zeitraum an Fahrzeuge ohne Update vergebenen HU-Plaketten rechtswidrig erteilt worden.
4. Die gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorgesehene Beschränkung oder Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs steht im Ermessen der Zulassungsbehörde. Eine rechtsfehlerfreie Ermessensausübung im Bescheid ist jedoch nicht erfolgt. Die knappe Begründung des Bescheids zur Betriebsuntersagung ist nur formelhaft. Es handelt sich übrigens unstreitig nicht um einen sicherheitsrelevanten Rückruf, denn die grundsätzliche Funktionsfähigkeit sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sind nicht betroffen. Eine unmittelbare Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer geht von dem Fahrzeug nicht aus. Die Betriebsuntersagung diese einzelnen Fahrzeugs ist weder erforderlich noch im Einzelfall angemessen.
Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Name , XX.XX.2018
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Zitat:
@docart schrieb am 18. Juni 2017 um 15:43:58 Uhr:
Für den Fall, dass du wegen des Abgasskandals gegen VW/Händler vorgehen möchtest darfst du aber nicht vergessen, dass der Käufer dir die Gewährleistungsrechte hierfür abtreten muss.
Ich habe meinen Vertrag 1 Woche vor Dieselgate unterschrieben, zurück treten ging aufgrund der unklaren Lage nicht und dann habe ich es leider verpasst gleich die Klage einzureichen. Mal schauen, was der Gebrauchtwagenpreis hergibt, dann Ende der Geschichte.
Hast du dann nicht sogar Anspruch auf ein neues Euro 6 Fahrzeug?!
Ich dachte wer sich vor dem Stichtag des Bekanntwerdens beim Händler ein Fahrzeug gekauft hat kriegt einen Euro6 Ersatzwagen...
Zitat:
@rommulaner schrieb am 19. Juni 2017 um 09:05:28 Uhr:
Hast du dann nicht sogar Anspruch auf ein neues Euro 6 Fahrzeug?!
Ich dachte wer sich vor dem Stichtag des Bekanntwerdens beim Händler ein Fahrzeug gekauft hat kriegt einen Euro6 Ersatzwagen...
Schön wärs, eventuell war ich hier unpräzise, ich habe einen gebrauchten Halbjahreswagen (Werksfahrzeug) gekauft
Ob Neu- oder Gebrauchtwagen dürfte doch egal sein. Hättest du davor gewusst dass das Fahrzeug eine Betrugssoftware beinhaltet, hättest du es nicht gekauft. Rücknahme dürfte aber eigentlich kein Problem sein.
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Gut ist, das nun die Nachfrage diverser "Betrugsdiesel" relativ verhalten ist. Morgen hole ich unseren neuen gebrauchten Familienvan ab. Toll ausgestattet mit tollen Vergünstigungen. Update hat er schon bekommen und ich weiß ohnehin was zu tun ist. Interessant ist, das wenn die Fahrzeuge umgerüstet sind, eine erneute Systemabfrage ergibt: "Ihr Fahrzeug ist nicht betroffen". So etwas betrachte ich etwas kritisch.....
Aber ich weiß ja auf was ich mich einlasse. Ist ja jetzt der 2. Wagen den ich seit Bekanntgabe des Vorfalles kaufe.
Bis das Ganze ausgestanden ist, habe ich beide Wagen schon verschlissen.
Euro 5 und Spaß dabei. ;-)
Didarenni, was genau ist denn zu tun? Ich überlege auch mir einen VW Diesel zu kaufen... nur weiß ich nicht genau was zu tun ist. Welche Rabatt Erfahrung hast du gemacht?
Hallo anbei mal der Artikel von AMS.
Dem Artikel zur Folge wird Standardzubehör von VW genommen, also bräuchte der Sharan nur die Ammoniak-Einheit.
Aber bis heute noch keine Aussage vom KBA, wie das abgenommen werden kann.
Twintec müsste den Einbau homologieren lassen und dann eine ABE rausgeben. Das kostet Zeit und Geld. Die Wirksamkeit muss dann natürlich für jeden Fahrzeugtyp nachgewiesen werden und das wird das Problem sein.
Mein Sharan hat bereits Adblue, aber selbst da kommt von VW nichts. Da müsste eigentlich nur das Abgasmanagement angepasst werden. Doch das kostet auch sehr viel Zeit und Geld.
Wird immer besser, nun muss man mit Stilllegung rechnen....
http://www.spiegel.de/.../...-manipulierter-dieselautos-a-1159846.html
Erstmal abwarten dürfen eigentlich gar nicht zugelassen werden. Mal sehen was bei den Musterklagen rauskommt.
Zitat:
@rommulaner schrieb am 26. Juni 2017 um 10:46:07 Uhr:
Twintec müsste den Einbau homologieren lassen und dann eine ABE rausgeben. Das kostet Zeit und Geld. Die Wirksamkeit muss dann natürlich für jeden Fahrzeugtyp nachgewiesen werden und das wird das Problem sein.
wollte wissen ab wann ich den BNOx kaufen und einbauen lassen kann. Unabhängig von irgendeiner "Regierungsentscheidung", also aus eigener Tasche bezahlen. Die armen Verbrecher aus Hersteller, Lobby und Politik werden sicherlich alles daran setzen, Ihre 0815 - Zwangssoftwareupdates durchzusetzen .... mfG
Und die nächste Meldung und damit der nächste Rutsch für die Gebrauchtpreise!
Damit kann ich meinen Verkauf nun vollends vergessen und muss wohl bis zum bitteren Ende dabei bleiben und hoffen, dass VW zur Kasse gebeten werden kann 🙁
http://www.faz.net/.../...diesel-fahrverbot-in-stuttgart-15126021.html
Ich habe bei Twintec angerufen und mich erkundigt.
Die habe einen Prototyp und warten auf die Politik. Wenn blaue Plakette oder Fahrverbote oder Straßenwerte kommen, wird es bei denen los gehen. Steht alles bereit, es fehlt nur das go...ich konnte meinen nicht umbauen lassen- Stand vor zwei Wochen.
Zitat:
@hasbeenslain schrieb am 28. Juli 2017 um 20:10:51 Uhr:
Ich habe bei Twintec angerufen und mich erkundigt.Die habe einen Prototyp und warten auf die Politik. Wenn blaue Plakette oder Fahrverbote oder Straßenwerte kommen, wird es bei denen los gehen. Steht alles bereit, es fehlt nur das go...ich konnte meinen nicht umbauen lassen- Stand vor zwei Wochen.
Und wie bekommen wir "Rechtssicherheit", wir warten auf diese Umrüstung (in meinem Fall würde ich den BNOx sogar aus eigener Tasche zahlen) und zwischenzeitlich flattert das KBA Schreiben wg. Stilllegung des Fahrzeugs rein ... (ok, wir haben wohl noch etwas Zeit, da die Freigabe für das Update erst in 01/2017 - bei mir - in der Post war, d.h. + 18 Monate bis zur Androhung einer Stilllegung?)
MfG