Sammelthread: EA189 Dieselmotoren - Verweigerung des Softwareupdate

VW Sharan 2 (7N)

Hi,

ich habe einige Info's bezüglich der Verweigerung des Updates im anderen Thread schon kundgetan, jedoch werden dort Erfahrungen nach dem Update gesammelt.

Dieser Thread ist für Informationen bezüglich der Verweigerung des Updates.

Hab den Text aus dem anderen Thread kopiert und hier erneut eingefügt.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Ich habe mich entschieden, meinen Widerspruch in stark gekürzter Version hier als Muster zur Verfügung zu stellen. Wer mag, kann sich daran orientieren. Der Sofortvollzug wurde hier nicht angeordnet. Der Widerspruch hat deshalb aufschiebende Wirkung. Das ist in vielen Fällen aber anders.

Xxxx Mustermann
xxxxxstraße
xxxxx Musterstadt

Musterstadt
-xxx-
xxxx Markt xxx
12345 Musterstadt

Betriebsuntersagung Az.: xxx/xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich gegen den Bescheid vom xxxx2018, zugegangen am xxx2018, zum oben genannten Aktenzeichen Widerspruch.

Begründung:

1. Der vom KBA angeordnete Rückruf ist zwar bestandskräftig aber grundsätzlich rechtswidrig. Das KBA hätte die erteilten Typgenehmigungen zurücknehmen und ein neues Fahrzeugzulassungsverfahren anordnen müssen. Ohne diesen Rücknahmeverwaltungsakt ist die Typgenehmigung für das Fahrzeug noch immer formell wirksam. Das Landgericht Heilbronn hat im Urteil vom 15.8.2017, Az. 9 0 111/16, in diesem Zusammenhang zutreffend ausgeführt: "Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall“. In den Stellungnahmen zu diversen, auch in der Öffentlichkeit bekannten zivilrechtlichen Klageverfahren stellt die eingebaute Software nach Ansicht des VW-Konzerns keine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Wenn die betroffenen Fahrzeuge nicht gegen öffentliches Zulassungsrecht verstoßen, muss auch niemand dem Rückruf folgen.

2. Das Aufspielen des Updates hat unstreitig erhebliche negative Folgen. Dies sind insbesondere Schäden am AGR-Ventil, erhöhter Kraftstoffverbrauch sowie Leistungseinbrüche im oberen und unteren Drehzahlbereich. Es ist klar, dass die in diesem Ausmaß ursprünglich gar nicht vorgesehene Nutzung der Abgasrückführung zu einem größeren Verschleiß führt; erhebliche Folgeschäden bis hin zu kapitalen Motorschäden sind unausweichlich. Dies stellt einen gravierenden Eingriff in die Rechte des Fahrzeug-Eigentümers dar und verstößt gegen Art. 14 GG.

3. Fahrzeuge ohne Update sollen nicht gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorschriftsgemäß sein. Diese Rechtsauffassung ist nicht haltbar. Dies ergibt sich schon daraus, dass die betroffenen Fahrzeughalter mindestens 18 Monate Zeit zur Nachrüstung der Fahrzeuge durch ein Software-Update hatten. In diesen Zeitraum wird deshalb die HU-Plakette von sämtlichen Prüforganisationen auch ohne Update problemlos erteilt. Nach der im Bescheid vertreten Auffassung wären jedoch sämtliche in diesem Zeitraum an Fahrzeuge ohne Update vergebenen HU-Plaketten rechtswidrig erteilt worden.

4. Die gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorgesehene Beschränkung oder Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs steht im Ermessen der Zulassungsbehörde. Eine rechtsfehlerfreie Ermessensausübung im Bescheid ist jedoch nicht erfolgt. Die knappe Begründung des Bescheids zur Betriebsuntersagung ist nur formelhaft. Es handelt sich übrigens unstreitig nicht um einen sicherheitsrelevanten Rückruf, denn die grundsätzliche Funktionsfähigkeit sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sind nicht betroffen. Eine unmittelbare Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer geht von dem Fahrzeug nicht aus. Die Betriebsuntersagung diese einzelnen Fahrzeugs ist weder erforderlich noch im Einzelfall angemessen.

Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Name , XX.XX.2018

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Hallo.
ich habe vor ca. 3 Wochen das Update machen lassen. Im April muss ich das erste mal zum TÜV. Bin bisher etwa 350 km gefahren. Ich habe nur folgendes bemerkt:

1. Im 1 Gang zieht er wesentlich schneller und kraftvoller durch,
2. Der Nachbrenner läuft öfter als bisher nach dem Abstellen,
3. Über den (Mehr-) Verbrauch von Diesel und Adblue kann ich noch nichts sagen.

Bisher bereue ich nicht, das Update gemacht zu haben. Bei Besonderheiten melde ich mich wieder.

Hallo.
ich habe vor ca. 3 Wochen das Update machen lassen. Im April muss ich das erste mal zum TÜV. Bin bisher etwa 350 km gefahren. Ich habe nur folgendes bemerkt:

1. Im 1 Gang zieht er wesentlich schneller und kraftvoller durch,
2. Der Nachbrenner läuft öfter als bisher nach dem Abstellen,
3. Über den (Mehr-) Verbrauch von Diesel und Adblue kann ich noch nichts sagen.

Bisher bereue ich nicht, das Update gemacht zu haben. Bei Besonderheiten melde ich mich wieder.

Ich habe mein anstehendes Update jetzt erst mal verweigert da ich keinen Bock auf unnötige Werkstattaufenthalte habe.
Ich nutze die restliche Zeit aus .... vielleicht läuft das in einem Jahr ja besser ab, mit den entsprechenden Erfahrungen der Werkstätten.....
Ausserdem würde es bei meinem aktuellem Km Stand schwierig werden eventuelle Probleme auf das Update zurückzuführen.
Ich wette dass VW bei meinem KM Stand (249000) bei einem Defekt des AGR oder der Injektoren oder was auch immer die Kulanz verweigern würde.....

Würde es funktionieren, ein gebrauchtes MSG mit SW vor dem Update zu kaufen und einzubauen?
Was müsste da wie angepasst bzw. codiert werden?
LG topcat

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Zitat:

@topcatK1 schrieb am 24. März 2017 um 13:33:21 Uhr:


Würde es funktionieren, ein gebrauchtes MSG mit SW vor dem Update zu kaufen und einzubauen?
Was müsste da wie angepasst bzw. codiert werden?
LG topcat

Das würde nicht helfen weil dabei die WFS angepasst werden müsste und spätestens da würde VW merken dass das Steuergerät nicht die Software aufgespielt hat und im VW System würde deine Fahrgestellnummer wieder als nicht Aktualisiert gelten. Da ist es einfacher einen Chiptuner deines Vertrauens zu fragen ob er eine komplettsicherung deines MSG vor dem Update machen kann und das File danach wieder aufspielt. Gewisse leute sind in der Lage dein MSG auf ein anderes zu Klonen inkl. kompletten Datensatz der WFS somit könnte man wenn man zu VW fährt das mit MSG anstecken mit Update ansonsten mit dem MSG ohne rumfahren.

Fazit:
Es gibt viele möglichkeiten dem Update zu entgehn. Ob sie praktisch, umständlich oder sinnvoll sind muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich für meinen Teil habe eine persönliche Lösung gefunden sollte es unumgänglich sein die Software aufzuspielen aber darüber schreibe ich hier lieber nicht.

@Lycris
Danke, alles klar !
Bei meinem ists eh schon zu spät, habe nur beim Verwerter Sharan-MSGs gesehen..
Fahrgestellnummer, WFS, KM-Stand usw. müsste alles geklont werden...

Habe ich grade zuhause am PC gemacht - Win10 HDD auf SSD geklont - war aber sicher einfacher ;-)

Hallo Sharan Gemeinde...,

habe das Update erstmal Aufgeschoben, alles ohne Probleme.
Freitag habe ich ein Einschreiben mit Rückschein meines Freundlichen erhalten, eine Kopie des Schreibens aus WOB.
Heute habe ich nachgefragt, ist zur Absicherung vom Freundlichen WOB gegenüber um beweisen zu können das sie mich informiert haben.
Kennt das von euch auch jemand?
Ich wünsche euch einen sonnigen Wochenstart.

Zitat:

@ederseetouran schrieb am 27. März 2017 um 11:06:07 Uhr:


Hallo Sharan Gemeinde...,

habe das Update erstmal Aufgeschoben, alles ohne Probleme.
Freitag habe ich ein Einschreiben mit Rückschein meines Freundlichen erhalten, eine Kopie des Schreibens aus WOB.
Heute habe ich nachgefragt, ist zur Absicherung vom Freundlichen WOB gegenüber um beweisen zu können das sie mich informiert haben.
Kennt das von euch auch jemand?
Ich wünsche euch einen sonnigen Wochenstart.

War bei mir genauso.
Freundlich das Update abgelehnt und ein paar Wochen später kam das Einschreiben mit Rückschein von der VW Werkstatt.
Solange wie es geht verzichte ich auch erstmal auf das Update.

Super astra-07,
dann bin ich also nicht allein. :-)
So ein Einschreiben ist ja irgendwie was sehr Förmliches...
Ich werde auf jeden Fall noch Warten bis zum Update.

Natürlich geschieht das förmlich.
Wie sonst sollte denn später bewiesen werden können, dass Kunden ihr Update aktiv verweigert haben und nicht sagen, Sie hätten von nichts gewusst?
Gut, ob ein Einschreiben mit Rückschein dazu ausreicht ist auch unter Juristen umstritten.

Hallo,
Ich habe keinen EA189 Motor und lese diesen Thread nicht, deshalb sorry wenn es schon hier war.

Ich habe bei Uns im Internet gelesen das die Schweden die EA189 Autos vor und nach gemessen haben Drehmoment, Verbrauch etc und alles hat sich verschlechtert nach dem Update.

https://youtu.be/mXG8cmH78JU

http://teknikensvarld.se/.../

Grüße

Sorry

Ob an dies Theorie was dran ist.....😁😁😁

Buzz

@gattsu
Ich habe beim Sharan das Update machen lassen...
Ob das gescheit war, wird sich zeigen...

Nach über 3.000 km seit dem Update merke ich nichts Negatives - NOCH nicht ;-)
Ich habe auch während der Fahrt mit OBDeleven das Drehmoment ausgelesen -
und habe über 350nm gemessen, habe aber keinen Vergleichswert zu vor dem Update.
Gefühlt geht er nicht schlechter.

Gruß nach Schweden

Hi,

heute 28.04.2017 folgenden Artikel in der WZ gesehen. Ich hoffe das, dass Foto gut sichtbar ist. Falls nicht, hier der Link zum Artikel.

Gruß

Mondeo

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