Sammelthread: EA189 Dieselmotoren - Verweigerung des Softwareupdate
Hi,
ich habe einige Info's bezüglich der Verweigerung des Updates im anderen Thread schon kundgetan, jedoch werden dort Erfahrungen nach dem Update gesammelt.
Dieser Thread ist für Informationen bezüglich der Verweigerung des Updates.
Hab den Text aus dem anderen Thread kopiert und hier erneut eingefügt.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Ich habe mich entschieden, meinen Widerspruch in stark gekürzter Version hier als Muster zur Verfügung zu stellen. Wer mag, kann sich daran orientieren. Der Sofortvollzug wurde hier nicht angeordnet. Der Widerspruch hat deshalb aufschiebende Wirkung. Das ist in vielen Fällen aber anders.
Xxxx Mustermann
xxxxxstraße
xxxxx Musterstadt
Musterstadt
-xxx-
xxxx Markt xxx
12345 Musterstadt
Betriebsuntersagung Az.: xxx/xxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich gegen den Bescheid vom xxxx2018, zugegangen am xxx2018, zum oben genannten Aktenzeichen Widerspruch.
Begründung:
1. Der vom KBA angeordnete Rückruf ist zwar bestandskräftig aber grundsätzlich rechtswidrig. Das KBA hätte die erteilten Typgenehmigungen zurücknehmen und ein neues Fahrzeugzulassungsverfahren anordnen müssen. Ohne diesen Rücknahmeverwaltungsakt ist die Typgenehmigung für das Fahrzeug noch immer formell wirksam. Das Landgericht Heilbronn hat im Urteil vom 15.8.2017, Az. 9 0 111/16, in diesem Zusammenhang zutreffend ausgeführt: "Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall“. In den Stellungnahmen zu diversen, auch in der Öffentlichkeit bekannten zivilrechtlichen Klageverfahren stellt die eingebaute Software nach Ansicht des VW-Konzerns keine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Wenn die betroffenen Fahrzeuge nicht gegen öffentliches Zulassungsrecht verstoßen, muss auch niemand dem Rückruf folgen.
2. Das Aufspielen des Updates hat unstreitig erhebliche negative Folgen. Dies sind insbesondere Schäden am AGR-Ventil, erhöhter Kraftstoffverbrauch sowie Leistungseinbrüche im oberen und unteren Drehzahlbereich. Es ist klar, dass die in diesem Ausmaß ursprünglich gar nicht vorgesehene Nutzung der Abgasrückführung zu einem größeren Verschleiß führt; erhebliche Folgeschäden bis hin zu kapitalen Motorschäden sind unausweichlich. Dies stellt einen gravierenden Eingriff in die Rechte des Fahrzeug-Eigentümers dar und verstößt gegen Art. 14 GG.
3. Fahrzeuge ohne Update sollen nicht gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorschriftsgemäß sein. Diese Rechtsauffassung ist nicht haltbar. Dies ergibt sich schon daraus, dass die betroffenen Fahrzeughalter mindestens 18 Monate Zeit zur Nachrüstung der Fahrzeuge durch ein Software-Update hatten. In diesen Zeitraum wird deshalb die HU-Plakette von sämtlichen Prüforganisationen auch ohne Update problemlos erteilt. Nach der im Bescheid vertreten Auffassung wären jedoch sämtliche in diesem Zeitraum an Fahrzeuge ohne Update vergebenen HU-Plaketten rechtswidrig erteilt worden.
4. Die gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorgesehene Beschränkung oder Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs steht im Ermessen der Zulassungsbehörde. Eine rechtsfehlerfreie Ermessensausübung im Bescheid ist jedoch nicht erfolgt. Die knappe Begründung des Bescheids zur Betriebsuntersagung ist nur formelhaft. Es handelt sich übrigens unstreitig nicht um einen sicherheitsrelevanten Rückruf, denn die grundsätzliche Funktionsfähigkeit sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sind nicht betroffen. Eine unmittelbare Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer geht von dem Fahrzeug nicht aus. Die Betriebsuntersagung diese einzelnen Fahrzeugs ist weder erforderlich noch im Einzelfall angemessen.
Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Name , XX.XX.2018
825 Antworten
2500 € eben auch für Hardware, nicht nur für Software.
Und das wäre eben genau meine Frage/Hoffnung: wenn es eine umfassendere Lösung wäre, wäre das dann besser als ein "Nachfrikeln" per Software mit den bekannten Problemen.
Attraktiv - egal, wer am Ende zahlt - ist es ohnehin nur, wenn (auch ohne Euro 6) garantiert wäre, dass die Schadstoffwerte gut genug sind, um eine zukünftige Blaue Plakette zu bekommen (und ab welchen Werten die eingeführt wird, kann man ja politisch entscheiden...).
Wenn es dazu beiträgt, pauschale Fahrverbote abzuwenden, zu denen die Verwaltungen ansonsten voraussichtlich von den Gerichten gezwungen werden, wäre ich ja sogar bereit, die Kosten wenigstens anteilig zu tragen...
Zitat:
@Gysbert schrieb am 22. Januar 2018 um 16:35:56 Uhr:
2500 € eben auch für Hardware, nicht nur für Software.
Und das wäre eben genau meine Frage/Hoffnung: wenn es eine umfassendere Lösung wäre, wäre das dann besser als ein "Nachfrikeln" per Software mit den bekannten Problemen...
Genau das ist doch der Punkt. Egal, ob mit Hardware oder nur Software. Es wird gefrickelt.
Ich sehe es sogar so, dass durch die zusätzliche Hardware noch mehr gefrickelt wird. Das Fahrzeug entfernt sich damit immer weiter vom ursprünglichen Konzept. Und damit ist der ganze Testdurchlauf für die Serie von damals hinfällig.
Deswegen: Lasst die Autos doch einfach so wie sie gemacht wurden. Euro 5 Fahrzeuge in Deutschland werden heute schon immer weniger. Euro 6 ist seit 2015 Pflicht für Neufahrzeuge. Schon in 3 Jahren wird es nur noch wenige Euro 5 Fahrzeug geben. 4 Jahre später sind sie die Ausnahme in Deutschland -> das ist das Kasperle-Theater doch nicht wert!
@bernharde: Wenn Du es schaffst, Politik, Gerichte und EU-Kommission davon zu überzeugen, kriegst Du einen Sonderpreis. Kann man, muss man vielleicht auch so sehen. Nützt aber nix. Am Ende ist das Problem, dass die Autoindustrie im Verein mit den "prüfenden" Regierungsstellen Autos zulassen durfte, bei denen die Schadstoffwerte nur auf dem Papier eingehalten wurden. Jetzt kehren wir zur Messung am Auspuffrohr unter Realbedingungen um, aber zu spät um die (von den selben Regierungen, die die Schummellei sehenden Auges hingenommen haben) Grenzwerte zur Luftreinhaltung, die seit Jahren erreicht sein sollten (und die ja ganz sicher auch ihren Sinn haben) einzuhalten. Und wer hat das Problem: Der Verbraucher, der guten Glaubens seinerzeit ein Euro5 Auto gekauft hat, weil er den Aussagen "sauber und sparsam" geglaubt hat.
Übrigens: Ich habe letzte Woche die Endrohrmessung (Tüv) mit dem Sharan ohne Update bestanden.
Die Chancen das Update nie machen zu müssen sind vorhanden.
Auch wenn Regierung und Autoindustrie (VW) hier gegen uns arbeiten. Rechtlich ist die ganze Sache bezüglich Update-Pflicht noch lange nicht geklärt. Deshalb rate ich jedem, sich rechtlich gegen alles zu wehren was droht - die Aussichten auf Erfolg werden immer besser. Auch eine drohende Stilllegung lässt sich fürs erste durch einen Anwalt auf Unbestimmt aufschieben. Gut möglich, dass der Update-Zwang von einem Gericht endgültig für nichtig erklärt wird. Ich glaube sogar, dass es darauf hinauslaufen wird.
Fahrverbote sind ein anderes Thema.
Ein Sharan mit Update wird eine blaue Plakette nicht bekommen. Ich glaube auch kaum, dass es eine Hardware-Lösung für den Sharan geben wird. Die EU5-Fahrzeuge sind heute schon 3 Jahre alt und älter. Wenn die Lösung dann mal verfügbar wäre, sind die Fahrzeuge noch älter.
Für jedes EU5-Fahrzeug müsste es eine eigene Lösung geben: Hardware, Einbau + Software. Bis für alle Fahrzeuge eine Lösung da ist, sind die meisten längst ins Ausland verkauft.
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Ich hab ein Artikel gefunden der momentan Düsselldorf betrifft und morgen ein Urteil erwartet wird. Ich lass mich trotzdem von so etwas nicht einschüchtern sondern bin immer noch ein Gegner des Update.
Link
Soll nur als Informationsfluss dienen.....
Gruß
Zitat:
Ich glaube auch kaum, dass es eine Hardware-Lösung für den Sharan geben wird.
Da der Sharan ja schon ein SCR System hat (wenn auch nicht motornah), braucht er doch eigentlich gar keine Hardwarenachrüstung...
Man müsste nur die Software (erneut) anpassen, sodass die volle Menge Adblue dosiert wird, auch bei Kälte.
Allerdings kann das dann tatsächlich (insbesondere bei größerer Kälte) zu kristallinen AdBlue-Ablagerungen bei der Einspritzung und Mischer führen, die auch den SCR Kat zusetzen können.
Bleibt also ein Risiko, genau wie fürs AGR beim vermurksten jetzigen Softwareupdate.
Rein mit Software wird das nicht klappen, da müssen schon Teile getauscht werden, da die jetzigen die härteren Anforderungen von Euro6d nicht schaffen werden. Ich glaub dass sich da auch motorseitig einiges geändert hat.
Zitat:
@rommulaner schrieb am 23. Januar 2018 um 22:25:20 Uhr:
Bringt nur leider nix, wenn du irgendwann keine HU Plakette bekommst, wie die Amarok's gerade.
Da gibt es aber auch möglichkeiten mittels Klage vorzugehen. Wenn Gutachten belegen, dass dieses Update gar keine Besserung bringt, wieso soll ich dieses machen?
Es gab auch schon erfolge, wo Stilllegung nicht durchgeführt wurde. Man muss sich nur wehren.
Heute war ja das Urteil in Düsseldorf. Mal auch ein erfolgt für uns als Verbraucher.
Hier der Link zum nachlesen.
Zitat:
@rommulaner schrieb am 24. Januar 2018 um 15:11:50 Uhr:
Rein mit Software wird das nicht klappen, da müssen schon Teile getauscht werden, da die jetzigen die härteren Anforderungen von Euro6d nicht schaffen werden. Ich glaub dass sich da auch motorseitig einiges geändert hat.
Ach so war das gemeint. Ja, Euro 6d schafft er so wohl wirklich nicht. Der motorferne SCR Kat braucht zu lange zum Aufheizen beim Kaltstart und das Niederdruck AGR hat auch ein paar Einschränkungen.
Aber mit genug AdBlue-Einspritzung könnte man zumindest im warngefahrenen Zustand dann locker unter 80mg/km (EU6d) kommen.
Das hilft durchaus der Umwelt und könnte ja dennoch mit einer blauen Plakette honoriert werden, wenn man dies politisch wöllte.
Das Problem mit den "normalen" VWs ist ja, dass außer AGR gar keine NOx-Reduzierung eingebaut ist. Die können in der Praxis prinzipbedingt nicht unter so 300-500mg/km kommen.
Da hilft eine SW nunmal nicht weiter, um den Ausstoß in der Praxis signifikant zu reduzieren.
Aber auch mit einer HW Nachrüstung wie derzeit diskutiert ist nicht gesagt, dass ein alter EA189 dann bis zu Euro6d im Prüfzyklus (=Kaltstart) runterkommt.
Mein Punkt ist aber, dass der Sharan eigentlich schon eine vergleichbare HW (SCR-System) besitzt, die nahe an Euro6 kommen könnte, die SW es aber zwecks AdBlue-Einsparung einfach nicht macht.
Da gibt es erhebliches Verbesserungspotential schon ohne eine HW Nachrüstung.
Mir würde es ja schon reichen, wenn mir VW bestätigen würde, dass durch das Update die Abschalteinrichtung für die Adbluedosierung deaktiviert wird und nicht an der AGR Rate und sonstigen Motorparametern rumgepfuscht wird.
Mit höherem Adblueverbrauch hätte ich kein wirkliches Problem.
Für mich wäre es auch Ok wenn ich 2x im Jahr Pipi tanken müsste. Hauptsache ich kann weiterfahren wie bisher.
Hab ich schon gesagt dass ich mich im Nachhinein ärger den scheiß durchgeführt zu haben?
Jedenfalls nochmal zum AdBlue-Verbrauch...äh...ja!
An beigefügtem Screenshot kann man sehen wann die letzte Befüllung gemacht wurde. Zeitgleich wurde das Update aufgespielt.
Jetzt bin ich bei ca. 80km Restreichweite beim AdBlue und bei etwas über 93.230km. Müsste nochmal genau draufschauen.
Jedenfalls hab ich nun mindesten 21.200km damit abgespult.
Die bisherigen Betankungen konnte ich bei Spritmonitor nicht festhalten, weil es bis dahin scheinbar keine Möglichkeit zur Eintragung von AdBlue-Betankungen gab. Zumindest hab ich vorher keine gesehen. Aber egal.
Ich kann mich daran erinnern dass es damals mal geheißen hat, mit einer Tankfüllung würde man im Höchstfalls 18.000km schaffen. Da war ich schon überglücklich die 20.000-Marke geknackt zu haben.
[EDIT]
Hab das hier gefunden von mir:
https://www.motor-talk.de/.../...te-adblue-verbrauch-t5684610.html?...
VW Caddy 3 102PS TDI DSG BMT - kein update aber TüV bekommen vor zwei Wochen. Keinerlei Beanstandungen.
Wenns nach mir gehen würde ... würde mein Caddy nie ein Update sehen 😁. Naja .. bis Januar 2019 ist ja noch Zeit 😉. Bis dahin kann viel passieren.
Habe am 27.1.18 den zweiten Brief von VW erhalten, fürs Update.
Mein Sharan Bj 2011 140 PS
muss in Feb. zum TÜV . Kann ich ohne Angst zu haben , zum TÜV fahren ?