S5 - LED Tagfahrlichtband dunkelt beim Blinken ab

Audi S5 8T & 8F

Hallo zusammen,

habe heute mit einem Kumpel, der einen Baugleichen S5 wie ich besitze, etwas kurioses festgestellt:

Beim Blinken, egal ob rechts oder links, dunkelt das LED Tagfahrlichtband auf der entsprechenden Seite stark ab, die andere Seite bleibt davon unberührt. Sobald der Blinker beendet wird, sind beide Seiten des LED Bands wieder synchron und gleich hell.

Kurz zum Alter beider S5:

Meiner: vor 2 Tagen abgeholt

Kumpel: Ende August abgeholt

Kann das eine Modifikation sein, um bei Einbrechen der Dunkelheit die Blinker trotz LED Band deutlich sehen zu können?

Wenn jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat, wären wir Euch sehr dankbar, da wir nicht wissen, bei welchem der beiden S5 nun der Fehler liegt.

Danke und Gruß,

Jokers

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von azza


Oder um es anders auszudrücken: Kann man den Quark per OBD wieder in den Originalzustand (kein Abdimmen beim Blinken) bringen?

Gruß
Azza

Bist du eigentlich immer so schlecht drauf. Entschuldigung wenn ich den Eindruck habe.

Ich finde es ziemlich sinnvoll.

Grüße Wolfgang

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Zitat:

Original geschrieben von ToS4



Zitat:

Original geschrieben von hhj76


Ja ToS4 da hast Du mehr als Recht, an das dachte ich gar nicht. Das müsste man in Natura sehen.
Die Beschreibung lautet so: The binary representation of bit 2 should be made xxxxx1xx.

Aber wenn ich meinen Wagen habe, lasse ich mir da wirklich mal reinzeigen, dann mache ich auch Fotos, dann wissen wir es genau, interessiert bestimmt den einen oder anderen.

So ich genehmige mir jetzt 8 gekühlte Bit's ähh ein Byte. 😁

So, Bit zur Seite gestellt.

Damit ist die Wertigkeit des Bits d.h., seine Position im Bitmuster, gemeint: z.B. verändere ich das zweite Bit im folgenden Beispiel (11111111 = 255) dann erhalte ich 11111101 und damit den dezimalen Wert 253. Das Spielchen kann man auch in Richtung des Sedezimalsystems treiben ...🙂

(Anmerkung: Stellenwert fängt rechts an: 2 hoch 0, 2 hoch 1, 2 hoch 2 etc. In deinem Beispiel ist es eigentlich das dritte Bit, also 2 hoch 2)

So, Bit wieder geholt 😎

Ziemlich korrekt, aber Achtung: In deinem Beispiel sprichst du vom zweiten Bit. Du änderst aber Bit 1. Man zählt von rechts nach links von Bit 0 bis Bit 7. So ist es auch in der englischen Beschreibung "The binary representation of bit 2 should be made xxxxx1xx" dargestellt.

Okay, man könnte sich rauf Folgendes einigen: das erste Bit heißt Bit 0. Das halte ich aber für gewagt und höchst verwirrend. Möglich ist auch die Behauptung, das erste Bit steht ganz links und nennt sich Bit 7. Ähh.. ich sach jez nix meer. 😉

Andreas

Es sind sowieso alles nur Mutmaßungen. Man müsste das sehen.
Versuch mal jemanden etwas zu erklären, wo Du selbst nicht davor sitzt und der jenige auch nicht. Schier unmöglich.

Wenn ich meinen Wagen habe, dann werde ich zu meinem 🙂 fahren und mir das zeigen lassen. Wenn es erlaubt ist, werde ich auch Fotos machen. Dann wissen wir genau, wie groß der Aufwand ist und das war ja das eigentliche von diesem Thread.
Fakt ist aber, daß es machbar ist, haben ja schon einige gemacht.

Aber wie nun ganz genau und wo, das kann man wirklich nur wissen, wenn man es selbst gesehen und festgehalten hat.

....die Codes sind mir Wurscht. Auch wer davon Peilung hat oder nicht! 😁

Ich möchte "nur" erfahren, wie das geht, damit mein 🙂 gleich vor Übergabe das Dimmen abschalten kann.

Wenn tatsächlich die Betriebserlaubnis erlischt, werde ich die Finger davon lassen. Aber auch dieses Rätsel müsste wohl ein Fachmann klären 🙄

Richtig Chromox, Du sagst es.

In ein paar Wochen spätestens wissen wir es. Vielleicht macht es auch schon jemand vor mir. Fotos wären aber sehr wichtig, falls es der 🙂 erlaubt.

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Zitat:

Original geschrieben von Twinni



Zitat:

Original geschrieben von ToS4



(Anmerkung: Stellenwert fängt rechts an: 2 hoch 0, 2 hoch 1, 2 hoch 2 etc. In deinem Beispiel ist es eigentlich das dritte Bit, also 2 hoch 2)
Ziemlich korrekt, aber Achtung: In deinem Beispiel sprichst du vom zweiten Bit. Du änderst aber Bit 1. Man zählt von rechts nach links von Bit 0 bis Bit 7. So ist es auch in der englischen Beschreibung "The binary representation of bit 2 should be made xxxxx1xx" dargestellt.
Andreas

@ Andreas

Richtig, das Problem ist, dass es oft ziemlich munter durcheinandergeht bei solchen Beschreibungen, die von Leuten geschrieben werden, die noch nie etwas von Zahlensystemen gehört haben und so ist oft völlig unklar, ob der jeweilige Stellenwert (0 -7) oder die absolute Position (1 - 8) im Byte als "Startposition" gesehen wird. Ganz Verwegene fangen dann auch noch an, das linke als erstes Bit zu bezeichnen. 🙂

Eigentlich ist es ja lt. Beschreibung ganz einfach und selbsterklärend. Man muß die 3. letzte Stelle ändern, die x rührt man nicht an: xxxxx1xx
Die 3. letzte Stelle ändert man auf 1, also im Prinzip das 2. Bit wenn man bei 0 zählen beginnt, aber das muß man ja gar nicht wissen, wenn man eine solche Vorlage hat.
Also wenn dort zB (Achtung zum Beispiel) 11010011 muß nachher 11010111 stehen.

Zitat:

Original geschrieben von Chromox


....die Codes sind mir Wurscht. Auch wer davon Peilung hat oder nicht! 😁

Ich möchte "nur" erfahren, wie das geht, damit mein 🙂 gleich vor Übergabe das Dimmen abschalten kann.

Wenn tatsächlich die Betriebserlaubnis erlischt, werde ich die Finger davon lassen. Aber auch dieses Rätsel müsste wohl ein Fachmann klären 🙄

Die BE erlischt nur, wenn von der Änderung eine erhebliche Gefahr ausgeht. Und das ist hier nicht der Fall.

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Twinni



Die BE erlischt nur, wenn von der Änderung eine erhebliche Gefahr ausgeht. Und das ist hier nicht der Fall.

Andreas

d.h. Du kennst Dich da aus?

Zitat:

Original geschrieben von mloh



Zitat:

Original geschrieben von Twinni



Die BE erlischt nur, wenn von der Änderung eine erhebliche Gefahr ausgeht. Und das ist hier nicht der Fall.

Andreas

d.h. Du kennst Dich da aus?

Jepp. Ich entwickle u. a. elektronisches KFZ-Zubehör. 🙂

Es gibt allerdings andere unangenehme Dinge, die durch Modifikationen entstehen können. Z. B. könnte der TÜV sein Siegel verweigern. Das passiert hier aber nach meiner Auffassung der Bestimmungen auch nicht. Alles was das Auto von Haus aus kann, auch wenn das durch eine Umcodierung erst möglich ist, wurde vom Hersteller "freigefahren" und darf nicht untersagt werden. Es ist damit Bestandteil der BE.

Ausgenommen davon sind spezielle Ländervarianten. In D darf es z. B. nicht mehr piepen beim Aktivieren der Alarmanlage. Das Dimmen des TFL ist aber m. E. n. in keiner allgemeinen Verordnung reglementiert.

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Twinni



Zitat:

Original geschrieben von mloh


d.h. Du kennst Dich da aus?

Jepp. Ich entwickle u. a. elektronisches KFZ-Zubehör. 🙂

Andreas

Super, dann ist das ja eine gute Basis. Fraglich bleibt dennoch, ob nicht von einem Blinker, den man nicht mehr sieht, eine erhebliche Gefahr ausgehen kann... Ich bin da noch immer skeptisch und werde da bei meinem auf keinen Fall machen. Neben der fraglichen Sache mit der BE, finde ich das Feature aber auch clever und optisch gut.

Zitat:

Original geschrieben von mloh



Zitat:

Original geschrieben von Twinni


Jepp. Ich entwickle u. a. elektronisches KFZ-Zubehör. 🙂

Andreas

Super, dann ist das ja eine gute Basis. Fraglich bleibt dennoch, ob nicht von einem Blinker, den man nicht mehr sieht, eine erhebliche Gefahr ausgehen kann... Ich bin da noch immer skeptisch und werde da bei meinem auf keinen Fall machen. Neben der fraglichen Sache mit der BE, finde ich das Feature aber auch clever und optisch gut.

Von einem Blinker kann keine erhebliche Gefahr ausgehen. Damit ist so etwas gemeint, wie dauerndes Fernlicht oder Aufziehen von Zwillingsreifen. 😉

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Twinni



Von einem Blinker kann keine erhebliche Gefahr ausgehen. Damit ist so etwas gemeint, wie dauerndes Fernlicht oder Aufziehen von Zwillingsreifen. 😉

Andreas

Naja das stammt ja jetzt eher aus Deiner persönlichen Erfahrung als Techniker und weniger aus einer jursitischen Interepretation der Regelung, nehme ich an.

Zitat:

Original geschrieben von mloh



Zitat:

Original geschrieben von Twinni



Von einem Blinker kann keine erhebliche Gefahr ausgehen. Damit ist so etwas gemeint, wie dauerndes Fernlicht oder Aufziehen von Zwillingsreifen. 😉

Andreas

Naja das stammt ja jetzt eher aus Deiner persönlichen Erfahrung als Techniker und weniger aus einer jursitischen Interepretation der Regelung, nehme ich an.

Ich muss mich bei jedem neuen Produkt mit dem KBA rumschlagen und das Ergenis wusste ich bisher immer schon vorher. Natürlich ist das meine subjektive Sicht, allerdings nicht nur als Techniker.

Du kannst davon ausgehen, dass durch das Abschalten des Dimmens keine erhebliche Gefahr entsteht, solange nicht das KBA (nicht Audi) alle nicht-dimmenden A5 zu einem Update in die Werkstätten schickt.

Andreas

und wenn beim abbiegen ein unfall mit personenschaden entsteht und der entgengenkommende gibt zu protokoll er habe deinen Blinker nicht gesehen?
(und du hast das geändert?)

Zitat:

Original geschrieben von johro


und wenn beim abbiegen ein unfall mit personenschaden entsteht und der entgengenkommende gibt zu protokoll er habe deinen Blinker nicht gesehen?
(und du hast das geändert?)

Das steht so nicht zur Debatte. Es geht um den Entzug der BE. Die bleibt (nach meiner Auffassung) auf jeden Fall erhalten, da das Auto auch nach der Modifikation einem freigefahrenen und damit abgenommenen Zustand entspricht. Da die BE erhalten bleibt, muss hier auch die Versicherung zahlen. Soviel dazu...

Natürlich gebe ich dir vollkommen Recht, dass man die Änderung nicht machen sollte. Ich selbst hatte ja schon weiter oben hinterfragt, warum die Leute überhaupt auf die Idde kommen , das zu tun. Ich werde es nicht machen, zumal ich es ja auch selbst gar nicht wahrnehme. 😉

Andreas

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