Russenkamera

BMW 5er F07 GT

Ich hab mir mal so ein Teil geholt, man weis ja nie:

Vorteile: GPS Tracking der Position, Parkmodus, Überwachung auch vom Iphone mit App.
http://blackvue.com/en/contents/sub1.asp?idx=16

Wird nun auch von den Gerichten anerkannt, Artikel hier:
http://www.motor-talk.de/.../...eo-gilt-als-beweismittel-t4612211.html

In ein paar Tagen baue ich das Teil einmal ein.

Was ist euere Meinung?

Beste Antwort im Thema

Moin,

Zitat:

Original geschrieben von Deftl


in der aktuellen ADAC Motorwelt wird die Frage auch erörtert: Die Kamera ist unbedenklich und jederzeit nutzbar. Veröffentlichungen dagegen nicht, so wie das schon immer war.

Na, dann kann man sich in Zukunft ja auf viele neue Hilfssheriffs freuen, die mit ihren neuen Dashboard-Kameras die Verkehrswelt retten werden. Als würden einem die selbsternannten Ordnungshüter des Guten nicht schon genug auf den Sack gehen.

Ich freue mich schon darauf an der Raststätte von einem Rentnerehepaar auf deren Aufzeichnung und angestrebter Klage angesprochen zu werden, die mich kurz vorher zu einer Vollbremsung gezwungen haben, indem sie ihre Zellhaufen mit 80 kurz vor mir auf die linke Spur gewuchtet haben. Dabei haben sie natürlich mit der rückwärtigen Daschkamm mein verzweifeltes Gesicht aufgenommen, wie ich es doch noch schaffe ihnen nicht in die Karre zu "rasen".

Ich wurde dann natürlich noch mit der nach vorn ausgerichteten Überwachungsdrohne gefilmt, als ich mich dazu hinreißen ließ, meinen Wutausbruch über den nicht verschuldeten Beinahezusammenstoß wütend Luft zu machen.

Wie gesagt: Ich freue mich darauf........ 🙄😠
Leider lassen sich diese Cams eben auch für jede Menge anderen Unsinn benutzen als nur für nützliche Dinge.

munter bleiben
Skotty

PS: Ich meine damit nicht zwingend irgendjemanden Speziellen aus diesem Fred!

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Zitat:

Original geschrieben von Meister


ok, dann bin ich mal auf die infos von dir gespannt, wenn du die eingebaut hast und auf erste bilder:-)

Werde mich am Wochenende mal an die Arbeit machen, wenns nicht so runterbrennt... 🙂

Bei Lidl onlie gibt's zur Zeit so ein Ding im Sonderangebot
57.99 EUR, 41 Prozent billiger

Taugt vermutlich nix, dafür aber billig 🙂😁

Zitat:

Original geschrieben von Janet2


Bei Lidl onlie gibt's zur Zeit so ein Ding im Sonderangebot
57.99 EUR, 41 Prozent billiger

Taugt vermutlich nix, dafür aber billig 🙂😁

Ja, gibt auch billigere. Meist dann ohne Iphone App, kein Wifi, kein Park Crash Sensor, HD, kein IR?

Kommt dann auch auf die Videoqualität an (vorallem Nachts).

Dann gibt es viele Kameras da ist das Bild dann nur verwackelt, weil die Befestigung nicht stabil genug ist. Alles Dinge die man sich vorher angucken sollte.

Ich habe mir sogenannte "Reviews" gegoogelt auf Youtube um zu sehen wie die Filme live aussehen und ob man bei Tag/Nacht gut was erkennen kann.

In meinem Fall: "BlackVue DR500GW-HD Review" oder "BlackVue DR500GW-HD Test" gegoogelt, dann Youtube.

Das ist z.b. ein guter Test erwähnter Cam unter fast allen Bedingungen (Full screen):
https://www.youtube.com/watch?v=wuLmAinoi-Y

Totaler Nachtmodus:
https://www.youtube.com/watch?v=wwJ-rQClbMg

Hier auch ein schöner Vergleich live der beiden Blackview 400 und 500er Modelle:
https://www.youtube.com/watch?v=5oTxdUWVd2I
(Bei 500er der Weitwinkel größer)

Das hilft bei der Entscheidungsfindung...

Für mich waren wichtig:
Möglichst kompatke Bauweise (klein, nahe an der Windschutzscheibe ohne lange Befestigungsgelenke und daß ich das Ding zwischen Sonnenblende und Scheibe bringe), wackelfreie Montage, Nachtaufnahmen akzeptable, Iphone Anbindung, Schärfe, kein Saugknopf an der Scheibe, denn die Dinger fallen immer irgendwann runter.

Zitat:

Original geschrieben von Primotenente


..
- Sie behaupten, dass dein Videomaterial bearbeitet ist
- Deine Kamera ist nicht geeicht und deshalb nicht zulässig
etc. etc.

...

Den Punkten sehe ich nun gelassen entgegen. Ein manipuliertes Video kann man einfachst entlarven, auch über Gutachten.

Kamera nicht geeicht? Vielleicht irelevant, da die Geschwindigkeit per GPS ermittelt wird und nicht per Radar. Gehen wir davon aus, dass ein GPS Signal gegenüber einem Radarsignal keine Störungen aufweist (außer der Satelitt ist tot) und sehr, sehr genau ist was Bewegungsgeschwindigkeit anbelangt. GPS Geschwindigkeitsmessungen werden ja auch schon im Hochleistungssport eingesetzt.

Ich habe gelesen bei GPS ist die Genauigkeit der Geschwindigkeit bei einer Fehlerquote unter 1km/h. Beim Millitär so bei 3/100 mm.

Bei Radargeräten der Polizei werden ca. 3% Ungenauigkeit/ Toleranz eingeräumt.

Aber interessanter Ansatz. Da gabs vermutlich noch keine Fallbeispiele.

Und, es geht vielleicht auch nicht unbedingt um die Geschwindigkeit in meinem theoretischen Ansatz vorher, sonder die Dashcam dokumentiert auch ob das Radargerät evtl. falsch aufgebaut war, vielmehr:

Wie weit war es von der Fahrbahn weg, in welchen Winkel?
War es von andernen Fahrzeugen evtl. halb verdeckt, von Bäumen, Büschen, Mülltonnen?
Ist mit dir ein andere durch die Radarfalle, der vielleicht das Radar ausgelöst hat, oder warst es doch du?
Bei Starrenkästen: Bist du noch über die Ampel, oder hast du doch angehalten?

Solche Sachen...

sry. Doppelpost gelöscht

Zitat:

Original geschrieben von FredMM



Zitat:

Original geschrieben von Primotenente


..
- Sie behaupten, dass dein Videomaterial bearbeitet ist
- Deine Kamera ist nicht geeicht und deshalb nicht zulässig
etc. etc.

...

Den Punkten sehe ich nun gelassen entgegen. Ein manipuliertes Video kann man einfachst entlarven, auch über Gutachten.

Kamera nicht geeicht? Vielleicht irelevant, da die Geschwindigkeit per GPS ermittelt wird und nicht per Radar. Gehen wir davon aus, dass ein GPS Signal gegenüber einem Radarsignal keine Störungen aufweist (außer der Satelitt ist tot) und sehr, sehr genau ist was Bewegungsgeschwindigkeit anbelangt. GPS Geschwindigkeitsmessungen werden ja auch schon im Hochleistungssport eingesetzt.

Ich habe gelesen bei GPS ist die Genauigkeit der Geschwindigkeit bei einer Fehlerquote unter 1km/h. Beim Millitär so bei 3/100 mm.

Bei Radargeräten der Polizei werden ca. 3% Ungenauigkeit/ Toleranz eingeräumt.

Aber interessanter Ansatz. Da gabs vermutlich noch keine Fallbeispiele.

Und, es geht vielleicht auch nicht unbedingt um die Geschwindigkeit in meinem theoretischen Ansatz vorher, sonder die Dashcam dokumentiert auch ob das Radargerät evtl. falsch aufgebaut war, vielmehr:

Wie weit war es von der Fahrbahn weg, in welchen Winkel?
War es von andernen Fahrzeugen evtl. halb verdeckt, von Bäumen, Büschen, Mülltonnen?
Ist mit dir ein andere durch die Radarfalle, der vielleicht das Radar ausgelöst hat, oder warst es doch du?
Bei Starrenkästen: Bist du noch über die Ampel, oder hast du doch angehalten?

Solche Sachen...

viel interesanter sind auch noch abstandsmessungen von der brücke oder vom vorausfahrenden messfahrzeug, das durch seine inkonsistente linksfahrweise (und Kilometer platz davor) dich zum aufrutschen regelrecht "provoziert".....das Video, was sie dir dann zeigen sieht leider gaaanz anders aus, als das was du dahinter erlebt hast....so geschen der Ehefrau, messoll erfüllt, melde gehoramst!

zum Thema Datenschutz und perönlichkeitsrechte.....wer die Kamera las crashcam konfiguriert hat damit keine Probleme.

da die Daten nicht permanent gespeichert werden (und die zeit kann man ja auch einstellen), sehe ich da wenige Probleme.

und besser ist es immer, ein Gutachter hat was an der Hand, was er begutachten kann, als nur aussagen und beweise einer kontrollwütigen Staatsmacht......

Thema missbrauch: das ist bei jedem ding heutzutage machbar, du kannst mit dem babyphone dein Kind verkabeln oder auch den Nachbarn abhören.....

es ist alles relativ was man mit der Technik machen will und kann und darf.

ich hab ne crashcam im Fahrzeug, seitdem ich zeuge auf der BAB bei einem Auffahrunfall war. ohne meine aussage wäre das für den auffahrenden ganz anders ausgegangen, und der hatte keinen videozeugen im Auto (gericht gab die schuld alleine dem ausscherenden fahrrzeug)

ja, ein aspekt ist richtig: das material kann beschlagnahmt werden und kann im Zweifelsfall die eigene schuld beweisen oder auch dokumentieren, wie man sich in der klarre selbst zu klump fährt und ins grab befördert. für alle suizidversuche und versicherungsbtrug also nicht geeignet.

es gibt also immer 2 seiten der medaillie. und in der tat stammt das Bundesdatenschutzgesetz noch aus Zeiten, da gab es die ganze digitale Technik noch nicht. mit dem steit kann man schon anfangen, was eine Aufzeichnung per gesetztesdefinition eigentlich ist....aber das wäre nun zuviel OT.

ja, die ösis schiessen da schon den spatzen ab.....kontrollmessungen durch fahrzeugregistrierung in tunnels sind per Reisegeschwindigkeit erlaubt, also eine reihenrasterfahndung, bei aufzeichnungsbeginn gibt es erst mal keine unschuldsvermutung mehr, registrierung bei ein und ausfahrt....und Kontrollorgane die bis 100km/h mal so schätzen dürfen, auch das zu verhängende Strafmandat....

dass das in Russland so üblich ist, ok, von machen Organisationsformen erwartet man das nicht anders....aber da ist noch a bisserl viel K&K übrig geblieben, melde gehorsamst, Geldbeutel gefüllt!

gruss

gruss

Aktuall gerade ein Artikel im Spiegel-Online, schöne Zusammenfassung zum Thema:

http://www.stern.de/.../...kamera-hinter-der-frontscheibe-2041774.html

na, der Artikel nimmt ja einige Gedanken von mir auf....ob es nach beschlagnahme aber zulässig wäre datensätze von tagen auszuwerten, stelle ich mal in frage. strafrechtlich relevant wären diese dann auch nur, wenn der Fahrer eindeutig dazu ermittelt werden könnte.

für einen aktuellen Unfall mit fahrerfesstellung und kameraaufzeichnung wird es sich anders verhalten.

aber im Normalfall regelt man selbst den zugriff. geräte mit speicherkarte wäre da nützlich, da diese ja entfernbar ist und so die Kamera auch ohne Demontage jederzeit ausser betrieb zu setzen ist.

also, in Ö einfach speicher raus und alles ist gut....

gruss

Zitat:

Original geschrieben von Deftl


na, der Artikel nimmt ja einige Gedanken von mir auf....ob es nach beschlagnahme aber zulässig wäre datensätze von tagen auszuwerten, stelle ich mal in frage. strafrechtlich relevant wären diese dann auch nur, wenn der Fahrer eindeutig dazu ermittelt werden könnte.

für einen aktuellen Unfall mit fahrerfesstellung und kameraaufzeichnung wird es sich anders verhalten.

aber im Normalfall regelt man selbst den zugriff. geräte mit speicherkarte wäre da nützlich, da diese ja entfernbar ist und so die Kamera auch ohne Demontage jederzeit ausser betrieb zu setzen ist.

also, in Ö einfach speicher raus und alles ist gut....

gruss

Ich nehme in hoher Qualität auf. Nach 4-7 Stunden (je nach Speicherkapazität) wird neu überschrieben. Also tagelanges Aufzeichnen ist nicht möglich, eigentlich auch nicht nötig oder gewünscht. Will ich einen Eintrag festhalten ohne diesen zu überschreiben, muß man an der Cam einen Knopf drücken bzw. den Speicher rausnehmen.

Sollte die Polizei den Speicher beschlagnahmen (falls sie die Cam sehen) ist das auch kein Akt. Ich habe immer per Wifi die Filme auch auf meinem Iphone. Diese kann man auch per Click sofort irgendwo per email hinschicken.

Werden die Daten beschlagnahmt weil ich mich nicht korrekt im Straßenverkehr verhalten habe, dann geschieht einem das auch zu Recht.

Aber der oben angegeben Link zum Artikel ist richtig. Auf keine Fall solltes man die Daten auf Youtube oder sonstwo veröffentlichen wenn Kennzeichen oder andere Personen zu erkennen sind.

Wo bekommt man so ein Teil und was kostet es?
Das Video ist ja super.

Zitat:

Original geschrieben von XP320


Wo bekommt man so ein Teil und was kostet es?
Das Video ist ja super.

Seite 2 hab ich einen Amazon Link geposted, wenn es das Blackvue Modell sein soll.

Wenn es billiger sein soll oder anderes Modell, einfach bei Amazon oder ebay mal nach Dashcam suchen.

Mal nach dem Deutschen Datenschutz geschaut? Ist glaube ich nicht ganz konform!! Könnte echten Stress bedeuten.

Gruß Speed550

Zitat:

Original geschrieben von Speed550


Mal nach dem Deutschen Datenschutz geschaut? Ist glaube ich nicht ganz konform!! Könnte echten Stress bedeuten.

Gruß Speed550

nach datenschutzgesetzt ist eine digitale Aufzeichnung nicht mal als videoaufzeichnung erfasst. aber wenn man der Auslegung mal folgt, dann muss eine Person erkennbar sein und der zweck der aufnahme nicht privat ist. weiterhin muss die aufnahme gespeichert sein.

also, man kann so ne Kamera zur urlaubsdokumentaion einer schönen strecke privat einsetzten, genauso wie die filmkamera und den fotoaparat. bereits hier kommt man, soweit man Personen im öffentlichen raum fotogrfiert in genau die gleichen rechtlichen Fragestellungen.....

konfiguriert man die Kamera auf Crash dedektion und kurzen Loop, absolut unproblematisch.

werden die strekenaufnahemn permanent überschrieben, sehe ich das als unproblematisch an.

werden Personen in Fahrzeugen erfasst, sind diese nicht zu erkennen, handelt es sich um Passanten in der Stadt, dann ist auch hier eine rekennung nicht ziel der Sache und sicher auch nicht möglich, solange die Personen nicht im 3m Bereich vor dem Fahrzeug herumlaufen.

weiterhin ist der begriff der Videoüberwachung, soweit ich das verstehe, auf stationäre, fest installiert oder zumindest unbewegte Systeme bezogen.

also, alles nicht ganz so klar........

man kann die Systeme aber sicher dateschutzkonform betreiben.

gruss

Zitat:

Original geschrieben von Deftl



Zitat:

Original geschrieben von Speed550


Mal nach dem Deutschen Datenschutz geschaut? Ist glaube ich nicht ganz konform!! Könnte echten Stress bedeuten.

Gruß Speed550

nach datenschutzgesetzt ist eine digitale Aufzeichnung nicht mal als videoaufzeichnung erfasst. aber wenn man der Auslegung mal folgt, dann muss eine Person erkennbar sein und der zweck der aufnahme nicht privat ist. weiterhin muss die aufnahme gespeichert sein.

also, man kann so ne Kamera zur urlaubsdokumentaion einer schönen strecke privat einsetzten, genauso wie die filmkamera und den fotoaparat. bereits hier kommt man, soweit man Personen im öffentlichen raum fotogrfiert in genau die gleichen rechtlichen Fragestellungen.....

konfiguriert man die Kamera auf Crash dedektion und kurzen Loop, absolut unproblematisch.

werden die strekenaufnahemn permanent überschrieben, sehe ich das als unproblematisch an.

werden Personen in Fahrzeugen erfasst, sind diese nicht zu erkennen, handelt es sich um Passanten in der Stadt, dann ist auch hier eine rekennung nicht ziel der Sache und sicher auch nicht möglich, solange die Personen nicht im 3m Bereich vor dem Fahrzeug herumlaufen.

weiterhin ist der begriff der Videoüberwachung, soweit ich das verstehe, auf stationäre, fest installiert oder zumindest unbewegte Systeme bezogen.

also, alles nicht ganz so klar........

man kann die Systeme aber sicher dateschutzkonform betreiben.

http://www.stiftungaktuell.de/.../sr89_video_berwachung_komplett_1.pdf

unter 2.2.1 ganz interessante Ausführung!
gruss

hier noch ein paar links, die das Thema beleuchten:

http://www.verpasst.de/sendung/62388/Wiso.html

http://www.bild.de/.../urteil-dashcams-erlaubt-31502970.bild.html

http://rrichter.blog.de/2013/07/18/dashcam-thema-deutschland-16246564/

http://www.autobild.de/.../...-zubehoer-trend-autokameras-3938915.html

http://detektor.fm/.../

http://forum.chip.de/recht/bildrechte-1670251-page3-print.html

man kann sich so seine eigene Meinung bilden.

gruss

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