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Rückwirkende Änderung der Leasingrate aufgrund Versicherungsmeldung

Mercedes A-Klasse W176
Themenstarteram 15. Februar 2014 um 10:55

Habe soeben einen Brief von MB bekommen, dass ich von der SF 3 auf SF 1 zurückgestuft wurde, da ich das im meinem Vertrag angeblich nicht richtig angegeben hatte. Hatte das aber mit reinstem Gewissen ausgefüllt.

Was ich noch dazu sagen muss ist, dass vergangenes Jahr MB den nachträglichen Einbau des Diamantgrills als Unfallschaden interpretiert hatte.

Das hatte ich damals richtig gestellt, aber jetzt scheint das trotzdem negative Auswirkungen für mich zu haben.

Was MB jetzt macht ist einfach extrem lächerlich, frage mich, ob ich echt so einen fießen Vertrag unterschrieben habe, dass die im Nachhinein einfach die Leasingrate ändern dürfen.

Aufgrund dieser Änderung der Schadenfreiheitsklasse (durch hypothetischen Unfall??) wirkt sich das jetzt angeblich negativ auf die Service-Rate aus.

Diese Servicerate erhöht sich knapp um 70 € und das auch rückwirkend ab Vertragsbeginn.

Im Klartext: Meine Leasingrate steigt und ich darf noch einen rießen Batzen nachzahlen.

Ein Telefonat war mit MB nicht möglich, da die Versicherungsabteilung erst wieder ab Montag im Haus ist.

Wer ist hier der Schuldige?

Ich sicherlich nicht, hatte meines Wissen alles korrekt im Vertrag angegeben.

Hätte mein Freundlicher mich nicht darauf hinweisen müssen?

Hat er mir das Haar in die Suppe gelegt, weil ich ihm ja eine Kopie des Führerscheins gegeben hatte und er dann die falsche Schadenfreiheitsklasse gewählt?

War jemand schonmal in dieser Situation?

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24 Antworten

Hast du den Diamantgrill bezahlt oder gibt es einen Schriftverkehr über die Modifikation? Ist das nicht generell problematisch mit Umbauten an Leasingfahrzeugen?

Ein Unfall ist ein Unfall, eine Änderung eine Änderung.

Nur weil du dir z.B. andere Felgen draufmachst, hast du ja auch keinen Unfall gehabt. Ob das jedoch erlaubt ist beim Leasing-Fahrzeug weiss ich nicht.

Am besten den RA dazu befragen, da es um einen Vertrag geht den du Unterschrieben hast. Also dich auch mit dem Kleingeschriebenen einverstanden erklärt hast bei Unterschrift. Jedoch würde ich erst Montag abwarten und versuchen schon mal am Telefon evtl. was hinzubekommen.

Themenstarteram 15. Februar 2014 um 11:26

Zitat:

Original geschrieben von joe-han

Hast du den Diamantgrill bezahlt oder gibt es einen Schriftverkehr über die Modifikation? Ist das nicht generell problematisch mit Umbauten an Leasingfahrzeugen?

Also der Diamantgrill wird mit der Leasingrate verrechnet und darum kümmert sich mein Freundlicher, auch um den Rückbau. Schriftverkehr über den Diamantgrill gibt es nicht, habe ich zumindest nicht gesehen...

Zitat:

Original geschrieben von Bunch

Ein Unfall ist ein Unfall, eine Änderung eine Änderung.

Nur weil du dir z.B. andere Felgen draufmachst, hast du ja auch keinen Unfall gehabt. Ob das jedoch erlaubt ist beim Leasing-Fahrzeug weiss ich nicht.

Am besten den RA dazu befragen, da es um einen Vertrag geht den du Unterschrieben hast. Also dich auch mit dem Kleingeschriebenen einverstanden erklärt hast bei Unterschrift. Jedoch würde ich erst Montag abwarten und versuchen schon mal am Telefon evtl. was hinzubekommen.

Genau, habe mir nichts zu Schulden kommen lassen.

Die AdvoCard liegt schonmal bereit. :D

am 15. Februar 2014 um 11:27

Zitat:

Original geschrieben von joe-han

Hast du den Diamantgrill bezahlt oder gibt es einen Schriftverkehr über die Modifikation? Ist das nicht generell problematisch mit Umbauten an Leasingfahrzeugen?

So nicht ganz richtig. Du kannst ohne Probleme umbauten machen, wenn es sich um original Teile handelt oder es ist ausdrücklich vom Leasinggeber freigegeben worden.

Zitat:

Original geschrieben von arndt_

Habe soeben einen Brief von MB bekommen, dass ich von der SF 3 auf SF 1 zurückgestuft wurde, da ich das im meinem Vertrag angeblich nicht richtig angegeben hatte. Hatte das aber mit reinstem Gewissen ausgefüllt.

Was ich noch dazu sagen muss ist, dass vergangenes Jahr MB den nachträglichen Einbau des Diamantgrills als Unfallschaden interpretiert hatte.

Das hatte ich damals richtig gestellt, aber jetzt scheint das trotzdem negative Auswirkungen für mich zu haben.

Was MB jetzt macht ist einfach extrem lächerlich, frage mich, ob ich echt so einen fießen Vertrag unterschrieben habe, dass die im Nachhinein einfach die Leasingrate ändern dürfen.

Aufgrund dieser Änderung der Schadenfreiheitsklasse (durch hypothetischen Unfall??) wirkt sich das jetzt angeblich negativ auf die Service-Rate aus.

Diese Servicerate erhöht sich knapp um 70 € und das auch rückwirkend ab Vertragsbeginn.

Im Klartext: Meine Leasingrate steigt und ich darf noch einen rießen Batzen nachzahlen.

Ein Telefonat war mit MB nicht möglich, da die Versicherungsabteilung erst wieder ab Montag im Haus ist.

Wer ist hier der Schuldige?

Ich sicherlich nicht, hatte meines Wissen alles korrekt im Vertrag angegeben.

Hätte mein Freundlicher mich nicht darauf hinweisen müssen?

Hat er mir das Haar in die Suppe gelegt, weil ich ihm ja eine Kopie des Führerscheins gegeben hatte und er dann die falsche Schadenfreiheitsklasse gewählt?

War jemand schonmal in dieser Situation?

Die Hochstufung erfolgte nicht wegen eines Unfalls, sondern durch die falsche Eintragung deiner bisherigen SF-Klasse.

Die hättest du bei deinem vorigen Versicherungsgeber aus den Vertragsunterlagen ersehen können.

Selbstverständlich kannst du nicht durch einen Neuabschluss bei einem anderen Versicherungsgeber (hier MB) nicht einfach eine bessere SF-Klasse erreichen.

Die Vorgehensweise der neuen Versicherung ist dadurch absolut in Ordnung... so leid mir das für dich tut.... Da wird dir auch der beste Anwalt nicht helfen können.

Du wirst definitiv nachzahlen müssen, falls in den Unterlagen der vorigen Autoversicherung die SF1 eingetragen war.

Bei so was muss man schon genau aufpassen und möglichst den Versicherungsschein (letzte Änderungsmitteilung) mit zum neuen Versicherer nehmen... Der Führerschein sagt nichts darüber aus, wie viele Vorunfälle und welche Schadensklasse du hast.

Themenstarteram 15. Februar 2014 um 12:26

Zitat:

Original geschrieben von Rigattoni

Die Hochstufung erfolgte nicht wegen eines Unfalls, sondern durch die falsche Eintragung deiner bisherigen SF-Klasse.

Die hättest du bei deinem vorigen Versicherungsgeber aus den Vertragsunterlagen ersehen können.

Selbstverständlich kannst du nicht durch einen Neuabschluss bei einem anderen Versicherungsgeber (hier MB) nicht einfach eine bessere SF-Klasse erreichen.

Die Vorgehensweise der neuen Versicherung ist dadurch absolut in Ordnung... so leid mir das für dich tut.... Da wird dir auch der beste Anwalt nicht helfen können.

Du wirst definitiv nachzahlen müssen, falls in den Unterlagen der vorigen Autoversicherung die SF1 eingetragen war.

Bei so was muss man schon genau aufpassen und möglichst den Versicherungsschein (letzte Änderungsmitteilung) mit zum neuen Versicherer nehmen... Der Führerschein sagt nichts darüber aus, wie viele Vorunfälle und welche Schadensklasse du hast.

Hätte das nicht mein Freundlicher machen müssen?

Er hat sich z.B. auch um die Abmeldung meines alten Fahrzeugs und um die Anmeldung meines A's gekümmert, d.h. das Fahrzeug musste auch bei der Versicherung gemeldet werden...

Außerdem warum prüft das MB nicht früher?

Das hatte 7 Monate gedauert, bis die darauf gekommen sind, dass ich eventuell eine potenziell andere Schadenfreiheitsklasse haben könnte...

Nein, die Angabe der SF-Klasse ist Deine Aufgabe.

Das kann Monate dauern, bis die Antwort von der Vorversicherung bekommen. Das hat nichts mit Abmeldung/Anmeldung oder sonst was zu tun...

Die Versicherung bekommt die Anzeige des Verkaufs vom Strassenverkehrsamt. Selbst das kann ein paar Wochen dauern.

Schau doch mal in die Unterlagen deines alten Versicherungsgebers...

Da stehen die SF-Klassen drin. Haftpflicht und Vollkasko.

Ich wette fast, dass da SF1 drin steht.

Themenstarteram 15. Februar 2014 um 12:54

Ich glaube das hatte ich meinem Freundlichen mitgegeben.

Aber deine Aussage klingt plausibel.

Werde aber trotzdem am Montag bei MB anrufen, um sicher zu gehen.

Ja klar... nachfragen kostet nix.

Trotzdem vor dem Telefonat mal die Versicherungsunterlagen des verkauften Autos studieren und dir dir SF-Klassen ansehen...

Vielleicht ist da ja ein Fehler in der Übermittlung des alten Versicherungsgebers an MB.

Es könnte sein, dass deine alte Versicherung deine SF gelöscht hat (manche machen das nach Kündigung) und nachdem MB dort nachgefragt hat, haben sie denen SF1 mitgeteilt.

Themenstarteram 15. Februar 2014 um 13:47

Habe soeben meinen Vertrag noch einmal durchgelesen.

Bei Vertragsabschluss wird man in eine von drei Prämiengruppen eingetragen.

Auf Grundlage der Angaben des Vorversicherers über die SF-Klasse des Leasingnehmers erfolgt die endgültige Eingruppierung in die zutreffende Prämiengruppe...

Stichtag für die Abfrage ist der Zeitpunkt der Unterzeichnung des Antrages.

Also hätte bei Vertragsabschluss genau wissen müssen in welche Prämiengruppe ich gehöre und nicht 7 Monate später!!

Ich habe zuvor mit Sicherheit nicht SF 3 mitgeteilt.

In SF 3 kommt man nur, wenn man über 25 Jahre alt ist und unfallfrei gefahren ist.

Also hat MB einen Fehler gemacht und mich vorab in die falsche Prämiengruppe eingetragen.

Ich bin 22 Jahre alt gewesen bei Vertragsabschluss.

Demnach kommt nur Prämiengruppe 1 in Frage (SF M - SF 2).

Also irgendwie ist das mir nicht geheuer...

Themenstarteram 15. Februar 2014 um 13:57

Zitat:

Original geschrieben von Proglifter

Es könnte sein, dass deine alte Versicherung deine SF gelöscht hat (manche machen das nach Kündigung) und nachdem MB dort nachgefragt hat, haben sie denen SF1 mitgeteilt.

nein, glaube ich nicht.

Bei Vertragsabschluss hatte ich meine Versicherung noch nicht gekündigt.

Hallo,

SF1 ist doch der Anfängertarif, wie lange hast du denn deinen Führerschein?

Es ist schon ein Unterschied ob ich 70 oder 100 Prozent Beitrag zahle.

Wenn dir nicht klar ist welche Stufe du hast wie soll es MB wissen.

Genau genommen hast du keinen Verlust/Schaden, du zahlst ja nur den Beitrag nach der richtig ist.

War ein zinsloses Darlehen von MB.

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