Rücktritt von Kaufvertrag mögliich?

Audi A6 C6/4F

Hallo,

wir haben am Samstag einen Kaufvertrag für einen Werksdienstwagen unterschrieben. Das Auto soll ca. in zwei Wochen da sein und in drei Wochen von uns abgeholt werden. Nun überkommen uns aber doch arge Zweifel ob das wirklich das richitge Fahrzeug ist. Kann man vom Kauf zurücktreten und vor allem zu welchen Bedingungen?

Beste Antwort im Thema

Erstmal verstehe ich nicht, warum Ihr einen Kaufvertrag unterzeichnet und Euch dann Zweifel kommen. Zweifel räumt man im Vorfeld aus und unterschreibt dann.
Meines Wissens kommt Ihr da auch nicht mehr raus (außer natürlich gegen eine ansprechende "Abstandszahlung"😉, außer Ihr habt einen netten Händler und kauft beim ihm statt dem A6 ein gleichwertiges oder neues Fahrzeug, dann wird er ggf. mit sich reden lassen. Ansonsten gilt: Vertrag ist Vertrag!

Gruß, Thilo

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wir bekommen auch bald unseren ausgesuchten Werksdienstwagen. Beim durchlesen des threads kam mir dir Frage, was ist eigentlich, wenn man bei der Übergabe bzw. bei der Probefahrt aus irgendeinem Grund das Auto nicht mehr möchte? Gibt es dann vielleicht noch ne Chance aus dem Vertrag raus zu kommen? Da man ja ein wenig die Katze im Sack kauft. Die Frage ist nur theoretischer Natur, praktisch wird es hoffentlich nicht so weit kommen🙂

Zitat:

Original geschrieben von JC1300


Ne, im Audi-Autohaus. Steht in meinem Audi-Vertrag un dem Kapitel Widerrufsrecht:

Zitat:

Original geschrieben von JC1300



Zitat:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: ....

Kann es sein, dass dieser Passus zu einer Versicherung (z.B. für die Garantie) gehört? Klingt ziemlich nach der Musterformulierung des GDV für das Wiederufsrecht nach dem neuen VVG!? 😕

Ich nehme eher an dass es zur Finanzierung gehört.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Ich nehme eher an dass es zur Finanzierung gehört.

Richtig. Dazu kommt ein anderer Absatz:

Zitat:

Widerrufen Sie diesen Darlehensvertrag, mit dem Sie Ihre Verpflichtungen aus einem anderen Vertrag finanzieren, so sind Sie auch an den anderen Vertrag nicht gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden...

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