Kaufvertrag nichtig oder nicht?
Hallo,
ich habe mir ende februar dieses jahres ein audi 4f gekauft. Aus erster Hand von einem jungen Mann der sich als bekannter des erst besitzers ausgab. Soweit war alles gut. beim kauf hat man gesehn das beide kotflügel hinten lackiert wurden darauf hin sagte er, dass es sich um einen garagen schaden handelt. Dieser schaden war bei audi nicht eingetragen. Im kaufvertrag steht nur: linke/rechte seite lackiert
jez war ich ma bei audi gewesen und die meinten es kann gar kein garagenschaden sein und beim lackieren wurde wohl auch gepfuscht..
Anwalt? hab ich da eine chance? war ne privatperson und wie gesagt er hat halt diese eine sache in den kaufvertrag geschrieben...
Hatt jemand da vill erfahrung gemacht?
Jez rostet der linke kotflügel und audi übernimmt natürlich nicht die kosten weil da schon vorher was gemacht wurde...
Beste Antwort im Thema
Nur "garagenschaden" ist ja lustig, in Tiefgaragen gab es z.B. schon Totalschäden. 🙄
24 Antworten
Keine leichte Frage.
Er hat dich auf den Schaden hingewiesen und du konntest dich selber daraufhin bei einem Gutachter oder bei Audi informieren. Auf der anderen Seite waren seine Angaben scheinbar nicht korrekt.
Hattest du beim Verkauf einen Zeugen dabei, welcher die "Geschichte" mit dem Garagenschaden bestätigen kann? Ansonsten wird der Verkäufer behaupten, dass er dir alles (z.B. von einem Unfall) korrekt erzählt hat und die Lackierarbeiten daher auch im Vertrag erwähnt hat.
Wenn es nicht beim reinen Lackieren geblieben ist wärend der Reparatur könntest du aus der Sache ebenfalls noch rauskommen. Denn Dinge wie ausbeulen, Bleche einschweißen o.ä. ist mit der Aussage "wurde lackiert" in meinen Augen nicht abgedeckt.
Einmal mit dem Verkäufer versucht auf vernünftige Art und Weise zu sprechen?
Gruß,
Benny
ja hab ich versucht aber er hat sofort auf sturr geschaltet und meinte ich droh ihm...
ja ich hatte drei zeugen dabei die das bestätigen können
Und ja es wurde nicht nur lackiert der lackiermeister bei audi meinte zu mir das es ``gemauert`` wurde weil da so viel spachtel drauf ist 😁
Naja ich heatte schon längst geklagt heatte ich eine rechtschutzversicherung....
sprich ihn darauf an, sich an den kosten zu beteiligen, wenn das fruchtet hast du wenigstens etwas. ansonsten musst du wohl wirklich einen rechtsanwalt einschalten. recht haben und recht bekommen sind aber 2 paar schuhe, so dass du der den anspruch geltend machst, auch beweisen musst dass du im recht bist.
konkret müsstest du ihm eine "arglistige täuschung" beweisen und den kaufvertrag anfechten.
alternativ könnte geprüft werden, ob die sachmängelhaftung rechtswirksam ausgeschlossen wurde. auch hier kommt es auf details der formulierung an, bei vorsatz/grober fahrlässigkeit ist ein ausschluss nicht möglich.
dann wäre zunächst wichtig, die anspprüche aus der sachmängelhaftung geltend zu machen, denn die frist beträgt nur 1 jahr. bis dahin sollte es geltend gemacht werden, ob der anspruch besteht kann immer noch geprüft werden.
so sieht der grobe rahmen aus, für eine genaue einschätzung sollte aber ein rechtsanwalt befragt werden, der auch in alle details eingeweiht ist.
um welchen kostenrahmen handelt es sich? wenn es ein paar hundert euro sind fährst du wahrscheinlich besser, wenn du die kosten selbst trägst, zumal dir deine zeit beim anwalt niemand ersetzt. vllt ist der gegner ja zu einer gewissen beteiligung bereit. am besten immer konstruktiv reden und den anderen nicht angreifen, sonst geht der auch auf konfrontation.
Naja die kosten mögen vielleicht nicht so hoch sein, aber wenn ich das auto wieder verkaufen will dann mit 100% verlust.
naja vielen dank für deine mühe ich informiere mich einfach mal bei einem anwalt und er entscheidet dann wie man weiter verfahren soll.
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Entweder du versuchst es mal im Forum für Verkehr und Recht hier bei MT oder du schnappst dir mal das BGB und schaust unter §§430 ff (Kaufvertrag) und Sachmangel §434. Das sollte für dich interessant sein. Jedoch denke ich, dass du eher schlechte Karten hast. Was willst du anfechten? Er hat dir die Nachlackierung nicht verschwiegen (wenn man in Richtung arglistige Täuschung schielen möchte). Und was ist ein Garagenschaden? Ist es nur in der Garage passiert? Da kann sonst was umgefallen sein oder weiß der Geier. Die Nachlackierung kannst du mMn nicht anfechten. Das hätte höchstens dein Vorbesitzer machen können (Werkvertrag §§630 BGB ff), wenn er es von einem Betrieb hat machen lassen. Wenn die scheiße arbeiten und er zahlt das, ist es sein Bier. Du kaufst diese mindere Arbeit halt mit.
Mehr ist mir aus meinen alten Vorlesungen in Wirtschaftsrecht nicht hängen geblieben, und Anwalt bin ich schon gar nicht. Ist nur meine persönliche Einschätzung der (misslichen) Lage.
mfg
edit: oder fragst deinen Anwalt, wie du es vor hast.
Du wirst wenig Chancen haben mit einer Klage wenn der Schaden im Kaufvertrag steht.
Welche Bemerkung oder Anmerkung er dazu macht und vor wievielen Zeugen spielt erstmal keine Rolle.
Wie gut oder schlecht lackiert wurde solltest du schon beim Kauf gesehen haben oder ?
Da du den Vertrag unterschrieben hast und nun auch schon 7 Monate rum sind finde ich deine Überlegung, eventuell zu Klagen, schon reichlich mutig. Zumal Du über keine Rechtsschutz verfügst und das wohl ein längeres Verfahren werden könnte wegen oben besagter Gründe.
Zur Überschrift: warum sollte der Kaufvertrag ungültig sein ??
mfg Senti
du wusstest doch von dem schaden, von daher kannst du dich darauf und auf resultierende wertminderung/folgeschäden eher nicht berufen. ich persönlich würde das geld für den anwalt sparen.
Der Verkäufer meinte halt das es ein leichter streifschaden war.... naja ich informiere mich ma bei einem anwalt und ja vill hab ich ja einfach pech gehabt.
Zitat:
Original geschrieben von Rs61909
Der Verkäufer meinte halt das es ein leichter streifschaden war.... naja ich informiere mich ma bei einem anwalt und ja vill hab ich ja einfach pech gehabt.
Mit diesem Sachverhalt hättest du nicht mal bei einem Kauf von Händler eine Chance.... da du nach über 6 Monaten in der Beweispflicht wärst 😉 (Wandlung/Minderung wg verdecktem Schaden)
Zitat:
Original geschrieben von derSentinel
Mit diesem Sachverhalt hättest du nicht mal bei einem Kauf von Händler eine Chance.... da du nach über 6 Monaten in der Beweispflicht wärst 😉 (Wandlung/Minderung wg verdecktem Schaden)Zitat:
Original geschrieben von Rs61909
Der Verkäufer meinte halt das es ein leichter streifschaden war.... naja ich informiere mich ma bei einem anwalt und ja vill hab ich ja einfach pech gehabt.
ja im nachinein ist man immer schlauer... -.-
So ärgerlich wie es sein mag...betrachte es as lehrgeld.
😁😁 ja
Zitat:
Original geschrieben von Moneysac
So ärgerlich wie es sein mag...betrachte es as lehrgeld.
Zitat:
Original geschrieben von Rs61909
😁😁 ja
Zitat:
Original geschrieben von Rs61909
Zitat:
Original geschrieben von Moneysac
So ärgerlich wie es sein mag...betrachte es as lehrgeld.
naja, solange du noch darüber grinsen kannst, kann es ja nicht so dramatisch sein. 🙄
mfg
lehrgeld fand ich nur amüsant ^^
Zitat:
Original geschrieben von Friedel_R
Zitat:
Original geschrieben von Rs61909
😁😁 ja
Zitat:
Original geschrieben von Friedel_R
naja, solange du noch darüber grinsen kannst, kann es ja nicht so dramatisch sein. 🙄Zitat:
Original geschrieben von Rs61909
mfg