Kaufvertrag
Hallo zusammen,
die Frage gehört eigentlich nicht hier hin aber ich versuchs trotzdem mal.
Meine Frau hat heute ihren Corsa verkauft und hat handschriftlich einhjen Vertrag aufgesetzt.
Der lautet wie folgt:
"
18.07.2013
Herr xxxx,
kauft heute meinen blauen Opel C-Corsa Baujahr 2000 + winterreifen für xxxx€ bar.
Wie gesehen und probe gefahren so gekauft.
Unterschriften beider Parteien"
Meine Frage ist jetzt, wie es mit Garantie und Gewährleistung aussieht? Die Gewährleistung muss im Kaufvertrag doch ausdrücklich ausgeschlossen werden, oder?
Ist das nicht der Fall muss ich dem Kaüfer eine Gewährlistung auf das verkaufte Fahrzeug geben, oder bin ich da falsch Informiert?
Danke für eure Antworten....
Grüsse
23 Antworten
Auf der ADAC Seite gibt es Kaufverträge zum DL... umsonst !
...das beantwortet zwar nicht deine frage aber sollte ein Tipp für das nächste mal sein!
mfg Senti
Ja das weiss ich, hatte auch einen hier liegen, das widerum wusste meine Frau nicht.
Ich hatte mit dem Verkäufer ausgemacht das er sich den Wagen heute anschaut und sich bis Samstag überlegt ob er das Auto kaufen möchte.
Meine Frau hat den aber direkt abgegeben. Mir wäre es auch lieber gewesen wenn wir den erst noch abgemeldet hätten.
Jetzt ist es zu spät und die karre ist weg.
Ich hoffe jemand weiß noch eine Antwort auf meine Frage.
Thx
ohhh...auch noch ohne Abmeldung ?? Dann bitte gleich morgen die wege zur Versicherung und den Verkauf dort bekannt geben !
Ist doch nicht schlimm dass das Auto nicht abgemeldet, der Käufer macht das schon und falls was passiert du has doch Kaufvertrag mit Datum wann das Auto gekauft wurde.
Und die Gewährleistung muss glaube ich ausdrücklich ausgeschlossen werden, habe vor zwei Jahren auch mein Auto privat verkauft und in zwei Tage meldet sich Käufer dass mit dem Auto was nicht stimmt (motorlampe an), habe den Fall über Anwalt klären müssen und er sagte weil Garantie ausdrücklich ausgeschlossen wurde hat der Käufer Pech gehabt.
Gruß
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Gilt das auch wenn man seinen alten beim Händler in Zahlung gibt?
Zitat:
Original geschrieben von 84Mad84
Gilt das auch wenn man seinen alten beim Händler in Zahlung gibt?
Dort bekommst Du auf jeden fall einen ordentlichen Kaufvertrag wo Du als Privatverkäufer drin stehst und das Auto als Anzahlung erwähnt wird.
Die Gesetze sagen.... wer seinen Wagen als Firma verkauft,muss Gewährleistung geben, als privat Verkäufer NICHT.
Zitat:
Original geschrieben von derSentinel
Dort bekommst Du auf jeden fall einen ordentlichen Kaufvertrag wo Du als Privatverkäufer drin stehst und das Auto als Anzahlung erwähnt wird.Zitat:
Original geschrieben von 84Mad84
Gilt das auch wenn man seinen alten beim Händler in Zahlung gibt?
Die Gesetze sagen.... wer seinen Wagen als Firma verkauft,muss Gewährleistung geben, als privat Verkäufer NICHT.
Aber man muss trotzdem im Vertrag schreiben dass keine Garantie gibt. Oder?
Eigentlich reicht hier die Angabe "Verkauf von privat" und als Verkäufer steht eine Adresse, keine Firma.
Ich bin aber kein Fachmann in dieser Richtung daher empfehle ich ein Fahrzeug IMMER vor dem Verkauf abzumelden oder dies sofort den Behörden (Versicherung,KFZ Amt) mitzuteilen.... !!
Leider wurde mit sowas schon zu oft Schindluder getrieben..... angefangen von Blitzbildern bis hin zum verkauf der Nummernschilder (wo ja die Plaketten noch intakt sind)
Genaues zum Verkauf von PRIVAT kann man im Internet nachlesen ! (Rechte, Pflichten) 😉
mfg Senti
Zitat:
Aber man muss trotzdem im Vertrag schreiben dass keine Garantie gibt. Oder?
Garantie ist immer eine freiwillige Leistung, entsprechend muss man das natürlich nicht. Was du meinst ist die Gewährleistung. Ob man diese als privater Verkäufer explizit ausschließen muss, weiss ich aber auch nicht.
ich habe auch mal gegooglet:
Zitat:
Die Gewährleistungsfrist, innerhalb derer der Verkäufer für Mängel haftet, beträgt gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB grundsätzlich 2 Jahre und beginnt mit Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer. Handelt es sich um einen Privatkauf (privater Verkäufer verkauft an privaten Käufer), kann die Gewährleistung gemäß § 444 BGB sogar gänzlich ausgeschlossen werden (sog. Gewährleistungsausschluss).
Quelle:
klick michDemnach gilt die Gewährleistung also auch für Privat wenn die nicht ausgeschlossen wurde.
Moin,
Gewährleistung:
Gesetzliche Vorgabe. Diese kann im Kaufvertrag von Privat an Privat explizit ausgeschlossen werden, ansonsten gelten die Fristen wie der Vorposter schrieb gem BGB, d.h. dein Käufer des Corsas hat Gewährleistungsansprüche (die Frage ist nur a) ob er das weiß und b) ober er versucht, sie durchzusetzen).
Zur angemeldeten Übergabe mit Nummernschild:
Tu dir selbst einen gefallen und faxe / sende den Kaufvertrag schnellsten mal deiner Versicherung & der Zulassungsstelle. Es kann immermal passieren, dass der Käufer das Auto nicht so schnell abmeldet wie vereinbart, zumal ihr im Kaufvertrag anscheinend auch nichts darüber geschrieben habt.
Dann bist du zumindest einigermaßen auf der sicheren Seite.
MFG
Sorry, etwas ungeschickt, kein Standardformular/Vertrag zu verwenden.
In diesem Fall zu Gunsten des Käufers, denn dieser hat damit eine GWL. Dumm, wenn was passiert. In den Standardverträgen von privat an privat ist dies quasi immer ausgeschlossen, ggf. per Kreuzchen. Nach 6 Monaten ist Beweislastumkehr. Bis dahin geht alles (im Zweifelsfall) auf deine Rechnung.
Die Übergabe/Abmeldung halte ich dagegen für etwas weniger kritisch. Meistens geht es ja gut. Ich hoffe mal der Vertragspartner war okay, und kennt seine Rechtsposition nicht, wenn ein Defekt entsteht. Kritisch sind dann insbesondere die ersten 6 Monate. Es ist kein Zufall, dass Gebrauchtwagen vom Händler an Privat meistens etwas teurer sind.
Was das Abmelden angeht sollte man aber bei Verkauf eines noch angemeldeten Fahrzeuges Tag, Uhrzeit und km-Stand bei Übergabe notieren im Vertrag. Dann ist man save und kann höchstens mit etwas Schreibkram genervt werden, wenn z.B. ein Strafzettel kommt. Ich mache in der Regel auch noch eine Kopie von Führerschein/Personalausweis. Zumindest überprüfe ich die Adressangaben anhand eines Ausweises.
Ohne Uhrzeit und km-Stand hat man sogar bei einem Strafzettel (am Tag des Verkaufs) schon ein Problem.
Hier aber ist sogar, wie schon andere schrieben, noch die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, also 6 Monate zittern, danach sollte alles klar sein.