Rücktritt von Kaufvertrag mögliich?
Hallo,
wir haben am Samstag einen Kaufvertrag für einen Werksdienstwagen unterschrieben. Das Auto soll ca. in zwei Wochen da sein und in drei Wochen von uns abgeholt werden. Nun überkommen uns aber doch arge Zweifel ob das wirklich das richitge Fahrzeug ist. Kann man vom Kauf zurücktreten und vor allem zu welchen Bedingungen?
Beste Antwort im Thema
Erstmal verstehe ich nicht, warum Ihr einen Kaufvertrag unterzeichnet und Euch dann Zweifel kommen. Zweifel räumt man im Vorfeld aus und unterschreibt dann.
Meines Wissens kommt Ihr da auch nicht mehr raus (außer natürlich gegen eine ansprechende "Abstandszahlung"😉, außer Ihr habt einen netten Händler und kauft beim ihm statt dem A6 ein gleichwertiges oder neues Fahrzeug, dann wird er ggf. mit sich reden lassen. Ansonsten gilt: Vertrag ist Vertrag!
Gruß, Thilo
18 Antworten
Erstmal verstehe ich nicht, warum Ihr einen Kaufvertrag unterzeichnet und Euch dann Zweifel kommen. Zweifel räumt man im Vorfeld aus und unterschreibt dann.
Meines Wissens kommt Ihr da auch nicht mehr raus (außer natürlich gegen eine ansprechende "Abstandszahlung"😉, außer Ihr habt einen netten Händler und kauft beim ihm statt dem A6 ein gleichwertiges oder neues Fahrzeug, dann wird er ggf. mit sich reden lassen. Ansonsten gilt: Vertrag ist Vertrag!
Gruß, Thilo
Wir haben schon ne Weile geschaut und dann hat uns der Händler einen Wagen angeboten der von der Ausstattung sehr gut passte. Lediglich die Innenfarbe war nicht die man sich ausgesucht hätte. Nach zwei Tagen Überlegung kam man zum Schluß das man sich daran gewöhnen würde. Und wie der Teufel es will, habe ich heute einen anderen Werksdienstwagen entdeckt, der auch von der Innenfarbe passt. Der steht allerdings bei einem anderen Händler. Das hat nun wieder zu akuten Zweifeln geführt🙁
Dann hilft nur eins: Deinem Händler das Dilemma schildern, ggf. kann er Dir auch den anderen besorgen. Vlt. nochmal nett darauf hinweisen, dass man die nächsten Jahre bei diesem Händler die Inspektionen etc. machen lassen will.
Viel Glück und halt uns mal informiert 😉 !
Also erstmal rein rechtlich: Nein, es gibt keinerlei Recht, von dem Kauzfvertrags zurück zu treten. Man könnte evtl. auf Erklärungsirrtum plädieren, aber das ist sehr schwer, wenn das Problem mit der Innenfarbe mit dem Verkäufer besprochen wurde. Im Großen und Ganzen kann man hier nur sagen, fragt den Verkäufer, ob er bereit ist den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Vielleicht habt ihr Glück und er nimmt es einfach hin. Grundsätzlich muss aber von einer Art Konventionalstrafe ausgegangen werden. Meist ein best. %-Betrag des Kaufpreises und in der Regel im Bereich 500-1000€. Wenn euch das der andere Wagen wert ist, wird es durchaus gehen. Eine Art Rücktrittsrecht gibt es aber nur bei Internetkäufen.
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Zitat:
Meist ein best. %-Betrag des Kaufpreises und in der Regel im Bereich 500-1000€. Wenn euch das der andere Wagen wert ist, wird es durchaus gehen. Eine Art Rücktrittsrecht gibt es aber nur bei Internetkäufen.
Habe ein ähnliches 'Problem' gerade mit einem BMW. Natürlich kann man vom Vertrag zurücktreten, aber, wie schon beschrieben, gegen eine entsprechende Vertragsstrafe. Diese ist allerdings bei BMW 15% des Kaufpreises, d.h. in meinem Fall deutlich über 10k €.
€ 500-1000 wäre ja echt nett und akzeptabel, ich bezweifel aber das man irgendwo so billig davonkommt....
Wird der Wagen finanziert? Dann kann man doch als Privatperson den Kredit widerrufen, oder nicht?
nein der Wagen wird nicht finanziert. Habe heute mit dem Verkäufer gesprochen. Er wollte sich noch nicht mal ansatzweise damit auseinandersetzen. Ich mache ihm auch kein Vorwurf deswegen, schliesslich habe ich ja den Vertrag unterschrieben. Allerdings hat er damit die Chance vertan uns als dauerhaften Kunden (Inspektionen usw.) zu gewinnen😉. So und jetzt freuen wir uns auf unseren "Dicken"🙂
...ist auch besser so, denn die Kiste ist G***!😁😁
MfG Tinchen
P.S. Willkommen bei den Dicken!
Fein, Du trägst es wie ein Mann 😁.
Und Glückwunsch auch von mir !
Evtl. kannst Du ja versuchen den Wagen direkt weiter zu verkaufen. Nur zulassen würde ich ihn dann erst mal nicht, aber mit Kurzzeitkennzeichen kann man ja sicherlich mal 2 Wochen überbrücken für den Versuch. 😉
Ansonsten kann ich nur sagen, dass ein A6 niemals die falsche Entscheidung ist! 😁
Danke euch, aber noch habe ihn ja gar nicht🙂
Das andere Fahrzeug was uns kurz hat zweifeln lassen, war natürlich auch ein A6. Ihr dachtet doch nicht etwa, das ich ganz umschwenken wollte🙂)
@Mdn: interessanter Gedanke, aber ich denke nicht das wir das machen werden...erstens ist mir die Wahrscheinlichkeit viiiieel zu gering das das klappen könnte, zweitens möchte ich diesen Eiertanz meiner Frau nicht antun😉 und drittens und das ist am wichtigsten gefällt mir der andere im Gesamtpaket gar nicht mehr besser😉.
@an die Frauen hier: die Reihenfolge lässt sich natürlich beliebig durchtauschen😁😁😁😁
In meinem Kaufvertrag (Vorführwagen) steht was von 14-tägigem Rücktrittsrecht. Steht bei Dir nichts im Vertrag?
Zitat:
Original geschrieben von JC1300
In meinem Kaufvertrag (Vorführwagen) steht was von 14-tägigem Rücktrittsrecht. Steht bei Dir nichts im Vertrag?
Hast Du vielleicht im Internet, am Telefon oder an der Haustür den Vertrag geschlossen? Der TE nicht...
Ne, im Audi-Autohaus. Steht in meinem Audi-Vertrag un dem Kapitel Widerrufsrecht:
Zitat:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: ....